Der freiheitliche Rechtsstaat, der Religionsfreiheit gewährt, steht unter Spannungen. Das gilt auch für die Argumente seiner politischen Debatten. Beobachtungen von Julia Enxing.
Zumindest für die 653 Frauen, die bisher bei der Kölner Polizei Strafanzeige erstattet haben, war es kein guter Start in das noch junge Jahr 2016. Sie wurden in der Neujahrsnacht von Nordafrikanern angepöbelt, begrabscht, beklaut und zu Sexobjekten degradiert. Einige berichten, dass sie sich während der Gewalttaten in unmittelbarer Nähe zu besetzen Streifenwagen befanden, die darin befindlichen Polizist_innen hätten aber nicht reagiert.
Das Potpourri an Argumenten zur Kölner Silvesternacht ist verwirrend.
Solche Berichte sind erschreckend, jämmerlich und besorgniserregend – sowohl, dass Menschen Opfer sexualisierter und sexueller Gewalt werden als auch, dass Polizist_innen tatenlos dabei zusehen. Die Welle an Debatten über afrikanische Männer, Flüchtende und Asylsuchende, die die Gewalttaten der Silvesternacht in Gang gesetzt hat und das Potpourri an Argumenten ist beeindruckend und verwirrend zugleich.
Bürgerwehren gegen den bösen schwarzen Mann…
Nationalistische und rassistische Gruppierungen fühlen sich in ihrer ausländerfeindlichen Hetze bestätigt und spielen sich plötzlich als Schutzpatrone der deutschen Frauen auf, auch wenn sie sonst nicht gerade für ihren respektvollen Umgang mit dem weiblichen Geschlecht bekannt sind. So tritt in Dortmund seit kurzem eine selbstgegründete und ehrenamtliche „Bürgerwehr“ auf, die mit Kampfhunden bewaffnet bei Einbruch der Dunkelheit durch Dortmunds Straßen zieht, um die wehrlosen und schutzbedürftigen Frauen vorm bösen schwarzen Mann zu beschützen. Pegida und AfD haben es längst gewusst, dass der Islam Unheil bringt und empören sich über die Gewaltbereitschaft der Flüchtlinge. Dass mit nicht minder heftiger Gewalt gegen Erstunterkünfte vorgegangen wird, wird im Eifer des Gefechts verdrängt und geschickt von der Agenda der Berichterstattung gewischt.
… und Sittenhüter im Patenonkel-Kostüm
Befremdlich mutet auch der Vorstoß diverser Diskotheken und Clubs an, wie beispielsweise des linksalternativen (!) Freiburger Clubs „White Rabbit“, der die Anzahl derjenigen Flüchtlinge oder gar ausländischen Männer zu beschränken sucht, die sich nächtlich auf ihren Tanzflächen tummeln. Eine Flüchtlingsquote in der Diskothek also! Andere wiederum stellen „Nightlife-Guides“ ein, wie der Club „Brucklyn“ in Tölz. Was hier im Patenonkel-Kostüm daherkommt ist nichts anderes als ein Sittenhüter, der die Flüchtlingsgruppen während ihrer Club-Aufenthalte beobachtet und etwaiges unanständiges Verhalten meldet.
Sehr viel differenzierter ist dagegen der Aufruf von (feministischen) Frauenverbänden, wie der IG Feministische Theologinnen Deutschschweiz/Lichtenstein und der FrauenKirche Zentralschweiz, die am 21.01.2016 eine Stellungnahme mit dem Titel „Nein zu sexueller Gewalt gegen Frauen – Nein zu Fremdenhass“ veröffentlichen. Deutlich rufen sie gegen jede Instrumentalisierung der Opfer sexualisierter und sexueller Gewalt auf. Sie distanzieren sich von Pauschalurteilen und warnen davor, Migranten unter Generalverdacht zu stellen.
Sexuelle Gewalt durch weiße, deutsche, christliche Männer…
Dass diese nicht gewaltbereiter oder gewalttätiger als Deutsche sind, wurde bisher anhand zahlreicher Studien nachgewiesen. Außerdem ist sexuelle Gewalt gegen Frauen kein spezifisches Phänomen von „Männerhorden“. Die meisten Fälle von sexueller Gewalt ereignen sich noch immer in den eigenen vier Wänden, innerhalb von Bekanntschaften, Freundschaften, Partnerschaften und Ehen. Und die Anzahl derjenigen, die täglich am Arbeitsplatz sexualisierter und/oder sexueller Gewalt durch weiße, deutsche, christliche Männer ausgesetzt sind, ist weitaus größer als jene Fälle, in denen Ausländer zu Tätern werden.
Wir haben es mit einem Spagat zwischen Alarmiertsein und Verharmlosung zu tun.
Es braucht nicht erst Köln um endlich zu festzustellen, dass die Entwicklung entsprechender Aufklärungs- und Präventionsprogramme in die To-do-Listen sämtlicher politischer Parteiprogramme zementiert werden sollten. Es ginge dabei auch um eine Reflexion über Verhaltensgrenzen. Gerade bei Fragen sexualisierter und sexueller Gewalt haben wir es mit einem Spagat zwischen übertriebener Alarmiertheit auf der einen und einer unrechtmäßigen Verharmlosung von Gewalttaten auf der anderen Seite zu tun.
Prävention ist allerdings auch eine Aufgabe der Presse. Denn wie schwer es ist, das Rad rückwärts zu drehen, wenn erst einmal eine Vermischung der Argumente stattgefunden hat, zeigt sich an den Vorfällen der Kölner Silvesternacht und ihren Folgen sehr gut. Um das Schüren von Pauschalverurteilungen Unschuldiger zu vermeiden, heißt es in den Richtlinien des Deutschen Presserats zur Berichterstattung über Straftaten: „In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.“
Religiöse Zugehörigkeit als Kriterium?
Da die Tatsache, dass Frauen Adressatinnen von respektlosem, chauvinistischem und gewalttätigem Verhalten werden, weder auf ein Land noch eine Kultur und auch nicht auf eine Religion zu beschränken ist, ist es überflüssig, diese nicht-relevante Relation künstlich herzustellen. Zwar ist es im Nachgang zu den Kölner Vorfällen einerseits begrüßenswert, wenn muslimische Männer sich zu Wort melden und einmal mehr deutlich machen, dass die Taten der Silvesternacht weder religiös motiviert noch legitimiert sind. Nicht in Deutschland und auch nicht in islamischen Ländern.
Frauen werden in allen Kulturen und Religionen Opfer respektlosen Verhaltens.
Andererseits erscheint es geradezu abstrus, sich vorzustellen, dass eine Gruppe deutscher Frauen, die anlässlich eines Junggesellinnenabschieds im pinken Häschen-Outfit und Bauchladen durch Deutschlands Innenstädte zieht und Männern in der Fußgängerzone im Vorbeigehen an den Po fasst, unterstellt würde, sie täten dies aus christlichem Fanatismus.
Wer rechtsstaatliche von religiösen Motiven unterscheidet, verbrämt damit nicht die Gewalttaten von Köln, sondern rückt sie aus dem Dunst fremdenfeindlicher Interessen und Ablenkungsmanöver ins klare Licht zu ahndender Straftaten und fragt dabei zugleich nach dem Versagen des Schutzauftrages der Polizist_innen. Alles andere ist Stimmungsmacherei, die Unschuldige unter Verdacht stellt.
Rechtsstaatliche und religiöse Motive sind zu unterscheiden
Die „Neuen deutschen Medienmacher“ haben in einer Erklärung sehr anschaulich gezeigt, wohin wir sonst kämen, wenn eine derartige Berichterstattung für alle gelten würde. In ihrer Erklärung heißt es: „Allen Medienschaffenden, die darauf beharren, die Herkunft von Straftätern zu thematisieren, empfehlen wir im Sinne der ausgleichenden Gerechtigkeit, dies bei ausnahmslos allen Tätern und Täterinnen zu tun.
Also:
- Die aus Köln stammende, evangelisch getaufte, mutmaßlich atheistische und 2011 wegen Verleumdung verurteilte deutsche Steuerhinterzieherin Alice Schwarzer.
- Oder: Der 2014 verurteilte, bayerische, katholisch sozialisierte Steuerhinterzieher Uli Hoeneß.
- Sowie: Der 2009 verurteilte US-amerikanische, jüdische Anlagebetrüger Bernie Madoff.“
Und sie fügen in Klammern hinzu: „Am letzten Beispiel dürften historisch sensible Zeitgenossen erkennen, was an dieser Praxis problematisch ist.“
Die Theologin Julia Enxing ist Koordinatorin des DFG-Netzwerks „Schuld ErTragen. Die Kirche und ihre Schuld“ an der Philosophisch-Theologischen Hochschule St. Georgen.
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