Man solle nicht mehr von „Missbrauch“ sprechen, sondern nur noch den Begriff der „sexualisierten Gewalt“ verwenden – wird in jüngster Zeit vermehrt gefordert. Ute Leimgruber und Doris Reisinger erheben dagegen Einspruch und plädieren für eine Sprache, die der Bandbreite der Phänomene gerecht wird.
Sprache muss dem, was Betroffenen angetan wurde, möglichst gerecht werden. Sie muss die Grausamkeit, Bandbreite und systemischen Tiefendimensionen der Taten und des Leids deutlich machen und genau deswegen erscheint es uns nicht hilfreich, den Begriff „sexueller Missbrauch“ generell durch „sexualisierte Gewalt“ zu ersetzen.
Seit über sexuelle Übergriffe im Kontext der Kirche öffentlich gesprochen wird, wird auch die Sprache, mit der das geschieht, thematisiert und kritisch reflektiert. Das betrifft v.a. die Bezeichnung der Taten: „Vergewaltigung“, „Machtmissbrauch“, „sexueller Missbrauch“, „sexueller Übergriff“, „sexuelle Gewalt“, „sexualisierte Gewalt“, „rituelle Gewalt“, „sexuelle Ausbeutung“ usw. Die Reihe der Begriffe ist lang, und die Abstufungen und Überschneidungen verschwimmen leicht. Das ist nicht verwunderlich in einem Diskurs, an dem Betroffene, kirchliche Behörden, verschiedene wissenschaftliche Disziplinen und Medien beteiligt sind, und der zeitgleich in anderen Sprachregionen geführt wird.1
Sexueller Missbrauch
Im deutschen Sprachraum ist „sexueller Missbrauch“ der bislang geläufigste Begriff im inner- wie außerkirchlichen Diskurs. Er ist in der Öffentlichkeit eingeführt („Runder Tisch Sexueller Kindesmissbrauch“), wird von Betroffenen selbst verwendet und ist nicht zuletzt der einschlägige juristische Terminus (vgl. §§ 176-178 StGB). Dennoch wird dieser Begriff immer wieder abgelehnt, mit Verweis auf zwei grundsätzlich berechtigte Anliegen: Zum einen hält sich hartnäckig der Verdacht, die Rede von sexuellem Missbrauch von Personen setze logisch die Möglichkeit eines sexuellen Gebrauchs von Personen voraus. Zum anderen klingt „Missbrauch“ angesichts der Schwere der Taten manchen zu harmlos im Vergleich mit anderen Begriffen wie insbesondere „Gewalt“.
Ja, es kann keinen legitimen „sexuellen Gebrauch“ von Menschen geben, schon gar nicht von Kindern – allerdings ist das im öffentlichen Diskurs unbestritten und „wird vom Missbrauchsbegriff auch nicht logisch notwendig impliziert“2, sodass der Verzicht auf den Begriff aus diesem Grund nicht unbedingt angezeigt ist. Die Drastik der Taten sollte unbedingt umfassend zum Ausdruck gebracht werden – es ist aber fraglich, ob die exklusive Rede von „sexualisierter Gewalt“ dazu geeignet ist.
sexuelle Gewalt – sexualisierte Gewalt
Um die Problematik zu verstehen, hilft zunächst eine analytische Unterscheidung, und zwar zwischen sexueller Gewalt und sexualisierter Gewalt: „Unter sexueller Gewalt sind Handlungen zu verstehen, mit deren Hilfe sexuelle Interessen gegen den Willen Dritter durchgesetzt werden sollen – hier ist das Motiv des Handelns mithin ein sexuelles. Sexualisierte Gewalt hingegen meint, dass mittels sexueller oder zumindest sexualbezogene Handlungen primär nichtsexuelle Interesse (etwa Machtinteressen) durchgesetzt werden sollen – hier kann es um sehr unterschiedlicher Motive gehen und das Sexuelle liefert gleichsam nur die Form, in der Gewalthandeln sich realisiert (Sexualität wird hier also lediglich funktionalisiert).“3
Mit anderen Worten: bei sexueller Gewalt geht es motivisch um sexuelle Interessen, die auf eine (nicht immer offenkundig) gewalttätige Weise durchgesetzt werden, und bei sexualisierter Gewalt um Gewalt (violence), die sich sexueller Mittel bedient. Die extremste Form sexualisierter Gewalt sind Kriegsvergewaltigungen: „Vergewaltigung ist ebenso eine Kriegswaffe wie die Machete, die Keule oder die Kalaschnikow“4, so die Journalistin Christina Lamb. Wenn man also von sexualisierter Gewalt spricht, lenkt man den Blick auf Taten, die intentional gewalttätig sind, die dem Opfer Gewalt antun wollen und dafür Sexualität funktionalisieren. Sexualisierte Gewalt schließt Konsens aufgrund der Gewaltausübung aus. Und wo Gewalt im Spiel ist, wird die moralische Verwerflichkeit der Taten am ehesten deutlich. Das Anliegen, die Verwerflichkeit der Taten durch den Gewaltbegriff herauszustreichen, funktioniert aber nur vordergründig und nur wenn die Dimension der Gewalt auch offenkundig gegeben ist.
Direkte Gewaltanwendung ist für die Begehung des sexuellen Übergriffs nicht notwendig.
Bei sehr vielen Taten ist das aber nicht der Fall. Konsens kann beispielsweise auch aufgrund eines emotionalen, finanziellen oder strukturellen Machtverhältnisses zwischen Täter und Opfer ausgeschlossen sein. Wir wissen, dass gerade im kirchlichen Kontext Täter ihre Opfer vor den sexuellen Handlungen „gefügig machen“. Durch ihr Amt haben sie einen strukturellen Machtvorsprung und genießen einen Vertrauensvorschuss. Sie können leicht eine intime Nähe zu Opfern herstellen und bauen den sexuellen Übergriff in einen seelsorglichen bzw. sakramentalen Kontext ein. Eine direkte Gewaltanwendung ist für die Begehung des sexuellen Übergriffs meist gar nicht mehr notwendig. Das ist der geradezu typische Tatverlauf, den viele Betroffene beschreiben: Sie „glauben, sie hätten in die Handlungen eingestimmt“5, indem sie z.B. annehmen, es sei eine Beziehung auf Augenhöhe oder eine „besondere, womöglich gottgefällige Liebesbeziehung“.6
Selbst in Fällen von klerikalem Kindesmissbrauch erleben sich Betroffene oft als „auserwählt“, denn der Täter hat sich für sie „entschieden“ und sie damit „aufgewertet“. Sie fühlen sich zwar „ausgenutzt, aber (…) auch ernst genommen“7, die Täter werden mitunter sogar erlebt als „zärtlich (…), fürsorglich, liebevoll und weitaus weniger egoistisch als man sich das gemeinhin vorstellt“.8 Der Begriff des sexuellen Missbrauchs bezeichnet diese Art von Taten, in denen der Täter nicht offen Gewalt ausübt, sondern der Übergriff in vermeintlich wertschätzende Interaktionen eingebettet wird. Das sind nicht zuletzt auch die Taten, die – v.a. bei Erwachsenen – juristisch am schwierigsten zu fassen sind.
Alle drei Begriffe sind vor allem im kirchlichen Kontext wichtig.
Die Unterscheidung zwischen sexueller Gewalt, sexualisierter Gewalt und sexuellem Missbrauch und das Beibehalten aller drei Begriffe ist mithin für das Verstehen von Handlungen, Motiven und Strategien der Täter und von Eigenart und Tiefe der von Betroffenen erfahrenen Verletzungen äußerst bedeutsam. Die ausschließliche Rede von „sexualisierter Gewalt“ hingegen würde verkürzend nur Handlungen umfassen, in denen es zu einer intentional offenkundigen Gewaltanwendung kam und ließe gerade diejenigen Taten außer acht, die in der Kirche besonders oft auftreten und einen „spezifisch katholischen Geschmack“ besitzen: Wenn es vor dem sexuellen Missbrauch einen spirituellen Missbrauch gab, und wenn Täter ihren Vertrauensstatus als Priester bzw. Seelsorgende zum eigenen Lustgewinn missbraucht haben. Die Verletzungen, die durch den Vertrauensbruch in der Seelsorge entstehen, sind aber im Einzelfall nicht weniger grausam. Im Gegenteil, mitunter hat gerade die „freundliche“ Einkleidung der Übergriffe besonders nachhaltige Traumatisierungen zur Folge.
Verzerrungen in der öffentlichen Wahrnehmung.
Die ausschließliche Rede von „sexualisierter Gewalt“ würde zudem derselben problematischen Aufmerksamkeitslogik in die Hände spielen, die sich auch in der Berichterstattung über Gewalt an Frauen beobachten lässt:9 In der Konzentration auf extreme oder vermeintlich eindeutige Fälle, die de facto aber nur einen Bruchteil der Gesamtzahl ausmachen, entstehen Verzerrungen in der öffentlichen Wahrnehmung und ein Missverstehen des Sachverhalts.10 Diesem Missverstehen begegnen Betroffene, wenn sie u.a. erklären müssen, warum sie sich nicht gewehrt hätten oder wieso sie sich als Opfer bezeichnen, es sei doch keine Gewalt im Spiel gewesen. Ihnen wird vorgehalten, sie hätten den sexuellen Handlungen zugestimmt, was für sie zusätzlich belastend ist.
