Betroffene spiritualisierter Gewalt in kirchlich anerkannten Gemeinschaften in Deutschland und das Netzwerk gegen geistlichen Missbrauch (NGM) wenden sich in einem offenen Brief an Bischof Heinrich Timmerevers, den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe „Kirchliche Bewegungen und neue Geistliche Gemeinschaften“, und an Bischof Georg Bätzing, den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz:
Sehr geehrter Bischof Timmerevers, sehr geehrter Bischof Bätzing,
im Kontext der Tagung „Gefährliche Seelenführer? Geistiger und geistlicher Missbrauch“ in Leipzig (12./13.11.2020)1 haben Sie, Herr Timmerevers, in Aussicht gestellt, diese Thematik in die Vollversammlung der Bischöfe einzubringen. Bis heute ist im Plenum der Bischöfe über dieses Thema noch nicht mit dem Ziel beraten worden, zu einem abgestimmten Umgehen mit dem Problem des ‚Geistlichen Missbrauchs‘ zu kommen. Wir würden uns sehr wünschen, dass dies bald geschieht, denn es ist dringend notwendig.
Den Beitrag zur Tagung leiten Sie ein mit den Worten: Der Fall der Integrierten Gemeinde zeigt, wie anfällig eine Religionsgemeinschaft wie die katholische Kirche für geistlichen Missbrauch ist. Zugleich dokumentiert die mediale Berichterstattung über den Fall der Integrierten Gemeinde exemplarisch den Umgang der Bischöfe, kirchlicher Verwaltungen und von Vertretern des Vatikans mit Geistlichem Missbrauch in kirchlich anerkannten Gemeinschaften. Die Problematik ist nicht neu, sie ist durch die Berichterstattung über die KIG nur zum wiederholten Male öffentlich geworden. In Ihren Wortmeldungen scheinen die noch immer offenen Fragen und Herausforderungen auf, zu denen wir Ihnen hier offen Rückmeldung geben möchten:
1. Es sollte der Kirche in Deutschland gelingen, die Betroffenen zur Anzeige gegenwärtigen oder auch weiter zurückliegenden geistlichen Missbrauchs zu ermutigen. (Bischof Timmerevers)
Bei den zahlreichen Versuchen, geistlichen Missbrauch zur Anzeige zu bringen, mussten Betroffene bislang die Erfahrung machen, dass entsprechende Anzeigen und Hilferufe von Bischöfen und deren Verwaltungen nicht gehört und bis heute mehrheitlich ignoriert werden. Auch wenn es Reaktionen von Seiten der Kirche gibt, lassen diese in der Regel jede Form von mitmenschlichem Verständnis oder Anteilnahme für die Betroffenen vermissen. Das Leid der Betroffenen wird zum Verwaltungsakt. Vorgetragene Sachverhalte werden als unhaltbare Vorwürfe zurückgewiesen, die rechtliche Zuständigkeit bezweifelt, eine kirchenrechtliche Handhabe, geschweige denn einen Straftatbestand, gibt es meist nicht. Letztlich wird alles soweit bagatellisiert („moralisch anstößig“), dass die Betroffenen sich am Ende vorkommen wie Bittsteller, die unangemessene Forderungen stellen, Bittsteller, die immer in der Bringschuld stehen. Typischerweise bekommen sie zu hören: Da benötigen wir weitere Belege und Beweise – wir bitten um Verständnis – wir bitten um Geduld …, aber: Gerne schließe ich Sie in mein Gebet mit ein … Dieses jahrzehntelange Verhalten der Bistumsleitungen hat viele Betroffenen zermürbt und resignieren lassen.
Unser Fazit: Eine Ermutigung ist hier zunächst und vor allem im Blick auf die verantwortlichen Bischöfe not-wendend, um eine vollständige und transparente Aufklärung dieser Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche zu ermöglichen.
