Anlässlich der documenta fifteen geht Ulrich Schäfert der Verhältnisbestimmung von Kunstfreiheit und gesellschaftlicher Verantwortung und der Spannung zwischen Individuum und Gemeinschaft nach.
‚Dies ist überhaupt das erste Mal, dass ich mit einer Gruppe verreise‘ – so eine bildende Künstlerin, die gemeinsam mit weiteren 18 Kunstschaffenden auf Initiative des Fachbereichs Kunstpastoral der Erzdiözese München und Freising und der Deutschen Gesellschaft für christliche Kunst Anfang Juli 2022 die documenta fifteen in Kassel besuchte. Individuelle Künstler*innen und Gruppenreise – das geht eigentlich nur schwer zusammen ist doch individuelle Reflexion der Welt gemäß den eigenen Prinzipien Grundlage künstlerischen Tuns, zumindest in unserer westlich geprägten Sicht. Die gemeinsame Erfahrung freilich war: Der Austausch in der Gruppe war entscheidend, um sich der Vielschichtigkeit und Ambivalenz des Gesehenen und Erlebten gerade auf dieser documenta anzunähern, dies war der einhellige Tenor der Teilnehmenden, die auch in Zukunft gerne wieder an einer Gruppenfahrt teilnehmen wollen. Aus freier Entscheidung…
Kunst als Freiheitsraum
Kunst ist entscheidender Raum der Freiheit in dem die einzelne Person frei von äußerem Zwang und nach individueller Vorstellung frei gestalten kann, ein Freiheitsraum, der mit dem Diktum ‚Autonomie der Kunst‘ in der westlichen Geistesgeschichte klar umrissen und geschützt wird.
Es war ein Meilenstein, als das Zweite Vatikanische Konzil – nachdem Kunst in kirchlichem Kontext für eineinhalb Jahrhunderte weitgehend den Anschluss an die Zeitgenossenschaft verloren hatte – die Autonomie der Kunst anerkannte und hervorhob:
„Kultur (…) bedarf (…) immer des ihr zustehenden Freiheitsraumes, um sich zu entfalten, und der legitimen Möglichkeit, den eigenen Prinzipien gemäß selbständig zu handeln. Sie hat also einen berechtigten Anspruch auf Anerkennung, und ihr eignet eine gewisse Unverletzlichkeit, freilich unter Wahrung der Rechte der Person und der Gemeinschaft.“
Die Formulierung in Gaudium et spes 59, der Pastoralkonstitution von 1965, klingt dabei auf den ersten Blick weiterhin einschränkend: Es wird da von „gewisser Unverletzlichkeit“ gesprochen und davon, dass die „Rechte der Person und der Gemeinschaft“ gewahrt werden müssten. Wieder und weiterhin ein Konservativismus?
Grenzen der Kunstfreiheit?
Die Diskussion um Antisemitismus und Kunstfreiheit rund um die documenta fifteen in Kassel zeigt, dass die Konzilsväter hier durchaus weise einen neuralgischen Punkt getroffen hatten. Was ist, wenn mit Mitteln der Kunst Personen persönlich und sogar rassistisch verunglimpft werden? Was ist, wenn etwa staatliche Propaganda Kunst missbraucht, um Menschen bewusst zu schaden oder auszugrenzen? Gibt es ein Abwägen zwischen den Grundrechten der Kunstfreiheit (Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland) und der Unverletzlichkeit der Würde des Menschen (Artikel 1)?
Wichtig ist, dass sich auch in den Grundrechten folgende Einschränkung der Kunstfreiheit findet in Artikel 5, Absatz 2:
„Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“
Trotz allem ist es eine sehr schwierige Abwägung.
Es mangelte weitgehend an Feingefühl und aktiver Aufarbeitung
Der Antisemitismus-Skandal auf der documenta in Kassel hätte gar nicht erst passieren dürfen. Aber nachdem er geschehen war, war die Antwort der Verantwortlichen eigentlich bedacht: Bilder, die antisemitische Stereotype enthalten, sollen entfernt werden – das große Banner von Taring Padi auf dem Friedrichsplatz wurde abgehängt; zugleich werden alle anderen Bilder weiterhin gezeigt, auch politisch kritische und polemische, die zwar kontrovers gesehen werden können, aber keine stereotypen Verunglimpfungen enthalten.
