Eva-Maria Faber (Schweiz) gehört zu den profiliertesten Kommentatorinnen der Bischofssynode in den vergangenen Monaten. In ihrem Beitrag zieht sie ein ausführliches Resümee zur Synode und ihren Ergebnissen.
Wer sich nach andauernden und vielleicht lange verschleppten Schmerzen endlich zum Arztbesuch durchringt, hofft zumeist, dass die Palette der ärztlichen Therapiemassnahmen eine rasch wirksame Spritze bereithält. Wie unliebsam ist dann der Bescheid: „Du musst dein Leben ändern“, wenn nämlich statt oder nach einer solchen Spritze eine langwierige Massnahme verordnet wird – Fitness, Gewichtsreduktion, Abstinenz von Nikotin oder wie immer typischerweise solche Therapien aussehen.
„Ich sehe die Kirche wie ein Feldlazarett nach einer Schlacht“ (Papst Franziskus)
In eine ähnliche Situation bringt die Bischofssynode jene, die auf eine rasche Heilung in bestimmten „Schmerzen“ gehofft hatten. Allerdings, in manchen Fällen braucht es für den ersten Schmerz in der Tat eine rasche Therapie, wie auch Papst Franziskus wahrnimmt: „Ich sehe ganz klar …, dass das, was die Kirche heute braucht, die Fähigkeit ist, die Wunden zu heilen und die Herzen der Menschen zu wärmen – Nähe und Verbundenheit. Ich sehe die Kirche wie ein Feldlazarett nach einer Schlacht. Man muss einen schwer Verwundeten nicht nach Cholesterin oder nach hohem Zucker fragen. Man muss die Wunden heilen. Dann können wir von allem Anderen sprechen. Die Wunden heilen, die Wunden heilen … Man muss unten anfangen“[1].
Im Folgenden ist darum zuerst (1.) nach der heilenden „Spritze“ für jene Personen zu fragen, die in unserer Kultur nicht nur durch Lebensumstände, sondern darüber hinaus durch kirchliche Verhaltensweisen verletzt und verwundet sind. Die Kirche ist berufen, „sich ohne Zögern der blutenden Wunden anzunehmen und in vielen Menschen ohne Hoffnung die Hoffnung neu zu entfachen“[2].
Danach (2.) gilt es, sich der Langzeittherapie zu stellen. In den Blick kommt dabei als Patientin die Kirche selbst, der ein Umdenken aufgetragen ist.
1. Die Spritze gegen die Schmerzen
Vor und während den Bischofssynoden 2014 und 2015 wurde davor gewarnt, sich allein auf die in unseren Breiten besonders sensible Frage nach der Zulassung von nach Scheidung Wiederverheirateten zur Eucharistie zu fixieren. In der Tat: Wie das Abschlussdokument, die Relatio Synodi[3], eindrücklich erkennen lässt, haben Familien und Ehen auf der ganzen Welt mit unterschiedlichen Problemen zu kämpfen. Die Solidarität gebietet es, nicht ein Problem anzuschauen und andere Nöte auszublenden. Gleichwohl wäre es fragwürdig, die Diversität von Problemen zum Vorschub zu nehmen, um am Ende jeweils unter Verweis auf andere gar keines anzugehen. Überdies stellte sich bei der Bischofssynode 2015 interessanterweise heraus, wie verbreitet Scheidung und Wiederheirat auch in anderen Kulturkreisen sind[4], wenngleich der Blick darauf verständlicherweise in von Krisen geschüttelten Regionen nicht im Vordergrund steht.
Barmherzigkeit zu pflegen; ein ‚Feldlazarett‘ zu sein mit offenen Türen
Immerhin bezog sich Papst Franziskus im Umkreis der Synode mehrfach selbst auf das Thema der nach Scheidung Wiederverheirateten. An sie dürfte er auch in seiner Predigt bei der Eucharistiefeier zur Eröffnung der Bischofssynode 2015 gedacht haben, als er das Bild vom Feldlazarett aufnahm: Die Kirche sei berufen, ihre Sendung in der Liebe zu leben, „die nicht mit dem Finger auf die anderen zeigt, um sie zu verurteilen, sondern – in Treue zu ihrem Wesen als Mutter – sich verpflichtet fühlt, die verletzten Paare zu suchen und mit dem Öl der Aufnahme und der Barmherzigkeit zu pflegen; ein ‚Feldlazarett‘ zu sein mit offenen Türen, um jeden aufzunehmen, der anklopft und um Hilfe und Unterstützung bittet“[5].
Die Logik der Integration
Kurz gefasst lautet die Botschaft, welche diesen Menschen zuerst ausgerichtet werden darf[6]: Die Bischofssynode hat sich dezidiert für eine „Logik der Integration“ (Nr. 84) ausgesprochen, die pauschale Verurteilungen ebenso wie pauschale Ausschlüsse überwindet (siehe dazu auch Abschnitt 2.2.). Positiv heisst dies grundsätzlich: „Es ist … zu unterscheiden, welche der verschiedenen derzeit praktizierten Formen des Ausschlusses im liturgischen, pastoralen, erzieherischen und institutionellen Bereich überwunden werden können“ (Nr. 84[7]). Neben dem Ausschluss von der Kommunion gibt es andere Formen der Exklusion: Ausschluss von den Sakramenten überhaupt (z.B. Taufe für erwachsene Katechumenen[8]), Ausschluss vom Patenamt und Ausschluss von kirchlichen Diensten (auf der Synode für Katecheten thematisiert[9]). Deswegen wäre es zu wenig gewesen, auf die Zulassung zum Eucharistieempfang fixiert zu sein: Dies hätte einen einzelnen Aspekt der Exklusion isoliert, statt den Status von nach Scheidung Wiederverheirateten viel grundsätzlicher zu überprüfen.
Im Blick auf einzelne Menschen ist die Integration auf einem Weg der Unterscheidung anzustreben, „entsprechend der Lehre der Kirche und den Richtlinien [Orientierungspunkten] des Bischofs“ (Nr. 85). Hier werden also die Ortskirchen in die Pflicht genommen, Kriterien zu formulieren (Papst Franziskus: „Jeder allgemeine Grundsatz muss inkulturiert werden, wenn er beachtet und angewendet werden soll“[10]). Die nach Scheidung Wiederverheirateten sollen sich fragen, „wie sie sich ihren Kindern gegenüber verhalten haben, als die eheliche Gemeinschaft in die Krise geriet; ob es Versuche der Versöhnung gab; wie die Situation des verlassenen Partners ist; welche Folgen die neue Beziehung auf den Rest der Familie und die Gemeinschaft der Gläubigen hat; welches Vorbild sie den jungen Menschen gibt, die sich auf die Ehe vorbereiten“. Diese Kriterien werden nicht benannt, um mit einem drohenden Zeigefinger dazustehen, sondern weil „ein ehrliches Nachdenken … das Vertrauen auf die Barmherzigkeit Gottes stärken [kann], die niemandem verwehrt wird“. Zudem ist evident, dass es dem menschlichen Wohl und der Beziehung in einer neuen Partnerschaft dient, sich mit solchen Fragen auseinandergesetzt zu haben.
Nr. 86 benennt den Ertrag dieses Unterscheidungsprozesses. „Der Weg der Begleitung und der Unterscheidung richtet diese Gläubigen darauf aus, sich ihrer Situation vor Gott bewusst zu werden. Das Gespräch mit dem Priester im Forum internum trägt zu einer zutreffenden Beurteilung dessen bei, was die Möglichkeit einer volleren Teilnahme am Leben der Kirche behindert, und welches die Schritte sind, die diese Teilnahme fördern und sie wachsen lassen können“.
Wer in diesem Text von Nr. 86 die „Zulassung zur Kommunion“ vermisst, übersieht die „Schritte“, von denen hier die Rede ist. Da Nr. 84 verschiedene Formen der Exklusion benannt hatte, wäre es nicht sinnvoll gewesen, nun eine Engführung auf die Zulassung zur Kommunion vorzunehmen. Im Kontext ist alles dafür getan, dass diese Zulassung mit in den Blick kommen kann. Aber auch andere Formen der Exklusion müssen auf den Prüfstand. Unmissverständlich klar ist: „Die Logik der Integration ist der Schlüssel für ihre [bezogen auf nach Scheidung Wiederverheiratete] pastorale Begleitung, damit sie nicht nur wissen, dass sie zum Leib Christi gehören, der die Kirche ist, sondern davon auch eine freudige und fruchtbare Erfahrung haben“ (Nr. 84). Kritisiert diese Formulierung implizit frühere Beteuerungen, der Ausschluss von der Kommunion sei nicht diskutabel, doch Wiederverheiratete dürften sich trotzdem der Kirche zugehörig wissen?
Umgekehrt wird an keiner Stelle des Dokumentes der Ausschluss vom Eucharistieempfang überhaupt nur genannt oder gesagt, dass es eine letzte Grenze der Integration gäbe. Ebenso bleiben die früher üblichen Empfehlungen aus, wie Bruder und Schwester zusammenzuleben oder den alternativen Weg der geistlichen Kommunion zu gehen. Damit ist das Tabu Eucharistieempfang überwunden; der Ausschluss davon wird nicht als Vorbehalt einer unaufhebbaren Exklusion genannt.
Die Lebenssituationen von Personen mit homosexueller Orientierung wurden an der Synode weniger beherzt angeschaut.
An dieser Stelle ist ein Seitenblick auf einen anderen Brennpunkt der Diskussionen in unserer Kultur zu werfen. Die Lebenssituationen von Personen mit homosexueller Orientierung wurden an der Synode weniger beherzt angeschaut. Zu sehr machten sich kulturelle Unterschiede bemerkbar. Die Relatio geht in Nr. 76 auf das Thema nur indirekt ein, indem sie von Familien spricht, in deren Mitte Personen mit homosexueller Orientierung leben. Dies hinterlässt den zwiespältigen Eindruck, Homosexuelle würden bleibend als Minderjährige nur im Kontext ihrer Herkunftsfamilien angesehen. Positiv impliziert dies den Anspruch an die Kirche(nfamilie), den in vielen Familien vollzogenen Lernprozess – verstehend, annehmend, anerkennend – nachzuvollziehen. Jedenfalls sind manche der nun folgenden Aussagen über die grundsätzlichen Veränderungen der Kirche nach der Synode auch auf Personen mit homosexueller Orientierung und die von ihnen gelebte partnerschaftliche Lebensform zu beziehen. Schon auf der Synode schien es manchmal, als seien über das grundsätzliche Anliegen der Inklusion kulturübergreifend Verständigungen selbst dort möglich, wo der Blick sich auf unterschiedliche Personengruppen richtete. Wie Menschen nicht ausschliessend, sondern inkludierend zu begleiten sind, fragen sich afrikanische Kirchen primär für in Polygamie lebende Menschen und Kirchen in anderen Kulturkreisen primär für die nach Scheidung Wiederverheirateten und Personen mit homosexueller Orientierung.
2. Die Langzeittherapie
In vielen ersten Reaktionen auf die Bischofssynode war von Enttäuschung die Rede. Das mag an einer oberflächlichen Rezeption des Abschlussdokumentes liegen. Gleichwohl ist zu reflektieren, warum die Synode sich nicht eindeutiger positionierte. Warum konnte nicht noch klarer gesagt werden, welche Exklusionen künftig nicht mehr gelten?
Dem anfänglich verwendeten Bild folgend würde dies verkennen, dass es nicht nur eine Spritze braucht, sondern auch eine Langzeittherapie. Dabei muss jetzt differenziert werden, wer der Patient ist. Es sind Menschen, deren Leben nicht so verläuft, wie sie es sich gewünscht haben und denen mit dem Schlüssel einer Logik der Integration bislang verschlossene Türen zu öffnen sind. Die Langzeittherapie aber, welche die Bischofssynode einleitet, betrifft primär die Kirche selbst, die ihre Pastoral überprüfen muss. Hierzu formuliert das Abschlussdokument Einsichten, die zwar im Sinne einer Empfehlung an den Papst formuliert sind, die aber als Einsichten bereits Gewicht haben. Sie betreffen den in den bereits zitierten Texten geforderten Unterscheidungsprozess im Blick auf einzelne Menschen.
2.1. Bedürfnisse anhören
Auf die Frage, wie Wertvermittlung ohne Rigorismus, aber auch ohne „Laissez-faire“ möglich ist, antwortete Kardinal Jorge Bergoglio in einem 2010 publizierten Interview mit einer pointierten Diagnose, was „Rigorismus“ und „Relativismus“ bedeuten: „Rigorist ist jemand, der die Norm ohne Wenn und Aber anwendet: ‚Das Gesetz lautet so. Punktum.‘ Derjenige, der zu weitherzig ist, lässt die Norm ganz beiseite: ‚Das macht alles nichts, es passiert gar nichts, das Leben ist nun einmal so, und jetzt weiter.‘ Das Problem ist, dass keiner dieser beiden Typen sich um den Menschen, den er vor sich hat, wirklich kümmert“[11]. In ähnlicher Weise sprach Papst Franziskus am Ende der Bischofssynode 2014 von der Versuchung, sich entweder in den Buchstaben zu verschliessen oder einer trügerischen Nachsicht zu verfallen[12].
