In der römisch-katholischen Kirche wird derzeit viel über Synodalität diskutiert. Angela Berlis unterstützt diese Diskussion aus altkatholischer Sicht im Rahmen eines katholischen Kirchenverständnisses.
Die in Thesen gefassten Überlegungen und historischen Reminiszenzen haben das Ziel, einige Erfahrungen und theologische Grundlagen von Synodalität aus einer bischöflich-synodal verfassten altkatholischen Perspektive vorzustellen.
These 1: Wer über die Beziehung von Synodalität und (Bischofs-)Amt nachdenkt, sollte sich zunächst bewusst machen, von welchem Verständnis von Kirche er oder sie ausgeht.
Bei der Auseinandersetzung über die Papstdogmen des Ersten Vatikanums (1869/70) ging es nicht nur um die Frage der Stellung des Papstes im Ganzen der Kirche, sondern letztlich um eine Kollision zweier Auffassungen von Kirche. Papst Pius IX. und manche mit ihm wollten jegliche Mitsprache in der Kirche ausschließen, als erstes die der Laien, die sich darauf beschränken sollten, „zu jagen, zu schiessen, sich zu unterhalten“. Aber es gab auch Ansätze zur Neubesinnung. So forderte John Henry Newman 1859, dass Laien selbständig denkende und sprechende Partner des Klerus sein sollten und Zeugnis von ihrem Glauben geben. Die „Koblenzer Laienadresse“ verband 1869, kurz vor dem Ersten Vatikanum, den Wunsch nach Reform der Kirche mit der (Wieder-)Einführung von Synoden.
Solche unterschiedlichen Ansichten über Laien und ihr Verhältnis zu Geistlichen sind der Hintergrund, vor dem die Aussagen des Katholikenkongresses in München im September 1871 formuliert wurden. Auch mehrere Schweizer (Christ-)Katholiken waren dort anwesend, unter ihnen der Politiker Augustin Keller und der Jurist Walther Munzinger.
Das Münchner Programm von 1871
Das beim Münchner Kongress verabschiedete Programm ist einer der Grundlagentexte des Altkatholizismus.[1] Den altkatholisch gesinnten Katholikinnen und Katholiken[2] ging es um einen Gewissensprotest in einer grundsätzlichen Frage: Die vatikanischen Dogmen verdunkelten in ihren Augen „die richtige Idee der Kirche“. Die Protestierenden begründeten die Berechtigung ihres Vorgehens im „religiösen Bewusstsein unserer Pflichten“ und beriefen sich auf das Recht aller Gläubigen auf Zeugnis und Einsprache bei der Feststellung von Glaubensregeln.[3]
Grundlage für mündiges Christentum
Was hier formuliert wird, bildet die Grundlage für mündiges Christentum: Die Kirchenmitglieder haben das Recht und die Pflicht, den Glauben zu bezeugen. Einspruch zu erheben gegen die neuen vatikanischen Lehren hieß, Zeugnis abzulegen für ein anderes Kirchenideal. Die angestrebten Reformen sollen dieses Kirchenideal verwirklichen helfen. Dabei sollten „insbesondere die berechtigten Wünsche des katholischen Volks auf verfassungsmäßig geregelte Teilnahme an den kirchlichen Angelegenheiten erfüllt werden“.[4] Diese Mitwirkung sollte dabei – wie der Koblenzer Gymnasiallehrer Theodor Stumpf präzisierte, der 1869 die Koblenzer Laienadresse federführend mitverfasst hatte – als „Teilnahme an der Leitung der kirchlichen Angelegenheiten“ verstanden werden.
Damit war der Grund gelegt für die Mitverantwortung der Laien, wie sie ab 1873 in den Kirchenverfassungen u.a. der altkatholischen Kirchen in Deutschland und der Schweiz verankert wurde.
These 2: Synodalität beginnt bei der Erfahrung, nicht nur Rädchen im Getriebe, sondern selbst (mitverantwortlicher Teil der) Kirche zu sein. „Kirche“ sind deshalb nie nur „die anderen“ oder gar „die da oben“.
Der erste Bischof für die Altkatholiken in Deutschland, Josef Hubert Reinkens, charakterisierte bereits 1877 die Kirche als „Volk Gottes“, das in der Taufe durch den heiligen Geist besiegelt ist. Zu ihm gehören Laien und Klerus, wobei der Klerus „nicht mehr und nichts anderes als der Laie“ sei; als Funktionsträger habe der Klerus Diener, nicht jedoch „Beherrscher“ der Kirche zu sein.
Diener, nicht „Beherrscher“ der Kirche
Das Verhältnis von Geistlichen und Laien zueinander
Das Kirchenverständnis der Altkatholik:innen lässt sich kurz wie folgt zusammenfassen:
- Kirche – das sind alle Mitglieder der Kirche zusammen. Laien haben in diesem Organismus ihre gesetzlich verankerten Rechte und ihre Pflichten; von den Priester:innen wird erwartet, dass sie geistlich-pastorale Leiter:innen ihrer Gemeinde sind.
- Die Laien, die Geistlichkeit und die wissenschaftliche Theologie haben das Recht, den Glauben zu bezeugen. Sie tun dies alle auf ihre eigene Weise, die Theologie etwa durch die Erforschung der Überlieferung und im Dienst der Inkulturation des Evangeliums.[5] Zum Recht auf Zeugnis gehört auch das Recht auf Einspruch.
- Die Verhältnisbestimmung zwischen Amtsträgern und Laien spielt eine wesentliche Rolle beim Nachdenken über eine synodale Kirche. Wird das Amt als etwas erfahren, das ausgesondert ist („kleros“), einen besonderen Status besitzt und sich wesentlich-wesensmäßig von den Laien unterscheidet? Oder ist es ein spezifischer Teil des Gottesvolkes („laos“), das von ihm getragen wird und dessen Funktion im Dienst an der Kirche besteht?
- Die Altkatholik:innen beschrieben im 19. Jahrhundert ihr Ideal der Kirche mit Hilfe von Bildern, etwa: Kirche als organisches Gebilde. Schöne Bilder oder Metaphern alleine genügen jedoch nicht. Denn sie können dazu dienen, die Machtfrage zu verschleiern. Deshalb wurde für die Mitverantwortung und Mitbeteiligung aller an wichtigen Entscheidungs- und Lebensprozessen der Kirche eine kirchenrechtliche Grundlage geschaffen. Denn Mitverantwortung darf nicht vom Wohlwollen der Kirchenoberen abhängig sein.[6] Durch diese rechtliche Verankerung wurde eine wichtige Voraussetzung für wirkliche und dauerhafte Mitbestimmung geschaffen. Zudem wird so auch die geistliche Dimension der Beteiligung der Laienschaft wahrnehmbar.
These 3: Synodalität gründet in der rechtlich verankerten Mitverantwortung aller Mitglieder der Kirche. Die Kirche lebt und gedeiht aus dem Zusammenspiel und der gemeinsam getragenen Verantwortung von Geistlichen und Laien.
Nach dem Ersten Vatikanum setzten altkatholisch gesinnte Katholiken ihre Hoffnung anfangs auf die Bischöfe, die wie sie der päpstlichen Unfehlbarkeit kritisch gegenüberstanden. Am Ende unterwarfen sich alle Bischöfe. Dies hat die Altkatholik:innen letztlich nicht dazu verführt, das Bischofsamt als solches zur Disposition zu stellen.
Das Bischofsamt
Man wollte stattdessen zu einem Bischofsamt zurückkehren, das dem Ideal der alten Kirche entsprach: Der Bischof sollte von seiner Kirche gewählt werden und die geistlich-pastorale Aufgabe des Bischofsamtes wurde in den Vordergrund gestellt. Bischof Reinkens beschrieb in seinem ersten Hirtenbrief 1873 seine Aufgabe als katholischer Bischof im Sinne einer Verantwortung für die Förderung der Gläubigen in ihrem Glaubensleben und in der Entwicklung ihrer Handlungsfähigkeit auf der Grundlage ihres eigenen Gewissens. Alle Mitglieder der Kirche seien gleichermaßen dazu berufen, die Frohe Botschaft zu hören und für ihr eigenes Leben anzuwenden. Es sei die Aufgabe des bischöflichen Amtes, „die Religion Jesu Christi …. im Geiste und Herzen der Gläubigen zur Herrschaft zu bringen“. Reinkens‘ Anliegen der altkatholischen Bewegung als kirchlich-religiöse Reformbewegung gewann auch Einfluss in der Schweiz.[7]
Setzt Synodalität nicht wahrhaft befreite und erwachsene Menschen voraus?
Wer die Briefe liest, die Reinkens mit seinem Amtskollegen in der Schweiz, dem ersten christkatholischen Bischof Eduard Herzog ausgetauscht hat[8], wird gewahr, dass es in der Praxis nicht leicht war, das altkatholische Reformanliegen zu verwirklichen, denn: Setzt Synodalität nicht wahrhaft befreite und erwachsene Menschen voraus? Die Freiheit, auf die altkatholische Gläubige sich oft berufen, begründet nur dann ein wahrhaft befreites Leben, wenn sie gegründet ist in einer tiefen inneren Bindung an Gott. Dies ist Grundlage jeglicher verantwortlich praktizierten Synodalität.
Aspekte von Synodalität
Synodalität kommt in der altkatholischen Kirche zum Ausdruck in gemeinsamer Entscheidungsfindung durch gemeinsames Gespräch und Gebet. Wenn Altkatholik:innen anderen erklären, was Synodalität bedeutet, beschreiben sie meist bestimmte Handlungen, etwa die Wahl des Bischofs durch die Synode. Aber Synodalität ist nicht auf Handlungen beschränkt, sie ist getragen durch eine Haltung und sie ist Ausdruck der Katholizität der Kirche[9]. Synodalität bedeutet, den Grundsatz ‚wir sind Kirche‘ als Prinzip der Verantwortung zu praktizieren. Von besonderer Bedeutung sind hier die Bezeugungsinstanzen, wie sie in der Internationalen Römisch-Katholisch/Alt-Katholischen Dialogkommission hervorgehoben wurden als „Instanzen in der Kirche, in Dienst genommen für die Kirche, getragen von der Kirche“[10], die einander bedingen. Jede Bezeugungsinstanz – Hl. Schrift, Tradition, Zeugnis des ganzen Volkes Gottes (sensus fidelium), kirchliches Lehramt, wissenschaftliche Theologie – hat ihre eigene Aufgabe und Verantwortung bei der Wahrheitsfindung im synodalen Prozess wahrzunehmen. Auch in dieser Weise geht Synodalität vom Zusammenwirken des ganzen Gottesvolkes, von Laien und Geistlichen, von Theolog:innen und dem Bischof/den Bischöfen durch Raum und Zeit aus.
Synodalität will gelernt sein
Synodalität setzt Einübung voraus. Sie will gelernt sein. Wie und wo üben wir synodales Verhalten in unseren alltäglichen Lebenszusammenhängen ein? Wo finden wir Richtlinien dafür? Die Gemeinde aus bewussten, engagierten, geschwisterlich lebenden Christinnen und Christen ist der Humus, wo Synodalität gelernt und gelebt werden kann und Mündigkeit geformt wird.
Synodalität setzt ein kritisches Bewusstsein von Macht voraus: Es muss dafür gesorgt werden, dass auch Minderheitsmeinungen zu Wort kommen können. Denn es geht nicht um Majorisierung in einer Frage, sondern darum, dass am Ende ein Konsens gefunden wird, der auf Einmütigkeit beruht und deshalb eine begründete, breite Tragfläche besitzt. Diese wird letztlich entscheidend dafür sein, dass die Umsetzung einer synodal gefällten Entscheidung im kirchlichen Leben gelingen wird.
Den Unterschied zwischen ‚Macht‘ und ‚Autorität‘ benennen.
Synodalität heißt, den Unterschied zwischen ‚Macht‘ und ‚Autorität‘ zu benennen. Autorität ist immer etwas Zuerkanntes. In ein Amt gewählt werden heisst, nicht nur Vertrauen zu erhalten, sondern auch Autorität. Durch die synodal zuerkannte Autorität bekommt der/die Gewählte einen der Funktion eigenen Handlungsspielraum. Autorität und Macht sind somit eingebunden in ein Kräftegleichgewicht. In der alt-katholischen Kirche kommt dies etwa im Selbstverständnis als bischöflich-synodale Kirche zum Ausdruck.
Synodalität setzt Leitungsstrukturen voraus, die Leitung als Dienst, das heisst, als Hören und als Handeln und Sprechen aufgrund des Gehörten verstehen. Dabei wird es ein Anliegen der Leitung sein, den Glauben in einer Sprache zu verkünden, die die Erfahrungen und das Lebensgefühl der Menschen ernst nimmt.
Es ist die Aufgabe des Bischofs, das Ganze im Blick zu behalten.
Synodalität verwirklicht sich auf verschiedenen kirchlichen Ebenen, auf der Ebene der Gemeinde, auf der des Bistums, aber auch zwischen Kirchen. Hier hat das Bischofsamt eine zentrale Funktion: Von ihm wird erwartet, dass es die Übersicht hat, über den eigenen ortskirchlichen Tellerrand hinaus. Denn der Bischof hat eine Verantwortung für seine Ortskirche und der gesamten Kirche gegenüber. Diese Gesamtkirche umfasst nicht nur die Kirche an allen Orten, sondern auch die Kirche aller Zeiten, wie die apostolische Sukzession zeichenhaft zum Ausdruck bringt. Es ist die Aufgabe des Bischofs, dieses Ganze im Blick zu behalten. Dies ist manchmal eine spannende Gratwanderung, denn er (und in Zukunft: sie) muss allen gerecht werden, ein gutes Einschätzungsgefühl für das Mögliche und das Nötige haben und dabei auch noch für die Einheit der Kirche wirken. Diese letzte Ebene der Synodalität verwirklicht sich am besten im Ökumenischen Konzil aller Kirchen. Auch wenn ein solches Konzil in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist, ist es trotzdem unsere Aufgabe, ein konziliares Miteinander zu praktizieren.
Die altkatholische Erfahrung mit Synodalität und die aus der Praxis einer bischöflich-synodalen Kirche entwickelte Erfahrung mit Autorität sind altkatholische Gaben an die Ökumene.
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Angela Berlis ist Professorin für Geschichte des Altkatholizismus und Allgemeine Kirchengeschichte am Institut für Christkatholische Theologie der Universität Bern.
Foto: Ausserordentliche Synodensession 2020 der Christkatholischen Kirche der Schweiz in Zürich. © Claudia Zollinger
[1] Im Folgenden zitiert nach Johann Friedrich von Schulte, Der Altkatholizismus. Geschichte seiner Entwicklung, inneren Gestaltung und rechtlichen Stellung in Deutschland. Aus den Akten und anderen authentischen Quellen dargestellt, Gießen 1887 (Nachdruck: Aalen 1965), 22-24.
[2] In den Jahren nach dem Ersten Vatikanum waren es v.a. männliche Katholiken, die in der Öffentlichkeit gegen die Papstdogmen opponierten. Frauen waren viel weniger sichtbar; sie waren – aufgrund ihrer damaligen bürgerlichen Stellung – von bestimmten Versammlungen und Prozessen ausgeschlossen. Vgl. dazu Angela Berlis, Frauen im Prozess der Kirchwerdung. Eine historisch-theologische Studie zur Anfangsphase des deutschen Altkatholizismus (1850-1890), Frankfurt a.M. 1998.
[3] Münchner Programm, IIb, in: Schulte, Altkatholizismus, 23.
[4] Münchner Programm, III, in: Schulte, Altkatholizismus, 23.
[5] Der Gedanke des Zusammenspiels verschiedener Bezeugungsinstanzen ist auch in den Berichten der Internationalen Römisch-Katholischen / Alt-Katholischen Dialogkommission zu finden, und zwar als gemeinsamer Text beider Kirchen. Vgl. [Internationale Römisch-Katholische – Alt-Katholische Dialogkommission, IRAD], Kirche und Kirchengemeinschaft. Erster und zweiter Bericht der Internationalen Römisch-Katholisch – Altkatholischen Dialogkommission 2009 und 2016, erweiterte und korrigierte Neuausgabe, Paderborn [2017], 111-118. Zur Aufgabe der wissenschaftlichen Theologie s. ebd., 116.
[6] Darauf weisen auch Daniel Kosch und Eva-Maria Faber in ihrem am 9. März 2022 veröffentlichten Beitrag „Synodalität, synodaler Stil und synodale Strukturen“ hin: https://www.feinschwarz.net/synodalitaet-stil-und-strukturen/ (zuletzt geprüft am 10. September 2022).
[7] Reinkens wurde 1872, damals noch Professor für Kirchengeschichte in Breslau, von Walther Munzinger zu Vorträgen in der Schweiz eingeladen, in denen er die religiöse Bedeutung der altkatholischen Bewegung hervorhob. Anlässlich der 150. Wiederkehr dieser Vorträge findet am 9. Dezember 2022 ein Symposium mit Abendveranstaltung in Bern statt über „Katholizismus am Scheideweg?“ Die Veranstaltung geht auf eine Initiative der christkatholischen Kirchgemeinde und der römisch-katholischen Gesamtkirchengemeinde in Bern zurück. Weitere Information: https://www.christkath.unibe.ch .
[8] Vgl. dazu Angela Berlis / Martin Bürgin (Hg.), Eduard Herzog – Joseph Hubert Reinkens. Briefwechsel 1876-1896 [Erscheinen für 2023 geplant].
[9] Vgl. dazu auch https://www.feinschwarz.net/synodalitaet-stil-und-strukturen/ (zuletzt geprüft am 10. September 2022).
[10] [IRAD], Kirche und Kirchengemeinschaft, 111 (2016 / Nr. 27); zu den Bezeugungsinstanzen vgl. ebd., 111-118 (2016 / Nr. 29-37).