Von Rolf Weibel
Die Spannung zwischen der Lebenswirklichkeit der einzelnen Christinnen und Christen und der ekklesialen Situation zwischen den Kirchen hatte schon das letzte Konzil im Blick (Dekret über den Ökumenismus „Unitatis redintegratio“, Nr. 8): „Die Bezeugung der Einheit verbietet in den meisten Fällen die Gottesdienstgemeinschaft, die Sorge um die Gnade empfiehlt sie indessen in manchen Fällen.“ Zudem solle über das konkrete Verhalten, wenn von der Bischofskonferenz oder vom Heiligen Stuhl nichts anderes bestimmt ist, die örtliche bischöfliche Autorität entscheiden.
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Rolf Weibel, Dr. theol., Stans