Wenn eine Ehe zerbricht, haben in der Regel beide Partner einen leidvollen Weg hinter sich, der Ratlosigkeit, Enttäuschungen und Verletzungen mit sich gebracht hat. Die Frage, warum es so gekommen ist, lässt sich meist nicht klar und vor allem nicht von aussen beantworten. Unverzichtbar ist es aber für beide Partner, nach eigenen Anteilen zu fragen, ganz gleich, ob diese dann als Schuld, als Versagen, als Überforderung, als Neigung zu Projektionen, als symbiotische Überforderung des Partners oder wie auch immer beschrieben werden. Die Häufigkeit von Scheidungen in unserer Kultur sollte nicht mit einer Banalisierung der entsprechenden Lebenssituationen einhergehen. Die Pastoral jedenfalls muss darum besorgt sein, nicht nur begütigend zu verharmlosen, sondern anstehende Prozesse zu begleiten.
Wie das gemeint ist, kann die Predigt in der Eucharistiefeier zum Abschluss der Bischofssynode 2015 erhellen. Mit Bezug auf die Begegnung des blinden Bettlers Bartimäus mit Jesus unterstrich Papst Franziskus das Verhalten Jesu als Vorbild für pastorales Handeln: „Er gibt ihm [Bartimäus] weder Anweisungen, noch Antworten, sondern stellt eine Frage: ‚Was soll ich dir tun?‘ (Mk 10,51). Das könnte wie eine nutzlose Frage erscheinen: Was sollte ein Blinder anderes ersehnen als das Augenlicht? Und doch zeigt Jesus mit dieser direkten, aber respektvollen Frage von Mensch zu Mensch, dass er unsere Bedürfnisse anhören will. Er wünscht sich mit jedem von uns ein Gespräch, das um das Leben, um reale Situationen geht und vor Gott nichts ausschliesst“[13].
Eine kirchliche Pastoral oder Rechtsordnung, die eine bestimmte Form von Antwort – und sei es die Zulassung zur Eucharistie – als Patentlösung für die Situation von nach Scheidung Wiederverheirateten ansieht, verkennt, dass es ganz andere Bedürfnisse geben könnte oder dass Menschen unter ganz anderen Formen von Ausschlüssen leiden.
2.2. Unterscheidung angesichts „komplexer Situationen“
Sobald sich der Blick auf einzelne Menschen richtet, versagen allgemeine Regeln. Aus diesem Grund gewinnt in der Relatio das Prinzip der Unterscheidung hohes Gewicht. Interessanterweise taucht der Begriff anders als im Instrumentum laboris[14] nicht mehr im Titel des zweiten Teils auf. Dies dürfte mit einer veränderten Einschätzung des mit Unterscheidung Gemeinten zusammenhängen. Der Blick auf die christliche Sicht der Familie („Die Familie im Plan Gottes“) ist nicht schon Unterscheidung im hier geforderten Sinn. Vielmehr bezieht sich der Prozess der Unterscheidung auf die Berufung der Familie in der Vielfalt der Situationen. Der zweite Teil bietet dafür, wie es an dessen Beginn nun heisst, einen Kompass, mit Hilfe dessen dann erst die Unterscheidung vorgenommen werden kann[15]. Von daher ist verständlich, dass von Unterscheidung vor allem im dritten Teil die Rede ist (siehe die bereits zitierten Texte aus Nr. 84-86), sowie in den anderen Teilen dort, wo schon konkrete Situationen im Blick sind.
„Die Hirten mögen beherzigen, dass sie um der Liebe zur Wahrheit willen verpflichtet sind, die verschiedenen Situationen gut zu unterscheiden“
Das Gewicht dieser Kategorie der Unterscheidung führt nun aber dazu, dass es künftig weder pauschale Verurteilungen noch pauschale Regeln geben kann. Deutlich wird dies zunächst an einer Schlüsselstelle des Dokumentes, nämlich in dessen Zentrum. Hier wird zuerst an jene Stelle aus dem Apostolischen Schreiben Familiaris Consortio (1981; dort Nr. 84) erinnert, wo ebenfalls die Unterscheidung der Situationen eingeschärft wird: „Die Hirten mögen beherzigen, dass sie um der Liebe zur Wahrheit willen verpflichtet sind, die verschiedenen Situationen gut zu unterscheiden“. Daraus zieht die Relatio die Konsequenz, dass ungerechte Verurteilungen unterbleiben müssen: „Während die Lehre mit Klarheit zum Ausdruck gebracht wird, sind Urteile zu vermeiden, welche die Komplexität der unterschiedlichen Situationen nicht berücksichtigen. Es ist notwendig, auf die Art und Weise zu achten, in der die Menschen leben und aufgrund ihres Zustands leiden“ (Nr. 51).
Wie ein Kommentar zu dieser Aussage klingt die Äusserung des Bischofs Lucas Van Looy von Gent in einer Medienkonferenz des vatikanischen Pressebüros. Er beschrieb den Weg der Synode als das Ende einer Kirche, die über Situationen und Personen richte, der Beginn einer neuen Kirche, die nicht als Richterin auftrete[16].
Dies bestätigt die Ansprache von Papst Franziskus, in der er zum Abschluss der Bischofssynode 2015 fragt, was es bedeutet, sie abgehalten zu haben: Es bedeute, „die verschlossenen Herzen entblösst zu haben, die sich oft sogar hinter den Lehren der Kirche oder hinter den guten Absichten verstecken, um sich auf den Stuhl des Mose zu setzen und – manchmal von oben herab und mit Oberflächlichkeit – über die schwierigen Fälle und die verletzten Familien zu richten“. Und weiter: „Die erste Pflicht der Kirche ist nicht die, Verurteilungen und Bannflüche (Anathematisierungen) auszuteilen, sondern jene, die Barmherzigkeit Gottes zu verkünden, zur Umkehr aufzurufen und alle Menschen zum Heil des Herrn zu führen“[17].
Auffälligerweise überschreibt die Relatio den ersten Abschnitt zur Thematik jener Situationen (ab Nr. 69), die nicht mit den kirchlichen Normen übereinstimmen, mit dem Titel „Situazioni complesse / komplexe Situationen“. Vielleicht beginnt hier ein neuer Sprachgebrauch, welcher die defizitorientierte und tendenziell verurteilende Rede von „irregulären Situationen“ ablöst.
Situationen sind komplex, weil von aussen oft nicht ohne weiteres wahrnehmbar ist, warum Menschen sich so oder anders verhalten und welches ihre Beweggründe sind. Ein erstes Beispiel sind in Nr. 70f Menschen, die aus ganz unterschiedlichen Gründen nicht kirchlich (und evtl. auch nicht zivil) verheiratet sind. Für die nach Scheidung Wiederverheirateten weist Nr. 85 darauf hin, dass Situationen und die darin gelebten Verantwortlichkeiten allein aufgrund einer objektiven Betrachtungsweise nicht hinreichend erfasst sind.
Vonnöten ist die Empathie, die Lebenswirklichkeiten von innen her sieht und mitfühlt
Gemäss Nr. 51 geht es zudem nicht nur um eine differenzierte Beurteilung der Schuldfrage. Es soll geschaut werden, wie „Menschen leben und aufgrund ihres Zustands leiden“. Vonnöten ist die Empathie, die Lebenswirklichkeiten von innen her sieht und mitfühlt, z.B. mit der Einsamkeit der Menschen „in der bitteren Dämmerung der zerbrochenen Träume und gescheiterten Pläne“, in den Häusern, in denen „der Wein der Freude und damit der Geschmack des Lebens, die Weisheit des Lebens selbst“ fehlt[18].
Darüber hinaus hält das Dokument für die verschiedenartigen „komplexen Situationen“ nach den Werten und positiven Elementen Ausschau, die in solchen Situationen gelebt werden (vor allem bezogen auf Menschen in nur ziviler Ehe oder ohne institutionelle Bindung und auf nach Scheidung Wiederverheiratete: vgl. Nr. 69, 70, 71, 84): Dort können Früchte geerntet und Gaben des Geistes entdeckt werden. So heisst es von Menschen, die nach Scheidung wiederverheiratet sind: „Der Heilige Geist giesst Gaben und Charismen zum Wohl aller auf sie aus“ (Nr. 84).
Unterscheidende Wahrnehmung nimmt von blossen Verurteilungen Abstand, sucht statt nach Defiziten nach Anknüpfungspunkten für Begleitung und Verkündigung (vgl. am Ende von Nr. 69) und ist in der Lage, positiv Gelebtes wahrzunehmen.
2.3. Begleitung und die Bedeutung der Ortsgemeinschaften
Folge einer unterscheidenden Pastoral ist ein hoher Anspruch an die Seelsorgenden (und darüber hinaus an die ganze Kirche). Ihnen wird viel Kunst der Begleitung zugemutet und zugetraut (vgl. Nr. 77[19]), damit sie die oft auch bedrückende Last des Teilnehmens an komplexen und schwierigen Situationen aushalten (vgl. Nr. 85). Sie brauchen ein Gespür dafür, wann es ganz einfach zu hören gilt, wann es notwendig ist, einen Weg aufzuzeigen, und wann Ermutigung angezeigt ist (vgl. Nr. 77). Pastorale Begleitung ist vonnöten, weil sie hilft, die Situationen wirklich zu bestehen, im Leiden Trost zu finden, Prozesse der Trennung versöhnlich und in einem guten Geist zu leben (vgl. Nr. 78-82) und – wie gesehen – Schritte der weitergehenden Integration zu gehen.
Den Menschen nahe sein („stare vicino“: Nr. 77) und sich um der pastoralen Unterscheidung und Begleitung willen mit Situationen belasten („farsi carico“: Nr. 85): diese Aufgabe findet in aller Regel „vor Ort“ statt. Entsprechend häufig nimmt die Relatio Bezug auf die christliche Gemeinschaft, die an vielen Stellen eindeutig auf die pfarreiliche Ebene zu beziehen ist. Die christliche Gemeinschaft hat Verantwortung gegenüber Witwern und Witwen (Nr. 19), Familien, die von Krankheit, Unfall oder Alter betroffen ist (Nr. 20), Familien mit Personen mit besonderen Bedürfnissen (Nr. 21), unverheirateten Personen (Nr. 22), Migranten (Nr. 24) und Jugendlichen (Nr. 29). Die Begleitung der Ehen und Familie ist eine Sache der Seelsorgenden ebenso wie der Gemeinschaft (Nr. 52), so dass Ehevorbereitung (Nr. 57), Trauung (Nr. 59), Begleitung in den ersten Ehejahren (Nr. 60) und die Sorge um einen kinderfreundlichen Kontext (Nr. 63) nicht ohne Bezug zur örtlichen Gemeinschaft bleiben kann. Auch hinsichtlich der „komplexen Situationen“ (zurückbleibende Ehepartner, Beziehung zwischen Geschiedenen, Alleinerziehende, nach Scheidung Wiederverheiratete) ist die Ortsgemeinschaft gefragt (vgl. Nr. 77, 78, 79, 80, 84). Die christliche Gemeinschaft ist der Ort, in der Familien heranwachsen und sich begegnen (Nr. 89). Schliesslich müssen die Entscheidungen über die konkreten „Schritte“, die die vollere Teilnahme am kirchlichen Leben „fördern und sie wachsen lassen können“ (Nr. 86), auf dieser Ebene der Begegnung mit konkreten Menschen fallen.
Die dogmatisch vernachlässigte Grösse der örtlichen Gemeinschaft … erhält hier grössere Bedeutung
Wenn Papst Franziskus von Dezentralisierung spricht, so kommt in den Blick, dass Bischofskonferenzen oder – wie in Nr. 85 vorgeschlagen – Bischöfe für diverse Fragen eine wichtigere Bedeutung erhalten sollten und könnten. Hinsichtlich der konkreten Pastoral und der Begleitung einzelner Menschen zeigt die Relatio, dass das Gewicht kirchlichen Lebens sich noch weiter verschieben muss. Die dogmatisch vernachlässigte Grösse der örtlichen Gemeinschaft, die das II. Vatikanum immerhin kurz in LG 26 würdigte, erhält hier grössere Bedeutung. Dies ist in der Praxis kirchlichen Lebens immer schon erfahren worden, wird in der Relatio aber auch theoretisch gewürdigt.
2.4. Herausforderungen für die Rechtsordnung
Die ausgeführten Akzentsetzungen haben Konsequenzen für den Stellenwert rechtlicher Festlegungen.
Der Relatio zufolge bedarf es der Unterscheidung nicht für wenige Einzelfälle, während Beurteilungen „in der Regel“ (gemäss den Regeln) objektiv und pauschal ausfallen können. Prinzipiell gilt, dass es im Blick auf einzelne Situationen keine objektiven und pauschalen Beurteilungen und Entscheidungen geben kann. Rechtliche Aussagen kommen somit an Grenzen, die kenntlich zu machen sind, damit Situationen ebenso wie Begleitprozesse nicht durch pauschale Regeln unterkomplex behandelt werden. Das Recht muss seine eigene Begrenzung thematisieren und dadurch die Pflicht zu und den Freiraum für nicht reglementierbare pastorale Handlungsweisen offen halten.
An einer Thematik, die von der Synode nur kurz gestreift wird, lässt sich dies weiter veranschaulichen. Die Relatio würdigt in den Nrn. 72-74 die Situationen von Menschen, die in konfessions- und kultusverschiedener bzw. -verbindender Ehe leben. Dabei zitiert der Text für die konfessionsverbindenden Ehen den etwas kryptischen Text aus dem Ökumenischen Direktorium, der für die Trauung festhält, man solle der besonderen Situation Rechnung tragen, „dass zwei getaufte Christen das christliche Ehesakrament empfangen“ (Ökumenisches Direktorium Nr. 159[20]). Zugleich kann gemäss Nr. 160 „die gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie nur im Ausnahmefall erfolgen“ in Übereinstimmung mit den vorher genannten Normen, die in Nr. 130 eher restriktiv formuliert sind. Bischöfe (bzw. Bischofskonferenzen) haben sich darum schwer getan, den ihnen in Nr. 130 gegebenen Auftrag zur Konkretisierung von Normen in einer einladenden Weise zu erfüllen, wenngleich in neueren lehramtlichen Texten durchaus Anknüpfungspunkte dafür gegeben wären[21].
Hier müssen die Menschen im Bewusstsein ihrer Verantwortung und in spiritueller Haltung selbst Entscheidungen treffen – und treffen dürfen.
Papst Franziskus sprach bei seiner Begegnung mit der evangelisch-lutherischen Gemeinde in Rom am 15. November 2015 einerseits grundsätzliche theologische Argumente dafür an, die Eucharistiegemeinschaft nicht auf das (eschatologische) Ziel zu vertagen (Eucharistie ist Speise auf dem Weg, die gemeinsame Taufe verbindet uns). Im hier reflektierten Kontext wichtiger ist, dass er auf die Frage nach dem gemeinsamen Eucharistieempfang für Personen in konfessionsverbindender Ehe den Zuspruch bereit hielt: „Ich werde es niemals wagen, eine Erlaubnis zu geben, das zu tun, denn das ist nicht meine Kompetenz. Ein Glaube, eine Taufe, ein Herr. Sprechen Sie mit dem Herrn, und schreiten Sie voran!“[22]. An gewissen Belangen findet die Rechtskompetenz der Kirche eine Grenze; hier müssen die Menschen im Bewusstsein ihrer Verantwortung und in spiritueller Haltung selbst Entscheidungen treffen – und treffen dürfen.
Die Synode zeigt dafür Offenheit bei einem weiteren Thema, wenn sie die Familienplanung – bei Ermutigung zur Methode der natürlichen Empfängnisverhütung – dem auf Übereinstimmung gerichteten Dialog zwischen den von ihrem Gewissen geleiteten Ehepartnern anheimgibt (vgl. Nr. 63).
Für die römisch-katholische Kirche ist dies eine grosse Herausforderung. Hinter ihrem traditionell ausgeprägten Interesse an rechtlichen Strukturen steht positiv das Streben nach einer Rechtsordnung, die für Gerechtigkeit sorgt und durch präzise Festlegungen vor Ungerechtigkeit schützt. Kehrseite ist eine starke Reglementierung, die dazu neigt, die Unterschiedlichkeit und Komplexheit von Lebenssituationen auszublenden. Zudem wird dabei die Eigenverantwortung der Menschen für ihr Leben unterschätzt. Im Zuge der Langzeittherapie gilt es, zu einer Kirche umkehren, die sich nicht als kontrollierende, sondern als freigebende Institution versteht.
Es braucht im Recht selbst den Hinweis auf die notwendige Unterscheidung
Dafür ist es unumgehbar, dass sich der neue pastorale Stil im Pontifikat Franziskus in erneuerte, nämlich offenere rechtliche Strukturen umsetzt. Wenn die Rechtsordnung unverändert bliebe, wäre keine Gewähr gegeben, dass sie nicht doch im bisherigen Sinn strikt angewandt und gegen eine unterscheidende und begleitende Praxis gestellt wird. Zudem entstünde der Eindruck, dass sich eine im beschriebenen Sinn unterscheidende pastorale Praxis in ständiger Zuwiderhandlung gegen geltendes Recht bewegt. Es braucht im Recht selbst den Hinweis auf die notwendige Unterscheidung, eine mögliche Entscheidung über integrierende Schritte im Forum internum bzw. die Freiheit zum Gewissensentscheid der einzelnen.
2.5. Lehre und Pastoral
Obwohl absehbar ist, dass die katholische Kirche übermässige Reglementierungen zurücknehmen muss, verlangt eben dies einen Ausdruck in der Rechtsordnung. Das pastorale Handeln spielt sich nicht in einer Region ab, die mit Jurisdiktion nichts zu tun hätte. Dasselbe gilt nun auch für das Verhältnis von Pastoral und Lehre, das im Kontext der zurückliegenden Synoden meist unzureichend beschrieben wurde. Während die einen im Vorfeld auf der notwendigen Übereinstimmung von Dogma und Pastoral beharrten, um jede Veränderung der Pastoral als unmöglich zu deklarieren, traten andere für mögliche Veränderungen im pastoralen Handeln ein, um gleichzeitig zu beteuern, dass die Lehre davon unangetastet bleibe. Damit wird das Niveau der beim II. Vatikanum erreichten Einsicht in die wechselseitige Erschliessungskraft von Pastoral und Dogma verfehlt. Waren die konziliaren Erfahrungen eines pastoralen Lehramtes nicht prägend genug?[23].
Treue zum Glaubensgut, das für sie kein Museum ist
In einer Videobotschaft kurz vor der Bischofssynode 2015 kritisierte Papst Franziskus die häufige Entgegensetzung von Lehre bzw. Theologie und Pastoral, um auf die revolutionäre Weise hinzuweisen, in der das II. Vatikanum die Kluft zwischen Theologie und Lehre überwunden habe. Die Begegnung zwischen Lehre und Pastoral sei konstitutiv[24]. In diesem Sinne dürfte Papst Franziskus in der Ansprache zur Eröffnung der Bischofssynode 2015 seine Mahnung an die Synodenväter zum „Eifer für Pastoral und Lehre“ auf deren Verschränkung gerichtet verstanden haben. Deswegen sah er die Synode als Kirche, „die nachdenkt über ihre Treue zum Glaubensgut, das für sie kein Museum ist, das zu besichtigen und auch nicht nur zu bewahren ist, sondern eine lebendige Quelle, aus der die Kirche ihren Durst stillt, um den Durst des Lebensgutes zu stillen und es zu erleuchten“[25].
Erkannte die Synode mit Papst Franziskus „die Fragen unseres Volkes, seine Leiden, seine Kämpfe, seine Träume, sein Ringen, seine Sorgen“ in ihrem „hermeneutischen Wert“ für die Theologie[26]? Um für die Pastoral Spielräume zu gewinnen, wurde vielmehr weithin ein grosser Bogen um die „unveränderliche Lehre“ geschlagen, als sei die kirchliche Lehre dem Glauben gleichzusetzen, als gehe sie direkt aus der Heiligen Schrift hervor (das Konzil von Trient hatte hier ein höheres Problembewusstsein!) und als habe sie keine nennenswerten theologiegeschichtlichen Entwicklungen durchlaufen. Noch weniger wurden offene systematische Fragestellungen vor allem in Sachen Sexualethik reflektiert. Nur wenige Stimmen sprachen differenzierter und machten auf die komplexe Struktur des biblischen Zeugnisses[27] und auf Veränderungen der kirchlichen Lehre aufmerksam[28]. Interessanterweise forderte ein Sprachzirkel eine Intervention des Lehramtes, die die aktuelle theologische und kanonische Lehre über die Ehe kohärenter machen und sie vereinfachen könnte[29]. Auf die defiziente Kohärenz aktueller Lehre hat die Theologie immer wieder hingewiesen und gerade deswegen Reformen gefordert.
Bei genauem Hinsehen sind einige Nuancierungen erkennbar. Ehrlicher geworden ist die Relatio hinsichtlich der biblischen Grundlage. Nr. 40 legt die schillernden Facetten der Kulturgeschichte Israels offen, die Polygamie und Monogamie, Stabilität und Scheidung, Reziprozität und Unterordnung der Frau unter den Mann umgreift. Nr. 41 nimmt die Einsicht auf, dass Jesus die Familie durchaus auch relativiert hat. Von noch genauerem Hinsehen zeugt die Predigt von Papst Franziskus in der Eucharistiefeier zur Eröffnung der Bischofssynode 2015, die Jesu Aussage zur Scheidungspraxis als Antwort auf eine rhetorische Frage identifiziert, die als Falle gedacht war[30]. Wer die Schrift nicht nur als „Zitationsquelle für dogmatische, juristische oder ethische Überzeugungen gebraucht“[31], wird solche kontextuellen Beobachtungen ernster nehmen müssen.
Damit steht die Kirche in der Bringschuld, in ihrer Verkündigung besser erkennen zu lassen, worauf die kirchliche Lehre hinauswill
Gefordert wurde nicht selten eine veränderte Sprache. Eine englische Sprachgruppe entlarvte mit erfrischender Nüchternheit die floskelhafte Kirchensprache (Church speak[32]). Ihr Berichterstatter Erzbischof Mark Coleridge liess durchblicken, dass er sich die Konzilsdeutung von John O’Malley, demzufolge das II. Vatikanische Konzil ein Sprachereignis sei, zu eigen gemacht hatte. Demzufolge aber sind sprachliche Verschiebungen mehr als nur kosmetische Retuschen[33]. Schon die Einsicht in defiziente kirchliche Sprachformen verändert „Schuldzuweisungen“ hinsichtlich der Distanz von Menschen zur kirchlichen Sicht der Ehe. Interessant ist hier ein Textvergleich: Während das Instrumentum laboris beklagte, nur eine Minderheit verwirkliche die Lehre der katholischen Kirche über Ehe und Familie, weil sie darin das Gute des schöpferischen Planes Gottes erkenne[34], formuliert die Relatio umgekehrt die Beobachtung, dass einige Katholiken Schwierigkeiten haben, in Überstimmung mit der Lehre der Kirche zu leben und in dieser Lehre das Gute des schöpferischen Planes Gottes zu erkennen (vgl. Nr. 7). Damit steht die Kirche in der Bringschuld, in ihrer Verkündigung besser erkennen zu lassen, worauf die kirchliche Lehre hinauswill: auf den Glauben, „dass Gott den Menschen nicht zu einem Leben in Traurigkeit und Alleinsein erschaffen hat, sondern für ein Leben im Glück, in dem er seinen Weg gemeinsam mit einer anderen Person geht, die ihn ergänzt, damit er die wunderbare Erfahrung der Liebe macht: zu lieben und geliebt zu werden“[35].
Diese Zielrichtung wird in einer weiteren aufschlussreichen Textänderung deutlich. Schon das Instrumentum laboris hatte in einer hilfreichen Wende darauf hingewiesen, dass es nicht allein darum gehe, Normen zu präsentieren, sondern Werte vorzuschlagen. Die Relatio geht einen Schritt weiter und beleuchtet die Heilszusage: „Es geht nicht allein darum, Normen vorzulegen, sondern die Gnade zu verkünden, welche die Fähigkeit verleiht, die Werte der Familie zu leben“ (Nr. 56[36]).
Diese Verkündigung der Gnade muss sich nun aber der Einsicht stellen, dass das Ehepaar und das Leben in der Ehe nicht abstrakte Wirklichkeit sind, sondern (trotz der Gnade) unvollkommen und verwundbar bleiben (vgl. Nr. 4). Was bedeutet angesichts dieser konkreten Wirklichkeit die in Nr. 1 der Relatio aufgenommene Aussage von Papst Franziskus, „dass das Ziel des ehelichen Lebens nicht nur darin besteht, für immer zusammenzuleben, sondern für immer einander zu lieben!“?[37] Wie wird die Lehre von der Ehe der konkreten Verwundbarkeit und Zerbrechlichkeit gemeinsamen Lebens und gegenseitiger Liebe gerecht?
Jedenfalls für die Frage der Integration von Menschen, die trotz der Erfahrung der Zerbrechlichkeit in eine neue verbindliche Partnerschaft eintreten, machte Kardinal Reinhard Marx auf eine notwendige Umkehr im Stil theologischen Denkens aufmerksam: Es gehe darum, ein ehrliches Signal auszusenden, „dass wir alles tun werden, dass wir uns theologisch und pastoral anstrengen werden, um diese volle Integration zu erreichen, und dass wir nicht nur Gründe suchen, die dagegen sprechen“[38]. In der Tat erweckte die bisherige offizielle Umgangsweise der Kirche mit dem Thema den Eindruck, dass einseitig Gründe thematisiert wurden, warum ein anderer Umgang mit nach Scheidung Wiederverheirateten nicht möglich ist. Marx machte demgegenüber Einsichten der ignatianisch geprägten Unterscheidung stark: Auf ihrem Weg sind für alle möglichen Varianten Pro und Contra auf den Tisch zu legen.
2.6. Orientierungshilfe durch Papst Franziskus
In den Ansprachen und Predigten von Papst Franziskus während der zurückliegenden Synoden ist infolge der Redegattung keine „Abhandlung“ zur kirchlichen Lehre über die Ehe zu erwarten. Bei genauem Hinsehen enthalten seine Ausführungen jedoch bemerkenswerte Beiträge zu einer theologischen Erneuerung der Ehelehre.
Zunächst fällt auf, dass er zwischen Glaube bzw. Wahrheit und Lehre unterschied. Da, wo er die Kirche auf den verbindlichen Glauben verwies, sprach er von den „vom Lehramt der Kirche genau definierten dogmatischen Fragen“[39] und von „grundlegenden Wahrheiten“[40]. Dies gab ihm die Freiheit, den Buchstaben der Lehre von deren Geist zu unterscheiden und die Formeln angesichts der Wirklichkeit der Liebe Gottes zu relativieren: „Die Erfahrung der Synode hat uns auch besser begreifen lassen, dass die wahren Verteidiger der Lehre nicht jene sind, die den Buchstaben verteidigen, sondern die, welche den Geist verteidigen; die nicht die Ideen, sondern den Menschen verteidigen; nicht die Formeln, sondern die Unentgeltlichkeit der Liebe Gottes und seiner Vergebung“[41]. Der Versuch, das Evangelium zu „indoktrinieren“, ist Gegenstand seiner Kritik[42]. Auch Papst Franziskus ist sich des Sprachproblems bewusst und sieht die „die Schönheit der christlichen Neuheit … manchmal vom Rost einer archaischen oder einfach unverständlichen Sprache überdeckt“[43].
Um die Diskussionen der Synoden auf das Wesentliche auszurichten, brachte Papst Franziskus in zentralen Ansprachen das im Codex (Can. 1752) genannte Kriterium der suprema lex: die salus animarum ein[44]. Dahinter steht der Blick auf die Barmherzigkeit Gottes, „die unsere menschlichen Kalküle übersteigt und nichts anderes will, als ‚DASS ALLE MENSCHEN GERETTET WERDEN‘ (1 Tim, 2,4)“[45]. Papst Franziskus erinnerte damit das prägende Vorzeichen des II. Vatikanischen Konzils und seiner Texte: Von der Eröffnungsansprache Johannes‘ XXIII. her nehmen sieben der Konzilsdokumente gleich zu Beginn Bezug auf den universalen Heilswillen Gottes[46].
Ebenso deutlich richtete der Papst das Nachdenken über die Ehe am Rechtfertigungsglauben aus: Es gilt, „die Grösse des wahren Gottes zu preisen, der an uns nicht nach unseren Verdiensten und auch nicht nach unseren Werken, sondern einzig nach dem unbegrenzten Grossmut seiner Barmherzigkeit handelt (vgl. Röm 3,21-30; Ps 130; Lk 11,37-54). Es bedeutet, die ständigen Versuchungen des älteren Bruders (vgl. Lk 15,25-32) oder der eifersüchtigen Arbeiter (vgl. Mt 20,1-16) zu überwinden. Ja, es bedeutet, die Gesetze und die Gebote, die für den Menschen geschaffen sind und nicht umgekehrt (vgl. Mk 2,27), noch mehr zur Geltung zu bringen.
In diesem Sinn bekommen die gebührende Reue, die Werke und die menschlichen Anstrengungen eine tiefere Bedeutung, nicht als Entgelt für das ohnehin nicht käufliche Heil, das Christus uns am Kreuz unentgeltlich erwirkt hat, sondern als Antwort an den, der uns zuerst geliebt und uns um den Preis seines unschuldigen Blutes gerettet hat, als wir noch Sünder waren (vgl. Röm 5,6)“[47]. Vor diesem Hintergrund muss für Papst Franziskus das Evangelium die Frohe Botschaft bleiben, „von der aus man immer neu beginnen kann“[48].
Diese theo-logische (Heilswille Gottes) und soteriologische (Rechtfertigung) Orientierung lässt deutlich werden, dass der Bezug auf „Lehre“ im Kontext der Ehetheologie nicht nur die Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe anvisiert, sondern auch und zuerst die Lehre von Gnade und Erbarmen Gottes. Die Kirche muss sich auf den langen Weg machen, den Stellenwert und die Gestalt ihrer Rechtsordnung und Lehre davon prägen zu lassen.
Anmerkungen
[1] Papst Franziskus, Interview mit P. Antonio Spadaro, August 2013: http://www.stimmen-der-zeit.de/zeitschrift/online_exklusiv/details_html?k_beitrag=3906412 (Oktober/November 2013). Die Internetquellen wurden alle am 23.11.2015 geprüft. Die Daten hinter der URL beziehen sich auf das Publikationsdatum.
[2] Papst Franziskus, Predigt in der Eucharistiefeier zum Abschluss der Bischofssynode 2014: http://w2.vatican.va/content/francesco/de/homilies/2014/documents/papa-francesco_20141019_omelia-chiusura-sinodo-beatificazione-paolo-vi.html (19.10.2014).
[3] Vgl. http://press.vatican.va/content/salastampa/it/bollettino/pubblico/2015/10/24/0816/01825.html (24.10.2015); Nummern im Text beziehen sich auf diese Relatio. Eine deutsche Arbeitsübersetzung auf http://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/abschlussbericht-liegt-auf-deutsch-vor (19.11.2015) wurde konsultiert und z.T. verwendet.
[4] Vgl. exemplarisch die Stimmen von Weihbischof Benjamin Phiri aus Sambia: http://it.radiovaticana.va/news/2015/10/06/mons_phiri_dal_sinodo_risposte_per_famiglie_in_difficolt%C3%A0/1177205 (6.10.2015), von Erzbischof Roberto González Nieves aus Puerto Rico http://ncronline.org/news/vatican/puerto-rico-archbishop-calls-path-communion-remarried (19.10.2015) und von Bischof Alfonso Miranda Guardiola von Mexiko: http://vaticaninsider.lastampa.it/es/reportajes-y-entrevistas/dettagliospain/articolo/sinodo-famiglia-44218/ (24.10.2015).
[5] Papst Franziskus, Predigt bei der Eucharistiefeier zur Eröffnung der Bischofssynode 2015: http://w2.vatican.va/content/francesco/de/homilies/2015/documents/papa-francesco_20151004_omelia-apertura-sinodo-vescovi.html (4.10.2015).
[6] Vgl. dazu: Eva-Maria Faber: Der Logik der Integration folgen. In: https://www.feinschwarz.net/der-logik-der-integration-folgen/ (25.10.2015).
[7] Für diese Formulierung dürften der Circulus Italicus C und der Circulus Hibericus A wegweisend gewesen sein: Vgl. http://press.vatican.va/content/salastampa/it/bollettino/pubblico/2015/10/21/0803/01782.html (21.10.2015).
[8] Vgl. Nr. 75 der Relatio, die allerdings nur die Situationen anspricht, die in den Bereich des Privilegium paulinum oder petrinum fallen, nicht jene, die sakramentale Ehen betreffen.
[9] Vgl. Circulus Hibericus A. wie Anm. 7.
[10] Papst Franziskus, Ansprache zum Abschluss der Bischofssynode 2015: http://w2.vatican.va/content/francesco/de/speeches/2015/october/documents/papa-francesco_20151024_sinodo-conclusione-lavori.html (24.10.2015).
[11] Papst Franziskus: Mein Leben. Mein Weg. El Jesuita. Die Gespräche mit Jorge Mario Bergoglio von Sergio Rubin und Francesca Ambrogetti. Freiburg i.Br. Herder, 2013, 70f.
[12] Vgl. Papst Franziskus, Ansprache zum Abschluss der Bischofssynode 2014: http://w2.vatican.va/content/francesco/it/speeches/2014/october/documents/papa-francesco_20141018_conclusione-sinodo-dei-vescovi.html (18.10.2014).
[13] Papst Franziskus, Predigt in der Eucharistiefeier zum Abschluss der Bischofssynode 2015: http://w2.vatican.va/content/francesco/de/homilies/2015/documents/papa-francesco_20151025_omelia-chiusura-sinodo-vescovi.html (25.10.2015).