2. Voraussetzung hierfür ist die präzise Analyse der Mechanismen und Umstände geistlichen Missbrauchs – und – die Schaffung von interdiözesan standardisierten Mechanismen zur Meldung, Dokumentation, Aufarbeitung und Entschädigung. (Bischof Timmerevers)
Dem ist grundsätzlich ebenso zuzustimmen wie der Feststellung, dass der Kirche eine hierzu geeignete Definition von geistlichem Missbrauch im Moment noch fehlt. (Kirchen-)Rechtlich lassen sich die meisten Taten nur schwer greifen und Täter verschwinden oft in einem Geflecht von Strukturen und intransparenten Zuständigkeiten. Übrig bleiben moralische Entrüstung und vollmundige Versprechen, dass so etwas nie wieder passieren darf. Dies führt in aller Regel zu einer Verharmlosung von geistlichem Missbrauch und ignoriert die Folgen für die Betroffenen und ihr Umfeld: Alle Formen von Missbrauch im kirchlich / religiösen Kontext sind geeignet, tiefgreifende und lange nachwirkende emotionale, psychische, geistliche und körperliche Verletzungen hervorzurufen. Und nicht selten geht ein solcher geistlicher Machtmissbrauch auch dem sexuellen Missbrauch voraus (Bischof Genn).2
Das heißt: In diesem Zusammenhang steht eine wissenschaftliche Erarbeitung einer angemessenen Definition noch aus. Dieser Umstand darf weder ausgeblendet noch vorgeschoben werden, um heute den Fragen und Forderungen der Betroffenen auszuweichen und sie erneut zu vertrösten. Gleichzeitig muss für wissenschaftliche Analysen Gleiches gelten, wie auch für die Aufarbeitung von Missbrauch in jeglicher Form: Sie erfordert Transparenz und Unabhängigkeit von dem Kontext, in dem er geschehen ist.
Unser Fazit: Die ebenfalls von Bischof Timmerevers formulierte Frage Wie gehen wir mit der Grenzziehung um, wenn wir möglicherweise Menschen sagen müssen, dass das, was sie erlebt haben, nicht unter unsere Definition fällt? führt in die falsche Richtung und beansprucht erneut Deutungshoheit im Blick auf Ursache, Ausmaß und Auswirkungen missbräuchlicher Situationen im kirchlichen Kontext. Eine solche kirchliche Deutungshoheit darf es in diesem Zusammenhang nicht geben.
3. Wir werden als Deutsche Bischofskonferenz nicht umhin kommen, uns diesem Thema verstärkt anzunehmen. (…) Es wird uns erneut persönliches und institutionelles Versagen vor Augen führen und fordern, einen angemessenen Umgang mit Tätern oder Tätergemeinschaften zu finden. (Bischof Timmerevers)
Für das, was in verschiedenen Gemeinschaften geschehen ist und noch geschieht, kommt den Bischöfen und anderen kirchlichen Verantwortungsträgern eine erhebliche Mitverantwortung zu. Hier geht es um zum Teil jahrelange Missachtung der bischöflichen Fürsorge- und Aufsichtspflicht sowie um unterlassene Hilfeleistungen. Die Versuche, solche Taten im Verantwortungsbereich der Bischöfe zu vertuschen, haben den Betroffenen Leid zugefügt, sie erneut traumatisiert und darüber hinaus auch die Kirche als Gesamtes beschädigt. Dass die sich hieraus ergebenden Konsequenzen leider noch nicht ganz verstanden wurden, ist auch daran abzulesen, dass die selbstverständlich auch erforderlichen Überlegungen zum Umgang mit den Tätern bzw. Tätergemeinschaften Vorrang vor den Fragen nach den Betroffenen haben (s.o.).
Unser Fazit: Den Betroffenen ist großer persönlicher Schaden entstanden, der eine Wiedergutmachung erfordert. Die schon angesprochene Aufarbeitung ist eine der Voraussetzungen für eine systematische Prävention, die über die reine Mentalitätsebene weit hinausgehen muss. Rechtliche und theologische Grundlagen der katholischen Kirche und ihrer Lehre müssen hinterfragt werden, um Übergriffe in die Intimität einer Person grundsätzlich als illegitim zu markieren. Mit den Worten von Bischof Genn: Geistlicher Missbrauch [betrifft] den Raum der „geistlichen Intimsphäre“ einer anderen Person, der dem Täter entweder bewusst oder unbewusst zur Verfügung gestellt oder manipulierend geöffnet und dann ergriffen wird.
Wir fordern:
1) eine unabhängige, systematische und flächendeckende Aufarbeitung von geistlichem Missbrauch.
Dies erfordert Akteneinsicht für Betroffene und deren Anwälte sowie angemessene Formen der Entschädigung und Wiedergutmachung, insbesondere für Betroffene, die in Folge des geistlichen Missbrauchs psychisch dauerhaft geschädigt sind oder die in kirchlich anerkannten und unter kirchlicher Aufsicht stehenden Gruppen über lange Zeiträume systematisch finanziell ausgebeutet wurden. Es erfordert die Einrichtung entsprechender Stellen, die diese Aufarbeitung vorantreiben und deren Freiheit von Weisungen, deren erstes Ziel kirchliche Image-Wahrung ist. Es erfordert nicht zuletzt die Schaffung der nötigen Voraussetzungen für eine unabhängige und interdisziplinäre wissenschaftliche Aufarbeitung.
