Die Unterbringung von Menschen in Lagern ist mit dem Entzug grundlegender Rechte verbunden. Jan Niklas Collet und Benedikt Kern bestimmen diese Praxis als strukturelle Sünde und plädieren für ihre Überwindung durch eine parteiliche Praxis der Solidarität.
Am 8. September ist auf der griechischen Insel Lesbos das Lager Moria niedergebrannt. Ein Lager, das selbst von deutschen Spitzenpolitikern als „Gefängnis“ bezeichnet wird, in dem geflüchtete Menschen unter „unterirdischen“ Bedingungen kaserniert worden seien. Nun war weder Moria das einzige große Flüchtlingslager an einer der Außengrenzen der Europäischen Union, noch gibt es Flüchtlingslager nur an der EU-Grenze wie in Griechenland, Italien (Lampedusa) oder auf Malta (Hal Far). Allein das Land Nordrhein-Westfalen beispielsweise unterhält 36 „Sammelunterkünfte“.[1] Wer die Katastrophe von Moria verstehen will, muss die Lagerunterbringung in ihrem europäischen Zusammenhang verstehen. Im Folgenden sollen der Charakter und die Zwecke von Lagern – an den Außengrenzen und im europäischen Inland – skizziert werden, um anschließend eine befreiungstheologische Perspektive darauf zu eröffnen.
Moria ist das Symbol der europäischen Abschottungspolitik
In den Lagern an den Außengrenzen werden diejenigen Menschen eingesperrt, die es geschafft haben, das Mittelmeer, die mit 40.000 Toten seit dem Jahr 2000 tödlichste Grenze der Welt, zu überqueren. Wer es lebend schafft, landet beispielsweise im mittlerweile im Wiederaufbau begriffenen Lager Moria. Aufgrund des EU-Türkei-Deals sitzen die Angekommenen dort häufig jahrelang fest. Denn während sie dort auf eine Entscheidung über einen Asylantrag warten, dürfen sie die Insel Lesbos nicht verlassen (während der Covid-19-Pandemie war sogar das Verlassen des Lagers untersagt). Dadurch soll sichergestellt werden, dass im Fall einer Ablehnung des Antrags die rasche Abschiebung in die Türkei reibungslos möglich ist. Moria ist damit das Symbol der europäischen Abschottungspolitik schlechthin, der sogenannten „Sicherung der europäischen Außengrenzen“.
Sammelunterbringungen als Pfeiler europäischer Asylpolitik in Deutschland
Was andererseits die Unterbringung in den Sammelunterkünften in Deutschland angeht, so dient sie der nordrhein-westfälischen Landesregierung zufolge v. a. der „Entlastung der Kommunen von der Unterbringung von Flüchtlingen ohne Bleibeperspektive“; sie fügt hinzu, dass „[b]ei negativem Ausgang des Asylverfahrens verstärkt aus den Landeseinrichtungen zurückgeführt“ wird.[2] Bei positivem Ausgang werden die Menschen in den Kommunen untergebracht. In der Sammelunterkunft verbleiben also diejenigen mit ungeklärtem Ausgang und diejenigen mit negativem Asylbescheid.[3]
Der Zweck der Lager ist die Sicherstellung des staatlichen Zugriffs auf Geflüchtete
Die verschiedenen Lager in Europa mögen zwar einen unterschiedlichen Charakter haben, immer aber ist einer ihrer zentralen Zwecke, den staatlichen Zugriff auf die geflüchteten Menschen sicher zu stellen, um gegebenenfalls eine Abschiebung möglichst ungestört durchführen zu können. Dazu bedarf es auch verschiedener Mechanismen der Disziplinierung und Isolation. Die Unterbringung geht darum immer einher mit massiven Grundrechtseinschränkungen der „Untergebrachten“ wie dem verwehrten Zugang zum Schulbesuch, Arbeitsverbot, Beschränkung der Privatsphäre, erschwertem Zugang zu medizinischer und rechtlicher Beratung usw.
Keine griechische Tragödie – Ergebnis europäischer Asylpolitik
Dass es in Europa Lager gibt, hat also offensichtlich System. Dass in Moria über Jahre Menschen zusammengepfercht lebten, ist kein tragisches Unglück. Es handelt sich vielmehr um das Ergebnis der europäischen Asylpolitik der letzten drei Jahrzehnte.
