Mit philologischer Genauigkeit und sozialgeschichtlichem Wissen lässt sich nachvollziehen, in welchem Dilemma sich Josef befand. Doch er ging nicht den einfachen Weg des Gesetzes. Martin Ebner zeigt Josef als den ersten Praktikanten der jesuanischen Gerechtigkeit.
Als Nähr- und Ziehvater Jesu ist er bekannt, der hl. Josef. Gegenüber der „Gottesgebärerin“ steht er eindeutig im Schatten der Aufmerksamkeit. Josef, eine schwer vernachlässigte Figur. Eine Ausnahme bilden freilich das Opus Dei, das in speziellen Sonntagsandachten der „Sieben Schmerzen und Freuden“ des hl. Josef gedenkt – und natürlich Papst Johannes XXIII, der sich seiner energisch angenommen und ihm einen Platz im Hochgebet der Messe verschafft hat. Spät genug. Denn eigentlich ist Josef von allem Anfang an auf die Karriereschiene gesetzt. Und zwar vom Evangelisten Matthäus: ausgerechnet in jener Erzählung, die gemäß dem liturgischen Kalender der katholischen Kirche immer am Heiligen Abend verlesen wird – und traditionell als eine der Kronzeugen für die sogenannte jungfräuliche Empfängnis gilt, Mt 1,18-25: „Mit der Genesis Jesu Christi war es so …“
Josef steht in einem Dilemma – noch ohne das Wissen über die besonderen Hintergründe der Schwangerschaft Marias.
Aber vielleicht liegt der Clou dieses berühmten Textes an einer ganz anderen Stelle. Denn – genau gelesen – erfährt Josef von der geheimnisvollen Empfängnis Marias erst durch den Engel in V. 20: „Fürchte dich nicht, Maria, deine Frau, zu dir zu nehmen. Denn das in ihr Gezeugte ist aus heiligem Geist …“ Vorher wissen nur die Leser davon. Ihnen wird in V. 18 erzählt: „Bevor sie zusammengekommen waren, fand sich, dass sie im Bauch empfangen hatte aus heiligem Geist.“ Das heißt aber: Alles, was Josef bis zu jenem Traum mit der Engelsnachricht denkt und plant, geschieht ohne das Wissen um die besonderen Hintergründe dieser Schwangerschaft. Und das macht die Josefsfigur in dieser Erzählung so interessant. Man muss nur philologisch korrekt übersetzen und zusätzlich ein paar sozialgeschichtliche Details kennen, um das Dilemma, in dem Josef steckt, ermessen und den Plan, den er entwirft, entsprechend evaluieren zu können.
Zunächst die Philologie: Die revidierte Einheitsübersetzung 2017 übersetzt – genauso wie praktisch alle deutschsprachigen Versionen – in V. 18 fälschlicherweise: „Maria, seine Mutter, war mit Josef verlobt.“ Das griechische Wort, das hier mit „verlobt“ wiedergegeben wird, hat aber eindeutig den Sinn von „war verheiratet mit“. Muttersprachler hören aus dem griechischen mnesteutheises heraus: „Ein Freier (mnester) hat sich erfolgreich um Maria bemüht und sie zur Frau bekommen.“ Was steckt dahinter?
Ein Ehevertrag: mit allen Konsequenzen.
Im zeitgeschichtlichen Kontext wird eine sogenannte Inkohativehe vorausgesetzt: Zwischen Brautvater und Freier ist – von Zeugen unterzeichnet – der Ehevertrag geschlossen worden. Die Mitgift wurde festgesetzt und der Brautpreis ausgehandelt, eine Summe, die der Freier im Sinn einer „Morgengabe“ beim Vater der Braut hinterlegt. Im Fall einer Scheidung dient das der Absicherung der Frau. Auch die Mitgift, die zum Aufbau eines eigenen Hausstandes verwendet werden darf, muss dann vom Mann zurückgezahlt werden.
Aber im Moment des Vertragsschlusses ist es noch lange nicht soweit. Beide, Braut und Bräutigam sind gerade erst geschlechtsreif geworden, Mädchen sind gewöhnlich ca. 13, Jungen ca. 15 Jahre alt. „Zusammengekommen“ sind sie in dieser Phase noch nicht, weder räumlich, noch körperlich-sexuell. Beide leben weiterhin bei ihren Eltern. Aber sie sind rechtlich gebunden, eben „wie verheiratet“.
Das ist der Unterschied zur „Verlobung“ und den Assoziationen, die sich dabei gewöhnlich einstellen: Eine Verlobung ist eine private Angelegenheit, die sich ganz einfach wieder lösen lässt: Ringe und Geschenke zurückgeben – und fertig. Ganz anders eine Frau, die „gefreit worden ist“: Sie ist „wie verheiratet“ – mit allen Konsequenzen.
