Das Zweite Vatikanische Konzil eröffnete der katholischen Kirche eine neue Gesprächskultur. Heute liegen fünfzig Jahre Übung im Dialog hinter ihr. Wer die aktuellen Dialogbemühungen, z.B. der Deutschen Bischofskonferenz oder die Umfragen und Synodengespräche im Kontext des laufenden weltweiten Synodenprozesses, verstehen will, tut gut daran, die Geschichte der Bischofssynode in Erinnerung zu rufen. (Eva-Maria Faber)
Eine fünfzigjährige Lerngeschichte fruchtbar machen. Zur Geschichte der Bischofssynode von 1965 bis 2015
Wenn im Oktober 2015 die 14. Ordentliche Bischofssynode stattfindet, wird zugleich die Institution der Bischofssynode 50 Jahre alt. Grund zum Feiern? Anzumahnen wäre eher ein kritischer und lernbereiter Rückblick, der aus vergangenen Enttäuschungen und Frustrationen Konsequenzen für die Zukunft zieht.
Für den deutschsprachigen Raum waren Personen wie Mario von Galli, Ludwig Kaufmann, Ulrich Ruh und Niklaus Klein wachsame Beobachter der Synode. Ihre höchst lesenswerten Kommentare für die Orientierung und die Herder-Korrespondenz[1] sollen im Folgenden, nach einem Blick auf den Ursprung der Institution Bischofssynode, Grundlage für einen Blick auf wichtige Aspekte der Strukturen und Verfahrensweisen der Bischofssynode bieten. Angesichts der begrenzten Quellenbasis wird nicht der Anspruch einer umfassenden theologischen Analyse und Reflexion der Institution Bischofssynode erhoben. Es sollen lediglich einige Mosaiksteine erinnert werden, welche die Institution Bischofssynode beleuchten und Orientierung für eine Weiterentwicklung geben können, und zwar beschränkt auf die Formen der ordentlichen und ausserordentlichen Bischofssynode, während die Spezialversammlungen (regionale Bischofssynoden) ausgeklammert bleiben.
1. Eine unglückliche Geburt
Die afrikanischen Bischöfe wünschten „möglichst bald die Gründung jenes Leitungsrates der universalen und ganzen Kirche, welcher ein wirksames Zeichen der Ausübung der bischöflichen Kollegialität sein wird“[2], so äusserte sich 1963 der tansanische Kardinal Laurean Rugambwa in der Konzilsaula. Wie er votierten zahlreiche Konzilsväter während des II. Vatikanischen Konzils dafür, einen Rat oder Senat einzurichten, welcher den Papst bei der Regierung der Gesamtkirche beraten sollte[3]. Erste Vorschläge in dieser Richtung hatte es bereits in der Zeit der Konzilsvorbereitung gegeben. In den Konzilsdebatten wurde nachgelegt. Entsprechende Beiträge stammten u.a. von Patriarch Maximos Saigh, von den Kardinälen Bernard Alfrink, Augustin Bea, Franz König und Achille Liénart und von den Bischöfen Isaac Ghattas, Maxim Hermaniuk und Hermann Schäufele, von Bischöfen aus Argentinien, Indonesien, (Ex-)Jugoslawien, Paraguay und Tansania. Zu beachten ist, dass die Voten teilweise im Namen von zahlreichen anderen Konzilsvätern vorgetragen wurde. So sprach Bischof Schäufele im Namen von über 80 Bischöfen, darunter Joseph Hasler (St. Gallen) und Franziskus von Streng (Basel).[4]
Diese Voten postulierten einen Rat oder Senat, der das Prinzip der Kollegialität in die Struktur der Kirche eintragen sollte. Intendiert war ein Gremium von Bischöfen aus aller Welt, welches eine permanente Einrichtung wäre und mindestens ein- oder zweimal pro Jahr zusammentreten sollte. Betont wurden die Unabhängigkeit von der Kurie und die Ausrichtung auf eine wirksame Teilhabe an der Regierung der Kirche.
Vor diesem Hintergrund hatte der Entwurfstext des Dekretes über den Hirtendienst der Bischöfe die Einsetzung eines Senates postuliert. Bei der Eröffnung der vierten Konzilssession am 14. September 1965 überraschte Papst Paul VI. die Konzilsversammlung mit der Ankündigung der Einrichtung der Bischofssynode. Selbst Kardinäle, die eng in die Leitung des Konzils eingebunden waren, wie Kardinal Julius Döpfner, wurden überrascht. Bereits am Folgetag wurde das Motu proprio Apostolica sollicitudo[5] in der ersten Generalkongregation der vierten Konzilssession verlesen. Die Konzilsbischöfe mussten ihr Postulat im Konzilsdekret Christus Dominus Nr. 5 durch den Hinweis auf die bereits begründete Institution der Bischofssynode ablösen. Schon damit veränderte sich der Charakter dieser Einrichtung, was Papst Paul VI. zur Beruhigung einer opponierenden Minderheit beabsichtigt haben dürfte: „Die Einrichtung der Bischofsynode war nun nicht ein kollegialer, sondern ein primatialer Akt“[6]. So erwähnt das Motu proprio zwar die Wünsche der Konzilsväter, kommt jedoch ohne einen Hinweis auf die Kirchenkonstitution Lumen gentium und ohne Bezug auf die Kollegialität der Bischöfe aus.
Mindestens langfristig wurde erkennbar, dass die Bischofssynode für die ursprüngliche Intention, eine ständige Beratungsinstanz für die Regierung der Kirche zu schaffen, ein nur unzureichender Ersatz ist. Zwar ist die Bischofssynode gemäss Apostolica sollicitudo grundsätzlich von ständiger Dauer, doch ist ihre Funktion „zeitlich begrenzt“ und wird „nach Gelegenheit ausgeübt“. Dabei gibt der Papst an seiner „Sorge für die universale Kirche“ und nicht an seiner Regierung teil. Die Synode hat die Aufgabe zu informieren und zu beraten, Entscheidungsvollmacht nur, „wenn ihr diese Vollmacht durch den Papst übertragen wird“. Es ist der Papst, der die Themen festlegt. „Was in der zweiten Sitzungsperiode noch von nicht wenigen Vätern als ein Mitsprache- und Teilhabeorgan an der päpstlichen Primatialgewalt gedacht worden war, zeigte sich nun seiner – möglichen – episkopalistischen Tendenzen entkleidet und war völlig dem Primat subordiniert“[7]. Zwar stellten spätere Äusserungen die anfänglich vermissten Bezüge zur Kollegialität her (so Papst Paul VI. bei der Eröffnung der Bischofssynode von 1969). Dennoch war mit der Bischofssynode nicht ein Organ des Bischofskollegiums entstanden, sondern ein Instrument des Papstes[8].
Gleichwohl wurde nach dem II. Vatikanum in dem neu entstandenen Organ „ein Anfang“[9] gesehen, dessen Entwicklung nun aufmerksam zu beobachten war.
2. Eine Geschichte von Enttäuschungen
Versucht man, die Geschichte der Bischofssynoden in Phasen einzuteilen, so liesse sich in den ersten beiden Synoden 1967 und 1969 gewissermassen eine Probephase ausmachen. Defizite wurden registriert, hier aber noch in der Hoffnung, dass die Verfahrensweise würde optimiert werden können.
Demgegenüber stellten sich schon in den 1970er Jahren fundamentale Enttäuschungen ein. 1974 schrieb der Berichterstatter der Orientierung Ludwig Kaufmann: „Das Wort ‚Synode‘ ist mit deutlichen Ermüdungserscheinungen und mit dem Odium der ‚Papierfabrik‘ belastet. Die Vorstellung von ‚Bischöfen in cumulo‘ hat trotz Medellín und anderen Ausnahmen den Nimbus des Konzils verloren und sich verschiedenerorts mit eher negativen Erfahrungen wie Profillosigkeit, Ineffizienz, ‚Puffer- und Bremsfunktion‘ und allenfalls mit den Gefühlen des Mitleids ob der ‚Überforderung‘ angereichert“[10]. 1977 hiess es:
Ein wirkliches Organ bischöflicher Teilhabe an der Leitung der Universalkirche ist die Bischofssynode weniger denn je[11].