Von der strukturellen Sünde…
Theologisch gibt es angesichts dieser Verhältnisse gute Gründe, hier die klassische befreiungstheologische Kategorie der strukturellen Sünde aufzugreifen. Der Begriff der strukturellen Sünde bezieht sich auf einen ungerechten Zustand, in dem sich die menschliche Welt befindet; indem von struktureller Sünde gesprochen wird, wird ausgesagt, dass sich dieser Zustand in objektivem Widerspruch zur „Einheit der ganzen Menschheit“ sowie zur „innigsten Vereinigung [des Menschen] mit Gott“ (LG 1) befindet. Wenn ein Zustand die Gemeinschaft unter den Menschen grundlegend verwundet, beschädigt dies auch das Verhältnis der Menschen zum Gott des Lebens an seiner Wurzel. Damit zeigt der Begriff der strukturellen Sünde an, dass das grundlegende Problem, welches hier zunächst im Fokus steht, die geschichtlichen und gesellschaftlichen Bedingungen des menschlichen Zusammenlebens sind. Diese gehen einerseits auf frühere menschliche Praxis zurück, andererseits gehen sie dem je gegenwärtigen individuellen und gemeinschaftlichen Handeln voraus, ermöglichen, begrenzen und bedingen es.
…zur Unumgänglichkeit parteilicher Praxis
Die befreiungstheologische Reflexion über die strukturelle Sünde führt notwendig zu einer Praxis aus der Option für die Armen, die nicht das Ersaufen des Rechts im Mistloch der Gnade (nach Pestalozzi[4]) meint, sondern die parteiliche Praxis mit denen und zugunsten derer, die das Kreuz der strukturellen Sünde zu tragen haben. Zwei miteinander verbundene Fragen sind also hier zu beantworten: lässt sich die systematische Unterbringung von Geflüchteten in Lagern und die damit verbundene Entrechtung im Rahmen der europäischen Migrationspolitik theologisch als strukturelle Sünde fassen? Und wenn ja, was würde es bedeuten, demgegenüber die Option für die Armen für handlungsweisend zu erklären?
Die strukturelle Sünde des europäischen Migrationsmanagements
Dass die sozialen Verhältnisse „den Massen ihre Gewalt zu spüren geben“ (Romero), kann im Fall des abgebrannten Lagers kaum bestritten werden. Diese Einsicht spricht auch aus vielen kirchlichen Erklärungen der vergangenen Tage zur raschen und vollständigen Evakuierung Morias. Auch die Situation auf dem Mittelmeer wird von vielen Verantwortlichen in den Kirchen als offensichtlicher Widerspruch gegen die menschliche Gemeinschaft und die Beziehung der Menschen zu Gott aufgefasst, wie insbesondere das Engagement der EKD in der zivilen Seenotrettung verdeutlicht. Worum es in der Frage der zivilen Seenotrettung geht, ist die Forderung, dass die Menschen überhaupt zu ihrem Recht kommen. Allein die Notwendigkeit der zivilen Seenotrettung verweist daher nicht nur auf das Sündhafte der Situation, sondern auch auf ihren strukturellen Charakter. Dieser manifestiert sich nicht nur in den skandalösen Verhältnissen auf dem Mittelmeer, sondern auch in einem auf Abschottung, Disziplinierung, Isolation und Abschiebung beruhenden europäischen Migrationsmanagement. Die Option für die Armen löst sich daher hier in einer Praxis ein, die auf die Überwindung dieser strukturellen Entrechtung zielt. Zu erkämpfen ist nicht nur das nackte Überleben, sondern das Recht auf ein gutes Leben für alle.
