Benedikt Kranemann fordert in der Debatte um Veritatis Gaudium mehr Transparenz und unabhängige gerichtliche Instanzen, an die sich Theologen und Theologinnen wenden können, wenn sie wegen ihrer wissenschaftlichen Arbeit Probleme mit kurialen Behörden bekommen.
Im Dezember 2017 hat Papst Franziskus eine Apostolische Konstitution veröffentlicht. „Veritatis Gaudium“ lautet der Titel: „die Freude der Wahrheit“. Kurz gefasst geht es um eine Grundordnung für die kirchlichen Universitäten und Fakultäten, die auf den ersten Blick wenig Aufregendes bietet: eine Einleitung, allgemeine Normen, besondere Normen. Im Pressejargon würde man sagen: kein Hingucker. In der theologischen Wissenschaft sieht das allerdings anders aus. Hier erhitzen sich die Gemüter in der Debatte über diese Konstitution, denn es geht für Theologinnen und Theologen um ihr Berufsethos. Nach der Lektüre der Normen mischen sich kritische bis besorgte Töne in die Diskussion.
Die Einleitung: Theologie als kulturelles Laboratorium
„Veritatis Gaudium“ besteht aus zwei Teilen: Papst Franziskus skizziert in seiner Einleitung eine Theologie, die er als kulturelles Laboratorium versteht. Die Theologie muss sich den großen Fragen der Gegenwart stellen, anders wird sie ihrer Aufgabe nicht gerecht. Die Forderung nach Offenheit der Theologie prägt diesen Teil der Konstitution. Die Überlegungen des Papstes sind vielleicht nicht in allem homogen, provozieren auch Kritik, aber zeigen doch ein Verständnis einer weltoffenen wissenschaftlichen Theologie, wie man es selten von einem Papst gelesen hat.
Die Normen: Wie frei ist die Theologie wirklich?
Die Normen hingegen sind von anderem Kaliber. Sie sprechen von Abhängigkeit wissenschaftlich-theologischer Einrichtungen von der Kirche. Ein Nihil obstat für Dekaninnen und Dekane wird eingeführt. Die römische Bildungskongregation ist für Änderungen von Statuten und Studienordnungen der Fakultäten einzubeziehen. Die Liste von Vorschriften ist lang, bei denen die Kontrolle der Theologie im Vordergrund steht. Man fragt sich als kritischer Leser oder als kritische Leserin, wie frei die Theologie wirklich ist, wenn sie dieser Konstitution unterworfen wird.
Der Katholisch-Theologische Fakultätentag hat in seinem Votum zur Konstitution zurecht beklagt, hier werde „das überholte Bild einer allein auf eine ‚Kultur des Gehorsams‘ ausgerichteten, durch ein engmaschiges Regelwerk regulierten, lehramtlich strengstens kontrollierten Theologie festgeschrieben“. Welche Mentalität hinter der Konstitution lauert, verrät eine Formulierung, die sich bereits im Vorgängerdokument „Sapientia Christiana“ fand. In den Studienordnungen soll deutlich werden, „dass sich die wahre Freiheit der Forschung notwendigerweise auf die überzeugte Annahme des Wortes Gottes gründet und von einer Haltung der Ergebenheit gegenüber dem Lehramt der Kirche begleitet sein muss, dem die Aufgabe anvertraut ist, das Wort Gottes authentisch zu interpretieren.“[1]
Was wäre das für eine Wissenschaft, die sich durch „Ergebenheit“ auszeichnet?
Der Zusammenhang macht deutlich, dass „Ergebenheit“ wortwörtlich zu nehmen ist. Aber dass eine Wissenschaft sich durch „Ergebenheit“ gegenüber wem auch immer auszeichnet, ist schon eine merkwürdige Vorstellung. Was wäre das für eine Wissenschaft? Und muss „wahre Freiheit“, darauf hat schon Matthias Möhring-Hesse hingewiesen, nicht als Beschränkung von Wissenschaftsfreiheit verstanden werden? Eine wem auch immer ergebene Theologie ist nach heutigem Wissenschaftsverständnis unakzeptabel und würde die Theologie aus der Wissenschaft herauskatapultieren.
