Armut und Befreiung fordern die Kirchen heraus. Religiöse Institutionen, wie zum Beispiel der Vatikan, haben Probleme, dieser Herausforderung gerecht zu werden. Von Elmar Klinger.
Die Armut ist ein säkulares Thema. Es gibt sie auf der ganzen Welt. Sie hat viele Gesichter. Es gibt die Kinderarmut, die Altersarmut, die Bildungsarmut, die Armutszuwanderung. Sie meint einen Zustand des Mangels, der verhindert, dass Grundbedürfnisse des Lebens, wie Kleidung, Nahrung, Wohnung, Gesundheit sowie Menschenrechte nicht mehr zu garantieren sind. Aber sie betrifft die jeweilige Bevölkerung unterschiedlich. Man spricht von relativer Armut, wo das Einkommen der Betroffenen unterhalb des Durchschnittseinkommens in einer Gesellschaft liegt, und von absoluter Armut, wo es unterhalb des Existenzminimums liegt. Sie ist eine Frage nach Leben und Tod.
Die Weltbank rechnet mit ihr bei einem Einkommen von etwas über einem Dollar pro Tag. Von ihr sind 1,25 Milliarden Menschen betroffen. Man spricht auch von sozio-kultureller Armut, wenn es Entrechtung, Ausgrenzung, Entmündigung, Diskriminierung und Verfolgung gibt. Sie besteht real in den Entwicklungsländern, und anderswo, wie bei uns, als Bedrohung.
Die Armut ist unter all dieser Gesichtspunkten und Kriterien ein Problem von Staat und Gesellschaft in der heutigen Welt. Sie betrifft die Wirtschaftsordnung, den Unterschied von Industrieländern und Entwicklungsländern, die nationale und internationale Politik, aber auch die Entstehung des Terrorismus angesichts der gegebenen Verhältnisse.
Die Kirche ist Teil der heutigen Welt, mit dieser Problematik daher konfrontiert und von ihr herausgefordert. Sie hat gesellschaftlichen Einfluss und ist eine Institution von säkularer Bedeutung. Sie kann auf der Ebene des Staates handeln. Aber sie ist eine geistliche Gemeinschaft. Sie hat keine politische Macht, sondern erfüllt einen religiösen Auftrag. Daher stellt sich die Frage nach ihrer säkularen Kompetenz. Was sind ihre eigenen Voraussetzungen und Quellen, um sich den Armen in ihrer Armut zu stellen, vor ihnen zu bestehen und Zeichen der Hoffnung dadurch für alle Menschen zu sein?
1. Die Eckdaten des Zweiten Vatikanischen Konzils: eine Weichenstellung
Sind weltliche Probleme ein Thema für die Kirche? An dieser Frage scheiden sich die Geister. Die traditionelle Antwort auf sie nämlich besagt: Weltliche Probleme sind kein geistliches Thema. Die Kirche besitzt für ihre Lösung weder die erforderliche Kompetenz noch den hierfür notwendigen Auftrag. Sie ist geistliche Gemeinschaft. Weltliche Probleme sind ein weltliches Thema. Zuständigkeit und Auftrag, sie zu lösen, hat der Staat. Die Kirche hat je nach Sachverhalt moralische Pflichten, aber keine institutionelle Verantwortung. Ihr Auftrag ist geistlicher Natur. Sie kann den Staat nicht ersetzen.
Das Zweite Vatikanum übernimmt diese Antwort jedoch nicht. Denn es hebt die Bedeutung des geistlichen Lebens in der Welt von heute besonders hervor und gibt so dem Verhältnis der Kirche zum Staat eine neue Grundlage. Es erklärt:
Die politische Gemeinschaft und die Kirche sind je auf ihrem eigenen Gebiet voneinander unabhängig und autonom. Beide aber dienen, wenn auch in unterschiedlicher Begründung, der persönlichen und gesellschaftlichen Berufung der gleichen Menschen. (GS 76)
Die Kirche achtet und fördert durch ihre Lehre und ihr Zeugnis die politische Freiheit der Bürgerinnen und Bürger, sowie ihre jeweilige Verantwortlichkeit.
Weltliche Probleme können daher sehr wohl ein geistliches Thema sein und geistliche Standpunkte sind sehr wohl eine weltliche Herausforderung. In diesem Sinn heißt es einmal bei Gustavo Gutierrez: Man kann den Armen nicht sagen, dass Gott sie liebt, und sie gleichzeitig verhungern lassen. Das Zweite Vatikanum ist selbst umgekehrt ein geistlicher Standpunkt, der Europa und die USA herausfordert und in der Dritten Welt Befreiungsbewegungen motiviert hat.
