Wie geht es Menschen mit Behinderung in der Corona-Krise und wie lebt ein Bistum Inklusion? Jochen Straub, Seelsorger für Menschen mit Behinderung, hat Antworten.
Der Zusammenhang: Aha – Inklusion – Corona
Aha
Eigentlich dient das Wort Aha laut Duden dazu eine Information zu bestätigen, auszudrücken, dass man etwas verstanden hat.“ In der Alltagskommunikation erlebe ich verschiedene Ausprägungen des Wortes:
> Das bestätigende „Aha!“
> Das fragende „Aha?“
> Das ein Gegenüber hinterfragende „Aha“, das eher die Bedeutung hat: Bist du dir sicher? – Meinst du das wirklich?
Im Zusammenhang mit dem Aha ist auch das sogenannte Aha-Erlebnis. Es ist ein eher umgangsprachliches Wort und meint das „plötzliche Erkennen eines Zusammenhanges zweier Vorgänge oder ähnliches“.
In der Corona-Pandemie hat Aha eine neue Bedeutung gewonnen.
Im Bundesland Rheinland-Pfalz und darüber hinaus ist eine neue Bedeutung von Aha entstanden. Aha ist zu einer Abkürzung geworden. Die Abkürzung bedeutet: Abstand – Hygiene – Alltagsmasken. Auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz heißt es: „Ich schütze dich – du schützt mich. AHA – das heißt: Abstand halten – Hygieneregeln einhalten und Alltagsmasken tragen – AHA. So geht MITEINANDER, GUT LEBEN und – zusammen sind wir stärker als das Virus.“ Für die Infektionszahlen an Corona hat die Aktion Erfolg. Zusammen mit anderen Maßnahmen sind die Infektionszahlen gesunken.
Inklusion
Soziologisch bedeutet Inklusion das Miteinbezogensein, also die gleichberechtigte Teilhabe an etwas. Für mich soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderung gleichberechtigt, voll und umfassend sein.
Die Corona-Pandemie gefährdet Inklusion.
Mit der Corona-Pandemie haben deutliche Begrenzungen der Bewegungsfreiheit stattgefunden. Dies war erst einmal für alle Menschen der Fall. Die sinnvolle Quarantäne-Regelung für an Covid-19 erkrankte Personen und die Beschränkung der Bewegungsfreiheit für alle Personen sind klare und der Gesellschaft dienliche Exklusionsmechanismen. Gleichzeitig sind diese Maßnahmen ein deutliches Gegensignal zu Inklusion. Hiervon sind gerade auch Menschen mit Behinderung betroffen:
– Blinde und sehbehinderte Menschen bedürfen zur Inklusion unter anderem Assistenz beim Führen, also bei den alltäglichen Wegen. Dieses ist mit der Verpflichtung zu Abstand kaum zu realisieren.
– Hörgeschädigten und gehörlosen Menschen hilft das Mundbild. Alltagsmasken verdecken den Mund und ein Großteil des Gesichtsbildes. Mundbild und Mimik sind nicht zu erkennen und damit wird Kommunikation nicht nur in der Deutschen Gebärdensprache hoch schwierig.
– Psychisch kranke Menschen verlieren durch Social Distance einen Großteil ihrer Bezugspersonen und ebenso einen Großteil der gewohnten Kommunikationswege.
– Menschen mit geistiger Behinderung sind durch die einschränkenden Maßnahmen in Wohnheimen in ihrer Bewegungsfreiheit deutlich beschränkt worden. Die Werkstätten für Menschen mit Behinderung hatten lange Zeit geschlossen.
– Menschen mit Körperbehinderung haben große Probleme in der Alltagspflege und Alltagsassistenz durch Abstand und Hygienemaßnahmen.
Menschen mit Behinderung empfinden die exkludierenden Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie als deutliche Einschränkung ihrer Teilhabe an der Gesellschaft. Das solidarisiert sie einerseits mit der Gesamtgesellschaft, die ähnliche Erfahrungen macht. Andererseits grenzt es sie durch die meist deutlicheren Wirkungen noch einmal von der Gesamtgesellschaft ab.
Das Bistum hat Limburg einen Aktionsplan zur Teilhabe behinderter Menschen für die Kirche entwickelt und umgesetzt.
Notwendige Kurskorrekturen
Durch das Paradigma der Inklusion sind Gesellschaft und Kirche schon seit über 10 Jahren zu Kurskorrekturen herausgefordert. Ein Meilenstein auf diesem Weg ist die Veröffentlichung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 1999. Durch die Spezifikation der Menschenrechte auf Menschen mit Behinderung haben alle Staaten, die die UN-Behindertenrechtskonvention rezipiert haben, die deutliche Pflicht zur Teilhabe behinderter Menschen übernommen. Dies zeigt in der Breite erfreuliche Auswirkungen: Die Teilhabe behinderter Menschen verbessert sich. Auf Ebene des Bundes und der Bundesländer sind Aktionspläne zur Verwirklichung der Teilhabe behinderter Menschen entstanden. Das Bistum Limburg hat als erstes deutsches Bistum einen Aktionsplan zur Teilhabe behinderter Menschen für die Kirche entwickelt und umgesetzt. Dieser Aktionsplan befindet sich derzeit in einem Monitoring. Die Ergebnisse zeigen einen Erfolg der Kurskorrektur: Teilhabe behinderter Menschen im Bistum Limburg ist als Querschnittsaufgabe angekommen. Sie greift in vielen Bereichen mit unterschiedlichen Aktionen.