[14] Vgl. http://www.vatican.va/roman_curia/synod/documents/rc_synod_doc_20150623_instrumentum-xiv-assembly_ge.html (23.6.2015).
[15] „Die Unterscheidung der Berufung der Familie in der Vielfalt der Situationen, denen wir im ersten Teil begegnet sind, bedarf einer sicheren Orientierung für den Weg und die Begleitung. Dieser Kompass ist das Wort Gottes in der Geschichte, die in Jesus Christus, der ‚Weg, Wahrheit und Leben‘ für jeden Mann und jede Frau ist, die eine Familie bilden“ (Nr. 35).
[16] https://www.youtube.com/watch?v=XRu0xe6jUXs bei Minute 1:01:15 (23.10.2015)
[17] Wie Anm. 10.
[18] Papst Franziskus, Ansprache bei der Vigil zur Bischofssynode 2014: http://w2.vatican.va/content/francesco/de/speeches/2014/october/documents/papa-francesco_20141004_incontro-per-la-famiglia.html (4.10.2014). In der Predigt zur Eröffnung der Bischofssynode 2015 (wie Anm. 5) benennt Papst Franziskus die Einsamkeit der Menschen, „die von ihrer Frau bzw. ihrem Mann verlassen wurden“.
[19] Sie müssen deswegen gut ausgebildet sein, sowohl für ihren Dienst der Begleitung als auch für die Aufgabe, die Integration von Familien in der christlichen Gemeinschaft zu fördern (vgl. Nr. 61).
[20] Die Schwierigkeit der Interpretation des Textes hat damit zu tun, dass zu Beginn von Nr. 159 wegen der Anwesenheit von nichtkatholischen Trauzeugen und Gästen (nicht des nichtkatholischen Partners selbst!) die Trauung ausserhalb der eucharistischen Liturgie empfohlen wird.
[21] Vgl. Eva-Maria Faber: Gemeinschaft im Herrenmahl. In: SKZ 173 (2005) 416-422.
[22] http://w2.vatican.va/content/francesco/it/events/event.dir.html/content/vaticanevents/it/2015/11/15/chiesaevangelicaluterana.html (15.11.2015) sowie die deutsche Übersetzung http://de.radiovaticana.va/news/2015/11/16/papst_zu_mahlgemeinschaft_ziehen_sie_die_konsequenzen/1187116 (16.11.2015).
[23] Diese Diagnose zeichnete sich bereits weniger als 10 Jahre nach dem Konzil ab, als nach der Bischofssynode 1974 die Zweiteilung der Arbeit in „Doktrin“ und „Praxis“ dafür verantwortlich gemacht wurde, dass die Synode keinerlei Abschlussdokument veröffentlichen konnte: Vgl. Faber, Lerngeschichte 534; Christian Bauer: Pastorale Wende? Konzilstheologische Anmerkungen. In: Ders. (Hrsg.); Michael Schüssler (Hrsg.): Pastorales Lehramt? Spielräume einer Theologie familialer Lebensformen. Ostfildern: Grünewald, 2015, 9-49, 21-24.
[24] Vgl. http://w2.vatican.va/content/francesco/it/messages/pont-messages/2015/documents/papa-francesco_20150903_videomessaggio-teologia-buenos-aires.html (3.9.2015).
[25] Papst Franziskus, Ansprache zur Eröffnung der Bischofssynode 2015: http://w2.vatican.va/content/francesco/de/speeches/2015/october/documents/papa-francesco_20151005_padri-sinodali.html (5.10.2015).
[26] Wie Anm. 24.
[27] So das Votum der deutschsprachigen Gruppe sowie ein beachtenswertes Interview mit Kardinal Gianfranco Ravasi: http://press.vatican.va/content/salastampa/it/bollettino/pubblico/2015/10/14/0784/01688.html (14.10.2015); http://de.radiovaticana.va/news/2015/10/21/ravasi_schon_die_apostel_schlossen_kompromisse/1180780 (21.10.2015).
[28] Abtpräses Jeremias Schröder würdigte entsprechende Synodenreden: http://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/tag-8-zwischen-holzhammer-und-florett (12.10.2015); siehe auch die Medienkonferenz https://www.youtube.com/watch?v=IpqAyo8AgyM bei Minute 26:30 (12.10.2015) und das entschiedene Votum von Kardinal Reinhard Marx: https://www.youtube.com/watch?v=KHSIosBReoc bei Minute 47:00 (21.10.2015).
[29] Vgl. Circulus Gallicus B: wie Anm. 27.
[30] Wie Anm. 5.
[31] So das Monitum der deutschsprachigen Gruppe: wie Anm. 27.
[32] Vgl. Circulus Anglicus C: http://press.vatican.va/content/salastampa/it/bollettino/pubblico/2015/10/09/0771/01657.html (9.10.2015).
[33] Vgl. http://ncronline.org/news/vatican/australian-archbishop-synod-must-change-church-s-language-actions (13.10.2015); siehe auch http://ncronline.org/news/vatican/australian-archbishop-synod-should-propose-less-negative-reading-reality (14.10.2015).
[34] Nr. 7: wie Anm. 14.
[35] Wie Anm. 5.
[36] Hervorhebung von mir. Der Vergleichstext steht im Instrumentum laboris (wie Anm. 14) Nr. 77.
[37] Wie Anm. 5.
[38] http://de.radiovaticana.va/news/2015/10/21/kardinal_marx_synode_soll_dem_papst_nicht_in_den_arm_fallen/1180919 (23.10.2015).
[39] Wie Anm. 10.
[40] „Verità fondamentali“: wie Anm. 12.
[41] Wie Anm. 10.
[42] Wie Anm. 10.
[43] Wie Anm. 10.
[44] Vgl. Papst Franziskus, Ansprache zum Abschluss der Bischofssynode 2014: wie Anm. 12; Ansprache zur Eröffnung der Bischofssynode 2015 (zweimal!): wie Anm. 25.
[45] Wie Anm. 10.
[46] Vgl. dazu Michael Böhnke: Wider die falschen Alternativen. Zur Hermeneutik des Zweiten Vatikanischen Konzils. In: Cath 65 (2011) 169-183, 180f. Vgl. in allen Konstitutionen (SC 5; LG 1; DV 2; GS 11) sowie in IM 3; UR 2 und AA 2.
[47] Wie Anm. 10.
[48] Papst Franziskus, Ansprache bei der Vigil vor der Bischofssynode 2015: http://w2.vatican.va/content/francesco/de/speeches/2015/october/documents/papa-francesco_20151003_veglia-xiv-assemblea-sinodo.html (3.10.2015).
Dieser Beitrag erscheint im Original in der Schweizer Kirchenzeitung (www.kirchenzeitung.ch) am 10. und 17. Dezember.