Daniel Kosch war als Beobachter bei der Eröffnung des „Synodalen Weges“. Er kommentiert die kritische Einschätzung von Norbert Lüdecke.
Die skeptische kirchenrechtliche Analyse von Norbert Lüdecke zum «Synodalen Weg» hat mich zur Frage angeregt, wie es dazu kommt, dass Normen und Entscheidungsbefugnisse angepasst und bisher nicht Entscheidungsbefugte einbezogen werden. Ich bin auf vier Modelle gekommen, wahrscheinlich gibt es mehr als diese:
- Die für die Gesetzgebung zuständige Instanz passt das Recht an und erweitert den Kreis der Entscheidungsbefugten. So geschah es z.B. mit dem Frauenstimmrecht in der Schweiz. Nach mehreren vergeblichen Anläufen stimmten die stimmberechtigten Männer dem Frauenstimmrecht zu und beteiligten sie damit an den gesetzgeberischen Entscheiden. Solche Art von Rechtsentwicklung ist nicht nur in Demokratien möglich. Auch in einer monarchischen Struktur ist eine monarchisch entschiedene Transformation in eine stärker partizipativere Struktur möglich.
- Die Veränderung der Praxis führt zu Rechtsentwicklung: Normen, die bestimmte Entscheidungsbefugnisse regeln, werden zunehmend weniger eingehalten und ihre Nicht-Einhaltung wird zunehmend geduldet und akzeptiert. Zu einem bestimmten Zeitpunkt werden diese Normen der veränderten Praxis angepasst. So geschah es z.B. im Bereich des Eherechts in der Schweiz. Der Norm, dass eine verheiratete Frau erst dann ein Anstellungsverhältnis eingehen kann, nachdem die Zustimmung des Ehemannes vorliegt, wurde immer seltener entsprochen. Bei einer Gesetzesrevision wurde die Bestimmung gestrichen und den Ehefrauen erlaubt, selbst darüber zu entscheiden. Im kirchlichen Kontext kamen so zu den Messdienern/Ministranten im Laufe ungleichzeitiger Entwicklungen die Messdienerinnen/Ministrantinnen hinzu.
- Abspaltung oder Auszug: Menschen, die mit ihrem Ausschluss von Entscheidungsbefugnissen nicht mehr zufrieden sind, spalten sich ab. Sie setzen – unabhängig von der Rechtsordnung, aus der sie ausgezogen sind – neues Recht, das ihnen die gewünschte Entscheidungsbefugnis gibt. Oder sie entziehen sich dem Einflussbereich der entsprechenden Rechtsordnung und gehen ihren Weg ausserhalb weiter.
- Revolutionärer Umsturz: Menschen, die mit ihrem Ausschluss von Entscheidungsbefugnissen nicht mehr zufrieden sind, führen einen revolutionären Umsturz herbei. Die neuen Machthaber/innen entmachten die bisherigen und setzen – unabhängig von der bisher geltenden Rechtsordnung – neues Recht, das ihnen die Entscheidungsbefugnis gibt. Dieses Modell ist auf die römisch-katholische Kirche allerdings kaum übertragbar.
Der Synodale Weg orientiert sich nach meiner Wahrnehmung an den ersten beiden Modellen. Er setzt darauf, dass der jeweils zuständige kirchliche Gesetzgeber jedenfalls mit der Zeit vorgeschlagenen Änderungen zustimmt, sofern sie theologisch gut begründet sind, zu grösserer Gerechtigkeit führen und der Glaubwürdigkeit der Kirche in der Welt von heute dienen. Zugleich werden bereits «auf dem Weg» Formen – wie z.B. eine unübliche Sitzordnung oder neue Formen gottesdienstlichen Feierns – eingeübt, die etwas von dem vorwegnehmen, was sich die Verantwortlichen in Zukunft für die Kirche erhoffen. Ich teile diese Option, weil ich auf die Führung der Kirche und ihrer Hirten durch den Heiligen Geist vertraue. Zudem würde ich es sehr bedauern, wenn Mitglaubende trotz ihrer Verbundenheit mit der Kirche die Option Abspaltung oder Auszug wählen würden, weil sie die Hoffnung aufgegeben haben, dass sich die Kirche erneuert.
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Daniel Kosch, Dr. theol., ist Generalsekretär der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz.