Am Internationalen Tag gegen Menschenhandel berichtet Nathalie Eleyth über einen emotionalen Diskurs, in dem häufig nicht zwischen Menschenhandel und Prostitution differenziert wird – zu Lasten von selbstbestimmten Sexarbeiter*innen.
Würde man Sisi aus Nigeria fragen, ob sie sich als Opfer von Menschenhandel betrachtet, würde sie diese Zuschreibung vermutlich zurückweisen. Im Gottesdienst zum Internationalen Hurentag, der jedes Jahr im Juni in der Pauluskirche in Bochum stattfindet, teilt sie folgende Perspektive: “Dele hat mich nicht an Händen und Füßen gefesselt ins Flugzeug geschleift! Ich habe mich dafür entschieden. Ich hätte auch zu Hause bleiben können. Ich war erwachsen. Er hat mir genau gesagt, um was es geht.”
Menschenhandel und Prostitution sind nicht gleichzusetzen, zwischen beiden Phänomenen wird in der medialen Debatte häufig nicht differenziert.
Weibliche Prostituierte in Deutschland, insbesondere migrantische Frauen, werden von abolitionistischen Aktivist*innen1 als fremdbestimmte, sexuell ausgebeutete Opfer wahrgenommen, die durch die Anwendung von Zwang, Täuschung oder Drohung nach Deutschland in die Zwangsprostitution verbracht wurden. Seit dem Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes am 1.1.2002 bewerten Abolitionist*innen die rechtliche Regulierung der Prostitution als Ursache für einen angeblich massenhaften Anstieg des Menschenhandels in Deutschland und als gesetzlich geduldete, frauenspezifische Menschenrechtsverletzung. Sie bezeichnen Deutschland als „Bordell Europas“, „Paradies für Zuhälter und Freier“ und „Drehscheibe des europäischen Menschenhandels“.2
Befürworter*innen rechtlicher Rahmenbedingungen für das Prostitutionsgewerbe warnen hingegen vor einer Zunahme ausbeuterischer und prekärer Arbeitsverhältnisse in der Prostitution, falls die Prostitution wieder als sittenwidrig gelte oder gar verboten werde. Die Mehrheit der Sexarbeiter*innen in Deutschland würde selbstbestimmt arbeiten.
Menschenhandel als Straftatbestand
Menschenhandel ist ein komplexer, mehrdimensionaler Straftatbestand und wird in Deutschland durch den Paragraphen 232 StGB geregelt. Neben der Zwangsprostitution werden weitere Formen der Ausbeutung unter Strafe gestellt: der Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft, der Ausbeutung von Bettelei, der Ausbeutung krimineller Tätigkeiten oder der Ausbeutung durch rechtswidrige Organentnahme. Menschenhandel in all seinen Formen stellt eine schwere Menschenrechtsverletzung dar und die sexuelle Ausbeutung von Frauen in der Zwangsprostitution ist die häufigste Form der Menschenhandelsdelikte.
Zuverlässige Zahlen über das Hellfeld des Menschenhandels in Deutschland liefert das jährliche Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung des Bundeskriminalamtes. Im Jahr 2017 gab es 327 abgeschlossene Ermittlungsverfahren wegen sexueller Ausbeutung, 489 Opfer, 523 Tatverdächtige.3 Die Opfer sexueller Ausbeutung waren mehrheitlich weiblich (484 weibliche Opfer), durchschnittlich im Alter von 23 Jahren und stammten vorwiegend aus Bulgarien und Rumänien; Opfer mit deutscher Staatsangehörigkeit bildeten die drittgrößte Gruppe, während sie 2016 noch die größte Opfergruppe darstellten. Dieser Fakt mag überraschen, da häufig angenommen wird, Menschenhandel existiere nur im Kontext von Schleusungskriminalität oder dem Verbringen von Menschen über Grenzen. Auch Deutsche sind Opfer von Menschenhandel, wenn sie angeworben, vermittelt, beherbergt werden zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, oder durch Nötigung oder auch Täuschung über die tatsächlichen Lohn- und Arbeitsbedingungen der Prostitution zugeführt werden.
