Claudia Gärtner (Dortmund) nimmt als Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Katholische Religionspädagogik und Katechetik Stellung zur Kritik am Religionsunterricht: Geht es um Wissensvermittlung, um Hinführung zum kirchlichen Leben?
In Deutschland würden die „Kassen voller und die Kirchen immer leerer,“[1] so der Kurienerzbischof Georg Gänswein in einem Interview mit der Deutschen Welle. Dem Glauben fehle die richtige „Wurzelnahrung“ durch mutige Glaubenszeugnisse. Gänswein warnt vor einem Glauben „light“ und bemängelt „Leerstellen“ in der Verkündigung, insbesondere im Religionsunterricht. „Oft ist es so, dass nach der Schule die jungen Leute von ihrer Religion fast gar nichts wissen und wenn sie nichts wissen, dann können sie auch mit der Religion nichts anfangen, da ist es wichtig, dass man da wirklich Hand anlegt und Abhilfe schafft.“
Eine solch pauschale Kritik ignoriert den wichtigen und nachweisbaren Beitrag des Fachs zur (religiösen) Bildung.
Eine solche Kritik am Religionsunterricht wird in den letzten Jahren immer wieder laut, gerade auch aus einer (römischen) Außenperspektive. So äußerte sich 2010 der damalige Papst Benedikt XVI. ähnlich: „In Deutschland hat jedes Kind neun bis dreizehn Jahre Religionsunterricht. Wieso dann gar so wenig hängen bleibt, um es mal so auszudrücken, ist unbegreiflich.“[2] Eine solch pauschale Kritik ignoriert zum einen den wichtigen und nachweisbaren Beitrag des Fachs zur (religiösen) Bildung. Der Religionsunterricht nimmt im Kanon der schulischen Fächer eine geachtete Stellung ein und leistet einen wesentlichen und anerkannten Beitrag zur Allgemeinbildung von Schülerinnen und Schülern.
Die Hinführung zur Teilnahme am kirchlichen Leben ist nicht primär Aufgabe des Religionsunterricht.
Zum anderen ist es verwunderlich und ärgerlich, wie hartnäckig bei dieser Kritik die Zielsetzungen und Rahmenbedingungen des Religionsunterrichts in Deutschland verkannt werden. Die Hinführung zur Teilnahme am kirchlichen Leben ist nicht primär Aufgabe des Religionsunterrichts, noch kann dieser kompensatorisch katechetische Funktionen übernehmen. Vielmehr formuliert bereits der Synodenbeschluss von 1974, angesichts der mangelnden religiösen Sozialisation in den Familien sei „mehr als bisher Katechese in der Gemeinde erforderlich“[3]. Den Erfolg des Religionsunterrichts hingegen solle man nicht an einer nachprüfbaren Glaubenspraxis der Schüler messen.[4] Für den Synodenbeschluss ist es somit unerlässlich, Katechese und Religionsunterricht zu unterscheiden.
Die von Gänswein geforderte „Abhilfe“ kann nur als eine gemeinsame Aufgabe von Katechese und Religionsunterricht, von Kirche und Bildungseinrichtungen verstanden werden
Die Arbeitsgemeinschaft Katholische Religionspädagogik und Katechetik (AKRK) und der dkv-Fachverband für religiöse Bildung und Erziehung (Deutscher Katecheten-Verein) haben daher in einer Presseerklärung die Kritik Gänsweins am Religionsunterricht deutlich zurückgewiesen (www.akrk.eu; http://www.katecheten-verein.de/de/aktuelles/religionsunterricht-traegt-keine-verantwortung-fuer-leere-kirchen-religionspaedagogische-fachverbaende-dkv-und-akrk-widersprechen-kurienerzbischof-gaenswein/). Sie stimmen Gänsweins Diagnose von „leeren Kirchen“ und „Leerstellen“ in der Glaubensverkündigung und -vermittlung zu, weisen aber seinen Versuch zurück, den Religionsunterricht für diese Krise verantwortlich zu machen.
Die von Gänswein geforderte „Abhilfe“ kann aus Sicht von dkv und AKRK – ganz im Sinne des Synodenbeschluss – nur als eine gemeinsame Aufgabe von Katechese und Religionsunterricht, von Kirche und Bildungseinrichtungen verstanden werden, religiöse Bildung an den Lernorten Familie, Kirche und Schule zu stärken. Sie kann nur bewältigt werden, wenn sie dabei die gesellschaftlichen, (religions-)pädagogischen, schulischen und kirchlichen Rahmenbedingungen religiösen Lernens realistisch wahrnimmt, ohne vorschnell Verantwortung zu- oder abzuweisen.
Religionslehrerinnen und -lehrer sind keine „Ruderknechte“ in einem immer baufälliger und leerer werdenden „Kirchenschiff“.
Es ist bezeichnend für die Stagnation kirchlicher (Binnen-)Diskurse, dass anlässlich von Gänsweins Interview eine aus dem Jahre 1980 (!) stammende Äußerung des bis zu seiner Emeritierung in Bochum lehrenden Religionspädagogen Günter Lange unverändert zitiert werden kann. Günter Lange widersprach damals einer kirchlicher Bistumszeitung, die eine ähnlich pauschale Kritik am Religionsunterricht veröffentlicht hatte: Es sei – so Lange – der „gesellschaftliche Gegenwind, der uns zu schaffen macht. [Die Kritik am Religionsunterricht] wirkt auf mich wie die Mahnung eines Erste-Klasse-Passagiers an die Ruderknechte, sich gefälligst mehr anzustrengen. Ich kenne genug Religionslehrer, die ständig ihr Letztes an Kraft des Glaubens und der Treue aufbieten müssen, um überhaupt ihre Situation durchzustehen (und genügend Priester, die froh sind, ihr entronnen zu sein).“[5] Religionslehrerinnen und -lehrer sind keine „Ruderknechte“ in einem immer baufälliger und leerer werdenden „Kirchenschiff“. Vielmehr tragen sie dazu bei, Heranwachsende zu befähigen, auf derzeit recht stürmischer See in starken gesellschaftlichen und religiösen (Gegen-)Winden selbst zu rudern und zu navigieren. Ganz im Sinne des Synodenbeschluss befähigt damit der Religionsunterricht „zu verantwortlichem Denken und Verhalten im Hinblick auf Religion und Glaube“[6].
[1] Das Interview ist einsehbar unter http://www.dw.com/de/erzbischof-g%C3%A4nswein-die-kirche-ist-kein-paddelboot/av-19123513 (29.3.2016). Alle im Folgenden aufgeführten Zitate Gänsweins sind diesem Interview entnommen.
[2] Benedikt XVI./Seewald, Peter, Licht der Welt. Der Papst, die Kirche und die Zeichen der Zeit. Ein Gespräch mit Peter Seewald, Freiburg 2010, 169.
[3] Vgl. Die deutschen Bischöfe, Der Religionsunterricht in der Schule, Bonn 1974, Art. 1.4.
[4] Vgl. ebd.
[5] Lange, Günter, Leserbrief an „Ruhrwort“ zu Nr. 11 vom 15.3.1980.
[6] Die deutschen Bischöfe, Der Religionsunterricht in der Schule, Bonn 1974, Art. 2.5.1.
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