Das Subsidiaritätsprinzip ist im katholisch-sozialen Denken entstanden. Im säkularen Umfeld ist es kaum noch wegzudenken. Innerhalb der Kirche wird es dagegen wenig rezipiert. Ursula Nothelle-Wildfeuer plädiert: Die Kirche sollte das von ihr hoch gehaltene Subsidiaritätsprinzip auch auf den eigenen Kontext anwenden – um der Evangelisierung und ihrer Glaubwürdigkeit willen.
Die katholische Kirche des 21. Jahrhunderts hat ein massives Glaubwürdigkeitsproblem. Zahlreiche Fehlentwicklungen der jüngsten und jüngeren Vergangenheit stellen sie vor größte Herausforderungen. Gleichzeitig ist die Kirche gerade bei sozialen Fragen immer noch gefragte Gesprächspartnerin.
Grundpfeiler kirchlicher Soziallehre finden sich wie selbstverständlich im gesamtgesellschaftlichen Repertoire wieder: zum Beispiel das Subsidiaritätsprinzip – im katholisch-sozialen Denken des 19. Jahrhunderts entstanden, im 20. Jahrhundert gesellschaftlich groß geworden. Inzwischen ist es, zumindest im säkularen Umfeld, kaum noch wegzudenken.
Könnte die Kirche in ihrer eigenen Soziallehre Potential für anstehende Reformen finden?
Ganz anders sieht es mit der Rezeption innerhalb der Kirche aus. Pius XII. hat bereits 1946 grundsätzlich formuliert, das Subsidiaritätsprinzip gelte „auch für das Leben der Kirche, unbeschadet ihrer hierarchischen Struktur“[3]. Bis heute ist das noch nicht einmal angegangen, geschweige denn ernsthaft umgesetzt worden.
Da liegt die Frage nahe, ob die Kirche nicht in ihrer eigenen Soziallehre Potential für die anstehenden Reformen der Kirche selbst finden könnte, um so 1. inhaltlich zu überzeugen und 2. das selbst auch umzusetzen, was sie der Gesellschaft in ihrer Soziallehre nahelegt, um so selbst wieder glaubwürdiger zu werden.
1. Das Subsidiaritätsprinzip als Freiheitsermöglichungsprinzip
Das Subsidiaritätsprinzip hat einen zweiseitigen Gehalt: Die negative bzw. kritische Seite betont das Recht und auch die Pflicht der Einzelnen und kleineren Gruppen, die eigenen Angelegenheiten im Rahmen ihrer tatsächlichen Möglichkeiten selbstbestimmt zu regeln und freiheitsbeschränkende Eingriffe der größeren Einheiten abzuwehren.
Subsidiaritätsprinzip als Freiheitsermöglichungsprinzip
Bei der positiven bzw. konstruktiven Seite geht es um die solidarische Unterstützung der Einzelnen und der sozialen Gruppen. Wo deren Kräfte zur befriedigenden Regelung der eigenen Angelegenheiten nicht ausreichen, sind die größeren gesellschaftlichen Einheiten zur Hilfestellung angehalten. Subsidiäre Assistenz bzw. Hilfe zur Selbsthilfe will den Individuen und kleineren Einheiten die Regelung ihrer Verhältnisse nicht dauerhaft abnehmen, sondern sie (wieder) zu ihrer eigenen Kompetenz befähigen: Das Subsidiaritätsprinzip als Freiheitsermöglichungsprinzip.
2. Subsidiaritätsgeprägtes Kirchenverständnis als Schlüssel zur Reform der Kirche
Wie kann nun ein subsidiaritätsgeprägtes Kirchenverständnis als Schlüssel zur Reform der Kirche aussehen? Grundsätzlich gilt es, immer beide Seiten des Subsidiaritätsgrundsatzes in angemessener Weise zu berücksichtigen.
(1) Alleinzuständigkeit oder subsidiäres Gleichegwicht?
Dem wird man nicht gerecht, wenn nahezu ausschließlich die Kompetenzen und vor allem auch die Verantwortung des Einzelnen bzw. der kleineren Einheiten betont werden. In der Sozialstaatsdebatte meint das letztlich die Haltung des „Seht zu, wie ihr allein fertig werdet“. Mit Blick auf die Fragen nach der Glaubwürdigkeit der Kirche hieße das, die Verantwortung dafür allein auf die einzelnen Christen und Christinnen bzw. die Gemeinde- oder Pfarreiebene zu verlagern.
Das aber greift zu kurz: Gerade gegenwärtig ist es oft so, dass auf der Ebene vor Ort viel Überzeugendes, Hoffnungsvolles und Lebensdienliches erlebt werden kann. Die übergeordneten Strukturen werden dagegen ganz anders wahrgenommen: Sie erscheinen in keiner Weise mehr geprägt von der befreienden und barmherzigen Dimension des Evangeliums, sondern befördern sogar systemische Risiken für Verbrechen wie die des sexuellen, geistlichen und Machtmissbrauchs.