In den Folgejahren wurden entsprechende Aussagen zu einem wiederkehrenden Refrain. An den Beginn seiner Berichterstattung von der Bischofssynode 1980 stellte Ludwig Kaufmann den resignativen Kommentar: „‚Am Schluss sind wir jedesmal verwirrt. Wie soll’s weitergehen?‘ Dieses Abschiedswort nach der letzten Welt-Bischofssynode (1977) aus dem Mund eines ihrer engagiertesten und leitenden Mitwirkenden, Kardinal Aloisio Lorscheider, sei an den Anfang der Vorschau auf die am 26. September beginnende fünfte ‚Generalversammlung‘ gestellt. Denn in der Tat: jedesmal konnte man am Schluss von kompetenter Seite mehr oder weniger dezidiert vernehmen, so wie bisher könne es nicht weitergehen. Die Kritik betraf immer wieder sowohl die Struktur wie den Ablauf und das Verfahren. Aber zu Beginn der jeweils nächsten Versammlung war wieder alles beim alten“[12].
In einer dritten Phase seit den 90er Jahren wurden zwar ähnlichen Klagen geäussert, doch waren die Erwartungen bereits heruntergeschraubt. Die Bischofssynoden fanden statt, ihr Ertrag wurde registriert, doch ohne die Einschätzung, dass sich hier Wichtiges ereignet habe oder ereignen könne. Vor diesem Hintergrund treten Interesse und Erwartungen, wie sie sich auf die beiden Bischofssynoden 2014 und 2015 richten, als bemerkenswerter Umschwung hervor.
Es wäre jedoch zu wenig, im Rückblick nur pauschal Enttäuschungen zu registrieren und nicht genauer zu fragen, welche Erfahrungen bei früheren Synoden gesammelt und welche Desiderate formuliert wurden[13]
3. Abläufe der Synode
3.1 Die Vorbereitung
Vor der ersten Synode 1967 waren die Bischöfe – entgegen dem Motu proprio Apostolica Sollicitudo – allzu kurzfristig über die Traktanden informiert worden. Dies gab Anlass, entsprechende Desiderate zu entwickeln: Schon zu Beginn der Synode müsse eine Übersicht über die Anliegen der Bischofskonferenzen vorliegen, damit dann gleich das Gespräch beginnen könne[14]. Kardinal Léon-Joseph Suenens forderte vor der Bischofssynode im Herbst 1969 eine „bischöfliche Mitverantwortung schon bei der Vorbereitung der Synode“, die Mitwirkung der Bischofskonferenzen bei der Festlegung der Tagesordnung sowie intensiven „Gedankenaustausch zwischen ‚Zentrum‘ und ‚Peripherie‘“, um während der Synode fruchtbare Diskussionen statt blosser Monologe zu ermöglichen[15].
Tatsächlich waren 1969 die Präsidenten der Bischofskonferenzen aufgefordert worden, ihre Beobachtungen und Vorschläge zum Thema der Zusammenarbeit zwischen dem Heiligen Stuhl und den Bischofskonferenzen einzureichen. Das für die Synode erstellte Dokument jedoch hatte mit dem voraufgehenden Prozess nicht viel zu tun und war an einer Programmkommission vorbei entwickelt worden[16]. Immerhin wurden fortan Befragungen des Episkopates zum festen Bestandteil der Vorbereitung einer Synode. Dazu dienten vorbereitende Dokumente (Lineamenta), welche mit Fragekatalogen verbunden wurden. Für die Themenstellung wurde jeweils am Ende einer Bischofssynode eine Sondierung für die nächste Versammlung vorgenommen.
Nachdem 1971 diverse Arbeitsunterlagen zur Verfügung gestellt worden waren, die unterschiedliche Echos hervorriefen[17], wurde 1974 eine Form gefunden, der bis heute den Vorlauf der Bischofssynoden prägt: ein Arbeitsdokument, dessen Status durch die Bezeichnung als Instrumentum laboris verdeutlicht wird. Anders als das Schema beim Konzil, welches einen Entwurf für ein zu verabschiedendes Konzilsdokument darstellte, ist das Instrumentum laboris Ausgangspunkt für die Arbeit[18].
Die Bezeichnung allein garantierte jedoch noch nicht, dass das Arbeitsdokument wirklich den Raum für Beratungen freigab. So zog 1980, als sensible Probleme zum Thema Ehe und Familie auf der Tagesordnung standen, der ambivalente Status des Instrumentum laboris Kritik auf sich. Es werde als „einfaches Instrument zur Meditation und Diskussion auf der Synode“ vorgestellt, weswegen „die Fragen in ihm ‚nicht immer gelöst‘, sondern ‚offen gelassen‘“ würden. „Es handle sich ja auch nicht um den Entwurf für ein synodales Schlussdokument, vielmehr verliere das Arbeitspapier mit dem Ende der Synode jede Bedeutung (wörtlich: es ‚stirbt‘ mit der Synode), weshalb man sich nicht bei Verbesserungsvorschlägen und Anmerkungen zu ihm aufhalten solle“. Andererseits werde im Instrumentum laboris festgeschrieben, „worin die Lösung nicht bestehe“, und so die Diskussion gesteuert, indem man die „bisher meistdiskutiertesten Punkte … als indiskutabel und bereits entschieden aus ihr ausscheiden“ wolle. Manche Passagen seien „schon so endgültig und feierlich formuliert, dass sie nicht nur für ein (den Papst beratendes) Synoden-Schlussdokument bestimmt zu sein scheinen, sondern geradezu wie ein Konzilsbeschluss klingen“[19]. So beginne der Passus zur Geburtenregelung mit den Worten:
Synodus firmissime credit hanc doctrinam magis magisque clarescere atque mentes evincere quo melius investigationi subiiciatur[20].
Auch wenn schon bisher die Bischofskonferenzen bei den Lineamenta frei waren, ihre Ortskirchen in ihre Stellungnahmen einzubeziehen, und das Instrumentum laboris seit längerem grössere Breitenwirkung erlangte (seit 1983 wurde es publiziert und lag z.B. auf deutsch vor), ist die umfassende Beteiligung der Ortskirchen im Prozess der Vorbereitung der Bischofssynoden 2014/15 ohne Vergleich in der bisherigen Geschichte der Bischofssynode.
3.2. Panoramaberichte
Einige Bischofssynoden begannen mit sogenannten Panoramaberichten. 1971 stand am Anfang der Synode erstmals ein solcher Panoramabericht über die Lage der Kirche, der aus Zuschriften der Bischofskonferenzen zusammengestellt worden war. Auf die Umfrage für den „Panoramabericht“ 1977 hatten aber nach Informationen Kaufmanns über die Hälfte der Bischofskonferenzen nicht geantwortet[21].
Die Bewertungen fielen unterschiedlich aus. Als 1974 Panoramaberichte aus den fünf Kontinenten vorgesehen waren, fielen manche der Berichte für die grossen Räume viel zu undifferenziert aus. „Nicht genug, dass Erzbischof Bernardin von Cincinnati um Entschuldigung dafür bitten musste, dass er so disparate Kulturräume wie USA und Papua umgreifen sollte – sein ‚Kontinent‘ hiess ‚Nordamerika-Australien-Ozeanien‘. Viel grotesker mutete an, dass im Bericht über ‚Asien‘ kein Wort über den ‚Nahen Osten‘ und über China fiel“[22]. Andererseits bedauerte Kaufmann 1985, dass die Panoramaberichte weggefallen waren. „War das eine so völlig abwegige Idee, dass man sie inzwischen sang- und klanglos wieder fallen liess?“[23] 2008 und 2012 wurden sie wiederbelebt.
3.3. Die Synodendiskussion
„Nach dem Konzil hat man den Fehler gemacht, das Debattenreglement des Konzils einfach auf die Synode zu übertragen“[24]. Schon beim Konzil waren die Monologe ermüdend gewesen, doch schien bei über 2000 Konzilsteilnehmern eine freie Aussprache kaum durchführbar. Bei der ca. 200-köpfigen Synode jedoch hielten viele Synodenväter die blosse
Litanei von Statements[25]
für vermeidbar. Als Problem wurde nicht nur die Monotonie des Vorgehens empfunden. Die Abfolge höchst unterschiedlicher Stellungnahmen führte auch dazu, dass Aspekte völlig ungeordnet thematisiert wurden. Dies veranlasste 1971 einen Bischof zu der Äusserung:
Am Schluss herrschte ‚confusio maxima‘, ein grosses ‚Schlamassel‘[26].
Doch erst Papst Benedikt XVI. führte 2005 eine freie Aussprache mit Möglichkeit zur spontanen Meinungsäusserung am Abschluss jedes Sitzungstages ein. 2008 waren darüber hinaus freie Redezeiten im Anschluss an die Relatio zu Beginn (Relatio ante disceptationem) wie auch nach dem Zwischenbericht (Relatio post disceptationem) freie Redezeiten vorgesehen[27].
Im Blick auf die Plenumsdiskussionen stellte sich weiter die Frage nach der Redefreiheit. Angesichts eines Vorbereitungsdokumentes, welches die eigentlichen Anliegen der Teilnehmer nicht aufgenommen hatte, äusserte Kardinal Franz König 1969 in einem Fernsehinterview:
Es wird alles auf die ‚Zivilcourage‘ der Bischöfe ankommen[28]
– sich also nicht von den Vorgaben beirren zu lassen und die zum Thema relevanten Aspekte anzusprechen.
1971 geschah genau dies: Gegen die Intention des Papstes trat die Zölibatsfrage stark in den Vordergrund. Mario von Galli würdigte eigens die gewährte Redefreiheit: „Die Aussprache ging – Sie wissen es – weit darüber hinaus. Der Papst sass dabei. Er protestierte nicht. Er hatte der Synode volle Freiheit der Aussprache zugesichert, und er hielt sich daran“[29].
Ein Detail aus der Bischofssynode 1983 wurde bei den Beobachtern aufmerksam registriert. In der Phase der Aussprache hatte der Präfekt der Glaubenskongregation Kardinal Joseph Ratzinger grundsätzlich gegen die Generalabsolution Stellung genommen. Ungeachtet dieses Verdikts votierten nachfolgende Wortmeldungen jedoch wiederum für die Generalabsolution. „In besonderer Weise geschah dies am folgenden Tag zur selben nachmittäglichen Stunde in der 6. Wortmeldung der 13. Plenarversammlung. Nach Auskunft eines Teilnehmers wurde es mäuschenstill, weil es schien, jetzt werde eine direkte Antwort auf die Intervention Kardinal Ratzingers gegeben. Manche sagten denn auch hinterher, Ratzinger sei ‚Punkt um Punkt widerlegt‘, andere – wohl präziser –, seine Intervention sei ignoriert worden. Tatsache ist, dass der Kardinal an den bischöflichen Votanten einen offiziellen Brief (mit Kopie an das Sekretariat der Synode) schrieb und eine Erklärung verlangte. Diese erfolgte ebenfalls mit Kopie, wobei der Bischof schlicht erklärte, er habe von der Freiheit der Rede in dieser Phase der Diskussion Gebrauch gemacht“[30].
Einschränkungen der Redefreiheit dürften oftmals weniger von der Synodenleitung als von impliziten Einschränkungen der freimütigen Aussprache ausgegangen sein. Ludwig Kaufmann zitierte 1987 die Klage eines lateinamerikanischen Bischofs, „dass es an der Synode gar nicht die Freiheit gegeben habe, die Probleme wirklich so anzugehen, ‚wie wir sie spüren‘. Immer komme jemand und halte einem vor:
‚Das kannst du doch nicht so sagen.‘[31].
Einschränkungen erfuhr die Debatte je länger je mehr auch durch die Bindung an die lateinische Sprache. Die erste Geschäftsordnung hatte als Synodensprache das Lateinische verfügt. 1977 jedoch sprachen einige Afrikaner Französisch bzw. Englisch. Darauf reagierte Kardinal Felici mit den Worten, „er rede weder Englisch noch Französisch noch ‚Afrikanisch‘, sondern Latein. Anderseits las er während der Interventionen anderer ostentativ die Zeitung“[32]. Mit den Worten
Das Latein nimmt unseren Aussagen jede Kraft
brachte 1990 ein indonesischer Bischof sein Unbehagen zur Sprache[33]. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, welches Gewicht die schleichend erfolgte Umstellung auf moderne Sprachen[34] sowie 2014 die Aufforderung von Papst Franziskus zu freimütiger Rede hat: Man solle mit Freimut
alles sagen …, wozu man sich im Herrn zu sprechen gedrängt fühlt: ohne menschliche Rücksichten, ohne Furcht! Und zugleich soll man in Demut zuhören und offenen Herzens annehmen, was die Brüder sagen[35].
3.4. Die Sprachzirkel
Das Sprachproblem und der Wunsch nach mehr echter Aussprache führte dazu, dass seit 1969 in der zweiten Phase der Synode Arbeitskreise (Circuli minores) zusammentraten, welche nach Sprachen gruppiert wurden. Anfragen richteten sich jedoch auf deren Zusammensetzung. Bereits 1977 wurde es in der Grundsatzdiskussion der Synodenordnung als sinnvoller angesehen, diese Gruppen „nach ‚soziologischen Situationen‘ und entsprechenden Interessen“ zu gruppieren[36]. Das System wurde gleichwohl aufrechterhalten. 2008 kritisierte Nikolaus Klein wiederum, dass in den kontinentübergreifenden Gruppen spezifische Fragen einer Kultur nicht vertieft werden könnten[37].
3.5. Der Abschluss
Am Ende der Synode stand anfangs ein Abschlussdokument, das 1967 sogar publiziert wurde. Auch 1971 wurde ein Dokument als Synodendokument verabschiedet.
Als 1974 der Ausgangstext als Instrumentum laboris gekennzeichnet wurde, wurde zugleich geklärt, dass somit nicht dieser Text zu einem Abschlussdokument verarbeitet, sondern Propositiones verabschiedet werden sollten[38]. Ausgerechnet diese Synode blieb jedoch aufgrund von Blockaden bei der Arbeit ohne ein solches Resultat. In seinem Kommentar monierte Ludwig Kaufmann: „Solche Prioritäten nicht setzen ist der billigste Ausweg, und der Abschluss der Bischofssynode sieht ihm insofern gleich, als man darauf verzichtet hat, dem Papst irgendwelche formellen Vorschläge zu machen“[39].
In der Folge führten die Bischofssynoden die Beratungen jedoch in Propositiones (ggf. Suffragationes) zusammen. Als misslich daran wurde empfunden, dass diese Propositiones bei vielen Synoden (bis 2005, s.u. Abschnitt 5.) geheim bleiben sollten. Damit verlor die Synode den Charakter einer Versammlung, die im kirchlichen Leben Anliegen und Voten zu bestimmten Themen zum Ausdruck geben kann. Markant brachte Ludwig Kaufmann dies am Ende der Synode 1983 zum Ausdruck:
Von ihren ‚Ergebnissen‘ her auf die Römische Bischofssynode 1983 zurückzublicken, wie wir dies versuchen wollten, ist nicht möglich. Denn die Ergebnisse sind nicht bekannt.