Wie viele Frauen und Männer selbstbestimmt in der Prostitution arbeiten und wie viele von ausbeuterischen Verhältnissen betroffen sind, ist unklar.
Hohe Dunkelfeldziffern
Mit Blick auf die Lageberichte der vergangenen Jahre ist die Anzahl der Opfer rückgängig, wobei von einer hohen Dunkelfeldziffer ausgegangen werden muss. Seriöse Schätzungen dazu liegen nicht vor. Daher ist reißerischen Meldungen von „zigtausenden versklavten Frauen und Mädchen“ in Deutschland mit Vorsicht zu begegnen; sie entsprechen eher einer „gefühlten“ Realität. Zum Feld der Prostitution existieren allgemein leider keine quantitativ abgesicherten Primärdaten. Die meisten Quellen nennen eine Zahl von 400.000 in Deutschland tätigen Prostituierten und gehen von einer Million Freier*innen pro Tag aus. Diese Schätzungen werden vielfach unreflektiert übernommen und von der kritischen Sexarbeitsforschung als zu hoch eingeschätzt. Aufgrund der milieutypischen Fluktuation und Gelegenheitsprostitution sind genaue Angaben kaum möglich.
Ein emotionaler Diskurs
Die disparaten Meinungsbilder und konträren Wertungen lassen sich dadurch erklären, dass unterschiedliche Professionen wie Prostituierteninitiativen in der Tradition der Hurenbewegung, Fachberatungsstellen für Menschenhandel, Strafverfolgungsbehörden, christliche wie feministische Gruppierungen am Diskurs beteiligt sind und jeweils unterschiedliche Einblicke in das Feld der Prostitution haben beziehungsweise unterschiedliche politisch-gesellschaftliche Agenden verfolgen.
Die Gleichsetzung von Menschenhandel und Prostitution verharmlost sexuelle Ausbeutung und viktimisiert selbstbestimmte Sexarbeiter*innen.
Klar muss die freiwillige Prostitution von der Zwangsprostitution unterschieden werden, auch wenn „freiwillige Sexarbeit“ für Abolitionist*innen ein Widerspruch in sich ist. Eine Gleichsetzung zwischen Menschenhandel und Prostitution bedeutet eine unzulässige Verharmlosung der sexuellen Ausbeutung ebenso wie eine Viktimisierung selbstbestimmter Sexarbeiter*innen.
Wer in Bochum den Gottesdienst zum Hurentag besucht, kann mit den Frauen ins Gespräch kommen, die gerne in der Sexarbeit tätig sind, ihren Beruf als wertvolle Tätigkeit ansehen und persönlich empfundene Vorteile des Jobs benennen. Für diese Menschen war das Prostitutionsgesetz ein notwendiger Schritt zum Abbau der staatlichen Diskriminierung von Prostituierten.
Die Relevanz des ProstG im Kampf gegen Menschenhandel
Bis 2002 war Prostitution in Deutschland eine legale, aber sittenwidrige Tätigkeit und galt als Verstoß gegen „das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden“. In der Prostitution tätigen Menschen wurden Arbeitsschutz, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, zivil- und strafrechtlicher Schutz verwehrt. Weigerte sich beispielsweise ein/e Freier*in, für die sexuelle Dienstleistung zu zahlen, konnte der/die Prostituierte die eigenen finanziellen Ansprüche rechtlich nicht durchsetzen. Verweigerte allerdings der/die Prostituierte nach Bezahlung die sexuelle Dienstleistung, erfüllte dies den Straftatbestand des Betrugs. Diese staatlich geduldete Ungleichbehandlung von Personen wurde durch die Verabschiedung des ProstG verunmöglicht. Nunmehr haben Sexarbeiter*innen Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen, wie Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Dass Deutschland durch das ProstG zum Zielland des internationalen Menschenhandels geworden sei – wie etwa von der Hilfsorganisation Solwodi behauptet wird – und zu einer Förderung der Zuhälterei geführt habe, kann nicht belegt werden. Die Fachberatungsstellen für Menschenhandel, Polizei, Justiz und das BMFSFJ bestätigen keine Verbindung zwischen dem ProstG und einem Anstieg des Menschenhandels. Auch das United Nations Office on Drugs and Crime stellt in seinem Trafficking in Persons Report 2018 fest, dass die deutsche Regierung durch die Novellierung der Strafgesetze zum Menschenhandel bzw. längeren Haftstrafen für Menschenhändler*innen wirksam gegen Menschenhandel vorgeht. Auch lässt sich laut Bericht keine Zunahme des Menschenhandels in Europa verzeichnen.
