Anlässlich des 100. Geburtstags des kirchlichen Gesetzbuches (Codex Iuris Canonici von 1917) geht Sabine Demel (Regensburg) der Frage von Recht und Gerechtigkeit nach.
Wer denkt sich so eine Vorstellung aus? „Das Recht fließe wie Wasser, die Gerechtigkeit wie ein nie versiegender Bach.“ Das können doch nur JuristInnen und KirchenrechtlerInnen sein – sollte man meinen. Stimmt aber nicht. Der Verfasser dieses Textes ist weder Jurist noch Kirchenrechtler, sondern Prophet. Und deshalb steht der Text auch nicht in einem (kirchlichen) Gesetzbuch oder in einer (kirchen-)rechtlichen Abhandlung, sondern in der Bibel im Prophetenbuch Amos (Am5,24). Diese plastische Aussage über Recht und Gerechtigkeit begleitet schon lange mein Denken und Forschen als Kirchenrechtlerin. Da kommt der 100. Geburtstag des Codex Iuris Canonici, den wir 2017 begehen, gerade recht, um zu fragen, wie es bei uns hier und heute in der katholischen Kirche mit Recht und Gerechtigkeit im Sinne dieses biblischen Bildwortes steht.[1]
Reine Frömmigkeit als trügerische Sicherheit
Es ist davon auszugehen, dass unser Text des Amosbuches bis in das 8. Jahrhundert v. Chr. zurückgeht. Als sein „Sitz im Leben“ gilt die Zeit, in der die gesellschaftliche Situation des Gottesvolkes Israel insgesamt solide und gesichert war. Doch diese Sicherheit war trügerisch. Denn sie führte allmählich dazu, dass sich immer mehr Profitgier und Egoismus entwickelten. Die Gesellschaft geriet mehr und mehr in eine Schieflage. Die einen wurden immer reicher und mächtiger, die anderen immer ärmer und abhängiger. Dessen ungeachtet führten aber alle ein nach außen hin frommes Leben, heißt: sie besuchten regelmäßig die Kultstätten und opferten rege. Und genau das passt nicht zusammen.
Das dem Gottesdienst eingestiftete Recht muss gelebt werden
Modern gesprochen: Sonntags Gottesdienst feiern und alltags leben, als gäbe es nicht das von Gott dieser Gottesdienstgemeinschaft eingestiftete Recht des fairen und gleichberechtigten Miteinanders, geht nicht zusammen. Wer Gott liturgische Feste, Weihrauch, Opfergaben und Lobgesänge darbringt, kann nicht gleichzeitig Unterdrückung, Machtmissbrauch, Willkür, Maßlosigkeit, Ausbeutung und Ähnliches praktizieren. Man kann nicht nur SonntagschristIn sein, ansonsten aber dem/der anderen nicht einmal das gleiche Recht zugestehen wie sich selbst. Wenn der Sonntagsgottesdienst sich nicht auf die Gestaltung meines Alltags auswirkt, ist er nur religiöse Show. Und die braucht Gott nicht und die will Gott nicht. Wer sonntags Gottesdienst feiert, der/die muss auch montags für die Flüchtlinge, für die homosexuellen Partnerschaften, für die Gleichberechtigung der Frauen und vieles mehr eintreten, das ein geschwisterliches Miteinander auf den Weg bringt und weiterführt.
Die Wirkungslosigkeit von Gottesdienst ohne Menschendienst
Diese Diskrepanz von Gottesdienst und Alltagsleben bringt der Prophet Amos in einem plastischen Bild zum Ausdruck. Es ist so etwas wie ein Paukenschlag an Kritik, die unmittelbar vor dem Bildwort vom Recht als fließendem Wasser steht: „Ich hasse eure Feste, … ich kann eure Feiern nicht riechen, … eure … Opfer will ich nicht sehen …, (euer) Harfenspiel will ich nicht hören.“ Die Sprache der Zurückweisung jeglicher Ausdrucksform von Gottesdienst ist denkbar hart und umfassend (alle Sinne): Ich hasse … Ich verachte … Ich werde nicht riechen … Ich werde nicht annehmen … Ich werde nicht darauf schauen … Ich werde nicht hören. Drastischer und detaillierter kann die Distanzierung Gottes von religiöser Show am Heiligtum bzw. am Sonntag im Gottesdienst ohne jegliche Auswirkung auf den Alltag nicht ausfallen. Und damit sich bei dieser geharnischten Kritik an der Diskrepanz zwischen Beten und Tun, zwischen Frömmigkeit und Alltag, zwischen Spiritualität und Praxis keine(r) mit seiner/ihrer Verantwortung hinter der Gemeinschaft verstecken, sich mit dem Gruppendruck entschuldigen, auf das leidige Gemeinschaftsphänomen verweisen kann, geht die Kritik am Ende vom pluralen „Euch“ und „Euer“ in das ganz konkrete „Du“ und „Dein“ über und spricht damit jede(n) Einzelne(n) an: „Weg mit dem Lärm deiner Lieder! Dein Harfenspiel will ich nicht hören!“ Jede(r) ist gemeint! Jede(r) hat seinen/ihren Anteil dazu beizutragen, dass Gottesdienst und Menschendienst zusammenpassen, dass sich der Gottesdienst auch in einer entsprechenden Gemeinschaftsordnung der Menschen in der Kirche widerspiegelt.
Auf die Umsetzung in rechtliche Strukturen kommt es an
Auf heute und unsere Kirche übertragen, ist hier daran zu erinnern, dass auch bei uns, in unserer Rechtsordnung und in unserem rechtlichen Umgang miteinander in einigen Punkten Gottesdienst und Menschendienst auseinanderklaffen, z.B. darin, dass Maria als wichtiger bezeichnet wird als die Apostel[2] und gleichzeitig die katholische Kirche im Jahr 2017 noch weit entfernt von einer gleichberechtigten Repräsentanz von Frauen und Männern in ihren Leitungspositionen ist, dass vom gemeinsamen Miteinander in der Kirche, vom „Gemeinsam Kirche sein“[3] die Rede ist und gleichzeitig die Mitwirkungsgremien von Laien in der Kirche auch 2017 immer noch nur auf Ratschläge und Empfehlungen an die Kirchenleitung beschränkt sind, dass sich wiederverheiratete Geschiedene nicht von der Kirche ausgeschlossen fühlen sollen und gleichzeitig auch im Jahr 2017 weiterhin nur in Einzelfallentscheidungen zur Kommunion zugelassen werden,[4] dass homosexuell veranlagte Menschen nicht diskriminiert werden dürfen[5] und gleichzeitig auch im Jahr 2017 eine homosexuelle Partnerschaft nicht gesegnet werden darf,[6] dass seit 1983 im Gesetzbuch der katholischen Kirche Rechtsschutz zugesichert ist, aber auch 2017 immer noch nicht die dafür notwendigen kirchlichen Verwaltungsgerichte vor Ort eingerichtet sind.
Eine Rechtsordnung der Gemeinschaft, in der sich der Gottesdienst nicht als Menschendienst widerspiegelt, fließt nicht wie Wasser, führt nicht zu Wachstum und neuem Leben, wird nicht zu einem nie versiegenden Bach der Gerechtigkeit, sondern stockt, lässt Leben verdorren und führt zu einem ausgetrockneten Flussbett der göttlichen Gerechtigkeit im Leben der Kirche. Deshalb ist das Prophetenwort des Amos aus dem 8. Jahrhundert auch und gerade gute 3000 Jahre später zum 100. Geburtstag des kirchlichen Gesetzbuches aktueller denn je:
„Ich hasse eure Feste, ich verabscheue sie und kann eure Feiern nicht riechen.
Wenn ihr mir Brandopfer darbringt, ich habe kein Gefallen an euren Gaben und eure fetten Heilsopfer will ich nicht sehen.
Weg mit dem Lärm deiner Lieder! Dein Harfenspiel will ich nicht hören, sondern das Recht ströme wie Wasser, die Gerechtigkeit wie ein nie versiegender Bach“ (Amos, 5,21-24).
Anmerkungen:
[1] Vgl. dazu Sabine Demel, Das Recht fließe wie Wasser. Wie funktioniert und wem nützt Kirchenrecht?, Regensburg 2017.
[2] Vgl. dazu Antonio Spadaro, Das Interview mit Papst Franziskus (Teil 2), zugänglich auf: http://www.stimmen-der-zeit.de/zeitschrift/online_exklusiv/details_html?k_beitrag=3906433.
[3] Gemeinsam Kirche sein. Wort der deutschen Bischöfe zur Erneuerung der Pastoral vom 1. August 2015, zugänglich auf: http://www.dbk-shop.de/media/files_public/kwnoctfyq/DBK_11100.pdf; Gemeinsam Kirche sein. Impulse – Einsprüche – Ideen. Arbeitshilfen Nr. 286, zugänglich auf: http://gemeinsam-kirche-sein.de/wp-content/uploads/2016/08/AH-286-Gemeinsam-Kirche-sein.pdf.
[4] Vgl. dazu Papst Franziskus, Nachsynodales Schreiben Amoris Laetitia über die Liebe in der Familie vom 19. 3. 2016, vor allem die Nrr. 243; 246 und 305 zus. mit Anm. 351, zugänglich auf: https://w2.vatican.va/content/francesco/de/apost_exhortations/documents/papa-francesco_esortazione-ap_20160319_amoris-laetitia.html.
[5] Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche von 1997, Nr. 2358f, zugänglich auf: http://www.vatican.va/archive/DEU0035/_P8B.HTM#14H.
[6] Vgl. dazu z.B. Beschluss des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken vom 9.5.2015 „Zwischen Lehre und Lebenswelt Brücken bauen – Familie und Kirche in der Welt von heute“, Nr.3, 6. Spiegelpunkt: „Es müssen Brücken zwischen der Lehre der Kirche zu Ehe und Familie und der heutigen Lebenswelt der Gläubigen gebaut werden durch … eine Weiterentwicklung von liturgischen Formen, insbesondere Segnungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften, neuer Partnerschaften Geschiedener und für wichtige Weichenstellungen im Familienleben“ (zugänglich auf: http://www.zdk.de/veroeffentlichungen/erklaerungen/detail/Zwischen-Lehre-und-Lebenswelt-Bruecken-bauen-Familie-und-Kirche-in-der-Welt-von-heute-225w/).
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Prof. Dr. Sabine Demel lehrt Kirchenrecht an der Universität Regensburg.
Beitragsbild: Sabine Demel