Kaufmann fährt fort: „Die Synode hat offenbar keine Entscheidung darüber gefällt, dass in ihrem Namen ein Schlussdokument herauskommen soll, wie das Generalsekretär Tomko zu Beginn nahegelegt hatte, und auch in der Ankündigung, die der Papst am 29. Oktober in seiner Schlussansprache machte, blieb offen, in welcher Weise und in wessen Namen ein solches Dokument erarbeitet und veröffentlicht werden soll. … Unterdessen bleiben die ‚Ergebnisse‘ geheim: sie sind in Form von 69 einzeln abgestimmten Propositionen samt den übrigen Akten dem Papst übergeben worden“[40].
3.6. Eine gebrochene Dynamik
Regelmässig taucht in den Berichten die Diagnose auf, dass der Schlussbericht hinter der Synode hinterherhinke und die Bischöfe ihre Voten und Vorschläge nicht wiedererkennen könnten. Jan Grootaers nannte dies das Trichterphänomen[41].
Die Wurzel des Problems ortete Ludwig Kaufmann an der Bischofssynode von 1987 bereits im Debattenstil der ersten Woche. Die monologische Abfolge der Reden erlaube zwar Voten, die „in keinen ‚Raster‘ passen“, habe aber den Nachteil, dass gerade die nonkonformen Voten „folgenlos zu verpuffen drohen“[42]. Bei der vorausgehenden ausserordentlichen Bischofssynode von 1985 machte zudem ein Themenwechsel zu schaffen. Nikolaus Klein kommentierte dies im Rückblick: „Inhalt und Ton des Schlussdokuments der Sondersynode von 1985 zeichnen sich durch ein deutliches Missverhältnis zum Themenkatalog und zum Problembewusstsein aus, wie sie in den Stellungnahmen der Synodenteilnehmer während der ersten Sitzungswoche zum Ausdruck kamen. Während in diesen Interventionen auf die ‚reichen Früchte‘, welche die Rezeption des Zweiten Vatikanischen Konzils für die Gläubigen gebracht hatte, hingewiesen und in diesem Sinne das bisher noch nicht Eingelöste und Erreichte energisch eingeklagt wurde, konzentrierte sich die Arbeit der zweiten Sitzungswoche in den Sprachgruppen … auf die Mängel der Rezeption und auf die Frage, wie diese zu bewältigen seien. Die Ergebnisse dieser (zweiten) Beratungsphase fanden schlussendlich Eingang in die Schlusserklärung, während die Einsichten der ersten Woche nur noch mehr am Rande in den Blick kamen“[43].
Als 1990 zum 25jährigen Jubiläum der Institution Bischofssynode in der Eingangsphase Erfahrungsberichte im Rückblick auf die früheren Synoden abgerufen wurden, thematisierte Kardinal Aloisio Lorscheider offen den Bruch in der Synodendynamik: „Aber dann, am Ende dieser Gruppenarbeit, die in die Formulierung von ‚Propositionen‘ mündet, beginnen offensichtlich die Enttäuschungen und Frustrationen: ‚Viele Bischöfe, die an den bisherigen Synoden teilgenommen haben, beklagen einen Mangel an Ernst. Zumal wo es um Dinge geht, die in der Kirche noch zur Diskussion stehen und hinsichtlich derer einige sensibel reagieren, werden die Anträge nicht getreulich wiedergegeben.‘ Lorscheider nannte präzise den Moment: Dann, wenn nach der Zusammenkunft der Sprecher der einzelnen Zirkel die ‚Einheits-Propositionen‘ vor das Plenum kämen, erkennten die Bischöfe ihre Anliegen nicht wieder. Sie sprächen von einem Kurzschluss: ‚In diesem Moment beginnt für viele Bischöfe der wahre Frust der Synode.‘“[44]. Ähnlich äusserte sich der australische Kardinal Edward Bede Clancy:
Das Konsens-Ergebnis in den Propositionen ist oft das Resultat von Abmilderung, Wiederholung von Allgemeinheiten und von Ausmerzung neuer und herausfordernder Ideen. Von künftigen Synoden wäre zu hoffen, dass sie bessere Möglichkeiten bieten, damit die prophetischen Stimmen unter uns das Ohr des Papstes erreichen können[45].
Als misslich empfunden wurde also der „Konformitätsdruck (‚grösstmögliche Einigung in der Formulierung der verschiedenen Themen und Probleme‘), so dass die ursprünglich zur Darstellung gelangte Vielfalt des kirchlichen Lebens immer mehr eingeebnet und verengt wurde. Was auf konkrete Situationen bezogen geäussert worden war, musste in der Form abstrakter Sätze auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden, ohne dass für eine Darstellung von Mehrheits- und Minderheitsmeinungen bzw. für unterschiedliche Antworten auf unterschiedliche Herausforderungen und Voraussetzungen Platz geblieben wäre. Kein Wunder, dass viele Bischöfe in den verabschiedeten Propositionen ihre Anliegen nicht mehr wiedererkannten“[46]. So entstanden Propositiones, „die sich dann doch weithin auf den kleinsten gemeinsamen Nenner beschränken, Kontroverses ausklammern und kaum noch konkreten und weiterführende Vorschläge enthalten“[47].
3.7. Nachsynodale Schreiben
Als nach der Bischofssynode 1974 gewissermassen im Ausgleich für das fehlende Synodenvotum das Apostolische Schreiben Evangelii nuntiandi (1975) veröffentlicht wurde, war das Genre der nachsynodalen Apostolischen Schreiben geboren. Darin nahm der Papst die Beratungen und Propositiones der Synode auf, um sie in eine umfassendere Reflexion einzubinden. Anders als das Apostolische Schreiben Evangelii nuntiandi, welches viel Anerkennung erfuhr, zogen andere nachsynodale Schreiben Kritik auf sich. Über das nachsynodale Schreiben Familiaris Consortio urteilten Jan Grootaers und Joseph A. Selling, es hätte geschrieben werden können, auch wenn die Synode nicht stattgefunden hätte“[48]. Das Verhältnis zwischen den Synodenberatungen und den nachsynodalen Schreiben wäre ein eigenes Thema.
4. Reflexionen zum Teilnehmerkreis
Die Reformvorschläge des belgischen Kardinals Léon-Joseph Suenens 1969 traten für ein Überdenken des Teilnehmerkreises der Synode ein. Die Präsenz der Präfekten der römischen Kongregationen sei sinnvoll, doch solle ihnen kein Stimmrecht zukommen, um den Charakter der Bischofssynode als Repräsentation des Weltepiskopates zu stärken[49]. Obwohl auch spätere theologische Reflexionen zur Bischofssynode ähnlich argumentierten, wurde der Teilnehmerkreis nicht verändert.
Der Beobachter Ludwig Kaufmann hörte sich 1983 unter neuen Synodalen um, und gab die Auffassung des Bischofs Hermann Josef Spital wieder, „um ‚Einfluss‘ zu nehmen, müsste die Synode viel mehr aus Dauermitgliedern (also nicht aus je nach Thema und ‚Ressort‘ ausgewählten Delegierten) bestehen“. Darauf habe aber ein „eingefuchster“ Vatikanist geantwortet:
Dann würde die Synode dem Papst (bzw. der Kurie) zu stark[50].
Anders als beim Konzil verzichtete man bei der Bischofssynode auf den Einbezug theologischer Experten. Schon nach der ersten Versammlung 1967 kritisierte Mario von Galli: „Der etwas eigenartige Ausschluss der Theologen von der Synode hat sich als ein Missgriff erwiesen. Tatsächlich zeigte sich, dass jene Bischöfe, die auf eigene Faust einen Theologen mitgebracht haben, die andern überrundeten, und im Ergebnis wurden die Theologen von der Synode nachdrücklich auf-, und nicht, wie vielleicht einige erhofft hatten, abgewertet“[51]. Immerhin war es diese Bischofssynode, welche die Schaffung der „Internationalen Theologenkommission“ anregte. 1971 jedoch monierte der Berichterstatter der Herder-Korrespondenz in heftiger Kritik, die Synode sei „zeitweise und in ihrer Gesamtveranlagung ganz einfach nicht arbeitsfähig“[52] gewesen, und dies auch wegen des Fehlens von Sachkommissionen und theologischen Experten:
Bischofssynoden können künftig nicht mehr ohne ausreichend qualifizierte theologische und profane Experten durchgeführt werden[53].
