Gibt es in der Kirche – einem Diktum des verstorbenen Kardinals Joachim Meisner folgend – gar keine Macht, sondern nur Vollmacht? Und was bedeutet die göttliche Allmacht für den innerkirchlichen Umgang mit der Macht? Johannes Ludwig plädiert für einen Paradigmenwechsel im innerkirchlichen Machtverständnis.
Von der göttlichen Allmacht…
Will man dem innerkirchlichen Machtverständnis auf die Spur kommen, so muss grundlegend beim Gottesbegriff begonnen werden. Die Allmacht Gottes nimmt im Glaubensbekenntnis der Kirche eine zentrale Rolle ein. Was aber ist mit dieser Allmacht eigentlich ausgesagt?
Einerseits kann Gottes Allmacht als eine Macht verstanden werden, die – zwischen Staunen und Resignation oszillierend – schlichtweg nicht verstanden werden kann. Wie kann Gott einen Stein schaffen, den er selbst nicht heben kann? Und warum verhindert ein allmächtiger Gott, der im christlichen Zusammenhang zugleich als allgütig bezeichnet werden kann, nicht das Leid dieser Welt? Ist das menschliche Denken vielleicht einfach zu begrenzt, um Gottes Sein in sich konsistent (Allmachtsparadoxon) und mit anderen Gottesprädikaten kohärent (Theodizee) zu erfassen? Diesem Ansatz zufolge kann der Mensch angesichts der Allmacht Gottes nur in mystisches Schweigen verfallen oder in negativ-theologischer Manier bestenfalls aussagen, was sie nicht ist.
Andererseits können göttliche und menschliche Macht als in untrennbaren Zusammenhang stehend begriffen werden. Da Gott den Menschen nach seinem Ebenbild geschaffen hat, muss Gottes Macht doch auch in menschlichen Begriffen thematisiert werden können! In einem solchen univoken Verständnis von der Allmacht liegen hinsichtlich des innerkirchlichen Umgangs mit der Macht Problem und Lösung zugleich.
Problem ist dieses univoke Verständnis der Macht deshalb, weil die Gottebenbildlichkeit des Menschen innerhalb der Kirche oftmals in einem ontologischen Sinne aufgefasst wurde. Weil der Mensch nach dem Ebenbild Gottes geschaffen ist, so muss er letztlich auch an der göttlichen Allmacht teilhaben. Einem ontologischen Verständnis der Gottebenbildlichkeit folgend ist Gottes Allmacht also letztlich eine Übersteigerung der menschlichen Macht. Menschlicher – und damit innerkirchlicher Umgang mit der Macht – kann insofern nur von der Fülle der Totalität der göttlichen Macht her gedacht werden. In der Folge solch eines totalitären Machtbegriffs wird die Macht Gottes als Macht über den Menschen thematisiert. Machtausübung verlangt nach einem Objekt der Macht, das es zu beherrschen gilt. Macht ist also im Weberschen Sinne, die Chance, den eigenen (bzw. göttlichen) Willen auch gegen Widerstände durchzusetzen und damit grundsätzlich konfliktbehaftet. In der historisch-institutionellen Wirklichkeit der Kirche hat dieses totalitäre Machtverständnis zu pathologischen Tendenzen geführt.
…über die kirchliche Vollmacht…
Vereinfacht gesagt, wurde angenommen, dass alle menschliche Macht, da sie Teilmenge der göttlichen Macht ist, letztlich göttliche Macht ist. Da der Kirche von Gott die Vollmacht (plenitudo potestatis) verliehen ist, wurde und wird innerkirchliche Macht als göttliche Macht und letztlich auch göttlich legitimierte Macht verstanden. Verstärkt wurde dieses totalitäre Machtverständnis durch die neuplatonische Lehre von der Emanation allen Seins aus einem Ursprung, der im christlichen Kontext in Gott selbst identifiziert wurde. Die menschliche Macht musste so als aus der göttlichen Macht emanierend begriffen werden. Freilich vollzieht sich diese Emanation der Macht nach dem innerkirchlich propagierten Verständnis nicht nach diffusen Mustern, sondern innerhalb der kirchlichen Weihe- und Ämterhierarchie.
Diese hierarchisch-emanatistische Konzeption der Macht findet ihren Niederschlag auch in der katholischen Ämtertheologie. Die Macht des Papstes ist Teil der Macht Gottes, die Macht des Bischofs ist Teil der Macht des Papstes, die Macht des Priesters ist Teil der Macht des Bischofs. Das untere Ende der Hierarchie der Macht ist – auch dies ist im innerkirchlich teilweise bis heute vorherrschenden Machtverständnis verbürgt – den Laien und, so muss man angesichts patriarchialer Machtstrukturen hinzufügen, der Frau beschieden. Am Ende bleibt also nur die Ohnmacht. Dieses Machtverständnis wurde dadurch perpetuiert, dass jegliches Aufbegehren gegen die Macht im gesellschaftlichen, aber auch im innerkirchlichen Bereich, als sündig bezeichnet werden konnte, weil das Aufbegehren ,von unten nach oben‘ der dem göttlichen Willen entspringenden Emanation der Macht ,von oben nach unten‘ widerspreche.
…zur menschlichen Ohnmacht.
Die durch die ontologische Gottebenbildlichkeit begründete Ontologie der Macht hat dem innerkirchlichen Machtmissbrauch Tür und Tor geöffnet. Am deutlichsten offenbart sich dieser Machtmissbrauch im sexuellen und geistlichen Missbrauch durch kirchliche Amtsträger. Die Kontrolle der Macht – so möchte man meinen – steht einem hierarchisch-emanatistischen Machtbegriff fundamental entgegen.
Der totalitäre Machtbegriff und der damit verbundene Machtmissbrauch bleiben allerdings nicht auf die innerkirchliche Hierarchie beschränkt, sondern ziehen auch darüber hinaus ihre Kreise. So wurde das biblische „Macht Euch die Erde untertan“ (Gen 1,28) jahrhundertelang als Freibrief zur hemmungslosen Ausbeutung der Mitschöpfung aufgefasst. Der an der göttlichen Vollmacht beteiligte Mensch – so das Missverständnis – ist dazu berechtigt, ja angesichts des göttlichen Auftrags geradezu dazu verpflichtet, seine Macht als Macht über die Schöpfung auszuüben. Durch die Betonung der ontologischen Differenz, die nicht nur zwischen Geweihtem und Nichtgeweihter, sondern auch zwischen dem Menschen und der ,Umwelt‘ angenommen wurde, wurde so einem Machtverständnis Vorschub geleistet, das letztlich für die Zerstörung der Mitschöpfung mitverantwortlich ist.
Der Machtmissbrauch und dessen vermeintlich göttliche Legitimation haben schließlich bei vielen Gläubigen zu einer Internalisierung des totalitären Machtbegriffes geführt. In Anlehnung an Michel Foucault muss man beinahe von einem innerkirchlichen Panoptikum der Macht sprechen, bei dem letztlich Machtsubjekt und Machtobjekt identisch sind. Durch die Internalisierung eines totalitären Machtbegriffs entstehen ,latente Konflikte‘ (Steven Lukes), das heißt durch strukturelle Macht wird verhindert, dass spezifische Interessen überhaupt ausgebildet und geäußert werden können. Besonders anschaulich wird dies in einem Verständnis der katholischen Sexualmoral, nach dem die ontologische Differenz nicht mehr nur im zwischenmenschlichen, sondern gar im intrapersonalen Raum, maßgeblich wird. Statt die Sexualität den christlichen Werten entsprechend in die eigene Persönlichkeit zu integrieren, konnte sich so eine Differenzierung zwischen einem geistlich-seelischen und einem leiblichen Ich entwickeln. In der Folge einer leibfeindlichen Sexualmoral wurde insofern versucht, durch seelische Stärke Macht über den Leib auszuüben – mit der tragischen Folge freilich, dass an einer solchen ,katholischen‘ Sexualmoral Persönlichkeiten buchstäblich zerbrochen sind.
Plädoyer für einen relationalen Machtbegriff
Freilich muss die Annahme der Gottebenbildlichkeit nicht zur Ausbildung eines totalitären Machtverständnisses, nach dem Macht nur über jemanden, etwas oder sich selbst ausgeübt werden kann, führen. Vielmehr liegt gerade in der Gottebenbildlichkeit die Chance, einen Paradigmenwechsel im Machtverständnis zu vollziehen.
Der Schlüssel liegt darin, die Gottebenbildlichkeit nicht ontologisch, sondern relational aufzufassen. Demzufolge ist der Mensch Gott nicht in seinem ontologischen Sein, sondern in seiner Beziehungsfähigkeit ebenbildlich. Übertragen auf das Machtverständnis ist also nicht mehr das quantitative ,Sein‘ der göttlichen Allmacht (Totalität der Macht), sondern das qualitative ,Wie‘ der göttlichen Macht (Relationalität) Anker des menschlichen Umgangs mit der Macht. Will man dieser qualitativen Dimension der göttlichen Macht auf die Spur kommen, ohne einem Anthropomorphismus zu erliegen, so ist ein Blick auf die biblische Offenbarung unausweichlich.
Auffallend ist, dass Gottes Macht nie Selbstzweck, sondern funktional ist. Damit ist keineswegs ausgeschlossen, dass Gott seine Macht auch über etwas – das Böse – ausüben könnte. Am deutlichsten wird dies in der Auferstehung als universellem Heilsereignis, in dem Christus den Sieg über den Tod erringt. Zentral ist allerdings, dass die Wirkung dieser Machtausübung niemals die Begründung einer Über- bzw. Unterordnung, sondern stets das Heil des Menschen ist. Gottes Macht ist kein Selbstzweck, sondern ist – und dies offenbart sich in der Auferstehung, in der Befreiung des Volkes Israel, ja selbst in der Zerstörung der ägyptischen Streitmacht – eine schöpferische, befreiende und liebende Macht. Sie ist, mit anderen Worten, eine ermächtigende und nicht erniedrigende Macht!
Angesichts der Relationalität der göttlichen Macht muss der menschliche Umgang mit der Macht insofern nicht mehr im Sinne der Weberschen Konflikthaftigkeit, sondern vielmehr von seiner Intersubjektivität her gedeutet werden. Macht im relationalen Sinne ist keine Substanz, die man besitzen, festhalten oder erkämpfen könnte. Macht wird nicht ,von oben nach unten‘ verteilt und ist insofern auch nicht von oben begrenzt, sondern entsteht vielmehr im ,Zwischen‘ der Menschen und ist – mit Hannah Arendt gesprochen – die Chance zum kollektiven Handeln. Wo Macht zum Selbstzweck wird und in die Unterwerfung mündet, ist sie immer schon in ihr Gegenteil – die Gewalt – verkehrt. Wo Macht ihrer Funktionalität beraubt und zum Selbstzweck wird – davon zeugt auch die Versuchung Jesu in der Wüste und seine Ablehnung aller weltlichen Gewalt (Mt 4,8-11) – wird der Mensch seiner relationalen Gottebenbildlichkeit nicht mehr gerecht.
… im II. Vatikan bereits angelegt
Will die Kirche ihrem Heilsauftrag gerecht werden, so muss sie sich an einem ebensolchen relational-funktionalen Machtverständnis messen lassen. Damit dies möglich wird, ist einerseits ein theologischer, andererseits aber auch ein institutioneller Wandel dringend erforderlich. In der Communio-Theologie ist ein Aufbrechen der hierarchisch-emanatistischen zugunsten der relationalen Konzeption der Macht in nuce bereits angelegt. So betonte das Zweite Vatikanische Konzil gegenüber der juridisch-institutionellen Gestalt der Kirche die sakramentale Dimension der Kirche neu. Kirche selbst ist nur dann „Werkzeug und Zeichen des Heils“, d. h. Sakrament (Lumen Gentium 1), wenn sie sich funktional im Dienst am Menschen versteht. Bislang hat sich dieser ekklesiologische Paradigmenwechsel allerdings eher im Denken der Gläubigen als in der institutionellen Wirklichkeit der Kirche niedergeschlagen.
Dass auch über 65 Jahre nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil Institutionen weitestgehend Institutionen, Ideen aber Ideen geblieben sind, wird so selbst zum Indikator eines fehlgeleiteten Machtverständnisses. Für Max Weber wäre dieser Befund nur logische Konsequenz konfliktbehafteter Macht. Für Hannah Arendt wäre dies vielmehr Ausdruck innerkirchlicher Gewalt.
—
Dr. Johannes Ludwig hat Internationale Beziehungen in London, Paris, Boston und Dresden studiert. In seiner Dissertation hat er sich mit der Menschenrechtspolitik des Heiligen Stuhls befasst. Er ist als Doktorassistent am Lehrstuhl für Moraltheologie und Ethik der Universität Fribourg/CH tätig und widmet sich einem Habilitationsprojekt zum Thema: „Macht (in) der Kirche. Konturen eines theologisch-ethischen Paradigmenwechsels“.
Das Bild zeigt die Kuppel des Doms in Lecce/Süditalien – Dieter Schütz / pixelio.de