Das Zweiten Vatikanums ist kein Monument der Vergangenheit, sondern ein Impuls für die Zukunft: http://www.das-konzil-eröffnen.de/.
Zum 50. Jahrestag des feierlichen Abschlusses des Zweiten Vatikanischen Konzils versammelten sich vom 6.–8. Dezember 2015 knapp zweihundert Theologinnen und Theologen zu einem Internationalen Kongress in München. Ihr Anliegen war, die Impulse des Konzils im Blick auf die Aufgaben der deutschsprachigen katholischen Theologie im 21. Jahrhundert zu reflektieren und weiterzudenken. Die Theologie sieht sich in besonderer Weise herausgefordert, die Zeichen der Zeit zu deuten; sie folgt damit der Arbeitsweise des Konzils vorgegeben durch Johannes XXIII., das Evangelium in pastoraler Weise im Eingehen auf die Freuden und Nöte der Menschen heute zu bezeugen: Theologie im Dienst der Menschen und der heutigen Welt zu sein (aggiornamento).
1. Freiheit und Glaube
Mit der Anerkennung der Religionsfreiheit als Menschenrecht nimmt das Zweite Vatikanum den Freiheitsanspruch der Moderne erstmals positiv auf. Solange aber nicht die Gewissensfreiheit, die Meinungsfreiheit und die Mitwirkungsrechte der Gläubigen in der Kirche voll anerkannt sind, wird dem Charakter des Glaubens als Freiheitsakt nur unvollständig Rechnung getragen. Die auf der Würde des Menschen basierenden Menschenrechte müssen um der Glaubwürdigkeit der Kirche willen innerkirchlich umgesetzt werden. Die Theologie steht vor der Aufgabe, das Freiheitsanliegen aus der Mitte ihres Glaubensverständnisses für das Leben der Kirche wie für die globale soziale und politische Wirklichkeit auszuformulieren und in den konkreten Kontexten argumentativ für seine Verwirklichung einzutreten. Den Glauben als Freiheitsvollzug zu verstehen, erfordert, dass die Theologie als wissenschaftliche Reflexionsform des Glaubens die notwendige Freiheit beanspruchen kann.
Wir stehen dafür ein, das Bedingungsverhältnis von Glaube und Freiheit ernst zu nehmen. Das verlangt unter den heutigen globalen Bedingungen, Konfessionen, Religionen und Weltanschauungen umspannende Allianzen zugunsten von freiheitlichen Lebensbedingungen, u.a. Religions- und Gewissensfreiheit, zu suchen und energisch voranzutreiben. Theologie nimmt hierin an der Weltverantwortung der Kirche teil.
2. Theologie als Wissenschaft
Das Konzil ist durch theologische Entwicklungen des frühen 20. Jahrhunderts vorbereitet worden und hat selbst für die Theologie zentrale Impulse gesetzt. Die Theologie versteht sich im Sinne der Tradition neben dem Lehramt der Bischöfe als unverzichtbares wissenschaftliches Lehramt in der Kirche und als einen wichtigen Raum des verständigungsorientierten Diskurses in der Öffentlichkeit.
Wir stehen dafür ein, um der tieferen Erkenntnis der Wahrheit willen das interdisziplinäre Gespräch mit allen Wissenschaften, den Austausch mit den weisheitlichen Traditionen unterschiedlicher Kulturen und der gelebten Praxis des Glaubens zu suchen. Dafür muss die Theologie selbst Anstrengungen unternehmen, ihr Selbstverständnis als Wissenschaft zu klären und für einen intensiven Austausch zwischen ihren einzelnen Fächern zu sorgen.
3. Theologie und bischöfliches Lehramt
Das Zweite Vatikanum hat die Aufgabe eines pastoral verstandenen Lehramtes der Bischöfe, den Interpretationsprozess von Tradition und Erfahrung des Glaubens zu moderieren, modellhaft umgesetzt. In diesem Prozess, der eine Selbstrelativierung, einschließlich des Mutes zur Revision lehramtlicher Aussagen, impliziert, spielt die Theologie eine wichtige Rolle. Der Kongress wirbt dafür, dass die Verantwortlichen in der Kirche der theologischen Wissenschaft gerade im Blick auf die heutigen Bildungsgesellschaften eine besondere Bedeutung beimessen. Trotz immer wiederkehrender und unumgänglicher Spannungen im Verhältnis von theologischem und bischöflichem Lehramt muss der Diskurs um die Interpretation des Glaubens ergebnisoffen geführt werden. Nur so kann die Freiheit der Theologie als Wissenschaft garantiert werden. Insbesondere muss es in diesem Zusammenhang ein Anliegen der Kirche sein, die wissenschaftliche Theologie an staatlichen Universitäten zu fördern.