1990 wurde im Zuge von Reformüberlegungen wiederum die Notwendigkeit von Sachkommissionen thematisiert, die aber weiterhin unverwirklicht blieben[54].
1980 wurden zur Synode über die christliche Familie 43 Auditoren, davon 16 Ehepaare eingeladen. Allerdings relativiert die Herder-Korrespondenz: „So lobenswert es schliesslich auch war, dass man diesmal den Kreis der Experten und Auditoren ausgeweitet hatte, so wünschenswert wäre es gewesen, hätte man sich dabei um eine redlichere und breitere Repräsentanz bemüht. In Rom war öfters zu hören, die Bischöfe seien die besseren Vertreter der Laien gewesen. Das galt auch für die Zeugnisse christlicher Ehepaare, die … [in einer speziell veranstalteten Begegnung] zu vernehmen waren. Auch wohlmeinende Beobachter konnten darin weder die Schwierigkeiten noch die Lösungswege wiederfinden, die gegenwärtig für einen Grossteil christlicher Familien im Vordergrund stehen“[55].
5. Synode und Kirchenöffentlichkeit
Der Gesamteindruck seit der ersten Synode ist der einer Nicht-Kommunikation: Die Bischöfe sollen unter sich bleiben“ (Ludwig Kaufmann)[56].
In der Tat war die Geschichte der Bischofssynode lange Zeit durch strenge Vorschriften zur Geheimhaltung geprägt, die allerdings selten durchzuhalten waren.
Mangels hinreichender Informationen bestreikte 1967 die römische Presse die Synode und verweigerte zwei Tage lang jegliche Berichterstattung. Mario von Galli wusste zu berichten, dass Giovanni Benelli, Substitut im Staatssekretariat, dies als eine „glückliche Taktik“ bezeichnet habe und auch der Churer Bischof Johannes Vonderach mit der Geheimhaltungsstrategie nicht einverstanden sei[57]. Eine ironische Entwarnung gab Ludwig Kaufmann 1977: „Inzwischen ist hier (nach einem Protestschreiben vor allem italienischer Journalisten, wegen mangelhafter Information) deutlich geworden, dass das Siegel sub secreto im Vatikan selber kaum mehr bedeutet, als ‚eine Beruhigung der Verfasser und ein Stimulus für die Aufmerksamkeit der Adressaten‘“[58].
1985, als die ausserordentliche Bischofssynode kurzfristig einberufen worden war und statt eines Instrumentum laboris ein Fragebogen die Bischofskonferenzen um Stellungnahme ersuchte, wurde erneut offenkundig, wie restriktiv die Information über entsprechenden Prozesse gehandhabt wurde. Als die Bischöfe von England und Wales ihre Stellungnahme im Juli 1985 veröffentlichten und die niederländischen und US-amerikanischen Bischöfe folgten, schritt das Staatssekretariat ein, um weitere Publikationen zu unterbinden[59].
Ludwig Kaufmann bedauerte dieses Kommunikationsdefizit wegen des Verlusts an gegenseitiger Bereicherung: „Man fragt sich, warum eigentlich so schnell vergessen und vertan worden ist, was an methodischer Erfahrung vom Konzil und von den nachfolgenden Synoden zu lernen war. Gilt es nicht in erster Linie hier, am Ereignis Konzil als vielseitigem Kommunikationsprozess wieder anzuknüpfen und über die möglichen Vervielfältigungen dieses Ereignisses Erfahrungen auszutauschen? Schliesslich hat es ja nicht nur unsere Synoden gegeben. Die ganze Welt spricht heute von Medellín (1968) und Puebla (1979), und es wäre von Interesse, noch viel mehr über andere interdiözesane Veranstaltungen, auch in permanenter Form (etwa den interdiözesanen Seelsorgerat in Flandern), in der Gesamtkirche bekannt- und bewusstzumachen“[60].
Hinsichtlich der Vorbereitungsdokumente wurden im Laufe der Zeit Wege besserer Kommunikation gesucht. So wurde 1980 das Instrumentum laboris ohne den Vermerk „vertraulich“ verschickt, 1983 erstmals publiziert und (u.a.) ins Deutsche übersetzt. Auch für die Voten der ersten Synodenphase und z.T. auch für die Beratungen der Sprachzirkel verbesserte sich die Kommunikation. In Bezug auf die Ergebnisse indes musste die Journalisten „Geheimniskrämerei“ feststellen[61]. Die Veröffentlichung von Schlussdokumenten an den ersten Synoden sowie an der ausserordentlichen Bischofssynode 1985 blieben Ausnahmen. Allerdings wurden die Propositiones doch meist bekannt, wie 1990 Ludwig Kaufmann offenlegte: „Trotz der diesmal auf die Spitze getriebenen Geheimhaltung fand ich jemanden, der mir den lateinischen Text Wort für Wort vorlas“[62].
Erst ab 2005 wurden die Propositiones veröffentlicht.
6. Die Synodenväter über die Bischofssynode
Informell wurden an jeder Bischofssynode Vorschläge zur Reform dieser Institution vorgebracht. 1977 brachte Kardinal François Marty in der Synodenaula den Wunsch nach einer Grundsatzdiskussion zur Sprache. Erzbischof Roger Etchegaray trug dieses Votum dem Präsidium vor, so dass schliesslich für „Manöverkritik“ eine halbe Stunde bewilligt wurde[63]. Die 1990 erfragten Erfahrungsberichte wurden bereits erwähnt.
6.1. Permanenter Rat der Bischofssynode
In Fortentwicklung der Struktur wurde 1969 auf Anregung der Bischofssynode dem permanenten Sekretariat der Bischofssynode ein permanenter Rat an die Seite gestellt, der für die Vorbereitung der jeweils nächsten Synode zuständig sein sollte[64]. Skeptisch äusserte sich Mario von Galli zur Durchführung dieser Reform, welche voraussetzen würde, dass die Bischofskonferenzen bei der Bestellung dieses Rates aktiv würden. Denn:
Nicht jeden Monat versammeln sich die Bischöfe einer Bischofskonferenz, und oft arbeiten gerade diese Konferenzen liederlich langsam[65].
Sein scharfes Urteil begründete von Galli mit der Nachlässigkeit, in der viele Bischofskonferenzen nach 1967 die Vorlage von Vorschlägen für die Bestellung der Theologenkommission versäumt hatten.
1977 wurden Reformvorschläge für den Rat der Bischofssynode vorgelegt, der – anders als die Geschäftsordnung es vorsah – faktisch von Beginn der Synode an nicht mehr amtierte, während er sinnvollerweise im Gegenteil das Präsidium stellen sollte, weil er durch die Vorbereitung mit der Thematik vertraut war. Noch 1987 beklagte Ludwig Kaufmann: „Zudem erlischt der das letzte Mal gewählte Rat, sobald die neue Synode zusammentritt. So hat der Papst, der ausser während der Mittwochsaudienz an den Vollversammlungen persönlich, aber schweigend anwesend ist, während der Dauer der Synode nur die von ihm selber ernannten Leitungsgremien neben und um sich“[66].
Auch für die Wahl des Rates wurden Vorschläge gemacht: „Für die Wahl des ‚Consilium‘ soll innerhalb der ‚Kontinente‘ (aus denen je drei Bischöfe zu wählen sind) Listen aufgestellt werden: so soll die chronische Verzettelung der Stimmen vermieden und eine bessere Repräsentation erreicht werden. (Wer dächte hier nicht an die erste Konzilssitzung: die elementarsten Dinge müssen offenbar für die Synode neu ‚entdeckt‘ oder erstritten? werden.)“[67].