Veritatis Gaudium auf dem Katholisch-Theologischen Fakultätentag
Die Jahresversammlung des Katholisch-Theologischen Fakultätentages in Siegburg (31.1.–2.2.2019) bot ein Podium, um solche Fragen mit einem Mitarbeiter der römischen Bildungskongregation, P. Friedrich Bechina, und der ehemaligen Botschafterin der Bundesrepublik beim Heiligen Stuhl, Annette Schavan, zu diskutieren. Letztere hat gerade den Sammelband „Relevante Theologie. Veritatis gaudium – die kulturelle Revolution von Papst Franziskus“ (Ostfildern 2019) veröffentlicht. Die Beiträge gehen fast ausschließlich auf die Einleitung des Papstes und nicht auf die Normen ein. In Siegburg wurde deutlich die Besorgnis artikuliert, die sich auf die Normen und deren Verhältnis zur Einleitung bezieht. Nur eine Theologie, die über ihre Themen und die wissenschaftliche Auseinandersetzung damit selbst entscheidet, kann heutigen gesellschaftlich-wissenschaftlichen Debatten gerecht werden und zur Fortentwicklung der kirchlichen Lehre beitragen, so Marianne Heimbach-Steins, Münster. Georg Essen, Bochum, formulierte als eine zentrale Frage, ob dem Papst wirklich entgangen sein könne, dass er die Apostolische Konstitution als Ganze, inklusive des Normenteils, unterschrieben habe und verantworte. „Veritatis Gaudium“ gibt Rätsel auf.
„Veritatis Gaudium“ wird für die theologischen Studiengänge auf längere Zeit das entscheidende kirchliche Dokument sein.
Bleibende Probleme
Man wäre versucht, das Dokument rasch beiseitezulegen, gäbe es nicht zwei Probleme: „Veritatis Gaudium“ wird für die theologischen Studiengänge auf längere Zeit das entscheidende kirchliche Dokument sein. Das zwingt zum genauen und kritischen Hinsehen. Was handelt sich die Theologie mit dieser Konstitution ein? Ein Akkomodationsdekret soll erarbeitet werden. Es wird regeln, in welcher Weise die Konstitution für Deutschland oder das deutsche Sprachgebiet umgesetzt werden kann und soll. Es gibt noch ein zweites Problem: Was gilt denn nun eigentlich: die Einleitung des Papstes oder die Normen?
Eine Theologie, die Papst Franziskus sich wünscht…
Das Theologiestudium soll im Sinne des Papstes einem Aggiornamento unterworfen werden, was mehr umfassen müsste als kleine Retuschen. Vom Evangelium her – was das meint, wäre näher zu klären – soll die Theologie sich an den Debatten über die großen Gegenwartsfragen, aber auch über die Zukunft der Kirche beteiligen. Sie soll als kulturelles Laboratorium arbeiten und sich dabei ohne Selbstschonung Herausforderungen der Gegenwart stellen. Papst Franziskus geht in seiner Einleitung so weit, dass er zu einem „radikalen“ Paradigmenwechsel und einer mutigen kulturellen Revolution in der Theologie aufruft (VG, Nr. 3). Die Theologie soll sich nicht abschotten, sondern sich vielmehr dort verorten, „wo die neuen Geschichten und Paradigmen entstehen“ (VG, Nr. 4b). Eine wunderbare Formulierung des Papstes, von der man nur hoffen kann, dass alle, die über Theologinnen und Theologen zukünftig kirchliche Gutachten zu schreiben haben, sie auch wirklich lesen!
Theologie soll sich dort verorten, „wo die neuen Geschichten und Paradigmen entstehen“.
VG, Nr. 4b
Theologie muss um der Sache willen den Dialog mit anderen Wissenschaften suchen und sich um eine „Kultur der Begegnung“ (VG, Nr. 4b) bemühen. Man muss den Papst wohl so verstehen, dass sich die Theologie der jeweiligen Gegenwart mit all ihren Problemen, Widersprüchen, Chancen stellen soll. Sie soll Theologie in der Gegenwart sein und dort um Antworten ringen, wo heute die Frage nach Gott gestellt wird. Wie jede andere Wissenschaft steht sie in ihrer Zeit, muss sie den akademischen Prinzipien ihrer Zeit entsprechen und für ihre Arbeit dieselben freiheitlichen Voraussetzungen in Anspruch nehmen. Eine solche Theologie sollte, wie Christian Cebulj gefordert hat, natürlich Gesprächspartnerin für die Kirche sein. Aber das reicht nicht: Ihre Dialogpartner sind mindestens ebenso sehr die anderen Wissenschaften und die immer pluralere Gesellschaft. Eine kirchlich enggeführte Theologie wäre demgegenüber genau nicht dort, „wo die neuen Geschichten und Paradigmen entstehen“.
… nur Wunschdenken?
Gewiss kann und muss man an die Einleitung des Papstes vom heutigen westlichen Wissenschaftsverständnis und in Kenntnis des „Wissenschaftsbetriebs“ her auch kritische Fragen stellen, wie Möhring-Hesse dies getan hat. Der Vatikan selbst habe doch verhindert, dass sich die jetzt vom Papst geforderte weltzugewandte Theologie entwickeln konnte. Dennoch: Jetzt wird von höchster kirchlicher Stelle das Bild einer offenen und freien Theologie entworfen. Diese forscht und lehrt, wie jede andere Wissenschaft auch, unter eigenen hermeneutischen Voraussetzungen und in selbstverantworteter Methodik, die sie klar benennen kann und muss. Im Kontrast dazu steht die kleinteilige Normierung wissenschaftlicher Theologie im zweiten Teil des Dokuments. Hermeneutische Klimmzüge, den zweiten vom ersten Teil des Dokuments her zu lesen, helfen nicht wirklich weiter. So entsteht keine verlässliche Arbeitsgrundlage.
