1989 veröffentlichte Ottmar Fuchs sein Buch: Dabeibleiben oder Weggehen. Es ist seit mindestens 30 Jahren aktuell, jetzt aber unvermeidbar brisant!
Die römisch-katholischen Positionen sind klar: keine Segnung homosexueller Paare, keine Zulassung nichtkatholischer Christ*innen zur Eucharistie, keine Geburtenkontrolle trotz bedrängender Übervölkerung der Erde, keine Aufnahme für Frauen in das Weiheamt, auch nicht in den Diakonat, keine Aufhebung des Pflichtzölibats für Priester. Die Türen sind zugeschlagen, jedenfalls auf unabsehbare Zeit. Den Menschen diesbezüglich trotzdem Hoffnung zu machen, ist eine Täuschung, der umso mehr Enttäuschung folgen wird.
Die Türen sind zugeschlagen.
Auch der synodale Prozess ist nur dann realistisch und ehrlich genug, wenn er in sich die Frage danach aufnimmt, was denn die gläubigen Menschen tun, wenn sich bezüglich ihrer Herzensanliegen gar nichts verändert. Der synodale Prozess greift, bei aller Eigenwertigkeit der Gespräche und Begegnungen, zu kurz, wenn er nur von der Hoffnung genährt ist und die Hoffnung nährt, dass sich die besagten Strukturen verändern. Es ist auch und verschärft darüber zu sprechen, wohin man/frau gehen soll, wenn sie nicht mehr dabeibleiben können und welche theologischen Überlegungen hier hilfreich sind.
Wohin?
Sollen die Gläubigen dabeibleiben, um der katholischen Gemeinden, um bestimmter Menschen willen, die sehr enttäuscht wären, um all dessen willen, was den faszinierenden Schatz der katholischen Identität in Liturgie, Pastoral und Theologie ausmacht? Um der Caritasinstitutionen willen? Oder: Welche Theologie und welches Berufungsverständnis wären zu entwickeln, um die Konversion in andere christliche Kirchen, in die altkatholische Kirche, die evangelische Kirche, in die anglikanische Kirche, in den Blick zu nehmen und vom Makel des Scheiterns und Sündhaften zu befreien? Solche Entscheidungen sind schmerzlich nach beiden Seiten. Wer geht, verliert viel. Wer bleibt, hat viel Dissens auszuhalten. Man darf dieses Problem nicht individualisieren, indem man es zur Bewältigung nur den Einzelnen zuschiebt. Die Theologie und eine interkirchliche Pastoral wird sich hier zu solidarisieren haben.
Vom Austritt zum Übertritt.
Die Medien reden fast immer nur vom Kirchenaustritt. Nicht immer sind die Kirchensteuern das tragende Motiv. Manche widmen ihre Spende anderen Institutionen. Viele denken aber (noch) nicht an eine interkirchliche Umwidmung. Wohin sich die Menschen, die gläubig bleiben, wenden, bespricht kaum jemand. Auch in den Kirchen nicht. Man will ja die Menschen bei sich behalten. Und es soll ja auch nicht abgeworben werden. Aber es muss zum pastoralen Thema gemacht werden, dass Menschen, die sich für die systemischen Rechte von Frauen einsetzen, genau dies z.B. bei der altkatholischen Kirche vorfinden. Einige meiner Schüler sind als Verheiratete altkatholische bzw. evangelische Pfarrer geworden, und eine Schülerin evangelische Pfarrerin. Beides wäre in der katholische Kirche nicht möglich gewesen. Das römisch-katholische System kann solche Berufungen nur missachten. Doch das ist nur die Spitze vom Eisberg ähnlicher Konversionen im gesamten Volk Gottes.
Versuchung: Konversion.
Seit mehr als 30 Jahren bedrängt mich diese Thema, auch persönlich! 1989 habe ich ein Buch mit dem Titel „Dabeibleiben oder Weggehen. Christen im Konflikt mit der Kirche“ (Kösel, München) publiziert. Ich möchte einige Passagen zitieren, die aktueller, ja akuter sind als je. Für viele in meinem Alter ist es ein persönliches Desaster, dass diesbezüglich nichts besser, sondern eher schlechter geworden ist. Unsere schriftlichen und anderen Kämpfe waren vergeblich. Das müssen wir den Jüngeren sagen und zeigen. Übrigens: für mich persönlich war und ist der Übertritt zur altkatholischen Kirche eine wachsende „Versuchung“.
Aus Dabeibleiben oder Weggehen?1:
Die interkonfessionellen Schwellen werden für viele niedriger, zunehmend auch was den Schwellenschritt von der römisch-katholischen Kirche zu anderen christlichen Kirchen anbelangt. Zumal …man aufgrund der eigenen Erfahrung nicht mehr leicht akzeptieren kann, dass gerade in der römisch-katholischen Kirche die Fülle, Reinheit und Ganzheit der Wahrheit schlechthin vorhanden sei, insbesondere wenn man die Wahrheit des Glaubens – als Evangelisierung – ganzheitlich in der Vereinigung von Wort und Tat auf der Basis der Kompetenz aller Getauften versteht. …Hier muss man nicht gleich an einen juristischen Kirchenaustritt denken, sondern wird wohl auch die vielen Lebensgestaltungen im Blick haben, in denen Christ*innen der einen Kirche lieber in Pfarreien der anderen Kirche die Gottesdienste besuchen und dort leben und beten wollen, weil sie sich dort ganz anders als in ihrer Herkunftskirche ernstgenommen erfahren.
So zeichnet sich für die nähere Zukunft eine Dynamisierung der Grenzen in den Kirchen und zwischen den Kirchen ab, die in viele verschiedene und offene Pluralitäten und Relationen, Schwerpunkte und Verbindlichkeiten einmündet. Das Ergebnis ist offen. Offen ist auch, ob jemals ein Papstamt (in Struktur und Person) verfügbar sein wird, das diesen und vielleicht sogar allen kirchlichen Daseinsformen als Band der Einheit dienen wird, das nicht an sich selbst bindet, sondern verbindet und vielleicht sogar ein solches Vertrauen genießt, dass es in Konfliktfällen als Anwalt der Gerechtigkeit angerufen wird.
Papst als Anwalt der Gerechtigkeit?
Was geschieht hier theologisch? Offensichtlich tritt die Kirchenzugehörigkeit (als nicht anders denn lebenslange Mitgliedschaft sowie in der Ideologisierung ihrer alleinigen Zuständigkeit für christliche Existenz) hinter eine bestimmte engagierte Christlichkeit zurück und wird von letzterer reguliert. Damit wird – für viele schmerzlich – deutlich, dass die Kirchen tatsächlich nur „instrumentellen“ Charakter und keinen Selbstzweck haben: Sie stehen im Dienst der Verkündigung der Botschaft und ansatzhaften Wirklichkeit des Reiches Gottes in der Geschichte und verlieren nicht nur theologisch, sondern zunehmend auch für konkrete Christ*innen ihre Berechtigung, wenn sie – nach deren Einschätzung – dieser Aufgabe nicht gerecht werden. Reich-Gottes-Zugehörigkeit dominiert die Kirchenzugehörigkeit! Christ*innen wählen sich dann den kirchlichen Selbstvollzug, der ihrem eigenen christlichen Selbstvollzug näherliegt, wenn sie entsprechende Pluralität in ihrer Herkunftskirche nicht erfahren (die auch tatsächlich überfordert sein kann und vielleicht gar nicht schlecht daran tut, ihr eigenes Profil und ihre eigene durchaus berechtigte Einseitigkeit zu bewahren). Zwischenkirchliche Sanktionshürden sind oft nur noch die einzigen Hindernisse interkirchlicher Wechselschritte.
Reich-Gottes-Zugehörigkeit dominiert die Kirchenzugehörigkeit!
Wir müssen lernen, den die Christ*innenheit primär tragenden Kirchenbegriff umfassend-ökumenisch zu begreifen, und nicht zuerst konfessionell und dann erst ökumenisch. …Erst wenn man bis zu dieser Konsequenz der Kirchenwahl die zu Gott unmittelbare Geistgegebenheit aller Getauften auslotet, macht man wirklich ernst damit, dass das Volk Gottes die nicht mehr zu hintergehende Basis jeder Kirchlichkeit ist. Die Glieder dieses Volkes dürfen nicht unter der Hand den Integrationsaufrufen in vor-gesetzte Kirchlichkeiten ausgesetzt werden, noch bevor diese an den Maßgaben des Reiches Gottes gemessen werden …Durch eine solche Strategie reichen nämlich die Entscheidungsfreiheit der Christ*innen und ihre Freiheit, Kirche zu gestalten, immer nur bis an die institutionellen Konfessionsgrenzen selbst. Diese erhalten damit das Übergewicht eines Selbstzwecks, das ihnen – gegenüber der kreativen und vielfach entgrenzenden Geistesgegenwart der Christ*innen – nicht zusteht.