6.2. Horizontale Kollegialität
Ausserdem wurde eine verstärkte Kommunikation unter den Bischofskonferenzen vorgeschlagen. Die Bischofskonferenzen sollten ihre Eingaben zum Thema nicht nur dem zentralen Sekretariat, sondern auch einander zur Verfügung stellen.
Damit wird die Schwäche aller nachkonziliaren ‚Umfragen‘ der Kurie signalisiert: es fehlt die ‚horizontale‘ Kollegialität!“[68].
Für die Zeit der Synodensitzung wurde zur Erleichterung der Kontakte eine Liste der römischen Adressen der Teilnehmer gewünscht.
Im Laufe der Zeit allerdings breitete sich Resignation hinsichtlich der Verbesserungsmöglichkeiten der Institution aus. 1987 berichtete Ludwig Kaufmann: „Dem Vernehmen nach hat auch der gewählte ‚Rat‘ der Synode längst darauf verzichtet, Änderungen zum Ablauf und zur Geschäftsordnung der Synode zu beantragen: Die Vorschläge gerieten jeweils in die ‚kuriale Mühle‘ und, wie einer sich ausdrückte, der schon öfters dabei war, ‚am Ende kam eine negative Antwort heraus‘. Man muss sich also von der Illusion freimachen, dieser Rat, dessen Wahl jeweils als der autonomste Akt der Bischofssynode angesehen wird, verhandle direkt mit dem Papst: Die Kurie bleibt de facto dazwischengeschaltet“[69].
6.3. Effektive Aufgabe?
1990 betrafen strukturelle Vorschläge die Intensität der Arbeit der Synoden, um den Prozess der Synodenarbeit effektiver zu gestalten: Verlängerung von vier auf sechs Wochen, längere Intervalle zwischen den Synoden, um Zeit für die Auswertung und Umsetzung zu gewinnen[70]. „Manche denken dabei an eine alle 5 Jahre einzuberufende Versammlung, die aber zur gleichen Thematik in zwei Sessionen tagen sollte. Dazwischen könnten einerseits Sachkommissionen, ähnlich wie am Konzil, weiterarbeiten – solche Sachkommissionen gibt es jetzt nicht einmal während der Synode –, und vor allem könnten die Bischöfe in der Zwischenzeit ihre Gläubigen, Laien und geistlichen Mitarbeiter/innen in die Arbeit einbeziehen“[71]. Damit ist gleichzeitig das Desiderat einer breiteren Kommunikation in die Kirchenöffentlichkeit benannt. In diesem Sinne formulierte etwa Kardinal Lorscheider das Desiderat, einen direkteren und offeneren Kontakt mit der Öffentlichkeit zu suchen[72]. Zum Wunsch nach grösserer Effektivität gehört der „von vielen Bischöfen gemachte Vorschlag, es sei den allgemeinen Weltsynoden Entscheidungsvollmacht (potestas deliberativa) zu übertragen“[73].
Zu den bedrängendsten Grundsatzfragen gehört jene nach der Aufgabe der Institution der Bischofssynoden. Die jeweilige Beschränkung auf ein bestimmtes Thema weckt die Frage, ob so die Aufgabe der Information und Beratung des Papstes hinreichend erfüllt werden kann. 1977 meldete sich deswegen das Desiderat, der Papst möge „konkrete Fragen bzw. Alternativen und Projekte selber oder durch verantwortliche Mitarbeiter vorlegen“. In der Zeit, als das neue Kirchenrecht erarbeitet wurde, wurde es als misslich empfunden, dass solche wesentlichen Entwicklungen ohne Bezug zur Synode blieben. Gerade weil die Beratungen durchaus kirchenrechtliche Fragen berührten, fragte man sich, „wie weit die auf der Synode erhobenen Forderungen, etwa zur Inkulturation (Beispiel: Eherecht in Afrika) überhaupt bei der genannten Revision [des Kirchenrechts] berücksichtigt werden“[74].
Als die Bischofssynode 2005 auf das Thema Eucharistie gerichtet wurde, erhob sich die Frage, was die Synode beraten solle, nachdem kurz vorher eine Enzyklika zu diesem Thema erschienen war (Ecclesia de Eucharistia, 2003). Der damalige Generalsekretär der Bischofssynode, Kardinal Jan P. Schotte verwies auf die gebotene aktualisierte „Beobachtung des Lebensvollzugs der Kirche“[75], was indes nicht alle Irritationen ausräumte.
Die Frage, welche konkrete Beratungsfunktion die Bischofssynode ausübt, spitzte Ludwig Kaufmann angesichts einer vage formulierten Propositio der Bischofssynode von 1987 zu. Sie postuliere zwar die Revision von Festlegungen des Motu proprio Ministeria quaedam zu den Dienstämtern, ohne dabei aber anzugeben, „in welcher Richtung […] man sich die Revision wünscht. Bei der abschliessenden Pressekonferenz wurde dies kritisiert, worauf ein Vertreter der Synode darauf pochte, die Synode müsse dem Papst die Freiheit lassen. Replizierend liess sich fragen, ob auf diese Weise die Synode überhaupt noch einen ‚Rat‘ erteile“[76].
7. Ausblick
Die Bischofssynode im Herbst 2015 hat ein volles Programm. Dennoch wäre es verwunderlich, wenn nicht auch Verfahrensfragen aufkommen würden, für die ein Rückblick auf die bisherige Geschichte aufschlussreich sein könnte.
Doch auch für die Themen der diesjährigen Versammlung gibt es in der Geschichte der Bischofssynode Aufschlussreiches zu finden. Immerhin war die Familie vor 35 Jahren schon einmal Thema einer Synode. Damals wurden aus dem Austausch der Bischöfe Details bekannt, welche die europäische Aufmerksamkeit auf Probleme anderer Kontinente richtete. So berichtete der aus dem Sudan entsandte Bischof, dass in manchen Diözesen seines Landes pro Jahr nur eine einzige kirchliche Ehe geschlossen werde, weil die Kluft zwischen einheimischem Brauchtum und kirchlichem Ritus zu gross sei. Aus Ghana gab die Problemanzeige von Erzbischof Peter Poreku Dery zu reden: „Was das christliche Familienleben in Ghana heute beeinträchtigt, ist die Ehe selbst. Das hat zur Folge, dass beinahe 70% der erwachsenen Katholiken nicht voll am sakramentalen Leben der Kirche teilnehmen“[77]. Nicht nur 1980, sondern auch an den Synoden 1983 und 2005 kam die Situation von nach Scheidung Wiederverheirateten zur Sprache.
Mehrfach spielte an Bischofssynoden der methodische Ansatz von Dogmatik und Pastoral bzw. eines deduktiven oder induktiven Vorgehens zumindest unterschwellig eine Rolle. 1974 wurde „das Gestrüpp der verfehlten Arbeitsmethode“[78], nämlich die Zweiteilung der Synodenarbeit in eine pastorale, erfahrungsbezogene und eine theologische Perspektive, dafür verantwortlich gemacht, dass die Versammlung nicht einmal Propositiones verabschieden konnte. Noch 1977 wird von der
unglückliche[n] Zweiteilung in ‚Doktrin‘ und ‚Praxis‘
die Rede sein, die man in der Folgesynode „bewusst (wie Lorscheider betont)“ unterliess“[79]. 1994 hatte der oben beschriebene Bruch in der Dynamik der Bischofssynode auch mit einem Umbruch von einer induktiven Vorgehensweise zu einem deduktiven Schema zu tun[80].
Auch im Umfeld der aktuellen Synoden ist von diesen beiden Perspektiven die Rede. Während die einen Dogmatik und Pastoral zusammenhalten möchten und beides für unveränderlich deklarieren, halten andere trotz unveränderlicher Lehre pastorale Anpassungen für möglich. Eher selten sind die komplexeren Voten, die im Sinne von Gaudium et spes pastorale Wahrnehmungen und Einsichten als Movens für eine weitergehende Reflexion der Lehre aufnehmen. Für eine fruchtbare Beratung in der Bischofssynode wäre diesbezüglich eine methodische Vergewisserung dringlich.
