Das Verhältnis von Religion und Politik ist in Bewegung. Mitgliedschaftsrecht und religiöse Bildung bilden da nur zwei kontroverse Bereiche. Rolf Schieder beschreibt die Potentiale wissenschaftlicher Selbstorganisation für die Mitgestaltung der entsprechenden Felder.
Der Begriff „Religionspolitik“ war im 20. Jahrhundert ungebräuchlich und unbeliebt. Rechte wie Linke, Kirchenleute wie Laizisten hielten ihn für eine gefährliche Vermischung der „Trennung von Kirche und Staat“. Kirchenvertreter:innen befürchteten, dass mit Hilfe dieses Begriffs sich die Politik in ihre inneren Angelegenheiten einmischen könnte, und antiklerikale Politiker:innen und Intellektuelle sahen darin eine anachronistische Aufwertung der Religion – diese sei im Prozess der Modernisierung doch ohnehin zu Absterben verurteilt. Warum also sollten Politiker:innen sich überhaupt mit dem Phantom Religion beschäftigen?
Warum sollten Politiker:innen sich mit dem Phantom Religion beschäftigen?
Solche Verachtung der Religion kam den Kirchen ganz gelegen, denn so blieb die florierende und enge Kooperation zwischen Staat und Kirchen zumal auf den Feldern der Bildung und des Sozialen unterhalb des öffentlichen Aufmerksamkeitsradars und jahrzehntelang im Wesentlichen unangetastet. Der konfessionelle Religionsunterricht und das deutsche Kirchensteuersystem erwiesen sich als erstaunlich stabil. Lediglich das Arbeitsrecht schränkte die Freiräume der Kirchen ein. Die oft beklagte „hinkende Trennung von Kirche und Staat“ in Deutschland erwies sich bei näherer Betrachtung aber auch als eine höchst effektive Form der Zivilisierung von Religionskonflikten. Der Staat gab viel Geld für religiöse Bildung aus, dafür blieb Deutschland vor religiösem Fundamentalismus verschont. Und vom Subsidiaritätsprinzip auf dem Feld der Sozialpolitik profitierten sowohl der Staat wie auch die diakonischen Einrichtungen der Kirchen.
Die Kirchen erklärten sich das Kooperationsverhältnis von Kirche und Staat oft gerne damit, dass der Staat religiös-weltanschaulich blind sei und deshalb auf die Kirchen und deren „Wertevermittlung“ angewiesen sei. Der Staat überhörte den herablassenden Ton und war zuvörderst am religiösen Frieden im Land interessiert, der am ehesten durch gebildete Religionsgemeinschaften gewährleistet wird. Gleichwohl war es erstaunlich, mit wie viel Engagement etwa Länder wie Berlin, die nicht einmal konfessionellen Religionsunterricht gemäß Art. 7(3) GG anbieten, ein Islamisches Theologisches Institut einrichteten, ohne sich die Bedarfsfrage im Einzelnen gestellt zu haben. Der Konsens, dass religiöse Bildung Fundamentalismusprophylaxe sei, war beeindruckend hoch. Hinzu kamen der Wunsch, Diversität auch auf dem religiösen Feld und die Beheimatung von Migrant:innen zu verbessern.
Begriffe wie „Trennung von Kirche und Staat“ oder „Staatskirchenrecht“ sind schlicht unzeitgemäß.
Damit ist der entscheidende Wandel der religiösen Landschaft im 21. Jahrhundert markiert. Globalisierung, Migration und Individualisierung haben das religiöse Leben so stark pluralisiert, dass Begriffe wie „Trennung von Kirche und Staat“ oder „Staatskirchenrecht“ schlicht unzeitgemäß sind. Das „Staatskirchenrecht“ heißt deshalb heute „Religionsverfassungsrecht“ und die „Trennung von Kirche und Staat“ heißt jetzt „Nichtidentifikation des Staates mit einer Religion oder Weltanschauung“.
Die religionskulturellen und religionssoziologischen Verhältnisse sind fluider geworden und das erklärt die beeindruckende Karriere des Begriffs „Religionspolitik“. Seine Verwendung als Titel einer Tagung am Zentrum für Interdisziplinäre Forschung in Bielefeld im Jahr 2000 rief noch einiges Stirnrunzeln hervor[1], aber bald hatten alle großen Parteien „religionspolitische Sprecher“ und die Universitäten richteten Zentren und Institute zur Erforschung des Verhältnisses von Religion und Politik ein.
Religionspolitik als eigenständiges Politikfeld?
Und schließlich trat im Januar 2019 die Konrad-Adenauer-Stiftung mit folgender Forderung an die Öffentlichkeit: „Religionspolitik sollte in Deutschland als eigenständiges Politikfeld etabliert werden.“ Seither will der Ruf nach „eigenen Arbeitseinheiten in den Ministerien“ nicht mehr verstummen. Damit es in Deutschland eine Religionspolitik aus einem Guss gebe, solle ein religionspolitisches Institut nach dem Vorbild der vom Bundeskanzleramt finanzierten und vornehmlich außenpolitische Themen bearbeitenden Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) zügig etabliert werden. Sowohl der Politiker Volker Beck wie auch der Rechtswissenschaftler Hans-Michael Heinig unterstützen die Initiative.
Was ist von einem solchen Vorschlag zu halten? Zweifellos besteht religionspolitischer Handlungsbedarf. Die Pluralisierung und Individualisierung des religiösen Feldes verlangt nicht nur von den Kirchen und Religionsgemeinschaften, sondern auch von den politischen Akteuren die Bereitschaft und die Kompetenz für tiefgreifende und nachhaltige Reformen. Davor schrecken aber zurzeit sowohl die etablierten Kirchen, aber auch die Volksvertreter:innen in den Parlamenten und die zuständigen Behörden zurück.
Eine Bundesbehörde würde den Geruch des Paternalismus eines nach Pastoralmacht strebenden Staates nicht los.
Was hülfe da aber eine weitere, von einem Bundesministerium oder dem Bundeskanzleramt abhängige Einrichtung? Religionspolitik ist aus guten Gründen Ländersache. Die religionskulturelle Lage in Berlin ist gänzlich anders als die in Bayern. Eine Bundesbehörde kann vor Ort nicht wirklich behilflich sein. Auch würde eine solche Behörde den Geruch des Paternalismus eines nach Pastoralmacht strebenden, oder schlimmer noch: kulturkämpferischen Staates nicht los. Gleichzeitig kann sich aber eine staatsnahe Behörde nicht pointiert äußern. Sie hat sich immer mit den von ihr betreuten und beobachteten Akteuren abzustimmen. So richtig solch ein Vorschlag im Blick auf den religionspolitischen Beratungsbedarf also ist, so wenig überzeugt er in seiner Form als staatliche Behörde.
Es sind andere Wege vorstellbar, wie die reichlich vorhandene Religionskompetenz koordiniert werden kann. In Deutschland gibt es etwa 700 Professuren für Theologie. Hinzu kommen Religionsverfassungsrechtler:innen, Religionswissenschaftler:innen, Soziolog:innen und Politikwissenschaftler:innen, die Auskunft über die gegenwärtige religiöse Lage geben können. Es käme lediglich darauf an, dieses Wissen für den gesellschaftlichen Diskurs fruchtbar zu machen. Bis heute werden bei religionspolitischen Problemen vornehmlich Jurist:innen um Rat gefragt. Theolog:innen, Religionswissenschaftler:innen, Bildungsforscher:innen wurden selten in die Beratungen einbezogen.
Selbstorganisationskraft der Wissenschaft gefragt
Es ist also die Selbstorganisationskraft der Wissenschaft gefragt. Was an den Universitäten durch Fakultätszäune getrennt ist, kann in interdisziplinären Instituten und Zentren vernetzt werden. Ein Beispiel ist das neu gegründete Institut für Religion und Politik (IRP) in Berlin. Es ist ein Zusammenschluss von Wissenschaftler:innen der evangelischen, der katholischen, der islamischen, der jüdischen Theologie, sowie der Politik-, der Religions-, und der Rechtswissenschaft. Das Institut hilft bei der Lösung von religionspolitischen Problemen. Es verfolgt aber auch eigene Projekte. Ganz oben auf seiner Agenda steht zur Zeit die Änderung des Kirchenaustrittsrechts. Es nimmt aber auch auf die Debatte um das Neutralitätsgesetz in Berlin Einfluss. Es äußert sich zur Zukunft theologischer Fakultäten und hat Kriterien für die gesetzliche Neufassung der Sterbehilfe formuliert.[2]
Anders als ein unbewegliches, staatseigenes, religionspolitisches Institut sind viele kleine unabhängige Institute, die sich die Vermittlung religionsbezogener Forschung in die politische Öffentlichkeit zur Aufgabe machen, den mannigfachen und oft aktuellen Herausforderungen besser gewachsen. Wissenschaftler:innen müssen sich – interdisziplinär organisiert – nur trauen!
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Prof. em. Dr. Rolf Schieder ist Senior Advisor der European Academy on Religion and Culture (EARS) und Vize-Direktor des Berlin Institute for Public Theology. Bis 2018 war er Professor für Praktische Theologie und Religionspädagogik an der Theologischen Fakultät der Humoldt Universität zu Berlin.
[1] Die Ergebnisse dieser Tagung sind dokumentiert in: Religionspolitik und Zivilreligion, hg. v. R. Schieder, Interdisziplinäre Studien zu Recht und Staat 20, Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft, 2001.
[2] Näheres findet sich unter https://irp.berlin/opinion/2021, die Stichworte werden auch auf Twitter veröffentlicht.
Weiterer Text des Autors auf feinschwarz.net: