Adrian Loretan verteidigt die Grundrechte der einzelnen Person in einem liberalen Rechtsstaat gegen totalitäre Ansprüche säkularer Weltanschauungen und Religionen.
Die säkulare Rechtsstaatlichkeit wird durch die Attentäter vom 11. September 2001 (New York) und die danach folgenden terroristischen Anschläge mit klar fundamentalistischer Motivation infrage gestellt. Das Verhältnis von Rechtsstaat und Religion sowie von Gewalt und Religion muss diskutiert werden.
Rechtsstaat und Religion – Gewalt und Religion
Der Westen als Rechtsgemeinschaft entwickelte sich als Prozess von der objektiven Wahrheit mit Herrschaftsgewalt (Staatsreligion) zur subjektiven Freiheit mit Weltanschauungspluralismus (liberaler Rechtsstaat).
Aufklärung und Französische Revolution
Situationen des Zwangs und der Gewalt im Namen einer religiösen Wahrheit zugunsten von Vernunft und Recht zu überwinden, war das zentrale philosophische Anliegen Immanuel Kants. Die verhinderte Subjektwerdung ist in Kants berühmter Definition von Aufklärung aufgenommen: „Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit.“ Als Beispiel für diesen Mangel an selbstständigem Denken nennt Kant jene Gläubigen, die sich auf ihre Religionsvorsteher verlassen, damit sie nicht selber denken müssen. Wo zu selbstständigem Denken ermutigt wird, prallen verschiedene Standpunkte aufeinander.
Andersdenkende aushalten – eine Herausforderung für säkulare Weltanschauungen und für Religionen
Andersdenkende auszuhalten, zu tolerieren, ist eine Herausforderung. Georg Büchner setzte in seinem Drama „Dantons Tod“ die Terrorherrschaft der Französischen Revolution wie folgt in Szene. St. Just fragt: „Soll eine Idee nicht ebenso gut wie ein Gesetz der Physik vernichten dürfen, was sich ihr widersetzt? … wir haben den Krieg und die Guillotine.“ Diese und weitere Mittel (Konzentrationslager; Gulag) verwendeten Regierungen, um all jene Millionen Menschen wegzuräumen, die nicht in die Wahrheit der säkularen Weltanschauungen (Nationalsozialismus, Kommunismus) passten. Sowohl säkulare Weltanschauungen (Nationalsozialismus, Kommunismus) wie Religionen haben im Namen ihrer Wahrheit Andersdenkende beseitigt.
Der liberale Rechtsstaat mit Grundrechten, Demokratie und Gewaltentrennung ist die Antwort gegen jede Form von religiösem oder säkularem Zwang, der im Namen des Rechts auf Wahrheit durchgeführt wird. Die Freiheit des Subjekts und die damit verbundenen Freiheitsrechte waren für die Religionsgemeinschaften eine grosse Herausforderung.
Freiheitsrechte im liberalen Rechtsstaat als Herausforderung für Religionsgemeinschaften
Das Lehramt der Katholischen Kirche verteidigte das Recht auf Wahrheit bis 1965, bis zur Konzilserklärung über die Religionsfreiheit. Nicht der Mensch hatte Rechte aufgrund seiner Menschenwürde, sondern die Wahrheit. Das ist aber keine Rechtstheorie, sondern eine Machttheorie, und sie ist prinzipiell sozial unverträglich. Die Konzilserklärung über die Religionsfreiheit anerkennt aufgrund der Würde der menschlichen Person subjektive Freiheitsrechte wie die Religionsfreiheit. Damit wurde die traditionelle katholische Lehre vom Primat der Wahrheit gegenüber der Freiheit grundsätzlich überwunden.
Die Machttheorie der Wahrheit wird auch heute noch in einigen muslimischen Ländern mehr oder weniger streng durchgesetzt. Dadurch ist nicht nur der Islamismus ein Problem für den liberalen Rechtsstaat. Fraglich sind auch jene islamischen Rechtsschulen, die keine individuelle Religionsfreiheit zulassen können und damit jeden Religionsaustritt mit drastischen Strafen verunmöglichen.
Das Reziprozitätsprinzip
Anders als die lehramtliche Tradition wusste die Rechtstradition der Kirche um das Prinzip der Reziprozität (Gegenseitigkeit). „Alles, was ihr also von anderen erwartet, das tut auch ihnen!“ (Mt 7,12) Mit dieser Goldenen Regel der Gegenseitigkeit aus der Bergpredigt eröffnete die Kirchenrechtswissenschaft das Decretum Gratiani (1140). Eine Maxime des Rechts gilt daher ihrer Natur nach allgemein, nicht nur für mich, sondern auch gegen mich. Die Goldene Regel kommt auch im Islam vor, was Anknüpfungspunkte für das Gespräch mit dem Rechtsstaat geben könnte.
Die „Goldene Regel“ als Anknüpfungspunkt auch für den Islam
Wer die Gegenseitigkeit ausschliessen will, verfolgt kein Rechtsprinzip, sondern ein Machtprinzip. Die Unhaltbarkeit der traditionellen katholischen und islamischen Toleranzlehre bestand darin, dass deren Prinzipien ohne weiteres aus dem moralischen und dogmatischen Bereich in den rechtlichen Bereich übertragen wurden. Dadurch wirken sie freiheitszerstörend und totalitär.
Durch die unbedingte Anerkennung der Würde der menschlichen Person wurde Abschied genommen von einer Position, die Auschwitz geistig ermöglichte, von der Behauptung nämlich, dass nur die Wahrheit ein Recht hätte, und diesem Recht der Wahrheit sich die Freiheit zu beugen hätte, ein Grundsatz, auf den sich alle totalitären Ansätze zurückführen lassen, sei es der Nationalsozialismus, der Kommunismus oder der religiöse Fundamentalismus. Sie alle leben von der Annahme des Rechts der Wahrheit, und dem Willen, dieses Recht mit Zwang durchzusetzen.
Die Annahme des Rechts der Wahrheit ist Grundlage von Totalitarismen. Die Erinnerung an die Würde der menschlichen Person bildet das Gegenmodell.
Die Konzilserklärung über die Religionsfreiheit beginnt mit den Worten: „Die Würde der menschlichen Person“. Damit wird prinzipiell die Freiheitsgeschichte der Moderne mit dem Begriff der Menschenwürde aus Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte theologisch bejaht. An die Stelle des Rechts der Wahrheit tritt das Recht der Person. „Die Würde des Menschen verlangt daher, dass er in bewusster und freier Wahl handle, das heisst personal, von innen her bewegt und geführt, und nicht unter blindem innerem Drang oder unter blossem äusserem Zwang“, so das Konzil (GS 17). Freiheit ist angewiesen auf den sie ermöglichenden Rechtsraum. Daher setzt der Rechtsstaat die Grundrechte, die die subjektive Freiheit schützen, an den Anfang der Verfassung.
Westliche Rechtsstandards
Die moderne Rechtsstaatlichkeit ist u.a. geprägt durch das lateinische Christentum. Der reformierte Rechtssoziologe Max Weber sprach deshalb vom kirchlichen Recht als einem „Führer auf dem Weg zur Rationalität“ des staatlichen Rechts im Verlauf der frühen Rechtsgeschichte. Der deutsche Staatsrechtslehrer Horst Dreier vertritt die These: „Insgesamt findet sich in den theologischen Lehren des Hochmittelalters der nahezu komplett bestückte Baukasten eines allgemeinen Teils der Strafrechtslehre, der um die Vorstellung der handlungs- und zurechnungsfähigen Personen kreist.“ Zusammengefasst hält er fest: Die überragende Rolle des Christentums der Westkirche als wesentlicher Faktor bei der Ausprägung der modernen Rechtsordnung steht insgesamt ausser Streit.
Das starke Erbe der christlichen und kirchlichen Rechtstradition
Freiheitliche Verfassungen konnten sich daher im christlichen Umfeld etablieren. Dabei darf aber nicht übersehen werden, dass die Verfassungen nach der Französischen Revolution sich häufig gegen die Kirchen durchsetzen mussten. Dies betrifft die Grundrechte und die Demokratie; beides sind Verfassungsprinzipien, zu denen die christlichen Kirchen erst nach dem Zweiten Weltkrieg einen positiven Zugang gefunden haben. Die Tragik neuzeitlicher Freiheitsgeschichte liegt für die Kirchen darin, dass wesentliche humane Impulse des Christentums gegen die etablierte Christenheit zur Geltung gebracht werden mussten. Daraus entstand ein sehr konfliktreiches Verhältnis zwischen Freiheitsrechten und Wahrheitsansprüchen der Kirchen.
Die Freiheitsrechte bzw. Menschenrechte gehen von einer Rechtskonzeption aus, die den Menschen als Subjekt verantworteter gleicher Freiheit zur Selbstbestimmung auffordert. Aus Sicht des liberalen Staates verdienen nur die Religionsgemeinschaften das Prädikat „vernünftig“, die aus eigener Einsicht auf eine gewaltsame Durchsetzung ihrer Glaubenswahrheiten und auf den militanten Gewissenszwang gegen eigene Mitglieder verzichten. Dieses universalistische Verständnis der Menschenwürde ist von Kant geprägt.
Tragisch: Wesentliche humane Impulse des Christentums mussten gegen die etablierte Christenheit zur Geltung gebracht werden.
Ganz anders sieht die Entwicklung in religiösen Staaten aus, die keine institutionelle Trennung von Religion und Staat kennen. Hier werden die individuellen Freiheitsrechte wie in der Kairoer Menschenrechtserklärung von einem religiösen Kollektiv gedeutet, das individuelle Selbstbestimmung kaum vorsieht. Seit den grossen Migrationsströmen stellt sich in Europa die Frage: Hat die Gruppe höhere Rechte als das Individuum? Europa hat die Wahl: Europa kann seine Grundrechte verteidigen, die jeder Person unabhängig von Geschlecht und Religionszughörigkeit gewährt werden.
Daher lehne ich einen Rechtspluralismus ab.
Europa könnte aber auch mehrere Rechtssysteme nebeneinander zulassen. Falls die Gruppe höhere Rechte hat, ergäbe sich daraus ein Rechtspluralismus, der z.B. die Grundrechte der Frauen zurückstellen kann. Europäischen und nordamerikanischen Regierungen schlage ich daher vor, Migranten und Migrantinnen aus islamischen Ländern als Individuen und nicht als Kollektive zu behandeln. Daher lehne ich einen Rechtspluralismus ab. Es gilt, die Grundrechte der Individuen zu achten. Dies wird die religiöse Gewalt gegen Andersgläubige in den Reihen einer Religionsgemeinschaft begrenzen und den Menschen eher die Möglichkeit geben, Selbstverantwortung für sich zu übernehmen.
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Adrian Loretan ist Ordinarius und Direktor des Zentrums für Religionsverfassungsrecht an der Universität Luzern. 2017 erschienen von ihm: „Die Würde der menschlichen Person“ (Hrsg.) und „Wahrheitsansprüche im Kontext der Freiheitsrechte“.
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