Von einer Veränderung der Kirche zu träumen, genügt nicht. Es braucht konkrete Schritte bis hin zu einer neuen Kirchenordnung. Dafür macht sich Toni Bernet-Strahm stark in seinem Aufruf an Theologinnen und Theologen.
Schon lange trage ich – nicht als Kirchenrechtler, sondern als systematischer Theologe – eine verrückte Idee in mir. Hätte ich viel Geld, würde ich eine Stiftung gründen. Zweck der Stiftung: Alternative Entwürfe für ein neues katholisches Kirchenrecht imaginieren und mutig eine neue Kirchenordnung formulieren, die die Erkenntnisse der aktuellen kritisch-wissenschaftlichen katholischen Theologie im und seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil berücksichtigt und auf ihnen aufbaut. So könnte rechtlich konkret aufgezeigt werden, dass auch andere Rechtssetzungen für eine katholische Kirche Jesu Christi funktionieren könnten. Zu stark ist das aktuell bestehende Kirchenrecht von der Theologie des 19. Jahrhunderts geprägt, müsste es nicht fürs 21. Jahrhundert anders aussehen?
Welche Rechtsgestalt, welche Strukturen und welche Regulierungen braucht das Volk Gottes heute?
Dass Kirche eine rechtliche Rahmenordnung braucht, scheint mir undiskutabel. Die Frage aber ist, welche Rechtsgestalt, welche Strukturen und welche Regulierungen das Volk Gottes heute braucht in Gesellschaften, die den Rechtsstaat entwickelt haben. Kann eine Nachfolge Christi hinter die Rechtserkenntnisse der Demokratie zurückgehen und rein monarchisch funktionieren? Ich bin überzeugt, dass die verschiedenen Disziplinen heutiger katholischer Theologie genügend neue Grundlagen gewähren, um ein theologie-konformes Kirchenrecht zu gestalten.
Der Hintergrund des bisherigen Kirchenrechts, dass ein Lehramt nötig ist, das nicht nur das Zusammenleben ordnet, sondern das in die Glaubensvorstellungen und Gewissensentscheide jedes einzelnen Gläubigen ständig autoritär eingreift, muss überwunden werden. Eine monarchische Ständeordnung in Glaubens- und Gewissensfragen ist angesichts der Mündigkeit der Getauften überholt. Es braucht kein Wahrheitsgremium, das allein wissend ist (aufgrund ausschliesslich versteckt autoritärer Argumentationen und einer problematischen Rede eines ius divinum, dem alle ohne Be-denken Gehorsam leisten müssen).
eine Art Zwei-Kammer-Struktur
Was es braucht, ist die Organisation eines offenen Dialoges, in dem Einsichten und Normen argumentativ an Tradition und Schrift anknüpfen und darüber eine Auseinandersetzung geführt wird. Kein Kirchenrecht von Glaubenstheorien, sondern praktische Ordnungen und Verfahren des Glaubensdialogs und der Hoffnungsbestärkung. Und falls es zu problematischen Glaubensforderungen käme, so könnte sich zum Beispiel eine Art Zwei-Kammer-Struktur (vgl. Ständerat und Nationalrat in der Schweiz) anbieten: Das Lehramt der Theolog:innen und das Lehramt der Bischöf:innen müssten nach klaren Verfahrensregeln strittige Glaubensfragen um des innerkirchlichen Friedens willen behandeln. Wenn das dialogisch und öffentlich geschähe, wäre das auch die beste Weiterbildung der Glaubenswelt der Gläubigen.
Die Arbeit scheint im ersten Moment sehr einfach, man entwirft eine neue Verfassung für die Kirche und formuliert die wichtigsten Grundrechte. Schon einmal wurde so etwas versucht, ich erinnere mich an den Entwurf einer Lex fundamentalis nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil. Aber herausgekommen ist bloss der jetzige Codex Iuris Canonci. Müsste die Arbeit nicht erneut von vorne angepackt werden!?