Theologinnen und Theologen, die um die Freiheit ihres Faches ringen…
Wer sich für theologische Wissenschaft als Beruf entscheidet, muss aus innerer Überzeugung frei arbeiten können. Die Konstitution trifft einen wunden Punkt bei Theologinnen und Theologen: das Ringen um jene Freiheit der Theologie, die der Papst direkt oder indirekt fordert. Der Ort theologischer Wissenschaft muss – oder müsste – dort sein, wo die Paradigmen der Gegenwart bearbeitet werden. Es ist eine Frage der Selbstachtung von Theologinnen und Theologen, „Veritatis Gaudium“ zum Anlass zu nehmen, um auf die notwendigen Voraussetzungen der eigenen Forschung wie Lehre hinzuweisen. Theologische Wissenschaft betreibt man wie jede andere Wissenschaft mit Leidenschaft und Engagement. Das ist eine „Berufung“. Eine solche Theologie kann man nicht kirchlicherseits von Fragen und Themen abhalten, mit denen sie sich als Wissenschaft heute beschäftigen muss, so unbequem das für wen auch immer sein mag. Sie muss diese Fragen in aller Offenheit bearbeiten und ebenso freimütig die Antworten präsentieren können.
…bekommen oftmals innerkichlich Probleme
Dass die Einleitung des Papstes auf so große Resonanz stößt, zeigt, dass hier ein Ton getroffen wird und ein kirchliches Interesse an einer offenen Theologie und ihrer Freiheit zu hören ist, die sonst zu oft vermisst werden. Gleichzeitig haben Theologinnen und Theologen, die diese Freiheit für sich in Anspruch genommen haben, innerkirchlich immer wieder Probleme bekommen. Das geht nicht zusammen.
Was gilt? Worauf kann man sich verlassen? Und was soll man Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern raten, die man nicht ins Ungewisse schicken möchte?
Beim Fakultätentag war bei allen, die mitdiskutiert haben – tragen sie Verantwortung in Wissenschaft, Ortskirche oder römischer Kurie –, Betroffenheit und Kritik zu hören. Alle verstanden die skizzierten Probleme und sahen die Spannungen innerhalb der Konstitution. Wenn diese umfassende und allseitige Kritik zutrifft und keiner der Verfasser Verantwortung übernehmen möchte, müssen die Probleme im System gesucht werden, was die Problemlösung naturgemäß nicht einfacher macht.
Zu fordern sind: Transparenz und eine gerichtliche Instanz für mögliche Konfliktfälle
Zweierlei wird man sicher fordern müssen: Solche Dokumente, die die Theologie betreffen, brauchen schon in ihrer Entstehung, dann aber auch im Akkommodationsprozess, mehr Transparenz, wissenschaftliche Fachexpertise und Kenntnis hochschulpolitischer Zusammenhänge. Theologie ist immer kontextuell, sodass man fragen muss, ob eine Konstitution weltweit das [!] Theologiestudium regeln kann. Es bedarf einer breiteren Diskussion vor der Veröffentlichung. Die Bundeskonferenz der wissenschaftlichen Assistenten/-innen und Mitarbeiter/-innen hat mit Recht kritisiert, man könne sich nicht auf ein System einlassen, in dem man „letztlich vom Wohlwollen der Zuständigen und nicht von allgemeinen Normen“ abhängig sei. Für mögliche Konfliktfälle sind unabhängige gerichtliche Instanzen notwendig, an die sich alle wenden können, die wegen ihrer wissenschaftlichen Arbeit Probleme mit kurialen Behörden bekommen. Wenn es sie weiterhin nicht geben sollte, ist alle Diskussion um wirkliche Freiheit in der theologischen Wissenschaft vergeblich.
Wenn eine offene Theologie gefordert wird, die bis an ihre Grenzen geht, dann muss dem auch eine geistige Offenheit in der Kirche entsprechen, damit es nicht immer wieder zu Grenzkonflikten zwischen akademischer und kirchlich-institutioneller Welt kommt. Die Freude an der Wahrheit muss dafür hüben wie drüben gelten.
Benedikt Kranemann ist Professor für Liturgiewissenschaft an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Erfurt.
Bild: Kristina V on Unsplash.
[1] Apostolische Konstitution Veritatis Gaudium von Papst Franziskus über die kirchlichen Universitäten und Fakultäten. 27. Dezember 2017. Bonn 2018 [Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 211], Art. 38 §1. 2° b