Solche Kriteriologie zu entdecken, in der Wirklichkeit einzuholen und praktisch zu verfolgen, liegt bei der Kompetenz, bei der Berufung der Gläubigen selbst. Subjekt der Kirche sind eben diese Berufungen, was auch bedeutet, dass sie in ihrer Gestaltung und Wahl von Kirche frei sind in dem Maße, in dem sie sich selbst an dem in Jesus Christus erschienenen Reich Gottes orientieren. Treue zur Kirche ist zur Treue dem Reich Gottes gegenüber relational zu bestimmen. Deshalb kann eine Emigration aus einer bestehenden Kirche um einer größeren Treue zum Reich Gottes willen nicht als Verrat am Evangelium kriminalisiert werden. Das Gegenteil ist der Fall: indem sich auch und vielleicht gerade hier Christ*innenmut zeigt.
Umfassend ökumenischer Kirchenbegriff gegen kirchenpolitischen Missbrauch der Sakramente.
Aus dieser Perspektive verbietet sich umso mehr ein kirchenpolitischer Missbrauch der Sakramente als Disziplinierungs- und Integrationsmittel durch entsprechende Zulassungsbedingungen und Ausschlussbestimmungen. Sakramente haben vielmehr ökumenischen Charakter, weil sie von ihrer Theologie her vornehmlich für die universale Erfahrung des Indikativs, also der Vor-Gegebenheit der Liebe und Treue Gottes „zuständig“ sind. Als imperative Zwangsmittel und konfessionalistische Ausgrenzungsmittel sind sie höchst untauglich. Als Vergegenwärtigungen der unbedingten Liebe Gottes sind sie prinzipiell ohne Bedingungen „wohlfeil“ für alle Gläubigen in der ökumenischen Gesamtkirche eines multikirchlichen Christ*innentums.
Wer den konfessionellen Kirchenbegriff derart depotenziert, plädiert gerade nicht für eine organisationslose geistig-geistliche Kirche, sondern steckt in der jeweils unterschiedlich organisierten und organisierbaren ökumenisch-christlichen Gesamtkirche den Rahmen einer vorhandenen und möglichen konkreten Freiheit ab: als Wahl-, Misch- und Kreationsfreiheit kirchlicher Sozialformen aus der Kompetenz von engagierten Christ*innen heraus. Die Kirchen sind immer dann dabei, die Evangelisierung (als authentische Identitätsbestimmung der Kirche) an eine Kirchenideologie zu verraten, wenn sie den universalen Zu- und Anspruch des Evangeliums konfessionalistisch engführen, als hätte eine Konfession die Universalität der Heilsbotschaft gepachtet und als könne letztere nur eine Kirche (umfassend und viel besser als alle anderen) vertreten.
Die Universalität der heilenden und befreienden Botschaft zeigt sich immer dort authentisch-christlich, wo sie real Freiheit schenkt und wo sie Menschen menschlich macht. Wo Universalität also nicht nur behauptet und beansprucht, sondern auch als Humanisierung aller Lebensbereiche angegangen wird. Wo die Universalität dagegen doktrinär auf einen konfesssionellen Bereich hin regionalisiert und dort integralistisch eingeschärft wird, realisiert sie gerade nicht ihre universell entgrenzende menschendienliche Aufgabe, sondern schlägt in einen menschenverachtenden Despotismus um, der nur noch Schwarzweiß-Reaktionen zwischen innen und außen kennt.
Ökumene der Menschen ‚guten Willens‘.
Soweit die Erinnerung. Es wird höchste Zeit, diese interkirchliche Wechselfreiheit in der Ökumene der Kirchen einem programmatischen Diskurs zuzuführen, der sich mit denen solidarisiert, die davon betroffen sind. Auch die Frage nach der weiteren Ökumene der Menschen „guten Willens“ und guter Taten und ihrer Institutionen wäre in diesem Zusammenhang zu besprechen.
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Ottmar Fuchs ist emeritierter Professor für Praktische Theologie in Tübingen.
- nachgegenderter Originalton von vor 32 Jahren in Ausschnitten Seite 107-119 ↩