Fazit: Wir brauchen offenen Debatten
Ohne Zweifel: Im Bereich der Prostitution gibt es Graubereiche und verschleierte Abhängigkeiten. Es gibt freiwillige Sexarbeit, die in Abhängigkeit übergeht, ausbeuterische Arbeitsbedingungen, die als solche aufgrund von Notlagen akzeptiert werden oder überhaupt nicht als problematisch empfunden werden. Die Zahl der Opfer von Zwangsprostitution ist wahrscheinlich deutlich höher als sie die offizielle Statistik benennt. Gleichzeitig ist es nicht redlich zu behaupten, Prostitution habe per se einen Nexus zu sexueller Ausbeutung. Vielmehr scheint hinter dieser nicht belegbaren Behauptung eine vehemente Verurteilung der Prostitution zu stehen, die unter Zuhilfenahme des Straftatbestands des Menschenhandels mehr oder weniger offen verschleiert wird.
Die abolitionistischen Netzwerke in Deutschland (darunter viele christlich geprägte Organisationen) setzen sich vordergründig gegen den Menschenhandel ein, dabei geht es ihnen aber viel eher um ein Verbot der Prostitution beziehungsweise der gesetzlichen Installierung des „nordischen Modells“, einer Variante zur Bekämpfung von Prostitution durch die Bestrafung der Kunden*innen der Prostituierten.4 Die Prostitutionsgegner*innen nutzen das Schlagwort „Menschenhandel“ in Verbindung mit Prostitution, um eine gezielte Agenda gegen Sexarbeit zu betreiben und die Möglichkeit einer Realität der Prostitution ohne Menschenhandel zu negieren, respektive das Prostitutionsgewerbe in seiner Gesamtheit zu kriminalisieren.
Gegen die enge Verknüpfung von Ausbeutung und Prostitution wehren sich Sexarbeiter*innen und Prostituierteninitiativen, deren Stimmen im Diskurs im Sinne von Selbstbestimmung ernst zu nehmen sind.
Wie gehen wir mit den Aussagen von Sexarbeiter*innen um, die autonom in einer Wohnung, auf der Straße, in einem Lovemobil oder im Saunaclub arbeiten und versichern, dies auch gerne tun?
Es muss offen darüber debattiert werden, wie wir kommerzialisierte Sexualität bewerten. Sicherlich ist es auch legitim, die moralische Position zu vertreten, dass Sexualität nur in einer auf Dauer angelegten Partnerschaft verantwortlich gelebt werden kann. Im Ringen um eine angemessene rechtliche Regelung sollte allerdings im Fokus stehen, welche Konsequenzen liberale oder abolitionistische Gesetze für Frauen wie Sisi haben.
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Zur Autorin: Nathalie Eleyth ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Christliche Gesellschaftslehre an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum.
Bild: David Len, Unsplash.
- Neo-)Abolitionist*innen setzen sich für ein Verbot der Prostitution ein. ↩
- So vor allem in den von EMMA bzw. Alice Schwarzer verantworteten Online-Publikationen und Printmedien. ↩
- Zum Vergleich: Hinsichtlich der Ausbeutung der Arbeitskraft fanden 2017 11 Strafverfahren statt mit 180 Opfern und 27 Tatverdächtigen. ↩
- Zum Beispiel in den Publikationen des “Netzwerk gegen Menschenhandel”. ↩