Alten- und Pflegeheime sind in der Coronapandemie besonders gefährdet. Umso bedeutender ist alles, was Momente von Heilung bringt. Konrad Baumgartner zeigt anhand zentraler kirchlicher Texte die Handlungsspielräume auf, die auch offiziell bei Buße und Krankensalbung gegeben wären als gemeinschaftliche Feiern. Und er kritisiert die starre Haltung im Blick auf die Priester als alleinige Spender der Sakramente der Heilung.
Jedesmal ist es dasselbe Bild: viele der Schwerkranken, Gehbehinderten und an den verschiedenen Gebrechen Leidenden aus dem Haus kommen mit dem Rollator, an Gehstöcken und im Rollstuhl, vom Pflegepersonal gebracht, zur Liturgie in der Hauskapelle. Sie folgen dem Rufe Jesu: „Kommt alle zu mir, die ihr mühselig und beladen seid. Ich will euch erquicken … Ihr werdet Ruhe finden für eure Seele.“ (Mt 11,28f)
Auch heute gilt die Vollmacht an die zwölf Jünger, alle Krankheiten und Leiden zu heilen. (Mt 10,1) Die meisten von ihnen kommen aus den Generationen derer, die dankbar und bewusst Liturgie feiern, auch wenn ihr Mund nicht selten verstummt oder sie, von Medikamenten betäubt, unter der Feier einschlafen. Die Mitfeiernden müssen derzeit immer noch die Teilnahme ihrer Angehörigen und der Nachbarn des Heimes an der Feier entbehren: Corona läßt das Haus abgeschirmt bleiben. So ist sie derzeit, die „Gesellschaft Jesu“, hier und heute. Die geltenden Regeln der Kirche wollen Antwort geben auf diese Situation.
Das erste Heilungssakrament ist das Sakrament der Buße und Versöhnung. Eine gemeinschaftliche Feier wäre heilsam.
Das erste „Sakrament der Heilung“ ist das „Sakrament der Buße und Versöhnung“. Auch für die katholischen Bewohner und Mitarbeiter in Alten- und Krankenheimen gilt: „Das vollständige Bekenntnis und die Lossprechung des Einzelnen, vor allem von schwerer Schuld, sind nach wie vor der einzige ordentliche Weg der Versöhnung der Gläubigen mit Gott und der Kirche, wenn nicht ein solches Sündenbekenntnis physisch oder moralisch unmöglich ist.“ (Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 1484)
In den Alten- und Pflegeheimen leben viele Bewohner, für welche ein solcher Ausnahmefall vorliegt: auf Zeit oder Dauer schwerkranke, bettlägerige oder demente Frauen und Männer. Oft müssen sie auch deswegen auf die Mitfeier und den Empfang der Eucharistie verzichten, worunter viele zusätzlich leiden.
Es gibt in den Heimen viele Mitchristen, die ihre Lebens- und Glaubenssituation vor Gott, der Kirche und ihren Mitmenschen ins Reine bringen und Versöhnung erlangen möchten.
Für eine „schwere Notlage“ ist die „Gemeinschaftliche Feier mit allgemeinem Sündenbekenntnis und allgemeiner Lossprechung“ vorgesehen (KKK 1483). „In diesem Fall müssen die Gläubigen, damit die Absolution gültig ist, den Vorsatz haben ihre schweren Sünden möglichst bald einzeln zu beichten.“ (CIC, can. 962, §1).
Das zweite Sakrament der Heilung ist die Krankensalbung, die ebenfalls Sündenvergebung bewirkt.
Das zweite „Sakrament der Heilung“ ist die Krankensalbung. Auch hier bieten die Texte viele ungenutzte Möglichkeiten. Ein Blick in Konzil und Katechismus zeigt: Es wird „denen gespendet, deren Gesundheitszustand bedrohlich angegriffen ist … Der rechte Augenblick ist sicher schon gegeben, wenn der Gläubige beginnt wegen Krankheit und Altersschwäche in Lebensgefahr zu geraten.“ (Sacrosanctum Concilium 73). Es ist „angebracht die Krankensalbung zu empfangen, wenn man vor einer schweren Operation steht. Das gleiche gilt für Betagte, deren Kräfte zu versagen beginnen.“ (KKK 1515).
„Die erste Gnade des Sakramentes ist eine Stärkung, Beruhigung und Ermutigung, um die mit der schweren Krankheit oder mit Altersschwäche gegebenen Schwierigkeiten zu überwinden. Dieser Beistand des Herrn durch die Kraft seines Geistes will den Kranken zur Heilung der Seele führen, aber auch zur Heilung des Leibes, wenn das im Willen Gottes liegt.“ „Und wenn er Sünden begangen hat, werden sie ihm vergeben.“ (Jak 5,15; KKK 1520)
Sündenvergebung ist die zweite Gnade dieses Sakramentes der Krankensalbung.: „Eine der Wirkungen der besonderen Gnade des Sakramentes Ist die Vergebung der Sünden, falls der Kranke sie nicht durch das Bußsakrament erlangen konnte.“ (KKK 1532)
Krankensalbung in Verbindung mit Eucharistiefeier, mit dem Priester als Spender.
„Es ist sehr passend, dass die Krankensalbung innerhalb der Eucharistiefeier, des Gedächtnisses des Pascha des Herrn gefeiert wird.“ (KKK 1517) Gegebenenfalls kann der Krankensalbung das Bußsakrament vorausgehen und das Sakrament der Eucharistie folgen.
Nach wie vor sind jedoch „nur Priester die Spender der Krankensalbung … Die Gläubigen sollen die Kranken ermutigen, nach dem Priester zu rufen, um dieses Sakrament zu empfangen.“ (KKK 1516) In einer der Feier vorausgehenden Homilie (oder durch eine schriftliche Information) sollen die Gläubigen und die möglichen Empfänger der Krankensalbung über den Sinn und die Wirkungen dieses Sakramentes unterrichtet werden.
Sakramentliche „Feiern der Vollendung der irdischen Pilgerschaft“: Buße, Salbung, Eucharistie
Den sakramentlichen „Feiern der Initiation“ (Eingliederung/Einwurzelung) — Taufe, Firmung und Erste Eucharistie — korrespondieren die sakramentlichen „Feiern der Vorbereitung auf die Heimat“, auch „Feiern der Vollendung der irdischen Pilgerschaft“ (Umwurzelung) genannt – Buße, Salbung und Eucharistie: als Wegzehrung sowie als „Sakrament des Todes und der Auferstehung Christi.“ (KKK 1525) „Den Sterbenden bietet die Kirche neben der Krankensalbung die Eucharistie als Wegzehrung an.“ (1523) – Segensfeiern für Kranke und Sterbende sowie für deren Angehörige und Pflegende sind sinnvoll und wertvoll. Sie dürfen aber nicht die „Sakramente der Heilung“ ersetzen.
Ratzinger: „Da geht überhaupt nichts“ – Selbstgerechte Verhinderer der Gnade?
Persönliche Anmerkung:
Bei der Überreichung der von uns Professoren der Katholisch-Theologischen Fakultät Regensburg verfassten Festschrift für Joseph Kardinal Ratzinger „Im Spannungsfeld von Tradition und Innovation“ – den Titel hatte ich vorgeschlagen – im März 1997 kam ich mit dem Geehrten (er war bekanntlich ehemaliger Professor an der Fakultät) ins Gespräch. Dabei trug ich ihm als damaligem Präfekten der Glaubenskongregation die Überlegung vor, dass angesichts des zunehmenden Priestermangels in vielen Teilen der Weltkirche das Sakrament der Krankensalbung vielfach in den Gemeinden, besonders aber in Krankenhäusern und Altenheimen nicht mehr gespendet werde, und ob es nicht sinnvoll und möglich sei, die geltende Spende-Vollmacht „allein des Priesters“ auszuweiten auf Ständige Diakone, aber auch auf alle hauptamtlich als Seelsorger und Seelsorgerinnen im Krankendienst Tätigen. Die lakonische Antwort lautete: „Da geht überhaupt nichts!“ – Seitdem frage ich mich, ob wir noch „Einander dienen als gute Verwalter der vielfältigen Gnade Gottes“ (1 Petr 4,10) oder ob wir nicht selbstgerechte Verhinderer dieser Gnade geworden sind.
Das genannte Problem ist nicht neu: Bischof Reinhold Stecher z. B. hat es wiederholt in Rom vorgebracht. Die Glaubenskommission der Deutschen Bischöfe hat sich im November 1997 „Zu einigen aktuellen Fragen des Sakramentes der Krankensalbung“ geäußert und dabei die geltende Praxis verteidigt mit dem (glorreichen) Hinweis: Christus ist es, der „von außen“ kommend das Heil dieses Sakramentes wirkt; wenn ein Priester „von außen“ geholt werden muss, ist das geradezu ein Verweis auf den Herrn und sein Heilshandeln …
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Autor: Konrad Baumgartner ist emeritierter Professor für Pastoraltheologie in Regensburg
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