Menschenwürde und Grundrechte
Eine solche Kirchenverfassung oder Kirchen-Rahmenordnung, bei der z.B. die Würde des Menschen und nicht der Jurisdiktionsprimat des Papstes strukturell zuoberst stünde, würde gleichzeitig Rechtsräume öffnen, die für die einzelnen Ortskirchen Raum für prozessuale und partizipative Rechtssprechung schafften. Subsidaritätsprinzip auch im Kirchenrecht: Geregelt wird nur, was gesamtkirchlich geregelt werden muss!
Wie könnte man vorgehen?
Ein Treffen könnte interessierte Kirchenrechtler:innen und Theolog:innen der verschiedenen Disziplinen zusammenführen. Federführend vielleicht eine Universität oder Fakultät. Oder eben eine Stiftung oder ein Forschungsprojekt. An einem solchen Treffen müssten die wichtigsten Grundprinzipien festgelegt werden. Eventuell auch in Varianten. Zudem müsste eine Projektskizze fachlich kompetent entworfen werden. Ziel wäre, dass innerhalb einer gewissen Zeit Theolog:innen und Rechtsgelehrte gemeinsam und in Absprache neue Kirchenrechts-Entwürfe vorlegten.
Theolog:innen und Rechtsgelehrte gemeinsam
Wäre das nicht auch ein Projekt innerhalb des jetzt gestarteten synodalen Weges?
Die erhoffte Wirkung wäre ein neues Bild der katholischen Kirche als katholisch-offene Kirche, die mit einem andern und zeitgemässeren Kirchenrecht glaubwürdiger leben und wirken könnte. Zu zeigen wäre durch einen solchen Entwurf auch, dass niemand Angst vor Glaubens-Untreue und Unordnung haben müsste. Einer oder mehrere solcher Entwürfe würden in die Öffentlichkeit gelangen und die Diskussion über konkrete Alternativen zum bestehenden Kirchenrecht weiterführen. Dabei müsste auch keine Berührungsangst bestehen, von Religionsordnungen anderer Konfessionen oder Religionsgemeinschaften zu lernen und sich ihnen möglicherweise in gemeinsamen Thematiken auch anzunähern. Dies könnte im Gegenteil positive ökumenische und interreligiöse Folgen haben .
Mit Engelszungen und Liebe: der Synodale Weg als Chance katholischer Transformation
Dass etwas nicht mehr stimmt mit dem katholischen Kirchenrecht, bestätigen aktuelle Diskussionen.
Die Kirche sei auf einem Kipppunkt (Sander/Bucher). Pastoral und Kanonistik streiten sich über Bedeutung und Sinn des Kirchenrechts für die Praxis der Pastoral (Hahn/Bucher). Ein neu promulgiertes Strafrecht in der Kirche soll Missbrauch vermeiden, schafft aber neue Ungerechtigkeiten (Frauenordination wird strafrechtlich mit Missbrauch gleichgesetzt, obwohl es in dem einen Fall um Kriminalität aufgrund von Machtmissbrauch, und im andern Fall um Ermächtigung der einen Hälfte der Glaubenden geht!). Wie kann angesichts der entdeckten und unentdeckten Missbrauchsfälle von einer Kirche als Zeichen des Heils gesprochen werden? Liegt die Ekklesiologie falsch oder müssten die neueren Gedanken zu einer Ekklesiologie nicht für ein Überdenken des Systems der katholischen Kirche führen, sprich auch des Kirchenrechts, das die Strukturen der Kirche wesentlich prägt?
Judith Hahn, katholische Kirchenrechtlerin an der Ruhr-Universität Bochum , zieht hier auf feinschwarz.net in einem Artikel ein Fazit:
Das herrschende Kirchenrecht hat dramatische Mängel: Akzeptanzprobleme, unlegitimierte und unlimitierte Herrschaft, mangelnde Beteiligungsverfahren, defizitäre Rechtskirchlichkeit, Akzeptanzprobleme, weitgehende Nichtbefolgung, problematische Sanktionierungen, Wirkungsverlust.
