In der aktuellen Debatte um die Einführung einer rechtlichen Form der Sterbehilfe in Deutschland positioniert sich Ulrike Kostka.
In den letzten Wochen steigt wieder deutlich die Aufmerksamkeit für das Thema „Assistierter Suizid“. Erste Orientierungsdebatten im Bundestag, mehrere fraktionsübergreifende Regulierungsvorschläge und Positionierungen von verschiedensten Akteur:innen prägen den aktuellen Diskurs. Doch viele dieser Positionierungen zeigen immer noch, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bisher nicht in seiner Komplexität wahrgenommen wird. Denn zumeist wird von älteren Menschen oder schwer erkrankten Personen gesprochen, die von dem Urteil betroffen wären. Das Urteil hat aber Auswirkungen weit über diesen Personenkreis hinaus.
Bundesverfassungsgericht formuliert Recht auf selbstbestimmtes Sterben für alle
Das Urteil sieht ein Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben und den Zugang zum assistierten Suizid für jedes Individuum vor – unabhängig von ihrer gesundheitlichen Situation und seinem Alter. Niemand braucht gemäß des Urteils zu begründen, warum assistierter Suizid für sie eine Option sein könnte. Es geht in den Regulierungsentwürfen insbesondere um die Frage, welche Beratung zuvor verbindlich sein könnte und dass nachgewiesen werden muss, dass keine psychische Erkrankung vorliegt. Die Einsichtsfähigkeit muss gewährleistet sein und in den meisten Regelungsentwürfen sind nach einer Beratung bestimmte Wartezeiten vorgesehen. Menschen ab 18 Jahren könnten demnach assistierten Suizid in Anspruch nehmen und brauchen dafür keine Rechtfertigung. Umgekehrt kann nach dem Urteil niemand dazu gezwungen werden, assistierten Suizid zu unterstützen oder zu leisten. Daraus lässt sich ableiten, dass auch keine Einrichtung oder Mitarbeiter:innen dazu gezwungen werden kann.
Assistierten Suizid in jeder Existenzkrise?
Die Suizid(versuchs)quote bei Menschen unter 25 Jahren ist, wie auch bei älteren Menschen, besonders hoch. Durch einen möglichen Ausbau der Suizidassistenz könnte das Thema auch für andere Personengruppen relevant werden. Ein Beispiel aus der Praxis: kurz nach dem Urteil meldeten sich Strafgefangene mit dem Wunsch nach assistierten Suizid, die für sich keine Perspektive mehr sahen. Wie wird sich das Thema entwickeln bei wachsender existentieller Verunsicherung vieler Menschen durch den Klimawandel, Kriegsereignisse in der Ukraine und sozialenVeränderungen durch Pandemien, Isolation und Armutsrisiken? So könnte der assistierte Suizid auch als vermeintlicher Ausweg aus Existenzkrisen erscheinen.
Offenheit für Fragen bei klarer Positionierung
Das Nein zur Suizidassistenz der Römisch-Katholischen Kirche ist aus meiner Sicht richtig. Aber daraus folgt die Verpflichtung, etwas dagegen zu setzen. Beratung, Begleitung, Zuwendung, Seelsorge und vieles mehr – das können wir als Kirche mit all unseren Potentialen leisten. Trotzdem werden sich auch Menschen für einen assistierten Suizid entscheiden. Das ist ihre persönliche Entscheidung und ist zu respektieren – auch von der Kirche. Ängste, Hoffnung, Sorgen und Freuden der Menschen teilen bedeutet nach Gaudium et Spes auch, mit Menschen das Gespräch zu suchen für die der assistierte Suizid eine Option ist. Dabei können wir unsere Haltung auch deutlich machen und trotzdem offen sein für die Haltung des anderen.
Ein großes Meinungsspektrum
auch in der Kirche.
Gleichzeitig zeigt sich auch in der Kirche ein großes Meinungsspektrum. Sehr viele begrüßen das Nein der Römisch-Katholischen Kirche und ihrer Caritas zum assistierten Suizid. Dazu gehöre ich auch. Viele teilen, wie ich die Auffassung, dass kirchliche Einrichtungen assistierten Suizid nicht unterstützen können. Wir brauchen hier ein ganz klares Profil. Unsere kirchlichen Einrichtungen müssen Schutz- und Lebensräume sein, wo Bewohner*innen nicht genötigt werden dürfen, sich mit assistiertem Suizid auseinandersetzen zu müssen.
Auf der anderen Seite stellen sich darüber hinaus aber doch viele berufliche und ehrenamtliche Mitarbeiter:innen und Leitungen von kirchlichen Einrichtungen diverse Fragen. Was passiert, wenn jemand in seinem Zimmer und damit in seiner Privatsphäre assistierten Suizid in Anspruch nimmt (z.B. durch den Hausarzt) und kurz vor dem eigentlichen Akt seine Lieblingspflegekraft bittet, bei ihm zu bleiben oder die Seelsorgerin dazu herbeiruft? Solche Situationen könnten sind in der Praxis vorkommen.