Das Konzil stellt mit seiner pastoralen und dogmatischen Ausrichtung die Weichen neu. Es überwindet und verhindert die Reduktion des Evangeliums auf einen moralischen Appell und ergreift strukturelle Maßnahmen, die neu sind und es insgesamt erschließen. Man findet sie in den drei Konstitutionen, die seine zentralen Lehraussage bilden, nämlich die Pastoral-, die Kirchen- und die Offenbarungskonstitution. In ihnen macht die Kirche sich unter einem weltlichen Gesichtspunkt und die heutige Welt mit ihren schweren Problemen unter ihrem eigenen, dem geistlichen Gesichtspunkt zum Thema. Sie geht durch Feuer, aber kann diese Herausforderung bestehen.
Das Schlüsseldokument des Konzils insgesamt, das einzige, das ganz auf ihm entwickelt wurde und seinen eigenen Ansatz systematisch unterbreitet, ist die Pastoralkonstitution. Sie hat den Titel „Die Kirche in der Welt von heute“ und erklärt bereits im ersten Satz, „die enge Verbundenheit der Kirche mit dem ganzen Menschengeschlecht.“ „Freude und Hoffnung“, auf lateinisch „gaudium et spes“, sind der Name für das gesamte Dokument. Denn es stellt gleich am Anfang programmatisch fest:
Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Menschen von heute, besonders der Armen und Bedrängten, sind auch Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Jünger Christi. Und es gibt nichts wahrhaft Menschliches, das nicht in ihren Herzen seinen Widerhall fände. Ist doch ihre eigene Gemeinschaft aus Menschen gebildet, die, in Christus geeint, vom Heiligen Geist auf ihrer Pilgerschaft zum Reich des Vaters geleitet werden und eine Heilsbotschaft empfangen haben, die allen auszurichten ist. (GS 1)
Die Kirche will die heutigen Menschen und die Lage, in der sie sich befinden, nicht von der eigenen Tradition her betrachten, die sie hat und zu der sie selber gehört, um ein Urteil über sie zu sprechen, sondern verfährt umgekehrt: Sie betrachtet sich und ihre Tradition von den Menschen her, an die sie sich wendet, und den Aufgaben, die sie unter ihnen hat, um sich und ihre Tradition ihnen zu erschließen. Sie kann dadurch und will die Kirche dieser Menschen sein und auch noch werden.
Dieser Perspektivenwechsel ist für sie selbst und die Tradition in der sie steht von großer Bedeutung. Er verändert sie. Er verlangt, dass man die Menschen kennenlernt, an die man sich wendet, mit ihnen spricht und einen Dialog mit ihnen führt über Probleme, die sie haben. Anthropologische und soziologische Fragen sind ein zentrales Thema einer jeden Theologie, die sich von den Menschen her versteht und ihren Aufgaben in der Welt von heute genügt. Die Pastoralkonstitution geht diesen Weg. Sie erklärt grundsätzlich:
Als Zeuge und Künder des Glaubens des gesamten in Christus geeinten Volkes Gottes kann daher das Konzil dessen Verbundenheit, Achtung und Liebe gegenüber der ganzen Menschheitsfamilie, der dieses ja selber eingefügt ist, nicht beredter bekunden als dadurch, dass es mit ihr in einen Dialog eintritt über all diese verschiedenen Probleme. […]
Es geht um die Rettung der menschlichen Person. Es geht um den rechten Aufbau der menschlichen Gesellschaft. Der Mensch also, der eine und ganze Mensch, mit Leib und Seele, Herz und Gewissen, Vernunft und Willen, steht im Mittelpunkt unserer Ausführungen. (GS 3)
Es geht somit um anthropologische und soziologische Fragen in jeder Theologie des Dialogs mit den heutigen Menschen. Man kann sie nicht ausklammern, sondern muss sich ihnen stellen. Die Konstitution hat zu deren sachgerechter Erörterung auch eine Methode. Die Kirche soll Tatsachen feststellen, sie im Licht der eigenen Grundsätze bewerten und schließlich entscheiden, wie man sich zu den Tatsachen verhält – die Methode des Sehens, Urteilens und Handelns.
Mit der pastoralen Fragestellung ändert sich auf dem Konzil auch der Blick der Kirche auf sich selbst. Es zeigt, sie ist nicht für sich selber da, sondern für die Menschen, an die sie sich wendet, zu denen sie gehört und um deren willen es sie überhaupt gibt. Sie ist ein Volk unter den Völkern der Erde, das Volk Gottes in Christus, das messianische Volk, ein Volk der Seligpreisungen und des Magnifikat, eine Gemeinschaft der Liebe zu Gott und zum Nächsten.