Wir stehen dafür ein, ein solches Prozedere nach dem Modell des Zweiten Vatikanums weiterzuentwickeln. Dabei ist zukünftig darauf zu achten, dass das Volk Gottes in seiner Vielstimmigkeit zu Wort kommt.
4. Reform kirchlicher Strukturen
Das Konzil findet zu einem erneuerten Selbstverständnis von Kirche, indem es u.a. das Bild von der Kirche als Volk Gottes und die Kollegialität wieder ins Zentrum rückt und sich auf eine menschenrechtlich orientierte Hermeneutik einlässt. Die Theologie hat darauf hinzuarbeiten, die Spannungen zwischen hierarchischer und kommunialer Ekklesiologie des Zweiten Vatikanischen Konzils im Rückgriff auf das dialogische Offenbarungsverständnis von Dei Verbum zu überwinden. Synodalität muss wieder zum Strukturprinzip in der Kirche werden. Denn sie ist eine Konsequenz einer pneumatologischen Ekklesiologie und findet Ausdruck in der Unterscheidung der Geister. Sie muss rechtlich umgesetzt und einklagbar sein sowie außerdem auf allen kirchlichen Ebenen konkret eingeübt werden.
Wir stehen dafür ein, beim Ausbau einer synodalen Kirchenstruktur mitzuwirken. Die dringend erforderliche Reform der römischen Kurie, die angestrebt ist, muss zu einer Reform der Gesamtkirche sowie des kirchlichen Amtes führen. Wichtige Entscheidungen der Kirche, die öffentliche Geltung beanspruchen, dürfen nicht hinter verschlossenen Türen getroffen werden. ‚Was alle angeht, soll auch von allen behandelt werden‘, woran Papst Franziskus in seiner Ansprache vom 17. Oktober 2015 zum Thema der Synodalität in der Kirche erinnerte.
5. Innerchristliche Ökumene
Das Konzil hat erstaunliche ökumenische Entwicklungen ermöglicht; zugleich sind aus der Rückschau divergierende Tendenzen zu beobachten: Die katholische Kirche hat sich für die ökumenische Bewegung geöffnet und Dialoge mit anderen Kirchen aufgenommen, nachdem sie ihr exklusivistisches Selbstverständnis aufgegeben hatte. Die „Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre“ ist ein Höhepunkt dieser Entwicklung. Für viele Gläubige ist das ökumenische Miteinander zur Normalität geworden. Das Bewusstsein hat sich durchgesetzt, dass nicht die Einheit zu begründen ist, sondern die Aufrechterhaltung der Spaltung. Es gibt jedoch Äußerungen der Kirchenleitung, die eine Rückkehr zum überholten Kirchenverständnis zu implizieren scheinen; viele Katholikinnen und Katholiken leiden nicht mehr an der Trennungssituation, sondern sehen sie als gegeben an; konfessionelle Unterschiede spielen keine so bedeutende Rolle mehr.
Wir stehen dafür ein, die methodische Reflexion im ökumenischen Dialog und eine ökumenische pastorale Praxis zu fördern; wichtige Themen sind u.a. Kriterien für Kirchengemeinschaft und ihre Grenzen, Ausdruck der ökumenischen Öffnung in anderen kirchlichen Vollzügen wie etwa Liturgie oder Kirchenrecht, Entwicklung von Einheitsmodellen, die sich in den Konzilsdokumenten nicht finden.
6. Kirche und Judentum
Das Konzil trifft wegweisende Grundaussagen über das Verhältnis von Kirche und Judentum. Die Richtungsweisung und die Ergebnisse des bisherigen christlich-jüdischen Gesprächs bejaht der Kongress uneingeschränkt. Angesichts der Schuldgeschichte in Kirche und Theologie ist dies eine bleibende Verpflichtung.