2) Präventionsmaßnahmen, die der Tragweite der Problematik angemessen sind.
Dies erfordert die Schaffung einschlägiger Straftatbestände im kirchlichen Strafrecht, die Betroffenen in Zukunft eine Anzeige der von ihnen erlittenen Übergriffe ermöglichen. Sodann erfordert es eine flächendeckende Sensibilisierung. Denn geistlichen Missbrauch gibt es nicht nur in wenigen neueren geistlichen Gemeinschaften und Bewegungen, sondern auch in klassischen Orden, Säkularinstituten, in kirchlichen Schulen, in der Jugendarbeit und überall in der Seelsorge. Daher muss die Thematik in den pastoralen Aus- und Fortbildungsplänen fest verankert werden.
3) einen anhaltenden offenen Dialog mit den Betroffenen.
Eine kirchliche Aufarbeitung von geistlichem Missbrauch, die an den Betroffenen vorbei und über ihre Köpfe hinweg geschehen würde, wäre von Vorneherein zum Scheitern verurteilt. Wir wünschen uns keine Mitarbeit, die auf eine Instrumentalisierung Betroffener hinausläuft, sondern einen offenen Dialog, der unseren Erfahrungen und unserem Wissen die gebührende Wertschätzung entgegenbringt. Ein erster Schritt wären klare und unmissverständliche Signale von Ihnen und der gesamten Amtskirche, die eine ehrliche, transparente und umfassende Aufarbeitung der Geschehnisse zusichern.
Mit diesem Brief möchten die Unterzeichner einen Beitrag zu dieser Beratung aus Sicht von Betroffenen leisten. Durch unsere Unterschriften wollen wir deutlich machen, dass es sich nicht um wenige Einzelfälle handelt, sondern um ein Problem, das es in zahlreichen kirchlich anerkannten Gemeinschaften sowie auch klassischen Orden und Säkularinstituten gibt. Alleine die Mitglieder des Netzwerks gegen geistlichen Missbrauchs und die weiteren Unterzeichnenden haben geistlichen Missbrauch in einem Dutzend verschiedener Gruppen erlebt, die allesamt kirchlich anerkannt worden sind – darunter Gemeinschaften diözesanen und päpstlichen Rechts, kirchliche Bewegungen, neue geistliche Gemeinschaften, Säkularinstitute, klassische Institute des geweihten Lebens und Orden.
Wir hoffen, dass unsere Fragen und Anmerkungen dazu beitragen, die nächsten notwendigen Schritte einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Johanna Beck; Birgit Buchhagen-Palmer; Dr. Gerd Engler; Juliane Engler; Judith Fecher; Stefan Hoffmann; Hajo Kindler; Monika Kindler; Ursula Kreis-Schaffert; Mechthild Leise; Dr. Alfons Lenherr; Majella Lenzen; Gudrun Mann; Norbert Nordmann; Ingrid Pollner; Dr. Doris Reisinger; Dr. Philipp Reisinger; Barbara Remlinger; Aegidius Röckrath; Claudia Rolke; Thomas Schaffert; Susanne Seitz; Helga Wilmsen und alle Mitglieder des Netzwerks gegen Geistlichen Missbrauch
___
Im Dezember 2019 hat sich erstmals in Deutschland eine Gruppe Betroffener spiritualisierter Gewalt aus rund 10 verschiedenen katholischen Gruppen und Bewegungen zusammengeschlossen und das „Netzwerk gegen geistlichen Missbrauch“ gegründet. Bislang handelt es sich um ein loses Netzwerk ohne Seite im Netz oder Vereinsstatus. Die Initiative zu diesem Schreiben ging von Betroffenen spiritualisierter Gewalt aus, die beim Gründungstreffen 2019 nicht dabei sein konnten.
Betroffene aus unserem Kreis, die im kirchlichen Dienst stehen, sehen aus Furcht vor Repressionen von einer Unterschrift mit Klarnamen ab. Aus demselben Grund sind hier keine Privatadressen veröffentlicht.
Bild: pexels-nikko-tan-133699