Dieser Gesamtbegriff von Kirche ist grundlegend für das Konzil. Er wird in der Kirchenkonstitution Lumen gentium entwickelt und dargelegt. Er ist die Mutter seiner Aussagen insgesamt über die Kirche als Kirche. Er bedeutet, dass soziale Fragen sie innerlich betreffen und nicht nur eine äußerliche Herausforderung sind, die man durch moralische Appelle lösen kann. Denn Gott, so heißt es im 2. Kapitel, wollte die Menschen nicht einzeln, unabhängig von aller wechselseitigen Verbindung, heiligen und retten, sondern sie zu einem Volk machen, das ihn in Wahrheit anerkennen und in Heiligkeit dienen soll. (LG 9)
Der Gesamtbegriff von Kirche auf dem Konzil beinhaltet und umfasst somit zwei Konstitutionen, nämlich die über die Kirche in der Welt von heute „Gaudium et spes“ und die über die Kirche „Lumen gentium“. Dieses „Licht der Völker“, so heißt es gleich im ersten Satz, ist nicht sie selber, sondern Christus. Sie kann Licht sein und werden, wenn sie ihm nachfolgt und seine Aufgaben wahrnimmt, nämlich sein priesterliches, prophetisches und königliches Amt. Zwischen diesen beiden Konstitutionen über die Kirche besteht ein struktureller Zusammenhang. Er ist begründet in Kapitel 2 von Lumen gentium „über das Volk Gottes“. Die pastorale Aufgabenstellung des Konzils macht diesen Gesamtbegriff von Kirche erforderlich. Er kann sich nicht in der Hierarchie erschöpfen, sondern umfasst die Menschen, die zu ihr gehören, ihre Mitglieder, und ebenso die, an die sie sich wendet und für die sie da ist, denn alle Menschen sind aufgefordert und berufen, Volk Gottes in Christus zu werden und zu sein, vom ersten bis zum letzten Menschen. Mit dieser Charakterisierung verlässt das Konzil nicht die Tradition in der es steht, sondern führt sie zurück auf ihren Ursprung in der Bibel. Dort nämlich ist Kirche das Wort für Kahal Jahwe. Es bedeutet „Versammlung des Volkes Gottes vor Gott – in Christus aus der Kraft seines Geistes.“
Das Zweite Vatikanum stellt die Weichen für eine Rückbesinnung der Kirche auf ihren Ursprung in der Bibel. Den Rahmen dazu bietet und schafft seine Konstitution über die Offenbarung „Dei Verbum“. Denn sie bestimmt das Verhältnis von Schrift und Tradition auf der Grundlage dessen, worum es beiden geht, nämlich der Offenbarung selbst, die Worte und Taten umfasst, in der Selbstmitteilung Gottes besteht und mit Jesus Christus den eigenen Inbegriff gefunden hat. Dieser Standpunkt wird im ersten Kapitel der Konstitution entwickelt: Er ist richtungsweisend für alles, was in der Pastoral getan und von der Kirche gelehrt werden kann. Sie zeigt einem jeden, ob sie sich an das, was sie sagt, auch selber hält, und ob sie fähig ist, über sich und ihre Art des Lebens wirklich zu reden. Sie wird so – wie auch immer – eine Offenbarung für die ganze Welt.
Die Frage nach der Armut hat auf dem Konzil diesen Hintergrund. Es ergeht sich nicht in moralischen Appellen, sondern macht sie zu einem Thema der Kirche als Kirche; es lässt sich von ihr herausfordern. Sie steht am Anfang und am Ende des Konzils. Am Anfang, weil es das Bestreben und den Antrag gab, sie überhaupt zum Gegenstand seiner Beratungen und Beschlüsse zu machen. Dies ging nicht, weil die entsprechende Vorarbeit nicht geleistet war und man deshalb über moralische Forderungen und politische Auseinandersetzungen nicht hinausgekommen wäre. Am Ende des Konzils wird die Frage nach der Armut zum Thema durch den Katakombenpakt. Darin verpflichten sich Bischöfe, die Armen vorrangig in ihrer Diözese zu behandeln, bereit zu sein, dafür auch Nachteile hinzunehmen und auf bestimmte Insignien zu verzichten. Die Kirche der Armen in Südamerika trat so ins Leben.
Nach dem Konzil wird dieses Thema zur Schlüsselfrage einer Durchführung und Rezeption des Konzils selber. Denn überall, wo man sich ihm stellt, wird es aufgegriffen und zu einer Inspiration des kirchlichen Lebens; gelingt es nicht, fällt man der eigenen Tradition zum Opfer und bleibt in ihr stecken.
Dogma und Pastoral mit ihrem Perspektivenwechsel, das Volk Gottes als Gesamtbegriff von Kirche und die Offenbarung selbst in Schrift und Tradition – also die Weichenstellung des Konzils – sind Rahmen und Grundlage, die Armut, ein säkulares Thema, aus einer geistlichen Perspektive zu behandeln, und das Evangelium, eine geistliche Botschaft, aus einer säkularen Perspektive greifbar zu vertreten. Es verändert die Welt.
Denn Arme sind in dieser neuen Betrachtungsweise Subjekt und nicht nur Objekt der Armut. Diese wird aus ihrer Perspektive zum Thema. Sie hat gesamtmenschlichen Charakter. Sie besteht nicht nur aus den Einkommensverhältnissen. Sie durchdringt und prägt das ganze Leben. Sie grenzt aus. Sie stigmatisiert. Sie bringt vielen Menschen den Tod. Weil sie einen ganzheitlichen Charakter hat, fordert sie die Kirche auch ganz heraus. Armut betrifft ihr Verhältnis zu Staat und Gesellschaft auf allen Ebenen. Man kann ihr nicht nur moralisch-caritativ begegnen. Sie ist ein politisches Problem. Denn sie hat gesellschaftliche Ursachen und entwickelt eine Dynamik der Ausgrenzung, Unterentwicklung und Unterdrückung. Sie ist in ihrer Gesamtproblematik ein Zeichen der heutigen Zeit.
Die Kirche wird von ihr umfassend herausgefordert. Das hierarchische Amt, so unverzichtbar es ist, kann diesem Problem von sich her und für sich allein unmöglich genügen. Es muss sich darauf einstellen und leistet in ihm seinen Beitrag. Denn es ist das Amt einer Kirche von Menschen, die für Menschen da sind, Menschen jeden Standes, jeden Alters, jeden Geschlechts, die nicht nur zu ihr gehören, sondern diese Kirche auch sind. Johannes XXIII. hat von den Zeichen der Zeit wie von einer Kirche der Armen gesprochen.
Dieser Perspektivenwechsel betrifft in der Tat eben auch die Offenbarung selbst. Er führt zu ihren Quellen in Schrift und Tradition. Die Zeichen der Zeit, die die Pharisäer nicht erkennen, sind ebenso Thema des Evangeliums Jesu, wie die Armen selbst. Sie preist er selig, denn ihnen gehört das Reich Gottes, den Reichen bleibt es verschlossen.
Die Kirche ist somit von der Armut politisch und spirituell herausgefordert. Sie muss den Weg des Zweiten Vatikanischen Konzils einschlagen und wirklich beschreiten. Nur auf ihm bleibt sie ihrer Vergangenheit treu und kann sie in der Gegenwart die Zukunft gewinnen.
2. Das Programm von Papst Franziskus: „Die Freude des Evangeliums“.
Das Zweite Vatikanum verdankt sich Johannes XXIII. auf der ganzen Linie. Es ist ohne ihn einfach undenkbar. Er hat es einberufen. Er hat es mit seinen Enzykliken geprägt, in seiner Eröffnungsansprache thematisch auf den Weg gebracht und die entscheidenden Stichworte geliefert, nämlich Pastoral mit Außenperspektive, Kirche in ihrer gegenwärtigen Bedeutung und Reich Gottes – das Evangelium Jesu. Er hat das Kirchenrecht zudem außer Kraft gesetzt, sodass mit ihm nicht mehr zu argumentieren war.
Der Vatikan war von der Einberufung des Konzils überrascht und bei seiner Durchführung auch überfordert. Er hat es zwar vorbereitet mit über 70 Schemaentwürfen, aber man konnte sie in dieser Form gar nicht behandeln. Es gab auch keinen Plan über seinen zeitlichen und organisatorischen Ablauf. Mit Querschüssen wurde jedoch geglänzt. Das Konzil musste sich daher selber finden. Und es hat sich gefunden. Es ist den Weg der Umgestaltung aller Entwürfe gegangen, die vorbereitet waren, auf dem Boden der eigenen Schwerpunktsetzung. Diese jedoch fordern die Kirche schlechterdings heraus. Der Vatikan ist zwar der Ort, an dem es stattfindet, der Rahmen, in dem es sich bewegt, und auch die Institution, die ihm juristisch Durchschlagskraft in der Welt verleiht. Er gibt ihm auch den Namen. Es ist ein vatikanisches Konzil.
Aber die Schwerpunkte, die es setzt, sind für ihn von seiner Natur her ein Problem. Denn erstens ist der Vatikan ein Staat. Er versteht sich nicht pastoral, schon gar nicht in dem Sinn, wie das Konzil dieses Wort versteht. Er denkt nicht von den Menschen her, zu denen er gehört, sondern hierarchisch. Zweitens ist er ein Staat ohne Volk und für ein Volk zuständig, das keinen Staat besitzt. Drittens macht seine Tradition das Reich Gottes institutionsbegründend, nicht befreiend zum Thema. Daher sind Auseinandersetzungen um das Konzil unvermeidlich. Sie haben stattgefunden und sind bis zum heutigen Tag nicht zu Ende. Sie sind sehr wichtig, um das Konzil durchzuführen, nicht um sich ihm zu widersetzen.
Das gegenwärtige Pontifikat besitzt dabei eine Schlüsselfunktion. Denn Papst Franziskus kommt aus Lateinamerika. Auf den Synoden der Kirche dort haben sich die Eckdaten des Konzils durch die Kirche der Armen und die Theologie der Befreiung exemplarisch durchgesetzt. Die Auseinandersetzung mit dem Vatikan wurde nicht vermieden, verläuft aber vergleichsweise friedlich.
Das Lehrschreiben „Die Freude des Evangeliums“ steht in dieser Tradition. Denn es setzt auf die Eckdaten des Zweiten Vatikanums und macht sie zum Programm der Amtsführung des Papstes. Schon der Untertitel verweist auf seinen Ansatz, nämlich „die Verkündigung des Evangeliums in der Welt von heute.“
Die Kirche insgesamt hat diesen Auftrag. Um ihn dreht sich in ihr alles. Er hat zwei Schwerpunkte, nämlich die Welt von heute, zu der sie gehört, in der sie Verantwortung trägt und um deren willen es sie gibt, und das Evangelium, das zu verkünden sie da ist. Es ist ihre Mission. Daher spricht der Papst von einer missionarischen Umgestaltung der Kirche im ersten Kapitel. Er sagt, sie ist eine missionarische Gemeinschaft:
Die innige Verbundenheit der Kirche mit Jesus ‚ist eine Verbundenheit auf dem Weg und die Gemeinschaft stellt sich wesentlich als missionarische Gemeinschaft dar’. In der Treue zum Vorbild des Meisters ist es lebenswichtig, dass die Kirche heute hinausgeht, um allen an allen Orten und bei allen Gelegenheiten ohne Zögern, ohne Widerstreben und ohne Angst das Evangelium zu verkünden. Die Freude an dem Evangelium ist für das ganze Volk. Sie darf niemand ausschließen. (EG 23)
Diesen Auftrag hat die ganze Kirche und er gilt allen Menschen. Aber er kämpft heute mit großen äußeren und inneren Herausforderungen. Das zweite Kapitel spricht von „der Krise des gemeinschaftlichen Engagements“. Der Papst macht in ihm „die Herausforderungen der Welt von heute zum Thema und behandelt die Versuchungen der in der Seelsorge Tätigen.“ Er verlangt ein „Nein zu einer Wirtschaft der Ausschließung“, ein „Nein zur neuen Vergötterung des Geldes“, ein „Nein zu einem Geld, das regiert, statt zu dienen“, ein „Nein zur sozialen Ungleichheit, die Gewalt hervorbringt.“ Er spricht auch von einer kulturellen Herausforderung. Er verlangt eine Inkulturation des Glaubens in der heutigen Welt und sieht ihn durch die Stadtkulturen besonders angefragt oder auch in Frage gestellt. Daher wird von den in der Seelsorge Tätigen eine missionarische Spiritualität verlangt. Sie entspringt der Freude am Evangelium und verlangt ein „Nein zur egoistischen Trägheit“, ein „Nein zum sterilen Pessimismus“, ein „Ja zu den neuen, von Jesus Christus gebildeten Beziehungen“, ein „Nein zur spirituellen Weltlichkeit“ sowie ein „Nein zum Krieg unter uns.“
Das Evangelium selber nämlich hat zwei Pole, einen inneren, die Spiritualität seiner Träger und Trägerinnen, der Menschen also, die aus ihm leben und es verkünden, aber zugleich einen äußeren, nämlich alle Menschen, an die es sich wendet, gleich woher sie kommen und wohin sie gehen, speziell jene, die es nicht kennen, und die, die es ablehnen. Es in diesem umfassenden Sinn zu verkünden und darzulegen, heißt evangelisieren. Diese Tätigkeit beschränkt sich nicht auf den inneren Bereich der Kirche, etwa auf die Gläubigen, sondern hat immer eine säkulare Bedeutung. Es ist in diesem Sinn politisch. Aber es verliert sich nicht in den weltlichen Dingen, sondern hat immer spirituelle Bedeutung. Es ruft zur Umkehr auf und gibt Leben, neues Leben, wahres Leben, ewiges Leben.
Der Papst behandelt beide Schwerpunkte im dritten und vierten Kapitel. Er sagt im dritten Kapitel zum Thema Verkündigung des Evangeliums: „Das ganze Volk Gottes verkündet das Evangelium […] Die Evangelisierung ist Aufgabe der Kirche. Aber dieses Subjekt der Evangelisierung [– nämlich die Kirche –] ist weit mehr als eine organische und hierarchische Institution „da es vor allem ein Volk auf dem Weg zu Gott ist. […] Kirche sein bedeutet Volk Gottes sein, in Übereinstimmung mit dem großen Plan der Liebe des Vaters. Das schließt ein, das Ferment Gottes inmitten der Menschheit zu sein“ (EG 111-114) Es ist ein Volk der vielen Gesichter; denn es „nimmt in den Völkern der Erde Gestalt an und jedes dieser Völker besitzt seine eigene Kultur.“ (EG 115) Aber „alle sind wir missionarische Jünger.“ (EG 119)
Das vierte Kapitel macht „die soziale Dimension der Evangelisierung“ zum Thema. Denn Evangelisieren bedeutet, das Reich Gottes in der Welt gegenwärtig zu machen. (EG 175) Es besitzt einen unausweichlich sozialen Inhalt.