Dennoch mangelte es leider bei der documenta-Leitung weitgehend an Feingefühl und aktiver Aufarbeitung, weshalb nun die Gefahr besteht, dass die engagierten Positionen der vielen Künstler*innen, die mit dieser Diskussion gar nichts zu tun haben, völlig in den Hintergrund geraten. Auch die Bedeutung der „documenta“, die ja 1955 begründet wurde, um gerade ein demokratisches und weltoffenes Deutschland auf der Suche nach dem aktuellsten Stand künstlerischer Zeitgenossenschaft zu zeigen, könnte nachhaltig beschädigt werden.
Dabei gäbe es viele spannende Fragen rund um die documenta fifteen: Braucht Kunst Kuratierung? Können und sollen politischer Aktionismus und Kunst unterschieden werden? Gibt es eine eigene künstlerische Sprache des globalen Südens? Welche Bedeutung haben Kollektive für künstlerische Prozesse und welche das einzelne, völlig unabhängig agierende künstlerische Individuum
Freiheit des Kollektivs vs. Freiheit individueller „Autorenschaft“?
Mit ‚Lumbung‘[1] waren ja Gemeinschaftlichkeit, Solidarität und Gerechtigkeit mit Blick aus dem ‚globalen Süden‘ und dessen je spezifischer kultureller Prägung Grundansatz dieser von Ruangrupa aus Indonesien kuratierten documenta.
Verneinung der individuellen Autor*innenschaft.
Der Kulturtheoriker Bazon Brock hat einen in seiner pointiert-polemischen Wucht vielbeachteten Kommentar zur documenta fifteen abgegeben:[2] „Wir entsprechen mit dieser Documenta der Weltlage mit ihrer zunehmenden Präsenz totalitärer Regime“, sagte Brock im Deutschlandfund. Er spricht von „Re-Fundamentalisierung der Kunst“: „Die Leute haben im Namen der Kunstfreiheit die Kunst liquidiert.“ Die documenta fifteen sei die Verneinung der individuellen Autorenschaft die ursprünglich Grundlage des europäischen Entdeckermuts in Wissenschaft und Kunst war. Dieser Mut habe allein darauf basiert, dass die Autor*innen nur kraft ihrer eigenen schöpferischen Leistung legitimiert seien ohne äußere Macht oder Geld, allein die individuelle Welt-Anschauung sei Grundlage der Autorenschaft. So hätte sich der „westliche“ Weltgedanke herausgebildet, der für individuelle Bedeutung, Würde und Verantwortung ohne Repräsentation von „kultureller“ Macht stehe. Das alles werde jetzt „unter dem Schafsstallgeblöke der kulturellen Identitäten gerade beerdigt“ im Rahmen einer sich aus identitären Belangen speisenden Gruppenbildung mit unklarem Verhältnis zu Urheberschaft und Verantwortung.
Künstlerkollektive als Schutz einer Gemeinschaft Gleichgesinnter
Bei aller polemischen Kraft dieser Analyse ist an Brocks Kommentar doch zu kritisieren, dass dieser die persönliche Situation vieler Menschen im Süden zu wenig in den Blick nimmt: Viele der gezeigten Künstler-Kollektive haben ihre Werke in der Situation einer Diktatur und Unfreiheit geschaffen, weshalb eine Zusammenarbeit in Kollektiven als unmittelbar notwendig erscheint, um im Schutz einer Gemeinschaft Gleichgesinnter gerade für die Würde der einzelnen Menschen kraftvoll eintreten zu können. Es ist ja nicht die Staatskunst von Diktaturen, die bei der documenta fifteen gezeigt wird.
Dabei ist es wohl nicht nur westliche Erfahrung: Gute Kunst wurzelt in aller Regel in existentieller Erfahrung des Individuums und deren individueller künstlerischer Verarbeitung. Insofern erscheint eine egalisierende, einheitliche künstlerische Sprache eines gesamten Kollektivs eher als überraschend. In der Reise-Gruppe versuchten wir etwa individuelle Handschriften in den sehr plakativen Gemälden von Taring Padi auszumachen, die weiterhin im „Hallenbad Ost“ zu sehen waren, was nicht wirklich gelang.