Offene Debatten führen
Bei Tagungen mit kirchlichen Hospizdiensten zeigt sich auch, dass Hospizbegleiter:innen in Gewissensnöte geraten, wenn sie sich vorstellen, dass sie von Patient:innen, die sich trotz intensiver Begleitung für Suizidassistenz entscheiden, gebeten werden, sie nicht im letzten Moment alleine zu lassen. Wir brauchen also, trotz glasklarer Positionierung auch im innerkirchlichen Raum offene Debatten über die Praxis. Muss ein:e Bewohner:in die Einrichtung verlassen, wenn jemand zufällig mitbekommt, dass er mit seinem Hausarzt über assistierten Suizid spricht und er beabsichtigt, diesen Weg zu gehen?
Alternative Konzepte kommunizieren.
Es ist wichtig, dass wir als Römisch-Katholische Kirche in den kommenden Gesetzgebungsverfahren und den dazu gehörigen Debatten unsere Grundposition vertreten. Dennoch müssen wir aber auch die Fragen der Praxis innerkirchlich zulassen. Unsere Aufgabe sehe ich aber auch darin, alternative Konzepte zu entwickeln und zu kommunizieren. Wir müssen deutlich machen, was wir als Kirche und ihre Caritas für Suizidprävention bereits tun und diese Anstrengungen noch ausweiten.
Wir tun bereits eine ganze Menge. Es beginnt bei der Kirchlichen Telefonseelsorge, Besuchsdiensten für Kranke, Suizidpräventionsprojekten wie bei der Suizidprävention-Onlineberatung [U-25] der Caritas, Beratungsstellen für Menschen in Lebenskrisen und reicht bis zur Seelsorge, Hospizdiensten, Palliativstationen und vielem mehr. Über diese Angebote müssen wir noch mehr sprechen und sie noch bekannter und damit zugänglicher machen.
Kirchliches Engagement für eine lebensbejahende und solidarische Kultur
Wie fördern wir als Kirche eine Kultur der Gemeinschaft in der Nachbarschaft, im Sozialraum, damit sich niemand vergessen fühlt? In der Pandemie haben manche Gemeinden, kirchliche Gruppen und Verbände hier eine Menge geleistet, damit sich Menschen nicht alleine fühlten. Wie können wir dieses Engagement wach halten? Ist Seelsorge für alle offen und zugänglich? Wie kümmert sich die Kirche um Menschen, die Zukunftsangst haben, die sich vor Krieg oder Verarmung fürchten?
Offene Räume zur Kommunikation
Unsere Mitarbeiter:innen, Engagierten und Leitungen brauchen Orientierung und Auseinandersetzungsräume mit der Thematik. Sie dürfen keine Angst haben, ihre Überzeugung äußern zu können. Gleichzeitig brauchen sie einen klaren und praxisnahen Orientierungsrahmen. Denn auch bei einer rechtlichen Regelung bezüglich von Einrichtungen als Schutzräumen wird sich die Thematik nicht in Luft auflösen.
Zu Antworten befähigen – für Alternativen stark machen
Aufgrund der Reichweite des Urteils müssen sich alle kirchliche Einrichtungen und Pfarreien mit diesem Urteil beschäftigen. Es sollte auch Thema werden in kirchlichen Schulen, in der Gemeindeseelsorge, in speziellen Seelsorgefeldern und in sozialen Beratungsdiensten. Befähigung zur Antwort ist aus meiner Sicht eine zentrale Aufgabe von Kirche.
Breite Konsequenzen des Verfassungsgerichtsurteils
Daneben muss sich Kirche und ihre Caritas stark machen, damit Alternativen wie Suizidprävention sowie Palliativ- und Hospizversorgung deutlich ausgebaut werden. Wir müssen uns dafür einsetzen, dass Beratungsstellen im Kontext von Suizidassistenz, die einige Regelungsentwürfe vorsehen, auch auf kirchliche Angebote der Lebensberatung, Seelsorge und Hilfen aufmerksam machen und diese nicht ignorieren. Das durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes formulierte Recht auf Selbstbestimmung im Kontext des Sterbens muss auch zur Folge haben, dass eine umfassende Information über Alternativen zugänglich gemacht wird.
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Autorin: Ulrike Kostka, Prof. Dr., Caritasdirektorin für das Erzbistum Berlin und außerplanmäßige Professorin für Moraltheologie an der Universität Münster.
Bild: Martha Dominguez de Gouveia / unsplash.com