Das Evangelium Jesu vom Reich Gottes hat gemeinschaftliche und soziale Auswirkungen. Dazu gehört die gesellschaftliche Eingliederung der Armen. Der Papst Franziskus rehabilitiert und rechtfertigt in seinem Schreiben die ganze Theologie der Befreiung. Er sagt:
Jeder Christ und jede Gemeinschaft ist berufen, Werkzeug Gottes für die Befreiung und die Förderung der Armen zu sein, sodass sie sich vollkommen in die Gesellschaft einfügen können; das setzt voraus, dass wir gefügig sind und aufmerksam, um den Schrei des Armen zu hören und ihm zu Hilfe zu kommen. (EG 187)
Man soll nicht die Ohren vor ihm verschließen. Er ist der Schrei ganzer Völker, der ärmsten Völker der Erde. Daher sagt der Papst weiter:
Bei allem Respekt vor der Unabhängigkeit und der Kultur jeder einzelnen Nation muss doch immer daran erinnert werden, dass der Planet der ganzen Menschheit gehört und für die ganze Menschheit da ist, und dass allein die Tatsache, an einem Ort mit weniger Ressourcen oder einer niedrigeren Entwicklungsstufe geboren zu sein, nicht rechtfertigt, dass einige Menschen weniger würdevoll leben. (EG 190)
Diese haben im Evangelium Jesu vom Reich Gottes eine Sonderstellung. Für sie ist es vorrangig da. Ihre Vorrangigkeit ist in erster Linie, sagt der Papst, ein theologischer Sachverhalt und an zweiter Stelle ein politischer. Er sagt: „Für die Kirche ist die Option für die Armen in erster Linie eine theologische Kategorie und erst an zweiter Stelle eine kulturelle, soziologische, politische oder philosophische Frage.“ (EG 198) Ohne sie, diese Sonderoption für die Armen, besteht die Gefahr, dass man die Verkündigung insgesamt nicht versteht, und sie in einem Meer von Worten ertrinkt.
„Aus diesem Grund wünsche ich mir eine arme Kirche für die Armen“, sagt der Papst, eine Kirche der Armen; denn, sagt er weiter: „Sie haben uns vieles zu lehren.“ (ebd.): „Die bevorzugte Option für die Armen muss sich hauptsächlich in einer außerordentlichen und vorrangigen religiösen Zuwendung zeigen.“ (EG 200) Aber sie erschöpft sich nicht in der Religion, sondern betrifft die Politik. Von ihr und ihrer Unfähigkeit, die tiefen Wurzeln der Übel des Unrechts in der Welt zu erfassen, heißt es weiter: „Die so in Misskredit gebrachte Politik ist eine sehr hohe Berufung, ist eine der wertvollsten Formen der Nächstenliebe, weil sie das Gemeinwohl anstrebt: Wir müssen uns davon überzeugen, dass die Liebe nicht nur das Prinzip der Mikrobeziehungen – in Freundschaft, Familie und kleinen Gruppen – [ist], sondern auch der Makrobeziehungen – in gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Zusammenhängen!“ (EG 205)
Befreiung hat somit für den Papst einen vorrangig spirituellen, aber wirklich politischen Sinn. Sie ist das, worum sich das Evangelium dreht. Denn sie macht froh und wird von der Freude getragen. In der Freude am Evangelium liegt unsere Kraft. Denn, so erklärt der Papst schon in der Einleitung seines Schreibens: „Die Freude des Evangeliums erfüllt das Herz und das gesamte Leben derer, die Jesus begegnen. Diejenigen, die sich von ihm retten lassen, sind befreit von der Sünde, von der Traurigkeit, von der inneren Leere und von der Vereinsamung.“ (EG 1)
Der Papst Franziskus ist kein Theologe im Sinne des Fachs. Aber er ist ein Praktiker der Befreiung. Sie nennt er die Freude am Evangelium.
3. Eine strukturelle Herausforderung – die Ämter der Befreiung
Die Kirche besteht aus den Menschen, die zu ihr gehören und sie verkörpern. Sie ist die Kirche dieser Menschen. Man kann und muss sie daher von ihnen her verstehen. Dies gilt besonders von den Armen. Sie sind aufgrund des Evangeliums, das sie verkündet und um dessen willen sie überhaupt da ist, des Evangeliums Jesu vom Reich Gottes, exemplarisch. Denn Jesus erklärt in der Bergpredigt: Selig sind die Armen vor Gott: Ihnen gehört das Reich.
Johannes XXIII. erinnert an diese Botschaft und nimmt Bezug auf die Menschen, denen sie vorrangig gilt. Er spricht von einer Kirche der Armen. Die lateinamerikanischen Synoden greifen diese Betrachtungsweise auf und bringen sie zur Geltung. Sie hat exemplarische Bedeutung für alle Menschen, die benachteiligt sind.
Man sollte sich daran erinnern, dass auch Pius XII. in dieser Weise gesprochen hat. Er sagt in einer Ansprache an die Laien einmal, dass sie die Kirche sind. Papst Franziskus vertritt denselben Standpunkt, aber formuliert situationsbezogen. Er sagt, dass er eine arme Kirche für die Armen wünscht. Denn er weiß, die Kirche befindet sich auf dem Weg. Sie hat Mitglieder, die ihn beschreiten, und andere, die ihn nicht gehen, sondern verweitern.
Dieser Zwiespalt ist für alle Beteiligten eine Herausforderung, besonders jedoch für den Vatikan. Denn er ist Teil des Problems, besitzt aber andererseits die Zuständigkeit für seine Lösung auf höchster Ebene. Denn er steht hierarchisch über den Mitgliedern der Kirche und hat sie zu leiten – das Zweite Vatikanum spricht in diesem Sinn von einer „organisierten Gesellschaft“, andererseits jedoch besteht der Vatikan aus diesen Mitgliedern und verkörpert entsprechend die Unterschiedlichkeit ihrer jeweiligen Richtung. Er kann somit gar kein monolithischer Block sein. Er umfasst immer viele Standpunkte, die nicht den gleichen Einfluss besitzen und so jeweils vorrangig oder nachrangig sind.
Angesichts dieser strukturellen Tatsache sind die Armen eine grundsätzliche Herausforderung: Denn sie kommen erstens in einer Behörde wie dem Vatikan, dessen Außenbeziehung zu anderen Staaten über die Diplomatie vonstatten geht, überhaupt nicht vor. Sie werden zweitens dort, wo sie ein Thema sind, nicht vorrangig, sondern nachrangig behandelt. Man spricht über sie, nicht mit ihnen. Sie sind Objekt, nicht Subjekt der Betrachtung. Man erörtert ihre Befindlichkeit, aber nimmt die Person nicht ernst, die an ihr leidet und die auch selber Verantwortung trägt, diesen Zustand mit zu verändern. Wo man drittens schließlich die Person beachtet, sie wegen ihrer Benachteiligung vorrangig behandelt und zu einem ebenbürtigen, gleichberechtigten Partner macht, wird aus ihrer Perspektive nicht nur sie selbst, sondern werden auch andere Personen und Institutionen, die eine Mitursache der Benachteiligung sind, zum Thema. Gegenstand kann somit auch die Kirche sein, wenn sie zu den Armen, ihre eigene Sache betreffend, vielleicht nicht steht.
Der Vatikan hat strukturelle Bedeutung für die Kirche in einem umfassenden Sinn. Er verwaltet sie nach Recht und Ordnung. Er ist eine Institution des Papstes zu diesem Zweck. Aber er ist zugleich eine eigenständige Größe mit eigenen Interessen und jeweiligen Zielen, die eben den Vorgaben des Papstes entweder nicht genügen oder ihm sogar widersprechen. Dies war bei Johannes XXIII. der Fall und ist ein Problem für Franziskus, dem jetzigen Papst.
Denn Päpste sind nicht nur Oberhaupt des Vatikans, sondern auch Oberhaupt des Bischofskollegiums und der Kirche überhaupt. Sie leiten diese in einem evangelisatorischen Sinn von innen und in einem organisatorischen Sinn von außen. Das gegenwärtige Pontifikat mit seiner Option für die Armen fordert den Vatikan somit aus der Natur der Sache heraus.
Der Papst selber hebt die Armen hervor und lässt sie der Mittelpunkt des Evangeliums und der Kirche sein. Denn er schreibt ja wörtlich:
Es ist nötig, dass wir alle uns von ihnen evangelisieren lassen.
Die neue Evangelisierung ist eine Einladung, die heilbringende Kraft ihrer Leben zu erkennen und sie in den Mittelpunkt des Weges der Kirche zu stellen.
Wir sind aufgerufen, Christus in ihnen zu entdecken, uns zu Wortführern ihrer Interessen zu machen, aber auch ihre Freunde zu sein, sie anzuhören, sie zu verstehen und die geheimnisvolle Weisheit anzunehmen, die Gott uns durch sie mitteilen will. (EG 198)
Diese Betrachtungsweise lässt sich nicht auf einen politisch-sozialen Standpunkt reduzieren, weder im Sinn von caritativer Mildtätigkeit noch im Sinn politischer Agitation. Diese Versuchung liegt nahe. Auch der Papst warnt vor ihr. Er betont das Spirituelle und Ganzheitliche in seinem Standpunkt. Er sagt nämlich weiter: „Unser Einsatz besteht nicht ausschließlich in Taten oder in Förderungs- und Hilfsprogrammen; was der Heilige Geist in Gang setzt, ist nicht ein übertriebener Aktivismus, sondern vor allem eine aufmerksame Zuwendung zum anderen, indem man ihn ‘als eines Wesens mit sich selbst betrachtet’. Diese liebevolle Zuwendung ist der Anfang einer wahren Sorge um seine Person, und von dieser Basis aus bemühe ich mich dann wirklich um sein Wohl. Das schließt ein, den Armen in seinem besonderen Wert zu schätzen, mit seiner Wesensart, mit seiner Kultur und mit seiner Art, den Glauben zu leben.“ (EG 199)
Dieser Standpunkt verlangt eine strukturelle Umkehr. Es geht nicht um personelle Konstellationen und politische Abläufe, auch sind mir alle antirömischen Affekte fremd. Es muss aber festgehalten werden: Dieser Standpunkt ist eine Herausforderung für alle Behörden in der Kirche, für die oberste ganz besonders. Denn sie denken nicht vom Anderen, sondern von sich her. Sie bringen Gesetze zur Geltung; Subjekte haben einen subjektiven Anspruch und kommen selber nicht zur Geltung. Die Behörde handelt im Auftrag des Ganzen und muss das Ganze verkörpern, ohne es zu sein. Diese Haltung trifft die Armen besonders; denn sie kommen gar nicht vor. Aber sie trifft eben auch das, was sie in der Kirche zum Thema werden lässt, nämlich das Zweite Vatikanum.
Denn es gibt eine Richtung der Interpretation des Umgangs mit ihm, die es nicht von sich selber her versteht, sondern von den Ordnungsverhältnissen her, unter denen es stattgefunden hat und zu denen es gehört. Diese Richtung der Interpretation ist die bestimmende im Vatikan und auch der herrschende Standpunkt bei uns. Sie besagt, dass man das Konzil von dem her betrachtet, was man selbst für richtig hält, und bedeutet, seine Eckdaten sind ein nachrangiger, kein grundlegender Sachverhalt. Dies erklärt, dass in den entscheidenden Verlautbarungen, speziell der Glaubenskongregation, weder das Schlüsseldokument des Konzils, Gaudium et spes, noch die Offenbarungskonstitution Dei Verbum, speziell in ihrem ersten Kapitel, noch das zweite Kapitel der Kirchenkonstitution Lumen gentium vorkommen und überhaupt ein Thema sind. Sie werden nicht geleugnet, sondern formal anerkannt. Aber sie sind kein strukturbildendes Prinzip. Die Methode des Sehens, Urteilens und Handelns wird ausdrücklich für den eigenen Bereich abgelehnt. Ein Höhepunkt dieser Haltung findet sich in Buch II des neuen Codex Iuris Canonici mit dem Titel „Über das Volk Gottes“. Dort wird das Volk Gottes erstens auf die Getauften beschränkt und zweitens von der Kirchenleitung her verstanden, nicht die Leitung und sie selber von den Aufgaben her, die sie beide je in ihrer Weise für die Menschheit im ganzen haben.
Im geltenden Kirchenrecht kommen somit die Armen gar nicht vor. Es ist nicht das Recht einer armen Kirche für die Armen. Es kann auf dieser Grundlage auch nicht das Recht einer Kirche der Armen sein. Sie ist von der Natur der Sache her eine Herausforderung für den Vatikan. Ich möchte sie hier nicht auf einer polemischen Ebene erörtern, obwohl sie ohne Zweifel Stoff für manche Auseinandersetzung bietet.
Es geht um das Konzil. Für seine Durchführung haben die Armen eine Schlüsselfunktion. Man kann es von der Tradition her verstehen, zu der es gehört. Man kann aber die Ordnung der Kirche und ihre Tradition ebenso von ihm her verstehen, weil es diese erschließt und der Kirche in einem durchschlagenden Sinn Aktualität in der Welt heute verleihen kann. Diese andere Interpretation des Umgangs mit ihm hat Johannes XXIII. gefordert. Sie wurde in den lateinamerikanischen Kirchensynoden zwar nicht formal, aber faktisch vorgelegt. Sie besagt: Der Schlüssel zu seinem Verständnis ist die Pastoralkonstitution. Seine zentrale Botschaft ist das Evangelium Jesu vom Reich Gottes, die Offenbarung selbst. Diese macht die Kirche zu einem Zeichen innerster Verbundenheit der Menschen untereinander sowie ihrer Verbundenheit mit Gott. Sie ist das messianische Volk Gottes. Die Kirche insgesamt hat Anteil an den Ämtern Christi, dem priesterlichen, prophetischen und königlichen Amt, den Ämtern der Befreiung. Sie sind eine Aufgabe und der Auftrag für die ganze Kirche. Jedes ihrer Mitglieder hat an ihm teil, unterschiedlich je nach der Stellung, die es hat. Sie sind ein struktureller Schlüssel, das Programm seiner Eckdaten auf institutioneller Ebene, um Kirche in der Welt von heute zu sein, Kirche der Armen, Institution der Offenbarung selbst.
Wir befinden uns auf dem Weg zu diesem Ziel, haben es jedoch noch lange nicht erreicht. Er besteht aus vielen Herausforderungen. Wir können sie bestehen. Dazu bedarf es aber der Freude am Evangelium, eben der Befreiung.