Am 14. Juni fällte der Deutsche Bundesgerichtshof ein Urteil über das sogenannte „Judensau-Relief“ in Wittenberg. Reinhard Hoeps, Spezialist für Bildtheorie, mit Lernerfahrungen.
Der Ball liegt nun im Feld der Kirchen. Darin sind sich die meisten Kommentare des Urteils einig, das der Bundesgerichtshof (BGH) über das Judensau-Relief an der Wittenberger Stadtkirche am 14. Juni gefällt hat (Az.: VI ZR 172/20). Nach zwei vorinstanzlichen Urteilen hatte sich der BGH mit dem Antrag zu befassen, das Sandsteinrelief von etwa 1290 an der Südostecke der Fassade der Wittenberger Stadtkirche zu entfernen, weil die Darstellung von Juden, die von einer Sau gesäugt werden, und einem Rabbiner, der dieser Sau in den After schaut, auch heute noch eine Beleidigung für alle Juden darstelle, die unter diesem Relief vorübergehen. Zumindest diese auch noch gegenwärtige Beleidigung sei anzuerkennen. Um 1570 wurde das Bild durch die Kaligraphie eines hebräischen Gottesnamens erweitert, ein Zitat aus einer antijüdischen Schrift Luthers von 1543.
Das Bildwerk aus tiefer Vergangenheit provoziert einen fundamentalen Konflikt mit der Gegenwart.
Dem Kläger ist zu danken. Er hat mit allem Nachdruck darauf insistiert, dass die Schmähbotschaft des Reliefs keineswegs als historisch erledigt gelten darf, denn das Bild verbreitet diese Botschaft bis heute in aller öffentlichen Sichtbarkeit. Bilder entfalten ihre Wirkung über Epochengrenzen hinweg; auch Kruzifixe, Altar- und Heiligenbilder in Kirchenräumen zeugen nicht nur von ihrer Vergangenheit, sondern leiten in erster Linie Betrachtung und Gebet in der Gegenwart an. Im Falle der Judensau provoziert das Bildwerk aus tiefer Vergangenheit einen fundamentalen Konflikt mit der Gegenwart.
Es gab schon geringere Anlässe, Bilder aus der Öffentlichkeit zu verbannen, weil sie religiöse Identitäten attackierten. Nur wo solche Bilder entfernt werden, verstummt auch ihre Botschaft. Auch ihre Verpflanzung ins Museum nützt nichts, verschlimmert eigentlich nur die Lage. Denn das Museum verstärkt ja gerade die Sichtbarkeitswerte eines Objektes, was jede Entschärfung, etwa durch Historisierung oder Didaktisierung, angesichts der bildlichen Evidenz erschwert. Die Entfernung des Bildes scheint alternativlos und man kann sich kaum vorstellen, wie ein Gericht der Klage nicht stattgeben könnte.
Umso mehr ist dem BGH zu danken für das Unterfangen, angesichts der offenkundigen Vernünftigkeit der Klage Argumente für den Verbleib der Judensau an der Wittenberger Stadtkirche zu finden. Das Gericht ist der Auffassung, dass die Gemeinde nach ihrer Entscheidung für den Verbleib des Reliefs (1983) geeignete Maßnahmen ergriffen hat, um die Verhöhnung zu entkräften, ja zurückzunehmen und in eine neue Botschaft zu wandeln. Aus einem Schandmal sei so ein Mahnmal geworden.
Anklage der Christen, die für diese Geschichte in der Verantwortung stehen.
Der Entkräftung dient einer der gebräuchlichen Aufsteller mit einem Text, der den historischen Kontext des Reliefs erläutert und damit eine Distanzierung von diesem Kontext vornimmt. Außerdem wurde der Judensau ein weiteres Bildwerk zur Seite gestellt. Das bronzene Bodenrelief mit dem Titel Quetschung (1988) des Bildhauers Wieland Schmiedel (1942–2021) stellt ein Quadrat aus vier Bodenplatten dar, deren Fugen ein Kreuz ergeben. Die Platten sind gegeneinander verkippt, aus ihrer Mitte quillt es hervor. Um das bronzene Quadrat herum laufen Worte des Schriftstellers Jürgen Rennert (*1943): „Gottes eigentlicher Name / der geschmähte Schem Ha Mphoras / den die Juden vor den Christen / fast unsagbar heilig hielten / starb in 6 Millionen Juden / unter einem Kreuzeszeichen“. Hinzugefügt ist der Eingangsvers von Psalm 130 in hebräischer Schrift. Im Gegensatz zum Textaufsteller gibt das Bodenrelief keine historische Distanzierung, zieht vielmehr die Geschichte der Judensau bis zu ihrem furchtbaren Ende im Völkermord an den Juden aus, verbunden mit einer Anklage der Christen, die für diese Geschichte in der Verantwortung stehen.
