Unter den Bedingungen der Corona-Pandemie geraten die Kriterien für die sogenannte Triage verschärft in Konflikt mit der Wahrung der Menschenwürde. Überlegungen dazu von Julia Rath und Magdalena Hürten.
In ganz Deutschland werden derzeit die Corona-Sicherheitsmaßnahmen gelockert. Das Schlimmste scheint (vorerst) überstanden. Allerdings sind weitere Infektionswellen zu befürchten, die eine Überlastung des Gesundheitswesens mit sich ziehen könnten. Demnach ist auch die Triage weiterhin ein wichtiges Thema. Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) gab Empfehlungen heraus, mit deren Hilfe Patient*innen priorisiert und die begrenzten Ressourcen möglichst effektiv genutzt werden sollen.[1]
Gelegenheit zur Re-Evaluation
Waren diese Handlungsempfehlungen zunächst unter einem hohen Zeitdruck entstanden, bietet sich nun die Möglichkeit, sie in Ruhe zu überprüfen, um für weitere Krisensituationen ‑ ob im Kontext von Corona oder einer anderen Krankheit ‑ vorbereitet zu sein. Die zentrale Frage wird dabei sein: Wird auch in dieser höchst prekären Situation die Würde jeder*s Patient*in geachtet oder wird hier implizit dem jeweiligen Leben ein unterschiedlicher Wert beigemessen?
Befürchtete Benachteiligung
von Menschen mit Behinderungen
Die DIVI orientiert sich an den Erfolgsaussichten der Patient*innen. In die Initial- und Re-Evaluation der Intensivtherapie bezieht sie nicht nur die aktuelle Erkrankung ein, sondern auch Komorbiditäten, insofern sie die Überlebenswahrscheinlichkeit der aktuellen Erkrankung beeinflussen, und den allgemeinen Gesundheitsstatus. Gleichzeitig postuliert sie, dass eine Priorisierung „aufgrund des kalendarischen Alters, aufgrund sozialer Merkmale oder aufgrund bestimmter Grunderkrankungen oder Behinderungen“ nicht zulässig sei.[2] Dennoch führen die Empfehlungen dazu, dass Menschen mit Behinderung, beispielsweise bei der Bewertung des Allgemeinzustandes, schlechter eingestuft werden.[3] Die Differenzierung zwischen relevanten und nicht-relevanten Vorerkrankungen liegt allein im Ermessen des medizinischen Personals. Gerade im Vergleich zwischen mehreren weit fortgeschritten erkrankten Patient*innen ist zu befürchten, dass Menschen mit Behinderungen benachteiligt werden.
Der Tötung ausgeliefert?
Auch die Re-Evaluation ist diskussionswürdig. Nach einer patient*innenzentrierten Prüfung der Intensivtherapie wird eine Priorisierung derselben vorgenommen. So ist es möglich, dass intensivmedizinische Behandlungen trotz Erfolgsaussichten abgebrochen werden, weil Patient*innen durch Behinderung oder Komorbiditäten als nachrangig eingestuft werden. Die Fachgesellschaften und der Deutsche Ethikrat stufen diese Ex-post-Triage als juristisch bedenklich ein,[4] hoffen aber auf die „entschuldigende Nachsicht der Rechtsordnung“.[5] Ist diese Re-Evaluation und Beendigung der Maßnahmen aber nicht vergleichbar mit einem Tötungsdelikt, dem die betroffenen Patient*innen schutzlos und ohne Widerspruchsmöglichkeit ausgeliefert sind?
Varianten der Priorisierung
Während das Anliegen der DIVI, Triage-Empfehlungen herauszugeben und dadurch die Mediziner*innen in dilemmatischen Situationen zu unterstützen, sinnvoll ist, ist dessen Umsetzung diskussionswürdig. Die Ausrichtung der medizinischen Entscheidungen an vermeintlichen Erfolgsaussichten der Patient*innen ist keineswegs die einzige Möglichkeit: Auch eine Priorisierung nach dem Aufnahmezeitpunkt, mit einem Zufallsentscheid oder nach Dringlichkeit der intensivmedizinischen Behandlung wären möglich.[6]
Ein Staat, der seine Schutzpflicht missachtet?
Dass sich der Staat nicht an der Entwicklung der Handlungsempfehlungen beteiligt, ist inakzeptabel. Er missachtet dadurch seine Schutzpflicht: „Sich schützend und fördernd vor das Leben jedes Einzelnen zu stellen, das heißt vor allem, es auch vor rechtswidrigen An- und Eingriffen von Seiten Dritter zu bewahren.“[7] Daher ist eine gesetzliche Regelung des Triage-Verfahrens in Krisensituationen anzustreben. Dies würde nicht nur Rechtssicherheit der Ärzt*innen gewährleisten, sondern auch eine verfassungsrechtliche Prüfung des Verfahrens und der anzuwenden Kriterien möglich machen.
Menschliche Gottebenbildlichkeit als Verpflichtung
Auch aus theologischer Perspektive können die Handlungsempfehlungen der DIVI nicht einfach hingenommen werden. Denn die Würde, die jeder Person als Ebenbild Gottes gleichermaßen zukommt (Gen 1,27), ist ein zentrales Element des christlichen Menschenbildes. Eine Kirche, die nicht der Apathie einer bürgerlichen Religion (Johann Baptist Metz) verfällt, sondern sich der Ängste und Nöte der Menschen in der Welt annimmt, sollte ihre Stimme nutzen, um bestehende Missstände in den Handlungsempfehlungen anzuklagen, und aktiv daran mitarbeiten, gerechtere Richtlinien zu schaffen.