Soeben ist ein bemerkenswertes Buch des Kirchen- und Staatsrechtlers Norbert Lüdecke erschienen, der das katholische Kirchenrecht als in sich unreformierbares monarchisches Ständesystem analysiert.[1] Eine Veränderung sieht er nur im «Partizipationsdruck durch Partizipationsentzug» der Laien und im Entzug der steuerlichen Kirchenfinanzierung. Gäbe es aber nicht noch einen anderen Weg, über ein völlig neues Kirchenrecht nachzudenken und eine neue Kirchenordnung vorzulegen?
«Partizipationsdruck durch Partizipationsentzug»
Daniel Kosch hält hier in feinschwarz.net in einer Antwort auf Lüdeckes Analyse zu Eröffnung des Synodalen Weges wohl realistischerweise eine Revolution des Kirchenrechts nicht für möglich, nur Schritte einzelner Synoden. Klar, ein Kirchenrecht durchzusetzen und ein alternatives Kirchenrecht neu zu denken, ist nicht dasselbe. Aber reicht es, auf Entschlüsse von Synoden zu warten, die ja dann doch von der Zustimmung männlicher Bischöfe und letztlich von einem völlig überforderten einzelnen Superbischof in Rom abhängen. Solch systemische Hindernisse könnten aber durch Entwürfe von Alternativen theoretisch und imaginär in Frage gestellt werden.
Wichtige Überlegungen im Blick auf Norbert Lüdeckes Buch entwickelt der Dogmatiker Hermann Häring über die ungeklärten Lehr-Auffassungen, die hinter dem kirchlichen System implizit als denkerische Grundvorstellungen stecken. Katholische Grundüberzeugungen über Wahrheit, Sittlichkeit, Recht und Lehramt entsprechen in manchem nicht mehr den heutigen Erkenntnissen der Theologie (vgl. die Arbeiten von Hans Küng, Michael Seewald, Hubert Wolf oder neu von Matthias Daufratshofer und vielen andern).
Entwürfe eines fundamental anderen Kirchenrechts könnten gerade jetzt den aktuellen synodalen Prozess in der katholischen Kirche begleiten und befruchten. Katholisch offener Glaube hätte ein neues strukturelles Gewand bekommen, eine Kirchenstruktur, die die Katholik:innen verdienten (vgl. Norbert Lüdecke). Man müsste allerdings bei einem neuen Kirchenrechts-Entwurf an der Wurzel, nicht an der hierarchischen Spitze ansetzen. Und vor allem den Mut haben, konkret zu werden.
Die Zeit von Kirchenträumen ist vorbei, jetzt braucht es strukturelle Konsequenzen.
Die Befreiungstheologie hat mich gelehrt, dass es nicht genügt, schöne theologische Einsichten und Erkenntnisse zu generieren, wenn sie keine Folgen für eine strukturelle Befreiung und Erneuerung mit sich bringen. Auch eine noch so schöne Volk-Gottes- und Communio-Ekklesiologie genügen nicht. Es braucht strukturelle Veränderungen. Ein neues Kirchenrecht (und vorerst mal kreative und alternative Entwürfe dazu) könnten solche Räume und Prozesse öffnen. Die Zeit von Kirchenträumen ist vorbei, jetzt braucht es strukturelle Konsequenzen.
Es wäre schön, wenn diese Aufgabe und Arbeit einige katholische Theologinnen und Theologen interessieren würde. Wie man Zeit und Ressourcen für die Gründung einer entsprechenden Stiftung oder die Durchführung eines Forschungsprojekts aufbringen könnte, wäre eine erste Frage. Doch dazu müssten schon mal eine Gruppe qualifizierter Theologinnen und Theologen Interesse zeigen und sich für eine solche Arbeit motiviert fühlen. Dann finden sich meist auch die nötigen Ressourcen.
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Toni Bernet-Strahm, Dr. theol., ehemaliger Leiter des RomeroHauses Luzern
Bild: pikrepo.com
[1] Norbert Lüdecke, Die Täuschung, Darmstadt (wbg Theiss) 2021.
Vom Autor auf feinschwarz.net erschienen: