Auch wenn die Frage der Frauenordination wohl eher nicht im Feld der Theologie entschieden werden wird, muss sie sich damit beschäftigen. Überlegungen von Thomas Fliethmann anlässlich eines eben erschienenen Bandes zur „Christusrepräsentanz“.
Der Ausgang des Gesprächsprozesses „Synodaler Weg“ wird für die Zukunftsfähigkeit der Katholischen Kirche von erheblicher Bedeutung sein. Das gilt auch für die Forderung, die Anerkennung von Personen in ihren unterschiedlichen Geschlechtsidentitäten und deren Möglichkeiten, das Leben der Kirche in allen Bereichen ohne exkludierenden Geschlechter-Vorbehalt zu prägen, zu gewährleisten. Denn dies ist ein Gradmesser dafür, wie weit die Kirche den Anschluss an die kulturellen Standards von Anerkennung und Gerechtigkeit verlieren darf, ohne sich in ein sektenhaftes Abseits zu manövrieren.
Anschluss an die kulturellen Standards von Anerkennung und Gerechtigkeit
Im gegenwärtigen Kontext geht es primär darum, eine Sozialgestalt von Kirche zu finden, die der Gefahr des körperlichen und geistlichen Missbrauchs ihrer Mitglieder wirksamer entgegentreten kann, als das unter den Bedingungen einer hierarchisch-patriarchalischen Verfassung aussichtsreich ist. Die Frage ist aber auch deshalb dringlich, weil es die Erfolgsaussichten für ihren eigentlichen Auftrag mitbestimmt, nämlich das Evangelium zu verkünden. Denn dazu ist ein Mindestmaß an kultureller Anschlussfähigkeit und Glaubwürdigkeit wohl unverzichtbar.
Übersetzt man die Frage des Geschlechtervorbehalts hinsichtlich der (ja nicht allein) repräsentativen Ausdruckgestalten kirchlichen Selbstverständnisses in die Vokabeln klassischer Theologie, landet man beim Begriff der „Christusrepräsentanz“ und der davon abgeleiteten Möglichkeit, Frauen mit dem ordinierten Amt der Kirche in all seinen Ausprägungen zu betrauen. Es ist daher eine wichtige Vertiefung der theologischen Diskussionen rund um den Synodalen Weg, dass 18 Theolog*innen eine umfassende theologische Analyse dieses Begriffs vorgelegen.
Christusrepräsentanz und „natürliche Ähnlichkeit“
Angelpunkt der gegenwärtigen Diskussion ist das Argument der „natürlichen Ähnlichkeit“. Ursprünglich ein Begriff aus der Sakramentenlehre im engeren Sinne, wurde es in der jüngeren Theologiegeschichte auf das Verhältnis von Priester und zu repräsentierendem Christus angewandt, zunehmend angereichert mit der patristischen, dort aber anders akzentuierten Brautmetaphorik, wonach sich der männliche konnotierte Christus die weiblich gedachte Kirche zugesellt. Das heilsgeschichtliche Faktum der Männlichkeit Christi kompensierte argumentationslogisch den Ausfall der irgendwann dann doch als unpassend empfundenen Rede von der schöpfungstheologisch begründeten natürlichen Inferiorität des weiblichen Geschlechts.
Das Ergebnis blieb das gleiche: Das Handeln in persona Christi capitis, um diese erst durch das II. Vatikanum an nachgeordneter Stelle eingeführte, seitdem aber häufig bemühte Formulierung zu verwenden, wird auf dieser Basis Frauen abgesprochen. Man begegnet hier dem Phänomen, dass im Laufe der Zeit die Prämissen einer Argumentation bei bleibender Konklusion ausgetauscht werden, ein Verfahren, das auch in anderen thematischen Feldern aufgefallen ist.[1] Das ist an sich nicht illegitim, verstimmt aber, wenn die Absicht des Erhalts eines gewünschten Ergebnisses um jeden Preis allzu deutlich wird.
Austausch der Begründungen
Dabei gibt die Analyse der Texte des II. Vatikanums Anlass, repraesentatio Christi nicht auf bestimmte Akte geweihter Amtsträger zu fokussieren, sondern sie im Leben der Kirche als ganzer anzusiedeln. Amtsträger haben dann die besondere Aufgabe und Verpflichtung, das Sein der Kirche, das Vergegenwärtigung Christi ist, als Handeln sicherzustellen. Auf Geschlechtertypologie fußende Zulassungsregelungen braucht es hier nicht, weil das Argument der natürlichen Ähnlichkeit gar nicht in Anspruch genommen wird.
Diese Argumentation kann sich auf das Neue Testament stützen, in dem sich die Praxis der Christusrepräsentanz in eine Pluralität von Modellen auffächert. Keineswegs lässt sich die Christusrepräsentanz auf Amtsträger im Moment der Rezitation der Wandlungsworte als entscheidendem Akt der Eucharistiefeier fokussieren, wie das agere in persona Christi capitis gegenwärtig vornehmlich verstanden wird.
Pluralität von Repräsentanz im Neuen Testament
Im Apostolizitätsverständnis des Paulus hat der Repräsentanzgedanke zwar seine Bedeutung, wird jedoch fundiert vom Glauben, der nach Gal 3,28 jede ausschließende Differenzierung, auch die geschlechtsbezogene, unterläuft. In einer geistlich-spekulativen Lesung des Johannesevangeliums lässt sich bereits innerhalb dieses Grundtextes christlicher Religion eine Auflösung strenger Geschlechtsunterscheidungen gefunden, bei denen manchem die Ohren klingeln dürften.
Die Analyse des Begriffsfeldes „Ähnlichkeit, Symbolisierung, Repräsentation, Sakramentalität“ kann an die Einsicht der klassischen Sakramentenlehre anknüpfen, dass sich eine Repräsentation nicht von selbst aus einer „natürlichen Ähnlichkeit“ ergibt. Erst ein deutendes Wort setzt das Zeichen in einen Kontext, in dem es Bedeutung gewinnt. Der Kontext wird dann weiter entgrenzt, wenn mit zeitgenössischen Zeichentheorien der Verweis der Zeichen aufeinander, die Gebrochenheit ihres Bezugs auf Wirklichkeit herausgestellt wird.
Repräsentation im Entzug
Auch aus theologischen Gründen muss die Repräsentanz Christi wohl eher als eine „Repräsentation im Entzug“ (G.M. Hoff) verstanden werden, geht es doch um eine wie immer vermittelte Vergegenwärtigung des Göttlichen im Menschlichen, und ist doch schon „das Menschliche“ im Auferstandenen nur als Entzogenes „zu haben“ oder eben nicht „zu haben“. In der Entzogenheit bringen sich Differenzen bleibend zur Geltung, die durch keine Identitätsbehauptung zu überspringen sind.
Über verschiedene Anwege nähern sich die Beiträge so der zentralen Forderung, Repräsentanz Christi streng bezogen auf eine diakonische Kirche zu denken und dadurch, wie die Mitherausgeberin M. Eckholt es formuliert, zu einer „Erneuerung der Ämterlehre aus dem Ursprung“ zu kommen. Mit Blick auf konkrete Notwendigkeiten, denen eine Ämterstruktur und -theologie in weltkirchlicher Perspektive gerecht werden muss, plädiert sie für eine kirchliche Repräsentanz des dienenden Christus den Notleidenden gegenüber und für ein Dienstamt, das im Dienst genau dieser Kirche steht. Das Geschlecht der Amtsträger*innen ist dann allerdings keine bedrängende Frage mehr.
Hat man sich durch die hier angedeuteten und viele weitere scharfsinnigen Analysen gelesen und gedacht, befällt einen eine leise Melancholie. Es ist absehbar, dass Frauen nicht deshalb zum ordinierten Amt zugelassen werden, weil das Neue Testament ihren Ausschluss nicht deckt; oder weil der Blick in die Tradition vielleicht doch zu schmal ansetzt, um die schwerwiegenden Folgen für die Gegenwart zu stützen; oder weil die diversen Kommissionen, die der Papst auf der Suche nach der ämtertheologischen Zukunft der Kirche in den tiefen Brunnen der Vergangenheit abtauchen lässt, möglicherweise an der falschen Stelle suchen.
Allein aus theologischer Vernunft nicht zu erklären
Allein aus theologischer Vernunft ist die Energie wohl nicht zu erklären, mit der der Ausschluss der Frauen vom Amt so hartnäckig betrieben wird. Eher mag man gruppenpsychologische Dynamiken heranziehen. In der Aufdeckung der Missbrauchsgeschichte der Kirche hat sich gezeigt, dass die primäre Handlungsmotivation des kirchenleitenden Klerus selbst angesichts schwerer Verbrechen – bewußt oder unbewußt – darin bestand, die (freilich nicht moralische) Integrität der eigenen Gruppe zu wahren. Liegt man so falsch, dass man diese Motivation nicht ausschließen mag, wenn mit der Frage der Frauenordination die Geschlossenheit dieser Gruppe zur Debatte steht? Und wenn das Lehramt erklärt, es habe gar nicht erst die Kompetenz, daran etwas zu ändern?
Zur Bekämpfung der Melancholie stelle ich mir manchmal vor, wie in einer Sitzung der Bischofskonferenz oder einer römischen Synode ein Bischof aufsteht (aber wer kann diese Unbefangenheit haben), einen Schritt zurücktritt und fragt: Jungs, was tun wir hier eigentlich?
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apl. Prof. Dr. Thomas Fliethmann ist Direktor des Instituts für Fort- und Weiterbildung der Diözese Rottenburg-Stuttgart.
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[1] Vgl. die 16 sich ablösenden Begründungen für den verpflichtenden Zölibat der Priester bei Hubert Wolf, Zölibat. 16 Thesen. München: C.H. Beck 2019.