„Wird das Mädchen als geschändet überführt, so soll sie durch Steinwürfe getötet werden.“
Springen wir wieder in unsere Erzählung: Maria wurde von Josef „gefreit“. Wenn Josef sie schwanger „findet“, er also nicht der Verursacher ist, muss er den Schluss ziehen: Maria ist fremd gegangen. Genauer: Sie hat Ehebruch begangen. Und darauf steht die Todesstrafe. In Präzisierung der Toravorschrift von Dtn 22,13-21 referiert der jüdische Priester und Geschichtsschreiber Josefus die aktuelle Rechtslage im 1. Jh. n. Chr. folgendermaßen: „Wenn jemand ein Mädchen als Jungfrau gefreit hat, später sie aber nicht als solche findet, soll er einen Prozess einleiten, und er selbst soll Anklage erheben, wobei er zum Nachweis die Beweismittel einsetzen soll, die er hat.“ Ein Verwandter darf die Verteidigung des Mädchens übernehmen. „Wird das Mädchen als geschändet überführt, so soll sie, wenn sie aus dem gemeinen Volk stammt, durch Steinwürfe getötet werden, weil sie ihre Jungfräulichkeit nicht bis zur rechtmäßigen Hochzeitsfeier besonnen gewahrt hat; ist sie aber aus priesterlichem Geschlecht, so soll sie lebendig verbrannt werden“ (Antiquitates IV 246.248).
Als Nicht-Priestertochter müsste Maria gesteinigt werden. Die Sachlage trifft auf sie sogar noch in gesteigertem Maß zu: „Bevor sie zusammengekommen waren, fand sich …“ Wir stehen also noch vor der eigentlichen Hochzeitsfeier, bei der der Bräutigam die von ihm gefreite Braut in sein Haus holt und den ersten Beischlaf geradezu rituell vollzieht: Das Betttuch mit den Blutspuren der Defloration wird von den Eltern der Braut zur Dokumentation sorgfältig aufbewahrt, um spätere Anklagen wegen fehlender Jungfräulichkeitsmerkmale vereiteln zu können (vgl. Dtn 22,15-17).
Josef geht nicht den einfachen Weg des Gesetzes.
Bei Josef ist der Fall klar. Aber unser Erzähler lässt ihn in ein Dilemma kommen: Er will Maria nicht bloßstellen, will nicht – wie es im griechischen Text wörtlich heißt –, dass man mit dem Finger auf sie zeigt, auf eine Frau, die „eine Schandtat in Israel begangen hat: zu huren im Haus ihres Vaters“, wie Dtn 22,21 drastisch formuliert. Der Josef unserer Erzählung geht mit sich zu Rate, und „er kam zu dem Entschluss“, Maria „in Stille zu entlassen“ (V. 19).
Auch das ist rechtlich geregelt und – wie überall in der Mittelmeerwelt – ganz einfach: Josef müsste lediglich einen Scheidebrief ausstellen und ihn Maria aushändigen. Damit wäre die von Josef „gefreite“ Maria wieder „frei“ und juristisch berechtigt, sich von einem anderen Mann „freien“ zu lassen, eben von jenem, so muss sich Josef das denken, von dem Maria schwanger geworden ist. Er selbst jedoch wäre gleich in doppelter Hinsicht der Dumme: nicht nur von Maria betrogen, sondern auch noch finanziell geschädigt. Die Mitgift müsste er zurückzahlen, die Morgengabe wäre verloren.
„Gebt Acht, dass ihr eure Gerechtigkeit nicht tut vor den Menschen – ihnen zum Theater!“
Viel einfacher wäre es, wenn er den Weg des Gesetzes ginge: Der Fall wäre eindeutig, er selbst könnte sich im Glanz der absoluten Gesetzestreue sonnen – und zusätzlich das gesamte Geld einstreichen. Aber das macht der Josef unserer Erzählung nicht. Und der Evangelist gibt auch den tieferen Grund dafür an: „… weil Josef gerecht war …“ (V. 19). Wie soll das gemeint sein? „Gerecht“ – ohne sich an die Vorschrift des Gesetzes zu halten? Die Leser des Matthäusevangeliums werden das erst dann verstehen, wenn sie der Bergpredigt lauschen und sich hier die Frömmigkeitsregeln Jesu zu Herzen nehmen. Denn da heißt es: „Gebt Acht, dass ihr eure Gerechtigkeit nicht tut vor den Menschen – ihnen zum Theater!“
Genau nach dieser jesuanischen Gerechtigkeitsvorstellung handelt Josef: Er vermeidet eine Zur-Schau-Stellung Marias, die am Ende ihn selbst in den Mittelpunkt rückt. „Straßentheater-Gerechtigkeit“ würde Jesus sagen. Nein, Josef hält es mit der „verborgenen“ Gerechtigkeit, wie sie Jesus in einigen Beispielen veranschaulicht: „Wenn du Almosen gibst, soll deine Rechte nicht wissen, was die Linke tut … Wenn du beten willst, geh’ in deine Vorratskammer, schließe die Tür und so bete zu deinem Vater, der im Verborgenen ist. Und dein Vater, der im Verborgenen sieht, wird dir vergelten“ (Mt 6,3.6).
Gerechtigkeit ohne Barmherzigkeit kann sich gegen die Wege Gottes stellen.
Dabei geht Josef durchaus nicht lax mit dem vermeintlichen Fehler Marias um. Er stellt sich nicht außerhalb der Tora. Aber er sucht nach einer Toravorschrift, die Maria nicht bloßstellt, sondern ihr eine Brücke baut. Josef denkt von ihrer Notlage her und öffnet ihr – auf dem Boden der Tora – einen neuen Freiraum. Mit dem Schlagwort „Barmherzigkeit“ wird der Jesus des Matthäusevangeliums ein solches Verhalten auf den Begriff bringen (vgl. Mt 9,13; 12,7). Josef ist der erste Praktikant dieser jesuanischen Gerechtigkeit im Sinn von Barmherzigkeit.
Erneut zurück in unsere Erzählung: Was wäre gewesen, wenn Josef ein „Hundertprozentiger“ gewesen wäre, ein eifriger Verfechter des Gesetzes; einer, der um des Gesetzes willen keine Schandtat in Israel durchgehen lässt – und am Ende doch nur vor den andern als Linientreuer dastehen will? Was wäre gewesen? Maria wäre gesteinigt worden – und Jesus nie geboren. Gerechtigkeit ohne Barmherzigkeit, so lehrt uns diese Erzählung, kann sich gegen die Wege Gottes stellen. Denn Menschen können von sich aus Gott einfach nicht in die Karten schauen (vgl. Mt 1,20f.).
Josef war „gerecht“ – im Sinn mitmenschlicher Barmherzigkeit.
Und noch etwas: Der Evangelist Matthäus beschreibt solche vermeintlichen Gesetzesfanatiker ganz genau. Er nennt sie „Heuchler“, wörtlich: „Schauspieler“ (Mt 6, 2.5.16) – und hat damit diejenigen Schriftgelehrten und Pharisäer im Blick, denen er in Mt 23,13-36 seine Weherufe entgegenschleudert. Er charakterisiert sie unverwechselbar: Sie halten sich an den Buchstaben des Gesetzes, aber unterhöhlen seinen Sinn. An Verhalten und Kleidung sind sie ganz leicht erkennbar: „Alle ihre Werke aber tun sie zum Theater für die Menschen. Sie machen ihre Gebetsriemen breit und die Kleiderquasten groß; sie lieben die erste Liege bei den Gastmählern und die ersten Sitze in den Synagogen und die Begrüßungen auf den Plätzen – und von den Menschen ‚Rabbi‘ tituliert zu werden“ (Mt 23,5-7).
Keine Sorge: Das war nie und nimmer antijudaistisch gemeint. Matthäus hat bestimmte Typen im Visier, die sich durch die Zeiten gleichen. Josef ist der Gegentyp dazu. Von ihm wird in Mt 1,18-25 voller Sympathie erzählt. Zu Recht: Denn nie und nimmer hätte die Welt das Ergebnis der jungfräulichen Empfängnis bestaunen können, wäre nicht Josef „gerecht“ gewesen im Sinn mitmenschlicher Barmherzigkeit.
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Alle biblischen Texte sind wörtlich übersetzt. Eine ausführliche Fassung dieses Beitrags mit Quellenbelegen und Sekundärliteraturangaben findet sich unter dem Titel „Was wäre gewesen, wenn …? Josef als der erste Repräsentant der ‚besseren Gerechtigkeit‘ (Mt 1,18f.)“, in: Angelika Strotmann / Monika Schrader-Bewermeier (Hg.), Grenzen überschreiten – Verbindungen entdecken – Neues wagen (SBB 77), Stuttgart 2019, 138-150 (im Druck).
Martin Ebner ist Professor emeritus für die Exegese des Neuen Testaments an der Universität Bonn.
Photo: Heiliger Josef, Pfarrkirche Heiliger Josef , Bodensdorf, Gemeinde Steindorf am Ossiacher See. Copyright: Mefusbren69 [Public domain]