Ob das Wittenberger Schandmal dadurch tatsächlich zum Mahnmal wurde, bleibt umstritten. Der Kläger besteht einstweilen weiter auf der Entfernung der Judensau, ersatzweise auf der Anerkennung fortgesetzter Beleidigung der Juden durch das Relief. Weitere Instanzen (Bundesverfassungsgericht, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) sollen mit der Klage und ihrer Ablehnung durch den BGH befasst werden. Angesichts der zahlreichen diffamierenden Darstellungen von Juden und Judentum in historischen Kirchenbauten hat der Prozess schon jetzt besondere Bedeutung für den Umgang der Kirchen mit ihren Kulturgütern. Die Form, die für diesen Umgang in Wittenberg gefunden wurde, scheint schon deshalb bedenkenswert, weil sie immerhin den BGH offensichtlich beeindruckt hat. Was es in Wittenberg zu lernen gibt, lässt sich in drei Punkten zusammenfassen:
Für das Verständnis problematischer Bildwerke sind Tafeln mit erläuternden Texten hilfreich, aber unzulänglich.
1. Für das Verständnis problematischer Bildwerke sind Tafeln mit erläuternden Texten hilfreich, aber unzulänglich.
Historische Erläuterungen helfen, sich den gesellschaftlichen Strukturen und den Vorstellungswelten verstehend anzunähern, aus denen ein Bildwerk hervorgegangen ist. Diese Annäherung zielt meist freilich nicht auf Aneignung, sondern im Gegenteil: auf Distanzierung. Das Bild wird in seine Vergangenheit zurückgeschoben und aus der Gegenwart ausgeklammert. Die heutige Auseinandersetzung mit dem Bild erübrigt sich, weil das Bild nicht so zu verstehen sei, wie es offensichtlich einmal gemeint war. So wird die historische Distanzierung zur Bewahrung der Gegenwart vor der anstehenden Auseinandersetzung genutzt. Zu Recht weist die Klage diese Ausflucht zurück und insistiert auf der fortgesetzt wirksamen Sichtbarkeit der überkommenen Bildbotschaft.
Der Schande des Antisemitismus entgeht man nicht durch Selbstdistanzierung.
2. Es kommt nicht darauf an, aus der Schande der Judenverhöhnung herauszukommen, sondern auf rechte Weise in sie hineinzufinden.
Der Schande des Antisemitismus entgeht man nicht durch Selbstdistanzierung. Zum christlichen Kulturerbe, das dem Christentum der Gegenwart aufgetragen ist, gehört auch die vergangene Schuld, die sich allenfalls verdrängen, aber nicht zurücknehmen lässt. Mit dem Erbe muss auch die historische Schuld durch die Gegenwart angenommen werden. In Wittenberg wird die Aufklärung historischer Entstehungszusammenhänge der Judensau weitergeführt auf das Ziel hin, die Geschichte der Judenverhöhnung in der Gegenwart je neu anzueignen. Das Bodenrelief setzt dazu die Nachdenklichkeit in Gang. Die Entfernung der Judensau von der Fassade der Stadtkirche wäre in diesem Zusammenhang nicht mehr als eine Art von Verdrängung. Im Verbund mit dem Bodenrelief wird aus dem Schandmal ein Mahnmal: ein Mahnmal der Schande.
Bildern muss mit Bildern begegnet werden.
3. Bildern muss mit Bildern begegnet werden.
Gegenüber der Drastik der Judensau mag das Bodenrelief recht zurückhaltend erscheinen – aufgeladen mit einem eher inwendigen Pathos. Der BGH deutet die reduzierte Figur der sich kreuzenden Fugen von dem umlaufenden Textband her, scheint das Bildwerk irrtümlich in die Nähe der Erläuterungen durch den Textaufsteller zu rücken. Formale Zurückhaltung und Wortorientierung entsprechen vielleicht einer lutherisch geprägten Ästhetik und Sehkultur, die jede Vehemenz des visuellen Auftritts meidet. Deutlich genug aber markiert das Bodenrelief die Intention der Gemeinde, statt einer Distanzierung in die Auseinandersetzung mit der Judensau einzutreten. Genau deshalb wird sie an ihrem Platz belassen. Dem inkriminierten Bild wird ein Bild von anderer Art entgegengesetzt, das die Judensau in ihrer beleidigenden Sichtbarkeit mit einer gegenläufigen Sichtbarkeit konfrontiert: Der verunglimpfenden Sichtbarkeit entgegnet eine Sichtbarkeit des Bruchs und der prekären Labilität. Die diskursive Auseinandersetzung mit zum Bild geronnener Verhöhnung von Juden[1] gewinnt durch die Konstellation von Bild und Gegen-Bild einen Zugang zu ihren visuellen Fundamenten. Auch führt das Gegen-Bild den Streit um die Diskriminierung von Juden im Kirchenraum vermutlich mit längerem Atem als Gesten der Distanzierung, selbst der Betroffenheit.
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Autor: Reinhard Hoeps, em. Prof. für Systematische Theologie und ihre Didaktik an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Münster. Von 1998 bis 2020 Leiter der Arbeitsstelle für christliche Bildtheorie, theologische Ästhetik und Bilddidaktik.
Bild: Judensau, Sandstein, 1290/1570, Wittenberg: Stadtkirche.
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[1] Vgl. Bernd Wacker / Rolf Lauer (Hg.): Der Kölner Dom und ‚die Juden‘ (Kölner Domblatt 73/2008), 22018.