Unterstützung des Protestes
In einer Pressemitteilung vom 08.04.2020 sprach sich die Deutsche Bischofskonferenz gegen jegliche Diskriminierung oder die Anwendung utilitaristischer Abwägungen aus. Zudem lehnte sie den Abbruch einer intensivmedizinischen Versorgung aufgrund der Tatsache ab, dass andere Patient*innen über eine bessere Prognose verfügen.[8] Somit äußerte sie sich allgemein zur Triage, leitete aus den divergierenden Positionen allerdings keine Handlungsaufforderung gegenüber der DIVI oder dem Staat ab. Es sind jedoch nicht nur kirchliche Verantwortungsträger*innen, die Betroffenenverbände und Minderheitenvertreter*innen in ihrem Protest unterstützen könnten. Insbesondere die Expertise von Medizinethiker*innen und Moraltheolog*innen sowie die Praxiserfahrung der Krankenhausseelsorger*innen ist hier gefragt. So könnte ein interdisziplinärer Diskurs über die Triage-Empfehlungen begonnen werden, der zu einer gesamtgesellschaftlich getragenen Lösung unter Beachtung der Menschenrechte und der UN-Behindertenrechtskonvention führt.
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Dieser Text ist entstanden im Rahmen des Projektes „Corona-Perspektiven“ der Jungen AGENDA, einem Zusammenschluss junger katholischer Theologinnen. Die jeweiligen Autor*innen beleuchten ihre Perspektiven auf die aktuelle Situation im Hinblick auf verschiedene, weniger sichtbare gesellschaftliche Gruppen.
Autorinnen: Julia Rath ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Altes Testament und biblisch-orientalische Sprachen der Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Magdalena Hürten ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Professur für Pastoraltheologie und Homiletik der Universität Regensburg.
Foto: codipunnett / pixabay.com
[1]Vgl. DIVI ‑ Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin, Entscheidungen über die Zuteilung intensivmedizinischer Ressourcen im Kontext der COVID-19-Pandemie Version 2. Klinisch-ethische Empfehlungen, 2. überarbeitete Fassung vom 17.04.2020, veröffentlicht auf: https://www.divi.de/empfehlungen/publikationen/covid-19/1549-entscheidungen-ueber-die-zuteilung-intensivmedizinischer-ressourcen-im-kontext-der-covid-19-pandemie-klinisch-ethische-empfehlungen/file (03.05.20).
[2] DIVI, Entscheidungen, 5.
[3] Weitere Kritik an den DIVI-Empfehlungen findet sich bei https://abilitywatch.de/menschistmensch/ (07.05.20). Beispielsweise sei das Institut für Menschenrechte zitiert: „Der Umstand einer Behinderung oder langfristigen Beeinträchtigung darf bei der Beurteilung der Lebenschancen im Vergleich mit anderen nicht dazu dienen, sie im praktischen Lebensschutz zurückzusetzen und, einfach gesagt, ihr Leben als geringerwertig einzustufen als das von Menschen ohne Behinderung.“ (Deutsches Institut für Menschenrechte – Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention, Stellungnahme Das Recht auf gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderung in der Corona-Pandemie April 2020, 9-10 veröffentlicht auf: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Stellungnahmen/Stellungnahme_Das_Recht_auf_gesundheitliche_Versorgung_von_Menschen_mit_Behinderungen_in_der_Corona-Pandemie.pdf (10.05.20)).
[4] Vgl. Deutscher Ethikrat, Solidarität und Verantwortung in der Corona-Krise. Ad-Hoc Empfehlung, 4, veröffentlicht auf: https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Ad-hoc-Empfehlungen/deutsch/ad-hoc-empfehlung-corona-krise.pdf (03.05.20): „Objektiv rechtens ist das aktive Beenden einer laufenden, weiterhin indizierten Behandlung zum Zweck der Rettung eines Dritten jedoch nicht.“ Vgl. dazu auch DIVI, Empfehlungen, 8.
[5] Ethikrat, 4.
[6] Vgl. Till Zimmermann, Wer stirbt zuerst?, veröffentlicht auf: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/corona-triage-tod-strafrecht-sterben-krankenhaus-entscheidung-auswahl/ (10.05.20).
[7] FbJJ – Forum behinderter Juristinnen und Juristen, Stellungnahme zu dem Empfehlungen der Fachverbände für den Fall einer Triage, 4, veröffentlicht auf: https://abilitywatch.de/wp-content/uploads/2020/04/FbJJ-Stellungnahme-Triage-2020.pdf (10.05.20). Damit ist die Ansicht des Deutschen Ethikrates, Solidarität, 4, dass der Staat dazu nicht in der Lage sei und dies an Fachgesellschaften delegieren müsse, zurückzuweisen.
[8] Vgl. Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Triage. Medizinethische Allokationsprobleme angesichts der Covid-19-Pandemie in ethischer Beurteilung, 08.04.2020 Aktuelle Meldung Nr. 007, veröffentlicht auf: https://www.dbk.de/nc/presse/aktuelles/meldung/triage/detail/ (03.05.2020).