Einige Kurskorrekturen stelle ich konkreter dar:
Inklusionsbegriff
Im Bistum Limburg arbeiten wir mit einem weiten Inklusionsbegriff. Die vollständige und umfassende Teilhabe behinderter Menschen am Leben der Kirche heißt für uns gleichzeitig auch die Wahlfreiheit zwischen verschiedensten Angeboten. Es gibt inklusive Angebote, in denen sich Menschen mit und ohne Behinderung begegnen. Ein Beispiel dafür sind partnerschaftliche Exerzitien von behinderten und nicht behinderten Menschen. Mit verschiedenen Formaten für partnerschaftliche Exerzitien im Alltag oder in einem Kursmodell, angesiedelt in einem barrierefreien Bildungshaus, gehen Menschen mit und ohne Behinderung religiöse Wege. Es gibt auch Spezialangebote für Menschen mit Behinderung, die einer großen Fachkompetenz bedürfen. Diese sind nur an Menschen mit Behinderung und ihre Assistenten gerichtet. Die Angebote sind auf ihre Bedürfnisse und Lebensthemen zugeschnitten. Sie sind exklusiv und alternativ zu den partnerschaftlichen inklusiven Angeboten.
Kommunikation
Seit einigen Jahren publiziert das Bistum Limburg wesentliche Elemente in Leichter Sprache. Der Aktionsplan, die Hirtenbriefe des Bischofs Dr. Georg Bätzing und viele weitere Dokumente werden in Leichte Sprache übersetzt. Die Übersetzungenwerden im Sinne der Wahlfreiheit gemeinsam in einer Druck- oder Onlineversion zur Verfügung gestellt. So besteht die Wahl zwischen Leichter Sprache oder schwerer Sprache. Leichte Sprache dient dabei der Mehrheitsgesellschaft, über 90 % werden über diesen Sprachcode erreicht – deutlich mehr als der klassische Binnenraum kirchlicher Sprache.
Ebenso gestaltet das Bistum Limburg in Kooperation das überdiözesane ökumenische Format Lebenszeichen mit Impulsen in einfacher Sprache.
Struktur
Das Bistum Limburg hat seine Strukturen dem Begriff Inklusion und seinen Herausforderungen angepasst. Neben einer Kompetenz für die Seelsorge für Menschen mit Behinderung und der klassischen Behindertenhilfe gibt es einen Inklusionsrat als Ansprechstelle für die Herausforderungen und Bedarfe im Zusammenhang mit dem Aktionsplan. Angesiedelt an der Bistumsleitung gibt es eine Stabstelle Inklusion. In naher Zukunft wird es eine Projektstelle zum Netzwerk im sozialen Raum geben. Ziel ist, inklusive Netzwerke aufzubauen. In der Erwachsenenbildung gibt es eine Projektstelle ‚Erwachsenenbildung und Leichte Sprache‘.
Sozialraumorientierung
Für das Miteinander von Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe und Pfarreien gibt es im Bistum Limburg das ‚Limburger Brückenmodell‘. In den Einrichtungen und Diensten sind Kontaktpersonen benannt, ebenso in den Pfarreien. Beide bauen als Brückenköpfe eine lebendige Brücke. Neben Begegnung, gemeinsamer Feier von Liturgie werden auch Lebens- und Glaubenszeugnisse im Sozialraum miteinander verbunden und leisten so einen wesentlichen Beitrag zu Inklusion.
Mitbestimmung
Im synodalen Bereich, also dem Bereich der Mitbestimmung von Laien in der Kirche, hat das Bistum Limburg neben barrierefreien Pfarrgemeinderatswahlen und vielen Materialien in Leichter Sprache dazu einen Prozess der Diözesanversammlung zu Inklusion gestartet. Über zwei Jahre haben sich Synodale in ihren Pfarreien verpflichtet, Teilhabe und Inklusion in den Blick zu nehmen und die Bedingungen für Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu verbessern.
In der Corona-Krise brauchen Menschen mit Behinderung ein Aha-Erlebnis: Ich bin in meiner Exklusion nicht allein.
Fazit
In Deutschland leben ca. 10 % Menschen mit Behinderung. Das sind Menschen, die einen Grad der Behinderung von über 50 % haben und dieses beim Amt für Versorgung angemeldet haben. Die faktische Zahl ist viel größer. Aus pastoraler Sicht von Behinderung betroffen sind auch Angehörige, Pflegende, AssistentInnen und natürlich die behinderten Menschen selbst. Als pastorale Größe ist von ca. 20 % der ChristInnen auszugehen. Dabei spielt auch die Altersstruktur der Gläubigen eine Rolle. Diese Zielgruppe wahrzunehmen und in kirchliches Handeln und Planen zu integrieren, ist ein Aha-Erlebnis. Die Teilhabe behinderter Menschen ist in Zeiten der Corona-Pandemie so bedroht wie seit langem nicht mehr. Aus dem eigenen Erleben von exklusiven und exkludierenden Maßnahmen kann eine Solidarisierung mit Menschen mit Behinderung erfolgen. Statt Mitleid und Bedauern ist jedoch Aktion zur Überwindung des Social Distancing und zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung nötig. Jeder Beitrag einzelner Gruppen und Gemeinschaften und nicht zuletzt der Pfarreien ist eminent wichtig. Das Aha-Erlebnis „Ich bin in meiner Exklusion nicht allein“ ist wichtiges Element dabei.
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Autor: Dipl.-Theol. Jochen Straub ist Referatsleiter für die Seelsorge für Menschen mit Behinderung im Bistum Limburg und langjähriger geistlicher Begleiter für Menschen mit Behinderung.
Bild: Bistum Limburg, Aktion Lebenszeichen für den Alltag.