Das Subsidiaritätsprinzip könnte zur angemessenen Verhältnisbestimmung von Strukturreform und Evangelisierung beitragen.
Auch dort, wo im Streit um den Synodalen Weg der Akzent allein auf Evangelisierung gelegt und diese in Gegensatz zur (nur) Strukturreform gesetzt wird, besteht die Gefahr einer Verkürzung auf die untere Ebene. Denn da wird die Änderungs- und Bekehrungsnotwendigkeit wieder allein bei den „Ausgetretenen und Ungläubigen“ (Link: zeit.de), also bei einzelnen Menschen und bei einer spezifischen Gruppe, denen, die nicht (mehr) dazu gehören, gesehen.
Die Perspektive der sündigen Kirche im Sinne der übergeordneten größeren Ebene wäre damit völlig aus dem Blick, was wiederum die ursprüngliche Intention des Synodalen Weges pervertierte. Darin artikuliert sich die fehlende Einsicht in die Relevanz von Strukturen und – mehr als das – die Gestalt, die theologische Bedeutung der Kirche als ganzer. Das Subsidiaritätsprinzip könnte zur angemessenen Verhältnisbestimmung beitragen.
(2) Obrigkeitszentrierung oder Partizipation?
Andererseits gilt aber auch umgekehrt: Dort, wo die Verantwortung und Eigenständigkeit der unteren Ebene als Gefahr interpretiert wird und diese kleineren Einheiten nur noch zum ausführenden Organ der Anordnungen „von oben“ werden, muss mit Bezug auf das Subsidiaritätsprinzip ein Perspektivwechsel begründet werden: weg von Obrigkeitszentrierung hin zu Partizipation und Kooperation.
Theologisch wird dies grundgelegt in der durch Taufe und Firmung allen Mitgliedern der Kirche zukommenden gleichen Würde, die auch nicht per se durch das Amt der Geweihten überlagert werden darf. Partizipation an kirchlichen Leitungs- und Führungsstrukturen und -ämtern bis hin zur Frage nach dem Zugang von Frauen zum Weiheamt sind Themen, die auch aus dieser Perspektive anstehen.
Notwendiger Rollenwechsel: weg von der Rolle der überwachenden und anordnenden Autorität hin zur Rolle der Dienstleisterin und Unterstützerin.
Im Blick auf die kirchliche Verwaltung und Organisation von Pastoral ergibt sich vom Subsidiaritätsprinzip her ein notwendiger Rollenwechsel für die jeweils höhere Ebene: weg von der Rolle der überwachenden und anordnenden Autorität hin zur Rolle der Dienstleisterin und Unterstützerin. Gerade in Bezug auf das Verhältnis einzelner Gemeinden zu den (Groß-)Pfarreien oder der Pfarreien zur Bistumsleitung geht es um die Entwicklung einer Ermöglichungskultur. Ihre Aufgabe ist darin zu sehen, Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass die unteren Ebenen ihre eigenen Ziele gut erreichen können.
In einer solchen Konzeption wird viel freiheitliches Tun der kleineren Ebenen möglich, ohne dass die Verbindung zur nächsthöheren Ebene verlorengeht, aber auch, ohne dass jeder Selbststand beschnitten wird. Das bedeutet nicht einfach Dezentralisierung und auch nicht einfach Arbeitsteilung, sondern ein engeres Ineinander-Verwoben-Sein der einzelnen Ebenen.
(3) Effizienz oder Freiheitsentfaltung?
Gerade in kirchlichen Zusammenhängen wird oft auf die knapper werdenden Ressourcen finanzieller und vor allem personeller Art verwiesen. Für mehr Effizienz wird in diesem Zusammenhang an das Subsidiaritätsprinzip erinnert. Das erschöpft sich aber gerade nicht in einem bloßen Rat administrativer Klugheit, denn „Effizienz und Akzeptanz sind nicht das eigentliche Ziel des Subsidiaritätsprinzips, sondern seine erwünschten Folgen“.[1] Seine Sinnspitze liegt eben bei der Freiheitsentfaltung und Kompetenzanerkennung.
(4) Hierarchie und/oder Pluralismus?
Die Vermutung, das Subsidiaritätsprinzip sei mit Pluralismus nicht vereinbar, hält sich hartnäckig. Der Verdacht liegt für die Kirche besonders nahe, weil es den bereits erwähnten „Unbeschadet-ihrer hierarchischen Struktur-Vorbehalt“ gibt.
Subsidiäre Rahmenbedingungen ermöglichen Pluralismus auf der unteren Ebene.
Von seiner Grundstruktur her aber steht das Subsidiaritätsprinzip gerade nicht für Uniformität ohne Variationsmöglichkeiten, sondern ermöglicht geradezu Pluralismus: nicht eine Vielzahl einfach unabhängig nebeneinander herlaufender Ansätze und Aktionsmuster, sondern eine Vielfalt, auf ein gemeinsames Ziel hin orientiert. Die subsidiären, ermöglichenden Rahmenbedingungen sind es gerade, die den Pluralismus auf der unteren Ebene ermöglichen. So findet das katholische „et … et“ im Subsidiaritätsdenken ein entsprechendes Realisierungsprinzip.
(5) Subsidiarität und Synodalität
In engem Zusammenhang mit dem Subsidiaritätsgrundsatz steht auch das Prinzip der Synodalität, das Papst Franziskus für die Kirche als Weltkirche immer wieder als entscheidend hervorhebt. Die Idee der Synodalität verschafft den jeweiligen Teilkirchen Eigenstand und Autonomie, ohne die Zugehörigkeit zu und Verbindung mit der Weltkirche zu vernachlässigen.
Der Zusammenhang von Subsidiarität und Synodalität kann die Sorge vor einem deutschen Sonderweg entkräften.
Der Zusammenhang von Subsidiarität und Synodalität kann auch für den Synodalen Weg der Kirche in Deutschland die immer wieder artikulierte Sorge vor einem deutschen Sonderweg entkräften: Es kann und darf die Diskussion von teilkirchenspezifischen Fragen und Problemen geben. Es können und dürfen auch spezifische Lösungsvorschläge entwickelt werden, die ebenso wie die Sorgen und Nöte der Kirche vor Ort auf die Ebene der Weltkirche kommuniziert werden müssen. Von dort aus können sie die weitere Kommunikation und die gemeinsame Suche nach Wegen innerhalb der Weltkirche befördern.
3. Fazit: Das Subsidiaritätsprinzip als Mittel und Weg zu mehr Glaubwürdigkeit
Das Subsidiaritätsprinzip scheint also, allen Fehlinterpretationen zum Trotz, geeignet, Struktur auch in kirchlichen Kontexten zu prägen. Solche Strukturen sind nicht einfach Nebensache, denn „form follows function“. Ekklesiologisch rekurriert dies auf den sakramentalen Charakter der Kirche. Das von der Kirche als Heilsanspruch für alle Menschen verkündigte Reich Gottes ist eine unsichtbare Wirklichkeit, die eine spezifische sichtbare Wirklichkeit erfordert, die wiederum die unsichtbare durchscheinen lässt.[2]
Es geht um Strukturreform um der Evangelisierung und um der Glaubwürdigkeit willen. Dazu gehört auch, den eigenen sozialethischen Grundsätzen zu folgen.
In diesem Sinn bildet Kirche eine spezifische Gestalt und charakteristische Strukturen aus – das Subsidiaritätsprinzip mit seinen zentralen Aspekten scheint hier in besonderer Weise geeignet. Diese sichtbare Wirklichkeit von Kirche muss sich im Laufe ihres Weges durch die Zeit immer wieder reformieren – spätestens dann, wenn sie das verdunkelt, auf was sie eigentlich verweisen will.
Nur durch Reformen kann sie das (wieder) werden, was sie sein soll: Glaubwürdiges Instrument zur Evangelisierung. Auch bei den aktuellen Fragen zum Synodalen Weg geht es nicht um den unproduktiven, theologisch falschen Gegensatz von Strukturreform und Evangelisierung, sondern um Strukturreform um der Evangelisierung willen und der Glaubwürdigkeit willen, die dieser Prozess der Evangelisierung einfordert. Dazu gehört konstitutiv auch, den eigenen sozialethischen Grundsätzen zu folgen und Reformen daran zu orientieren.
Die Kirche könnte und sollt das von ihr hoch gehaltene Subsidiaritätsprinzip sinnvoll auch auf den eigenen Kontext anwenden.
Die Kirche könnte und sollte das von ihr hoch gehaltene Subsidiaritätsprinzip sinnvoll auch auf den eigenen Kontext anwenden. Vorbei sind die Zeiten der Kirche sowohl als societas perfecta als auch als Kontrastgesellschaft – die Kirche könnte vielmehr von der Gesellschaft „fremdlernen“!
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Ursula Nothelle-Wildfeuer ist Professorin für Christliche Gesellschaftslehre an der Theologischen Fakultät der Universität Freiburg im Breisgau.
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Von der Autorin bisher bei feinschwarz.net erschienen:
[1] Isensee, Josef (2001), Subsidiaritätsprinzip und Verfassungsrecht. 2. Aufl. mit Nachtrag: Die Zeitperspektive 2001: Subsidiarität – das Prinzip und seine Prämissen, Berlin, 339.
[2] Knop, Julia (2017), Sündige Kirche – Kirche der Sünder, in: Matthias Reményi; Saskia Wendel (Hrsg.), Die Kirche als Leib Christi (= QD, Bd. 288) Freiburg, 332–356.
[3] Papst Pius XII. (1946), Ansprache an die neu ernannten Kardinäle 20. Februar 1946, in: A.-F. Utz,.-F. Groner, Aufbau und Entfaltung des gesellschaftlichen Lebens, Bd. 2, Freiburg, Schw. 1954, 141–151, 144.