Die Ablehnung des Rücktrittsgesuches von Kardinal Marx durch Papst Franziskus ist nicht bloß kirchenpolitisch zu beurteilen. Sie wirft auch eine ethische Frage auf: Welchen Wert hat eigentlich eine Gewissensentscheidung? Von Martin Birkhäuser.
Das Gewissen ist eine Instanz des Bewusstseins. Sie zeigt an, ob die Handlungsweise einer Person mit seinem Werteverständnis und Lebenskonzept vereinbar ist – oder eben nicht. Eine Gewissensentscheidung betrifft in unbedingter Weise die Identität eines Menschen in seiner ganzen Tiefe.
Mit seinem Rücktrittsgesuch hat Kardinal Marx öffentlich bekundet, dass er sein Verbleiben im Amt als Bischof von München und Freising nicht mehr mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Diese Entscheidung ist, wie er selbst sagt, lange Zeit in ihm gereift und wohlüberlegt. Ich nehme Kardinal Marx ernst. Wie befreiend wäre es für ihn, der Stimme seines Gewissens zu folgen. Welche Gewissenslast wird aber auf ihm drücken, wenn er weiterhin sein Hirtenamt ausüben muss. Ich vermute, es wird ihm schwerfallen.
Welche Haltung gegenüber dem Wert des Gewissens offenbart sich hier?
Ob Papst Franziskus sich auch solche Gedanken gemacht hat, weiß ich nicht. Jedenfalls hat er der Gewissensentscheidung von Marx nicht entsprochen. Seine ablehnende Entscheidung wurde bisher vor allem aus der Perspektive kirchenpolitischen Kalküls kommentiert und beurteilt. Oder sie wird mit Verweis auf das Treuegelöbnis des Bischofs schulterzuckend hingenommen.
Aber welche Haltung gegenüber dem Wert des Gewissens offenbart sich hier? Und was sagt eigentlich die Lehre der katholischen Kirche über das Gewissen? Werfen wir dazu einen Blick in den Katechismus der Katholischen Kirche. Dort heißt es in Artikel 1776, dass das Gewissen ein Gesetz im Menschen ist,
„… das von Gott seinem Herzen eingeschrieben ist, dem zu gehorchen eben seine Würde ist … Und das Gewissen ist der verborgenste Kern und das Heiligtum des Menschen, in dem er allein ist mit Gott, dessen Stimme in seinem Innersten widerhallt.“
Weiter heißt es in Artikel 1782:
„Der Mensch hat das Recht, in Freiheit seinem Gewissen entsprechend zu handeln, und sich dadurch persönlich sittlich zu entscheiden. Er darf also nicht gezwungen werden, gegen sein Gewissen zu handeln. Er darf aber auch nicht daran gehindert werden, gemäß seinem Gewissen zu handeln, besonders im Bereiche der Religion.“
Ein Bischof ist an sein Treuegelöbnis gegenüber dem Papst gebunden. Mit Blick auf das Gewissen bedeutet das nicht weniger, als dass er die Autorität der Stimme Gottes, die er „in seinem Inneren vernimmt“, stets unter den Vorbehalt der Autorität des Papstes stellen muss.
Die Stimme Gottes unter Vorbehalt der Autorität des Papstes.
Die „Würde, seinem Gewissen zu gehorchen“, ist ihm damit – in Fragen seiner Berufung jedenfalls – genommen. Er hat diese Würde bei seiner Bischofsweihe selbst an den Papst veräußert. Er hat auch sein Gewissen an den Papst delegiert. Das schließt ein, dass er bereit sein muss, ein bestimmtes Amt auch gegen sein Gewissen auszuüben.
Diese Art absoluten Gehorsams ist ethisch nicht plausibel zu begründen. Sie missachtet und instrumentalisiert die Würde des Gewissens. Die ethische Frage lautet hier: Welcher höhere Wert rechtfertigt den Verzicht auf die Gewissensentscheidung eines Bischofs? An dieser Frage wird das eigentliche Problem der katholischen Kirche erschreckend sichtbar: Ihre absolutistische Verfassung.
Franziskus respektiert die Gewissensentscheidung nicht wirklich. Er macht sie sich verfügbar und entwertet sie damit.
Die Ablehnung des Rücktrittsgesuches von Kardinal Marx durch Papst Franziskus ist vor allem eine Demonstration päpstlicher Allmacht. Die ist jedoch heute nicht mehr vermittelbar. Es wirkt befremdlich, wenn nicht gar beschämend, wenn der Papst einen gestandenen Bischof gegen sein Gewissen und seinen erklärten Willen dazu verpflichtet, im Amt zu bleiben. Auf diese Weise steht der Bischof wie ein Kind da, das die Verfügung über ihn gehorsam hinzunehmen hat.
Die Ungeheuerlichkeit dieses Vorgangs kann Franziskus in seinem Antwortschreiben nur durch eine Spiritualisierung der Gewissensentscheidung des Kardinals kaschieren. Franziskus respektiert die Gewissensentscheidung nicht wirklich. Er macht sie sich verfügbar und entwertet sie damit. Für Bischöfe gelten eben immer noch andere Gesetze in Gewissensfragen. Das darf nicht so bleiben!
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Martin Birkhäuser ist Pastoralreferent des Erzbistums Köln und Klinikseelsorger im Katharinen-Hospital Frechen. Dort ist er Vorsitzender des Ethik-Komitees.
Bild (Ausschnitt): Copyright: Erzbischöfliches Ordinariat München (EOM) / Lennart Preiss