Wir stehen dafür ein, diese Verpflichtung in allen theologischen Disziplinen zu beachten und vertieft zu rezipieren. Wir setzen uns dafür ein, bei der Übersetzung und Interpretation biblischer und liturgischer Texte den jüdischen Kontext zu beachten und alle Formen des Antijudaismus zu vermeiden. In die Gesellschaft hinein erhebt die Theologie die Stimme gegen jede Art von Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit. Im unerlässlichen Dialog zwischen Christentum und Islam tritt sie dafür ein, das einzigartige Verhältnis von Juden und Christen als Grundlage des christlich-muslimischen Dialogs zu erhalten.
7. Offenbarungsanspruch und Pluralität der Religionen
Das Konzil lehrt das theologische Verständnis von Offenbarung als Selbstmitteilung Gottes. Für die einschlägigen Texte fehlt allerdings bislang eine profunde Klärung der philosophischen Implikationen, über die die Anschlussfähigkeit an säkulare Diskurse sichergestellt werden kann. Zudem bedarf eine adäquate Lektüre dieser Texte einer Berücksichtigung der international hoch differenzierten Rezeptionen.
Wir stehen dafür ein, die interreligiösen Differenzen im Offenbarungsbegriff zu erforschen sowie den Religions- wie Traditionsbegriff zu vertiefen. Dies wird zu einer grundlegenden Neubestimmung von Dogmatik und Fundamentaltheologie führen. Das Verhältnis von Offenbarung und Religionen muss auf die Dimension der Humanität mit der Frage des religiösen Subjektseins in ihrem Zentrum geweitet werden.
8. Interreligiöser Dialog und Mission
Das Konzil würdigt die nicht-christlichen Religionen und plädiert für einen interreligiösen Dialog. Wie dieser auf Augenhöhe gelingen kann, ist in der nachkonziliaren Theologie keineswegs ausdiskutiert worden. Der Kongress sieht darin eine wichtige theologische Aufgabe für die Zukunft. Außerdem wendet er sich gegen jede Art von Fundamentalismus und religiöser Selbstisolierung.
Wir stehen dafür ein, einen unvoreingenommenen und diskursiven Umgang mit den anderen Religionen zu praktizieren und zu fördern. Auch wenn wir die Leistungen der Missionarinnen und Missionare in der Verkündigung sowie im Sozial- und Bildungswesen würdigen, müssen wir die Schuldgeschichte konsequent aufarbeiten, die durch Mission und Kolonialisierung in den vergangenen Jahrhunderten verursacht worden ist. Mission gehört zum Wesen der Kirche; sie ist wechselseitige Mitteilung des Evangeliums und äußert sich in Diakonie, Option für Armen und Dialog mit Kulturen und Religionen.
9. Liturgie und Inkulturation
Das Konzil hat eine umfassende Reform der Liturgie auf den Weg gebracht. Der Kongress würdigt den Ertrag dieser Reform für das Glaubensleben und die Partizipation der Gläubigen. Er plädiert für deren Fortführung unter starker Beteiligung der Ortskirchen. Lebendige Liturgie erfordert eine fortwährende Reflexion durch eine inkulturierte Theologie, die im Dialog mit den Kultur- und Gesellschaftswissenschaften entwickelt werden muss. Der Kongress erkennt die Einheit der katholischen Kirche ebenso wie die Vielfalt von Riten als Chance für einen dynamischen Glauben.
Wir stehen dafür ein, die reichhaltigen Liturgien der Glaubensgeschichte sowie der Ortskirchen aller Kontinente zu erforschen. In der Gegenwart sehen wir uns besonders von den verändernden Lebenswirklichkeiten von religiös geprägten Kulturen und Konfessionslosigkeit und Atheismus herausgefordert.
10. Glaube und Bildung
Das Konzil sieht die theologische Bildung der Gläubigen als eine zentrale kirchliche Aufgabe an; das gilt für Laien wie Kleriker gleichermaßen. Für den Kongress gehört religiöse Bildung in den aufgeklärten Bildungskanon einer säkularen Gesellschaft. Unter Beachtung verfassungsmäßiger Grundbedingungen muss allen religiösen Gemeinschaften die Möglichkeit eingeräumt werden, Bildungsarbeit zu betreiben, die die Autonomie des Subjekts befördert und den Integrationsprozess in eine plurale Gesellschaft positiv beeinflusst.
Wir stehen dafür ein, die Unentbehrlichkeit religiöser Sinn-Ressourcen für den zivilgesellschaftlichen Diskurs aufzuzeigen und eine religiöse Bildung zu fördern, die der Beantwortung der Sinnfrage in der freien Gesellschaft dient, ohne vereinnahmen zu wollen.
11. Kirche und mediale Öffentlichkeit
Im Konzil ist die Kirche in neuer Weise mit der säkularen Öffentlichkeit ins Gespräch eingetreten. Die Dringlichkeit dieses Gesprächs hat sich seither dramatisch zugespitzt. Den Durchbruch zur technikbasierten, digitalen Informations- und Kommunikationsgesellschaft konnten sich die Konzilsväter vor 50 Jahren aber noch nicht vorstellen. Kirche und Theologie öffnen sich diesem technischen und gesellschaftlichen Wandel und versuchen, ihn produktiv wie kritisch mitzugestalten und spezifische Formen der medialen Kommunikation für die Glaubensmitteilung zu entwickeln.
Wir stehen dafür ein, die Eigendynamik der medialen Wirklichkeit theologisch besser zu durchdringen, pastoral fruchtbar zu machen, den Dialog mit der säkularen Öffentlichkeit zu intensivieren sowie die innerkirchlichen und theologischen Meinungsbildungsprozesse und Positionsbildungen mehr als bisher aktiv zu gestalten.
12. Schöpfung und Ökologie
Das Konzil begrüßt die Ausweitung der menschlichen Herrschaft über die irdische Schöpfung, macht aber zugleich deutlich, dass der Mensch Teil der Natur ist und sich als Bild Gottes verantwortlich gegenüber der außermenschlichen Natur verhalten muss. Die ökologisch-soziale Krise, die gegenwärtig katastrophische Ausmaße anzunehmen beginnt, ist in ihrer Tragweite erst ab Ende der 1960er bewusst geworden. Der Mensch ist im Anthropozän zu einer Schicksalsmacht für die gesamte Biosphäre geworden. Weltgesellschaftlich gilt es eine Reihe von verlorenen Balancen wiederzugewinnen:zwischen Staat und Markt, Individuum und Gesellschaft, Frauen und Männern, kurz- und langfristigem Denken, Langsamkeit und Beschleunigung.
Wir stehen dafür ein, die Bewahrung der Schöpfung und ökologische Fragen in das Zentrum theologischer Arbeit zu stellen. Theologie ist herausgefordert, in einen intensiven Austausch mit den Naturwissenschaften zu treten und sich von ideologischen Vereinseitigungen (säkularistischer Naturalismus und fundamentalistischer Kreationismus) abzugrenzen. In diesem Prozess muss sie die Grundbegriffe ihrer Schöpfungslehre reformulieren. Ein reiches Potenzial findet sich etwa in christlichen Weisheitstraditionen und den Indígena-Theologien. Die Theologie kann und muss die dringend erforderlichen Transformationsprozesse in Richtung ‚Nachhaltigkeit‘ unterstützen.
Die gemeinsame Schlusserklärung wurde am 7. Dezember 2015 verabschiedet. Fünfzig Jahre zuvor wurde die gegenseitige Exkommunikation zwischen Ost und West dem Vergessen anheimgestellt. Am gleichen Tag wurden die Pastoralkonstitution Gaudium et spes und die Erklärung über die Religionsfreiheit Dignitatis humanae als letzte Dokumente des Zweiten Vatikanum verabschiedet.
In Erinnerung an diese Ereignisse und in Verbindung mit Theologinnen und Theologen aus anderen Teilen der Weltkirche sieht sich die Theologie in die Pflicht genommen für die Einheit der Kirchen und den Dialog der Religionen, für die Verteidigung der Würde und der Rechte aller Menschen und für die Integrität der ganzen Schöpfung. In diesen Dimensionen muss sich unsere Gottesrede im 21. Jahrhundert bewähren.
Eine Möglichkeit, diese Erklärung durch die eigene Unterschrift zu unterstützen findet sich auf http://www.das-konzil-eröffnen.de/schlusserklaerung.
Bildquelle: http://www.das-konzil-eröffnen.de/images/bg.jpg.