Das Dublin-System ist organisierte Verantwortungslosigkeit
Wie zuvor bereits gezeigt, findet die ursächliche strukturelle Entrechtung nicht nur an den europäischen Außengrenzen statt, sondern im Rahmen des Dublin-Systems auch innerhalb Europas. Dessen Pointe besteht hierzulande ja gerade darin, dass man für die allermeisten Asylanträge nicht zuständig ist, also keine Verantwortung übernehmen will: organisierte Verantwortungslosigkeit. Hier herrscht, mit einem Wort des Soziologen Zygmunt Baumann, lediglich noch die „Moral der Funktionalität“: „Die Bürokratie lenkt die Aufmerksamkeit der Funktionsträger vom Schicksal der Betroffenen ab und lenkt moralische Überlegungen in eine andere Richtung: die Aufgabe, die es zu erfüllen gilt, und deren perfekte Erledigung.“[5]
Kirchenasyl: grundsätzliche Kritik des europäischen Asylsystems
Verantwortung in der Perspektive der Option für die Armen übernehmen demgegenüber mutige Kirchengemeinden und Ordensgemeinschaften, die Kirchenasyl gewähren und mit diesem Akt zivilen Ungehorsams von Abschiebung Bedrohten einen Schutzraum bieten. Sie machen deutlich, dass der empörte Fingerzeig auf die Situation in den Lagern an den europäischen Außengrenzen zu kurz greift, wenn er nicht mit einer grundsätzlichen Kritik des europäischen Migrationsregimes verbunden ist. Denn die Verdrängung und Auslagerung der Thematik in die europäischen Grenzstaaten ist effektiver Teil des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“, das eigentlich ein gemeinsames europäisches Abschottungssystem ist. Wenn dieses Europa in Moria wirklich verbrannt wäre, man hätte es nur begrüßen können. Die Verschleierung der kontinuierlichen Aushöhlung von Menschenrechten durch die ritualisierte Anrufung „europäischer Werte“ zu demaskieren, könnte und sollte die erste Aufgabe der Kirchen sein, wenn sie sich ihre eigene, jüdisch-christliche Tradition tatsächlich zu eigen machten.
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Autoren: Jan Niklas Collet und Benedikt Kern sind Mitarbeiter des Ökumenischen Netzwerks Asyl in der Kirche NRW e. V., das von Abschiebung Bedrohte und Kirchengemeinden in Fragen des Kirchenasyls berät.
Bild: Seebrücke / flickr.com
[1] Im Einzelnen handelt es sich um 30 „Zentrale Unterbringungseinrichtungen“ (ZUE), hinzu kommen eine „Landeserstaufnahmeeinrichtung“ (LAE) und fünf „Erstaufnahmeeinrichtungen“ (EAE).
[2]Vgl. https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/landesregierung-reduziert-unterbringungskapazitaeten-fuer-fluechtlinge (14.09.2020)
[3]Die meisten Asylverfahren in Deutschland haben einen negativen Ausgang. Zwar lag im Jahr 2019 die Schutzquote bei 57%. Dies betrifft allerdings nur diejenigen Fälle, die inhaltlich geprüft werden. Hinzu kommen alle, deren Antrag als unzulässig abgelehnt und damit inhaltlich gar nicht geprüft werden (sog. Dublin-Fälle). Das war 2019 in Deutschland beinahe 49.000 Mal der Fall, also in jedem dritten Asylverfahren. (vgl. https://www.proasyl.de/thema/fakten-zahlen-argumente/, 14.09.2020)
[4] Vgl. Heinrich Pestallozzi, Meine Nachforschungen über den Gang der Natur in der Entwicklung des Menschengeschlechts (1979), online abrufbar: http://www.heinrich-pestalozzi.de/werke/pestalozzi-volltexte-auf-dieser-website/1797-meine-nachforschungen/meine-nachforschungen-37/?L=342 (16.09.2020): „Das Nonplusultra ihrer Kunst, das Unrecht der Macht in den Schutz ihrer Kutte, oder wenn du lieber willst, in den Schutz ihrer Frömmigkeit zu nehmen, besteht in ihrer Manier, […] tiefen Argwohn und Unwillen gegen jeden Mann rege zu machen, der es wagt, ihr ruchloses Auslöschen der bürgerlichen Tugend durch den Trug einer wahrheitsleeren Sittlichkeit und ihr Verscharren des Rechts in die Mistgrube der Gnade für das zu erklären, was es wirklich ist.“
[5] Zygmunt Baumann, hier zitiert nach Albert Scherr, Abschiebungen. Verdeckungsversuche und Legitimationsprobleme eines Gewaltakts, in: Armin Nassehi / Peter Felixberger (Hg.), Wohin flüchten? Kursbuch 183, Hamburg 2015, 60-74, hier 64.