[1] Eine chronologische Durchsicht dieser Kommentare wird in der Internetzeitschrift der Theologischen Hochschule Chur veröffentlicht.
[2] Laurean Kardinal Rugambwa, Tansania, 8.11.1963 im Namen der Bischöfe Afrikas und Madagaskars: AS 2/4,621.
[3] Vgl. dazu Johannes Neumann: Die Bischofssynode. In: ThQ 147 (1967) 1-27, 1-7.
[4] Vgl. Bischof Hermann Schäufele, Freiburg i.Br., 6.11.1963: AS 2/4,495-497.
[5] In deutscher Übersetzung in: HerKorr 19 (1964/65) 641-643.
[6] Johannes Neumann: Die Bischofssynode. In: ThQ 147 (1967) 1-27, 8.
[7] Johannes Neumann: Die Bischofssynode. In: ThQ 147 (1967) 1-27, 9.
[8] „Aber diese Synode ist keine Verwirklichung der in ‚Lumen gentium‘ angezielten Kollegialität, sondern ebenso wie die Römische Kurie ein Organ im Dienst des persönlichen Primats des Papstes, durch ihn selbst ins Leben gerufen, und keine Vertretung des Weltepiskopats bzw. der Weltkirche aufgrund der in der Bischofsweihe empfangenen sakramentalen Sendung“: Peter Huizing; Knut Walf: Römische Kurie und Gemeinschaft der Kirchen. In: Conc(D) 15 (1979) 421-426, 424.
[9] Johannes Neumann: Die Bischofssynode. In: ThQ 147 (1967) 1-27, 19.
[10] Ludwig Kaufmann: Die Bischofssynode vor einem uferlosen Thema. In: Orientierung 38 (1974) 193-196, 193.
[11] H.G. Koch: Katechese – Weg zur Erneuerung der Kirche. In: HerKorr 31 (1977) 622-629, 629.
[12] Ludwig Kaufmann: Bischofssynode ohne die Betroffenen? In: Orientierung 44 (1980) 181-184, 181.
[13] Im Folgenden ist nicht eine idealtypische Beschreibung intendiert (siehe dazu http://www.vatican.va/news_services/press/documentazione/documents/sinodo/sinodo_documentazione-generale_ge.html: 3.9.2015), sondern ein Nachvollzug einiger auf den Synoden seit 1967 gemachten Erfahrungen.
[14] Vgl. Mario von Galli: Brief aus Rom. In: Orientierung 31 (1967) 237-239, 238.
[15] Mitverantwortung mit dem Papst. Kardinal Suenens‘ Postulate für die Bischofssynode und die römische Kurie. In: Orientierung 33 (1969) 29-31.
[16] Vgl. Mario von Galli: Eine effektive Synode? In: Orientierung 33 (1969) 205-208, 206f.
[17] Vgl. Raymund Schwager: Hoffnung wider die Hoffnung. In: Orientierung 35 (1971) 181f.
[18] Vgl. Ludwig Kaufmann: Die Bischofssynode vor einem uferlosen Thema. In: Orientierung 38 (1974) 193-196, 193.
[19] Ludwig Kaufmann: Bischofssynode ohne die Betroffenen? In: Orientierung 44 (1980) 181-184, 182.
[20] „Die Synode ist der festen Überzeugung, dass diese Lehre (gemeint ist die Lehre von Humanae Vitae, Red.) in dem Masse einleuchtender und überzeugender wird, als sie immer besser zum Gegenstand der Untersuchung gemacht wird“: Ludwig Kaufmann: Bischofssynode ohne die Betroffenen? In: Orientierung 44 (1980) 181-184, 183.
[21] Vgl. Ludwig Kaufmann: Bischofssynode und „Panorama“ der Kirche. In: Orientierung 31 (1977) 203-206, 204, und ähnlich H.G. Koch: Katechese – Weg zur Erneuerung der Kirche. In: HerKorr 31 (1977) 622-629, 623.
[22] Ludwig Kaufmann: „Ortskirchen“ in der heutigen Welt? Erste Runde der römischen Bischofssynode. In: Orientierung 38 (1974) 206-209, 206.
[23] Ludwig Kaufmann: Bischofssynode ’85: Erfahrungen oder Worte? In: Orientierung 50 (1986) 9-12, 10.
[24] Was kommt nach der römischen Bischofssynode? In: HerKorr 25 (1971) 553-558, 554.
[25] H.G. Koch: Katechese – Weg zur Erneuerung der Kirche. In: HerKorr 31 (1977) 622-629, 628.
[26] Mario von Galli: Brief aus Rom. In: Orientierung 35 (1971) 205-207, 207.
[27] Vgl. Nikolaus Klein: Wort Gottes, Schrift, Verkündigung. Zur 12. Ordentlichen Römischen Bischofssynode (Erster Teil). In: Orientierung 72 (2008) 241-243, 243.
[28] Zitiert bei: Mario von Galli: Eine effektive Synode? In: Orientierung 33 (1969) 205-208, 207.
[29] Mario von Galli: Brief aus Rom. In: Orientierung 35 (1971) 217-219, 218.
[30] Ludwig Kaufmann: Bischofssynode: Etliches erstickte in den Dornen … In: Orientierung 47 (1983) 233-237, 236.
[31] Ludwig Kaufmann: Verdrängte die Synode die Frauenfrage? In: Orientierung 51 (1987) 225-227, 227. Siehe auch das Zitat einen Bischof, der bei der Synode 1980 über die Familie gerade aus einem Sprachzirkel kam: „Hier gibt es keine Meinungsäusserungsfreiheit“: Ludwig Kaufmann: Bischofssynode: Weder Consilium noch Synodus. Fragmente einer Kritik aus der Sicht der „synodalen Bewegung“. In: Conc 26 (1990) 306-312, 311.
[32] Ludwig Kaufmann: Bischofssynode: Abschluss und Zukunft. In: Orientierung 31 (1977) 233f, 234.
[33] Ludwig Kaufmann: Hirten im Gehege. In: Orientierung 54 (1990) 229-231, 229.
[34] Zu beachten: 2014/15 wurden die vorbereitenden Dokumente erstmals nicht mehr mit einem lateinischen Referenztext veröffentlicht! Die Synodenordnung von 2006 (http://www.vatican.va/roman_curia/synod/documents/rc_synod_20050309_documentation-profile_ge.html) sieht für die Generalversammlungen immer noch die lateinische Sprache vor, ermächtigt aber den Präsidenten, den Gebrauch anderer Sprachen zu genehmigen. Ich danke P. Nikolaus Klein SJ für den Hinweis, dass seit 1991 zwar noch vereinzelte Interventionen lateinisch erfolgten, dass aber die überwältigende Mehrheit eine der zugelassenen Sprachen verwendete.
[35] http://w2.vatican.va/content/francesco/de/speeches/2014/october/documents/papa-francesco_20141006_padri-sinodali.html (18.8.2015).
[36] Ludwig Kaufmann: Bischofssynode: Abschluss und Zukunft. In: Orientierung 31 (1977) 233f, 234.
[37] Nikolaus Klein: Die Schrift und die Vielfalt der Kulturen. Zur 12. Ordentlichen römischen Bischofssynode (Zweiter Teil): In: Orientierung 72 (2008) 257-259, 257f.
[38] Ludwig Kaufmann: Die Bischofssynode vor einem uferlosen Thema. In: Orientierung 38 (1974) 193-196, 193.
[39] Ludwig Kaufmann: Bischofssynode ohne Manifest. In: Orientierung 38 (1974) 228-232, 228.
[40] Ludwig Kaufmann: Bischofssynode: Etliches erstickte in den Dornen … In: Orientierung 47 (1983) 233-237, 233.
[41] Jan Grootaers: Die Kollegialität auf den Bischofssynoden. Ein ungelöstes Problem. In: Conc 26 (1990) 275-283, 280.
[42] Ludwig Kaufmann: Rom, 7. Oktober. Erster Bericht von der Bischofssynode über die Laien. In: Orientierung 51 (1987) 211f, 212.
[43] Nikolaus Klein: Bischofssynode 2001. In: Orientierung 65 (2001) 225-227, 225.
[44] Ludwig Kaufmann: „Bischofssynode“? In: Orientierung 54 (1990) 205-207, 205.
[45] Ludwig Kaufmann: „Bischofssynode“? In: Orientierung 54 (1990) 205-207, 206.
[46] Ludwig Kaufmann: Verdrängte die Synode die Frauenfrage? In: Orientierung 51 (1987) 225-227, 225.
[47] Ulrich Ruh: Hohe Erwartungen – bescheidene Ergebnisse. Eine Bilanz der Bischofssynode über den Laien. In: HerKorr 41 (1987) 564-569, 568.
[48] Zitiert in: Peter Hebblethwaite: Ein Buch zur rechten Zeit. In: Orientierung 47 (1983) 217f, 217.
[49] Mitverantwortung mit dem Papst. Kardinal Suenens‘ Postulate für die Bischofssynode und die römische Kurie. In: Orientierung 33 (1969) 29-31.
[50] Ludwig Kaufmann: Die Kirche, Zeichen der Versöhnung? Einige Akzente vom Anfang der Bischofssynode 1983 in Rom. In: Orientierung 47 (1983) 218-222, 219.
[51] Mario von Galli: Brief aus Rom. In: Orientierung 31 (1967) 237-239, 239. In der Herder-Korrespondenz wurde moniert: „Die Teilnahme von zwei vom Papst ernannten Theologen als Vollmitglieder hatte mehr symbolische als effektive Bedeutung und stärkte zudem das kuriale Element. Eine eingehende Beratung der Themen, vor allem der theologischen Sachfragen, hätte aber intensiver theologischer Vorbereitung bedurft“: Fragen der Theologie und des religiösen Lebens. Die erste Vollversammlung der Bischofssynode (I). In: HerKorr 21 (1967) 526-537, 528.
[52] Was kommt nach der römischen Bischofssynode? In: HerKorr 25 (1971) 553-558, 553.
[53] Was kommt nach der römischen Bischofssynode? In: HerKorr 25 (1971) 553-558, 554.
[54] Vgl. Ludwig Kaufmann: „Bischofssynode“? In: Orientierung 54 (1990) 205-207, 207.
[55] Ulrich Ruh: Ehe und Familie: Realistische Fragen – wenig realistische Antworten. Themen und Ergebnisse der römischen Bischofssynode. In: HerKorr 34 (1980) 620-626, 626.
[56] Ludwig Kaufmann: Bischofssynode: Weder Consilium noch Synodus. Fragmente einer Kritik aus der Sicht der „synodalen Bewegung“. In: Conc 26 (1990) 306-312, 306.
[57] Vgl. Mario von Galli: Brief aus Rom. In: Orientierung 31 (1967) 213-216, 214. Immerhin wurde am Ende der Synode ein vom Plenum angenommener Bericht gleich veröffentlicht: Der Bericht der Synodalkommission für Glaubensfragen. In: HerKorr 21 (1967) 574-577.
[58] Ludwig Kaufmann: Bischofssynode und „Panorama“ der Kirche. In: Orientierung 31 (1977) 203-206, 204.
[59] Vgl. Ludwig Kaufmann: Was neu beleben, wo anknüpfen? In: Orientierung 49 (1985) 225-228, 225.
[60] Ludwig Kaufmann: Was neu beleben, wo anknüpfen? In: Orientierung 49 (1985) 225-228, 227.
[61] Vgl. Ludwig Kaufmann: Bischofssynode: Etliches erstickte in den Dornen … In: Orientierung 47 (1983) 233-237, 233.
[62] Ludwig Kaufmann: Hirten im Gehege. In: Orientierung 54 (1990) 229-231, 229.
[63] Vgl. Ludwig Kaufmann: Bischofssynode: Abschluss und Zukunft. In: Orientierung 31 (1977) 233f.
[64] Vgl. Mario von Galli: Letzter Brief aus Rom zur Synode. In: Orientierung 33 (1969) 229-231, 230; Die ausserordentliche römische Bischofssynode (III). In: HerKorr 23 (1969) 572-581, 576f.
[65] Mario von Galli: Letzter Brief aus Rom zur Synode. In: Orientierung 33 (1969) 229-231, 230. Sein scharfes Urteil begründet von Galli mit der Nachlässigkeit, in der viele Bischofskonferenzen die Vorlage von Vorschlägen für die Bestellung der Theologenkommission versäumt hatten.
[66] Ludwig Kaufmann: Rom, 7. Oktober. Erster Bericht von der Bischofssynode über die Laien. In: Orientierung 51 (1987) 211f, 211f.
[67] Ludwig Kaufmann: Bischofssynode: Abschluss und Zukunft. In: Orientierung 31 (1977) 233f, 234.
[68] Ludwig Kaufmann: Bischofssynode: Abschluss und Zukunft. In: Orientierung 31 (1977) 233f, 234.
[69] Ludwig Kaufmann: Rom, 7. Oktober. Erster Bericht von der Bischofssynode über die Laien. In: Orientierung 51 (1987) 211f, 211f.
[70] Vgl. Ludwig Kaufmann: „Bischofssynode“? In: Orientierung 54 (1990) 205-207, 207.
[71] Ludwig Kaufmann: „Bischofssynode“? In: Orientierung 54 (1990) 205-207, 207. Das Plädoyer für einen Fünfjahresintervall referiert auch Ulrich Ruh: Perspektiven mit Schlagseite. Beratungen und Ergebnisse der Bischofssynode über die Priesterbildung. In: HerKorr 44 (1990) 574-579, 579.
[72] Vgl. Das konkrete Leben zur Sprache bringen … Brasilianische Perspektiven zur Bischofssynode – Gespräch mit Kardinal Lorscheider. In: Orientierung 51 (1987) 246-248.
[73] Ludwig Kaufmann: „Bischofssynode“? In: Orientierung 54 (1990) 205-207, 207.
[74] Ludwig Kaufmann: Bischofssynode: Abschluss und Zukunft. In: Orientierung 31 (1977) 233f, 234.
[75] Nikolaus Klein: Eucharistie – Brot für die Welt. 11. Ordentliche Vollversammlung der Bischofssynode (Erster Teil). In: Orientierung 69 (2005) 234-236, 235.
[76] Ludwig Kaufmann: Verdrängte die Synode die Frauenfrage? In: Orientierung 51 (1987) 225-227, 226.
[77] Vgl. Ulrich Ruh: Ehe und Familie: Realistische Fragen – wenig realistische Antworten. Themen und Ergebnisse der römischen Bischofssynode. In: HerKorr 34 (1980) 620-626, 622; Ludwig Kaufmann: Ehe und Familie: Beiträge aus der Dritten Welt. Zweiter Bericht von der Bischofssynode in Rom. In: Orientierung 20 (1980) 222-224, 224.
[78] Ludwig Kaufmann: Bischofssynode ohne Manifest. In: Orientierung 38 (1974) 228-232, 228f.
[79] Ludwig Kaufmann: Bischofssynode und „Panorama“ der Kirche. In: Orientierung 31 (1977) 203-206, 206. Vgl. auch Christian Bauer: Pastorale Wende? Konzilstheologische Anmerkungen. In: ders. (Hrsg.); Schüssler, Michael (Hrsg.): Pastorales Lehramt? Spielräume einer Theologie familialer Lebensformen. Ostfildern: Grünewald, 2015, 9-49, 21-24.
[80] Vgl. Nikolaus Klein: Die Tagesordnung bleibt offen. Römische Bischofssynode 1994 (2. Teil). In: Orientierung 58 (1994) 249-252, 252.