Wenn unsere Sprache dem Phänomen wirklich gerecht werden soll, dann sollte sie unbedingt deutlich machen, dass die Trennlinie zwischen akzeptablen und nicht akzeptablen sexuellen Handlungen nicht entlang der Grenze von Gewalt verläuft, sondern da, wo das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Menschen verletzt wird. Und zwar auch und gerade in Kontexten, in denen Betroffene aufgrund von Machtgefällen oder dem Vertrauensvorschuss, den Täter genießen, so verletzlich sind, dass für den Übergriff gar keine Gewalt benötigt wird. Daher plädieren wird dafür, am Begriff des „sexuellen Missbrauchs“ im kirchlichen Diskurs festzuhalten. Andernfalls würde ein sehr vielschichtiges Phänomen nicht nur begrifflich verzerrt, sondern es würden qua definitionem gerade diejenigen Fälle, die besonders viel über spezifisch katholische Anfälligkeiten und Tatverläufe aussagen, ausgeschlossen und eine große Zahl Betroffener erneut unsichtbar gemacht.
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Text: Ute Leimgruber, Professorin für Pastoraltheologie und Homiletik an der Universität Regensburg und Mitherausgeberin von „Erzählen als Widerstand“ und Doris Reisinger, Theologin, Philosophin und Autorin.
Bild: Starzy Springer, https://pixabay.com/de/photos/grunge-tafel-kreide-textur-text-2667529/.
- Der Kinderpsychiater Jörg Fegert vermutet, dass der Begriff des „sexuellen Kindesmissbrauchs“ auf „eine ungetreue Übersetzung des englischen ‚child abuse‘ oder ‚sexual abuse‘“ zurückgeht: Fegert, Jörg et al.: Problematische Kinderschutzverläufe. Mediale Skandalisierung, fachliche Fehleranalyse und Strategien zur Verbesserung des Kinderschutzes, Weinheim – München 2010, 18, Fn 2. ↩
- Warum dieser Verdacht unbegründet ist: Reisinger, Doris, Religiöse Eigenlogik und ihre Konsequenzen. Eine Analyse der katholischen Mehrdeutigkeit des Missbrauchsbegriffs, in: dies. (Hg.): Gefährliche Theologien. Wenn theologische Ansätze Machtmissbrauch legitimieren, Regensburg 2021, 58-76. ↩
- Schmidt, Renate-Berenike, Sexualisierte und sexuelle Gewalt – Herausforderungen in schulischen Kontexten, in: Böllert, Karin/Wazlawik, Martin (Hg.), Sexualisierte Gewalt, Wiesbaden 2014, 59–74; hier: 59. Zu der Unterscheidung zwischen sexueller und sexualisierter Gewalt vgl. Haslbeck, Barbara et al. (Hg.), Erzählen als Widerstand: Berichte über spirituellen und sexuellen Missbrauch an erwachsenen Frauen in der katholischen Kirche, Münster 2020, 17f sowie die Homepage des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung. ↩
- Lamb, Christina, Unsere Körper sind euer Schlachtfeld: Frauen, Krieg und Gewalt, München 2020, 17. ↩
- Reisinger, Doris, #NunsToo: sexueller Missbrauch an Ordensfrauen – Fakten und Fragen, in: Stimmen der Zeit 236 (2018), 374-384; hier: 379. ↩
- ebd. ↩
- Haslinger, Josef, Über Pädophilie, in: Perner, R.A. (Hg.), Missbrauch: Kirche – Täter – Opfer, Münster 2010, 1–3; hier: 3. ↩
- ebd. ↩
- Meltzer, Christine E., Tragische Einzelfälle? Wie Medien über Gewalt gegen Frauen berichten. Ein Projekt der Otto Brenner Stiftung, Frankfurt am Main 2021. ↩
- Vgl. Leimgruber, Ute, Frauen als Missbrauchsbetroffene in der katholischen Kirche? Wie Missbrauch tabuisiert und legitimiert wird, in: Reisinger, Doris (Hg.): Gefährliche Theologien. Wenn theologische Ansätze Machtmissbrauch legitimieren, Regensburg 2021, 145-162. ↩