Wenn sich individuelle Ansätze
Einzelner ergänzen.
Tatsächlich erschien uns die Arbeit von denjenigen ‚Kollektiven‘ als besonders kraftvoll und stimmig, bei denen sich die Ideen und individuellen Ansätze Einzelner ergänzen und verstärken im Zusammenspiel mit den Arbeiten ähnlich gesinnter Künstler*innen; also künstlerische ‚Kollektive‘ getragen von einer gemeinsamen Haltung, aber verwurzelt in der Individualität des ureigensten künstlerischen Ansatzes. Erlebbar war dies etwa in der spannungsreichen und ortsbezogenen Installation von Atis Resistans und der Ghetto Biennale aus Haiti in St. Kunigundis (vgl. Artikel von Viera Pirker am 8.08.2022 auf feinschwarz.net).[3]
Die Präsentation in St. Kunigundis spiegelt beispielhaft die Qualität eines sensiblen Zusammenspiels von Individualität und Gemeinschaftlichkeit, die in einer gemeinsamen Haltung fußt. Dies unterstreicht, dass sicher nicht das Entweder Oder – Individuum oder Kollektiv die Lösung ist, sondern ein entspanntes, variables, situationsbezogenes Miteinander von Individualismus und Verbundenheit in der Gemeinschaft.
Kunstfreiheit, die immer am
Menschen Maß nimmt.
Grundlage dieses Zusammenspiels ist eine Haltung, die Würde und Bedeutung jedes einzelnen Menschen anerkennt, wie dies in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen verankert ist. Spürt man/frau diese Würde jedes Menschen aus innerster Überzeugung, wird man auch Recht, Wohlergehen und Würde aller anderen Menschen anerkennen und auch das eigene freiheitliche Handeln und ebenso das eigene künstlerisches Schaffen danach ausrichten. So böte sich die Hoffnung auf eine völlig unbeschränkte Kunstfreiheit, die immer am Menschen Maß nimmt. In christlicher Perspektive basiert dies auf einem Freiheitsbegriff, bei dem die einzelnen Menschen im Innersten mit den Mitmenschen und mit Gott in Verbindung stehen und in dieser Verbindung die Erfüllung der persönlichen Freiheit erfahren. Augustinus hat dies in dem grandiosen Satz verdichtet: „Liebe und tue, was Du willst!“.[4]
Wahrscheinlich sind Menschen meist zu ichbezogen und zu unterschiedlich, als dass dieser Freiheitsbegriff durchgehend tragen könnte. Aber er bleibt Anspruch und Hoffnung.
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Autor: Ulrich Schäfert, Dr. theol., Kunsthistoriker und gelernter Kirchenmaler, ist Leiter des Fachbereichs Kunstpastoral der Erzdiözese München und Freising und Mitglied des geschäftsführenden Vorstands der Deutschen Gesellschaft für christliche Kunst e.V.
Bild: documenta fifteen: Dan Perjovshi, Generosity, Regeneration, Transparency,Independence, Sufficiency, Local Anchor and most of all Humor, Installationsansicht, 2022, Fridericianum,Kassel, 10. Mai 2022, Foto: Nicolas Wefers.
[1] ‚Lumbung‘: das indonesische Wort für eine gemeinschaftlich genutzte Reisscheune, in der die überschüssige Ernte zum Wohle der Gemeinschaft gelagert wird.
[2] Köhler, Michael: Kunsttheoretiker Bazon Brock: Documenta 15 ist die „Re-Fundamentalisierung der Kunst“, Deutschlandfunk am 21. Juni 2022, 17:44 Uhr, unter: http://www.deutschlandfunk.de/schafstallgebloeke-der-kulturalisten-bazon-brock-ueber-die-documenta-dlf-c316cef2-100.html (abgerufen am 5.08.2022)
[3] Bemerkenswert ist, dass gerade die Arbeit dieser sich stetig wandelnden Community aus erfahrenen und jüngeren Künstler*innen durch einen kuratorischen Impuls geprägt ist: von dem haitianischen Künstler André Eugène und seiner Partnerin, der britischen Künstlerin und Kuratorin Leah Gordon.
[4] Aurelius Augustinus: In epistulam Ioannis ad Parthos, tractatus VII, 8.